Hein
rHEINländer
Da Bussgelder bis zu 50 000eur verhängt werden können, darfst Du davon ausgehen, dass auch andere Zahlungsarten ausser Barzahlung akzeptiert werdenIch nehm beim Biken weder Geld noch Perso mit, und die würden mich doch nicht mit Handschellen aufs Revier führen. Das würde die doch alles mehr kosten als sie an Strafgebüan kassieren
Zusätzlich zu einem Bussgeld kann auch noch nach §9 des VOE u. §70 u. 71 Landschaftsgesetz NRW Dein bike einkassiert werden.
Gruss
Hein
Dienst. Alles in allem müßtest Du jedenfalls Deine Zeit nicht weiter mit der Erfindung seltsamer Ausreden vergeuden. Und,




Dass ihr vernünftige, klugen, erfahrenen alten Herren nicht mal sachlich bleiben könnt, versteh ich leider nicht