"Was letzte Preis?" - Vorhölle Kleinanzeigen

Joa gestern auch wieder erlebt. 799 Festpreis.
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Die Anzeige ist ohne VB geschaltet. Bei Kleinanzeigen nennt sich das dann "Festpreis". Heißt: stellt jemand eine Anfrage bzgl. Preisverhandlungen kann ich darauf spaßeshalber antworten, was ich will. Preisverhandlungen wurden nämlich durch den Festpreis im Vorfeld schon ausgeschlossen.

Festpreis meint nämlich nicht: der Preis wird ein Fest, was manche wohl annehmen.

Wenn er auf deine Anzeige geschrieben hätte: "Nehme ich!", dann hätte er es für 70 Euro gekauft.
Du hast es aber für 30 Euro angeboten: "...wie wäre es mit 30?..."
Damit war er einverstanden: "Gerne"
Das ist ein Kaufvertrag!
 
Spricht einiges dafür. Dass ursprünglich ein Festpreis angesetzt war, hindert den Verkäufer ja nicht, davon abzuweichen.

Da seine Erklärung nicht ernst gemeint war, könnte er sich aber auf § 118 BGB berufen, allerdings mit der Folge des § 122 BGB - ggf. Schadensersatzpflicht.

Würde mich allerdings wundern, wenn es der Kaufinteressent so weit treibt. Bei höheren Summen wäre ich allerdings vorsichtig mit derartigen Scherzen.
 
Wenn er auf deine Anzeige geschrieben hätte: "Nehme ich!", dann hätte er es für 70 Euro gekauft.
Du hast es aber für 30 Euro angeboten: "...wie wäre es mit 30?..."
Damit war er einverstanden: "Gerne"
Das ist ein Kaufvertrag!
Wie soll eine Frage („Wie wäre es mit 30 Euro“) ein Willenserklärung sein?
 
Man kann immer mal hoffen das der "Käufer" die Masche schon öfters abgezogen hat und das mehrere Verkäufer schon Anzeige erstatteten. Wenn der Käufer öfters auffällig wurde dann kann auch mal ein Staatsanwalt etwas motivierter werden.
Auch da leider die Erfahrung eher nein, hatte das in einem anderen Hobbybereich wo ein Typ schon zich Leute abgezogen hatte, immer so 50-200 € Deals. Hatte mir bei einem Tauschgeschäft von Wert ~60-70 € einen leeren Karton geschickt. Karton kam intakt bei mir an, innen nur Füllmaterial und keine Ware. Dann natürlich geghostet worden. Anzeige gestellt, er wurde auch bei der Kripo befragt, gab an war sicher der DHL-Bote, Anzeige fallen gelassen. Wie sich rausstellte, hatte der Typ zu dem Zeitpunkt schon mehrere Anzeigen und allein in einer FB-Hobbygruppe mehrere Leute beschissen (immer neue Accounts gemacht und halt auf allen Plattformen unterwegs, ich traf ihn auf KA und warnte dann nach Fallenlassen der Anzeige in der FB-Gruppe die anderen, wo dann rauskam, dass er schon alleine dort mehrere Anzeigen von anderen Leuten bekommen hatte, alle fallen gelassen bei den "kleinen" Beträgen).

Sidestory: 2 Jahre später kaufte er zufällig was bei Ebay bei mir, ich natürlich sofort Kauf abgebrochen als ich Namen und Adresse sah um nicht wieder beschissen zu werden auf die nächste Art. Natürlich negative Bewertung bekommen, Ebay die Vorgeschichte geschildert, warum ich keine Geschäfte mit jemandem mache, der mich abgezogen hat. Bewertung wurde natürlich nicht entfernt, geile Welt...
 
Ach die Bullen und Staatsanwälte sind in der Hinsicht stinkfaul. Was nicht erfolgversprechend ist, wird seltenst ernsthaft verfolgt. Mich hat mal einer betrogen und der hat das wegen seiner Spiel- und Drogensucht bis zu einem Betrag von 80-90.000€ geschafft. Wer im Internet bestellt is doch selbst Schuld. :daumen:
Da waren 40-50 Leute von dieser Masche betroffen. Und dann drangsalieren sie Radlfahrer weil sie keine Reflektoren dran haben. :troll:
 
Wie soll eine Frage („Wie wäre es mit 30 Euro“) ein Willenserklärung sein?
Was denn sonst?
Der Rest ("übrige essentialia negotii") ist klar, ergibt sich aus dem Inserat, nur über den Preis wird noch diskutiert. Der Kaufinteressent hat ein Angebot über 40 € abgegeben. Das wurde nicht angenommen, sondern gefragt, ob 30 € okay sind. Das ist zusammengenommen mit dem Rest ein (Gegen-) Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an diesen Kaufinteressenten über die inserierte Sache zum Kaufpreis von 30 €.

Wie gesagt: Wegen 30 € wird da wohl kaum einer rum machen, aber wenn Ihr das bei größeren Summen risiert und dann baden geht, jammert hinterher nicht rum, ihr hättet den Glauben an den Rechtsstaat verloren oder irgendsowas.

Man kann doch auch einfach "nö" schreiben oder unverschämte Anfragen ignorieren...
 
Was denn sonst?
Der Rest ("übrige essentialia negotii") ist klar, ergibt sich aus dem Inserat, nur über den Preis wird noch diskutiert. Der Kaufinteressent hat ein Angebot über 40 € abgegeben. Das wurde nicht angenommen, sondern gefragt, ob 30 € okay sind. Das ist zusammengenommen mit dem Rest ein (Gegen-) Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages an diesen Kaufinteressenten über die inserierte Sache zum Kaufpreis von 30 €.

Wie gesagt: Wegen 30 € wird da wohl kaum einer rum machen, aber wenn Ihr das bei größeren Summen risiert und dann baden geht, jammert hinterher nicht rum, ihr hättet den Glauben an den Rechtsstaat verloren oder irgendsowas.

Man kann doch auch einfach "nö" schreiben oder unverschämte Anfragen ignorieren...

Bist du als Geisterfahrer auch in der Jurisprudenz tätig? 1. Staatsexamen zumindest abgeschlossen? Liegt konkrete Erfahrung mit solch einem Fall vor? Wenn nein, kannst du einen dir bekannten Fall darlegen, bei dem der Verkäufer trotz dem Mangel der Ernstlichkeit (§ 118 BGB) "baden ging"?
 
Bist du als Geisterfahrer auch in der Jurisprudenz tätig? 1. Staatsexamen zumindest abgeschlossen? Liegt konkrete Erfahrung mit solch einem Fall vor? Wenn nein, kannst du einen dir bekannten Fall darlegen, bei dem der Verkäufer trotz dem Mangel der Ernstlichkeit (§ 118 BGB) "baden ging"?
Evtl. solltest Du, anstatt gegenüber anderen Usern hier pampig zu werden, lieber mal darüber nachdenken, ob Du mit Deinen 30 Euro nicht doch einen Fehler gemacht hast.

Auch wenn Du das witzig gefunden/nicht ernst gemeint hast, ändert es nichts an der Tatsache, dass Du ein Angebot gemacht hast. Etwas anderes ist aus der reinen Wortwahl nicht herauszulesen. Nicht einmal Smileys oder ähnliches hast Du zur "Entschärfung" dazu gesetzt.
 
Back to topic, ihr Nasen! ;)

Ich habe gestern einen Lautsprecher bei KA gekauft, der für einen Festpreis drin stand. Habe nett geschrieben dass ich ihn abholen würde und damit ja indirekt den Festpreis akzeptiert. Vor Ort habe ich dennoch höflich nachgefragt ob noch was im Preis drin wäre und zack, der Verkäufer hat mir dann 30eur Nachlass gewährt, mit der Begründung dass er schon anderen Interessenten den gleichen Nachlass angeboten hat - die jedoch auf Versand bestanden.

Es kann also auch mal so laufen. Obwohl ich jetzt ein leicht schlechtes Gewissen habe, da ich vor Ort überhaupt den Prei nochmal in Frage gestellt habe. Shame on me!
 
Hoffentlich macht er mir auch das Angebot. :awesome:
Als guter Wutbürger sollte doch mindestens eine Klage oder Anzeige pro Tag drin sein. Wo kommen wir da hin, dass man einfach so Witze machen darf! :troll:
 
Nein, ich bin alternativer Landwirt. Sieht man doch an der Sense.

Du musst einen gut gemeinten Rat also auch nicht annehmen, wenn Du zu stolz dazu bist. "Ich hab's Dir ja gesagt" wirst Du trotzdem zu hören bekommen, sollte der Fall eintreten. :)

Hab' nix gegen Rat. Finde es aber sinnvoll, bei einem Rat zu wissen, ob der Ratgebende auch entsprechende Expertise vorweisen kann. Nach etwas Recherche zu § 118 BGB vermute ich nämlich, dass deine Annahme eines "Bades" eher weniger zutreffend sein wird.
 
Wenn Du es von der Person des Sprechenden abhängig machst und nicht vom Inhalt des Gesprochenen, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Ich werde hier sicherlich nichts zu meinem persönlichen Werdegang schreiben über meinen bereits o. g. Beruf hinaus.

Ich habe im Übrigen auch nicht geschrieben, dass es äußerst wahrscheinlich ist. Voraussetzung für 122 II wäre ohnehin, dass der Kaufinteressent einen sog. Vertrauensschaden erlitten hat. Er kriegt nur das negative Interesse, nicht das Erfüllungsinteresse.

Ich würd's nur nicht einsehen, mich hier überhaupt aufs Glatteis zu begeben und irgendwas zu riskieren. Mehr schreib ich dazu jetzt auch nicht mehr, macht, was Ihr wollt.
 
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