wie reagieren: Verhalten von Forumsmitgliedern

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Huhu Gemeinde.

Hab da eine kleine Frage und überlege, wie ich vorgehen soll.

Zum Sachverhalt.
Ende letzten Jahres wollte ich meinen Rahmen (GT RTS 1) hier im Forum verkaufen.
Die erste konkrete Anfrage kam von User F*** (will ihn nicht ohne Zustimmung benennen). Dieser war mit dem Kaufpreis einverstanden, bat jedoch im Aufschub, da Weihnachten gerade seinen Geldbeute geschmälert hatte.

Jetzt nehme ich mal ein Zitat von Salzbrezel "Alles klar, das macht man so unter GT-lern"...Aufschub wurde gewährt. Im Januar hieß es dann wieder in einer email, er nimmt den Rahmen zu 100% zu dem Preis aber er hatte gerade eine Autoreparatur.

Also gab ich wieder Aufschub....nachdem er sich aber nicht mehr gemeldet hatte, hab ich ihn vor einer woche bei ebay eingestellt, in der Erwartung, Summe X zu bekommen (ich weiß, ich hätte Summe X auch als Startpreis angeben können :( ).

Nunja, der Rahmen wurde heute bei ebay verkauft...an jemanden hier aus dem Forum (nennen wir ihn K).
K hatte damals ebenfalls nach dem Rahmen gefragt, als er im Forum zu verkaufen war. Nachdem ich von F nichts mehr gehört hatte bat ich ihn K wieder an. Dieser benötigte jedoch nur noch Rahmen und Gabel, nicht die Anbauteile. Dementsprechend war der Preis zu hoch.

Meinen Kaufvertrag mit K werde ich erfüllen. Würdet ihr jetzt gegen F vorgehen? Sprich die Mail mit der Annahme meines Angebots mit zu nem Anwalt nehmen? Schließlich ist der Kaufvertrag zwischen uns wirksam zustande gekommen, nur zu der Übergabe kam es nicht. Ich habe ihm damals eine Frist gegeben, innerhalb der er nicht geantwortet hat und darauf dann irgendwann den Rahmen bei ebay verkauft. An und für sich könnte ich doch jetzt Schadensersatz i.H.d. Differenz verlangen, oder?!

Wenn ich jetzt beim ebay Verkauf die Hälfte des damaligen Kaufpreises erhalten hätte, wäre ich zufrieden gewesen (besagte Summe X), jetzt ist es aber nur ein wenig mehr als ein 1/3l dessen, dem er zugstimmt hätte (170 ohne Porto zu 52 ohne Porto) weggegangen.

120€ mögen für einen nicht viel sein, für den anderen aber schon.

Nebenbei an K: Glückwunsch zum Schnäppchen, sobald das Geld da ist, geht das Set raus!

Und ich denke gerade wieder an den Satz: "das macht man so unter GT-lern"

Grüße
Raul
 
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Würdet ihr jetzt gegen F vorgehen? Sprich die Mail mit der Annahme meines Angebots mit zu nem Anwalt nehmen? Schließlich ist der Kaufvertrag zwischen uns wirksam zustande gekommen, nur zu der Übergabe kam es nicht. Ich habe ihm damals eine Frist gegeben, innerhalb der er nicht geantwortet hat und darauf dann irgendwann den Rahmen bei ebay verkauft. An und für sich könnte ich doch jetzt Schadensersatz i.H.d. Differenz verlangen, oder?!

Sonst hast du aber keine Probleme oder? Ist doch dein Problem, wenn du ewig wartest....aber hauptsache gleich zum Anwalt, immer tapfer klagen, gegen was auch immer, hauptsache immer ordentlich druff :rolleyes:
Bei ebay kann an Glück haben oder auch Pech, so läuft das halt.
Im Sozialverhalten einiger Mitglieder kann man Glück haben oder auch Pech, so läuft auch das.
Justmy50Pfennig, nimms mir nicht krumm.
 
Ich denke, es ist mehr als deutlich, dass ich überlege, ob/was ich mache und deshalb dieses Thema gestartet habe.
Ggf ungünstig formuliert von meiner Seite aus.
Ein kurzes Statement wie der post über deinem wäre ausreichend gewesen aber danke für die Mühe. :)

Ps: rechtlich gesehen, um es kleinkarriert zu nehmen, ist es nicht mein problem, sondern seins. Eine Mail mit "ja ich nehme es zu dem von dir vorgeschlagenem Preis" lässt einen gültigen Vertrag mit den daraus resultierenden Pflichten entstehen. Er kp zahlen, ich Sache liefern.
Kleines Bsp. Jmd kauft im Forum nen Rahmen für 50€, Verkäufer liefert nicht, Rahmen hat wert von 500€ kann Käufer unter gewissen Voraussetzungen 500€ erklagen. Er muss es nicht aber es ist sein recht. Auch wenn er andere Probleme hat...
 
Ps: rechtlich gesehen, um es kleinkarriert zu nehmen, ist es nicht mein problem, sondern seins. Eine Mail mit "ja ich nehme es zu dem von dir vorgeschlagenem Preis" lässt einen gültigen Vertrag mit den daraus resultierenden Pflichten entstehen. Er kp zahlen, ich Sache liefern.
Kleines Bsp. Jmd kauft im Forum nen Rahmen für 50€, Verkäufer liefert nicht, Rahmen hat wert von 500€ kann Käufer unter gewissen Voraussetzungen 500€ erklagen. Er muss es nicht aber es ist sein recht. Auch wenn er andere Probleme hat...

Richtig....aber das kostet dich Nerven usw....lasse es lieber sein.
 
wenn du den ganzen stress + mind. 3/4 Jahr wartezeit + die option das beim probanden F nix zu holen ist in kauf nimmst musst du starten - halbwegs normal denkend sollte aber an der stelle schon mal ein gewisses glöckchen läuten..........
 
@ Al: Im endeffekt wird es wohl darauf hinauslaufen aber es ist halt interessant zu wissen, was andere in solchen Dingen machen würden. :)

vg
 
Unter Erfahrung abhaken - alles andere ist vertane Liebesmüh'. Und ggf. den "Ignore"-Knopf im Forum und/oder ebay-Mindestpreis nutzen. ;)
 
Ich kann dich verstehen und wäre auch sauer. Stecke nicht noch mehr Zeit und Energie in die Geschichte.
Hake das Ganze ab, setze den Spinner, der fest zugesagt hatte auf die Ignorer-Liste und mach es in Zukunft anders. Wer zuerst Geld überweist, bekommt die Ware, "Hand drauf" etc. gibt es nicht. Das läuft gerade hier im IBC zu 90% ins Leere. Und die Quote ist leider die, die auf meinen Erfahrungen beruht, die ist nicht unrealistisch. Ich verkaufe hier nur ungern (nicht im GT-Forum, im IBC allgeimen!), da zu viele Interessenten meinen, hier im großen Forum sei alles unverbindliches Gequatsche...
 
Ich kann dich verstehen und wäre auch sauer. Stecke nicht noch mehr Zeit und Energie in die Geschichte.
Hake das Ganze ab, setze den Spinner, der fest zugesagt hatte auf die Ignorer-Liste und mach es in Zukunft anders. Wer zuerst Geld überweist, bekommt die Ware, "Hand drauf" etc. gibt es nicht. Das läuft gerade hier im IBC zu 90% ins Leere. Und die Quote ist leider die, die auf meinen Erfahrungen beruht, die ist nicht unrealistisch. Ich verkaufe hier nur ungern (nicht im GT-Forum, im IBC allgeimen!), da zu viele Interessenten meinen, hier im großen Forum sei alles unverbindliches Gequatsche...

Dito , bis auf die Tatsache , dass ich hier trotzdem noch ganz gerne Sachen anbiete , aber die 90% der Hand-drauf-Leger kann ich bestätigen
 
Es bringt Dir absolut nichts. Du würdest zwar Recht bekommen, müsstest das Geld aber einklagen. Wo aber nichts ist, kannst Du aber auch nichts holen. Kostet Dich also nur noch mehr Geld. Also vergiss das ganze lieber.

Umgekehrt seh es aber auch so. Wenn Du bei Ebay mehr als die Summe X bekommen hättest, hättest Du Dich gefreut wie ein Schneekönig. Das ist halt das Risiko bei Ebay-Verkäufen.
 
Tut mir wirklich leid fuer Dich, das der Rahmen zu dem Preis weggegangen ist. Mein Maximalgebot waere viel hoeher gewesen, es hat aber leider niemand mitgeboten.

Eigentlich freut man sich ja ueber Schnaeppchen, irgendwie hat das ganze jetzt einen leicht bitteren Beigeschmack.

Da Du es selbst ja schon als Lehrgeld abgehakt hast, als Trost bleibt der Rahmen ja wenigstens innerhalb des Forums.

btw: Geld ist unterwegs

Bis denne

Kettentrumm

to do: Nickname bei Ebay aendern, sonst erkennt ein ja jeder GT-Forumler ! :lol:
 
also du sagst du hast einen kaufvertrag mit F.
er hat ihn trotz fristsetzung nicht eingehalten.
somit kannst du entweder vom vertrag zurücktreten oder dich weiter hinhalten lassen.
anderweitiger verkauf ist eigentlich erstmal nicht möglich. es sei denn du machst f halt klar, dass du anderweitig verkaufst.
ob du es stillschweigend nach ablauf der zahlungsfrist einfach anderweitig verkaufen darfst weiß ich nicht. (sprich ob du dann automatisch den kaufvertrag für nichtig erklären kannst)

einfach bei ebay verkaufen und die differenz von F einfordern geht nicht.
das wird dir jeder anwalt so mitteilen.
du hättest ihn per anwalt zur zahlung und abnahme verdonnern können oder aber dich mit ihm irgend wie anders einigen
->zum beispiel das du bei ebay anbietest und er die differenz zahlt. denke aber dies hätte er abgelehnt.
->da es sich ja um einem recht alten rahmen handelt unterliegt er vermutlich nichtmal einem großartigem wertverlust. man könnte also auch argumentieren - da er bei ebay also auf einem recht großen marktplatz nicht mehr gebracht hat, wer er wohl nicht deutlich mehr wert. somit könnte der preis den du von f haben wolltest sogar wucher gewesen sein. nur mal eine theorie....spielt in dem fall hier aber eh überhaupt keine rolle

Fakt ist:
->wenn du Geld von F willst sollest du den Kaufvertrag mit K auflösen - ist halt die Frage ob sich K das überhaupt gefallen läßt. Von F Kohle zu sehen wird offenbar nicht einfach. Also nimm die Ebay Geschichte als Leergeld hin und verkaufe an K so wie per Ebay geplant oder Frage K ob er verzicht übt und löse ebenso den Kaufvertrag auf. Dann kannst du erneut anbieten (und diesmal besser nicht bei ebay denn da kommt ja evtl das gleiche wieder aus).

(so meine sicht der dinge. ob das rechtlich so 100% hinhaut kann ich nicht sagen. aber es sollte recht nah an der wahrheit liegen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant zu hören, könnten insoweit sogar stimmen.
Glaub auch, das ich nicht wirklich ne Frist gesetzt hab, sondern gesagt "bla bla...wenn bis dahin keine Außerung..Blabla anderweitig veräußern".
Wenn ich deine Worte richtig interpretiere, hätte ich ihn also direkt mit ner Frist zur Zahlung auffordern müssen, ich habe aber die Option des "anders einigen" genommen.

Aber egal jetzt. Die Sache ist erledigt, der Rahmen wird verschickt und dann ist gut. Das Geld ist abgeschrieben zwei Leute sind um
ne Erfahrung reicher und einer um nen Rts Rahmen. :)
 
Ps: rechtlich gesehen, um es kleinkarriert zu nehmen, ist es nicht mein problem, sondern seins. Eine Mail mit "ja ich nehme es zu dem von dir vorgeschlagenem Preis" lässt einen gültigen Vertrag mit den daraus resultierenden Pflichten entstehen.

tut mir leid aber ich sehe da den kaufvertrag nicht. eine beiderseitige willenserklärung ist beileibe noch kein kaufvertrag!

zumal beide seiten bis zum zustandekommen des "sich anbahnenden geschäftes" davon zurücktreten können und das sogar noch nach zustandekommen des kv unter wahrung der allgemein gültigen fristen.

also bei meinem anwalt würdste damit vor die pumpe laufen.
 
Hey,
auf Gefahr hin, dass es OT wird...ein Kaufvertrag entsteht doch durch zwei konkludente WE's.

WE1: Angebot (XYZ für xy,zz€)
WE2: Annahme (ich nehme XYZ für xy,zz€)

auch in §433.
Anbahnendes SchV in 311II BGB.

Aber was genau meinst du? Was sind für die die VS für den Kaufvertrag? Klar kann man immernoch nein sagen, wenn man noch nicht ja gesagt hat :cool:

Rücktritt nach Vertragsschluss innerhalb Frist: ja bei Mangel, wenn Unternehmer und Verbraucher aber nicht zwischen Verbraucher und Verbraucher, so wie hier. Aber Umtausch gegen Geld innerhalb von 14Tage oder so ist meines Erachtens nur wegen der Kulanz...rechtlich sind sie da glaube nicht verpflichtet.

Korrigier mich, wenn ich das falsch einschätze oder dich falsch verstanden habe. Aber interessant allemal.

VG
 
eigentlich kommt erst ein kaufvertrag zu stande wenn von der einen seite geld ( oder ware ) und von der anderen ware ( oder ne leistung ) geflossen ist. alles andere zählt nicht. mündliche vereinbarungen schön und gut...uninteressant.da hat man rechtlich wenig handhabe. ok dtl hat ne lustige gesetzgebung wo ein § den anderen § aufhebt, korrigiert, verändert oder was ganz anderes sagt.

bsp. ich bin ein autohaus und heiße idua. jetzt kommt kunde x und sagt ich will das auto y haben. ich sag kein problem, batte her. er legt also die kohle aufn tisch. wenn ich das geld jetzt aber nicht annehme kann er meckern soviel er will. ich habs mir anders überlegt und verkaufe doch nicht.

ähnlich ist es in deinem fall. und mal ehrlich...wer nicht will der hat schon und gut. du bist dein rad los, merkst es dir fürs nächste mal wenn du im forum was verkaufen willst und der drops ist gelutscht.
 
Selbst mündliche Verträge sind wirksam. Mit Mailgeschichten, wo es keine Unterschriften gibt, ist die Beweisbarkeit ein Problem, aber prinzipiell sind auch solche Willenserklärungen wirksam. Also ein Vertrag ist wirksam zustandegekommen. Schadensersatzanforderungen können nur aus dem Vertrag entstehen. Wenn man also irgendwas von Fristsetzung und Vertragskündigung schreibt, dann ist der Vertrag nichtig, und ohne Vertrag keinen Schadensersatz.
Wenn man am Vertrag festhält, kann man den anderen sehr wohl zur Vertragserfüllung und ggf. Schadensersatz heranziehen. Muß jedoch die vereinbarte Ware liefern! Da dieses nicht mehr möglich ist, ist das ganze letztendlich hinfällig. Oder schlimmer noch, wenn Du, oder F von K nun den Rahmen zum doppelten Preis zurückkaufen müßte, müßtest Du den daraus entstehenden Schaden tragen.
 
Selbst mündliche Verträge sind wirksam.


sind sie eben nicht! das ist ein irrglaube.

http://www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html

zb verzug ist ein argument. wenn er nicht zahlt und immer um aufschub bittet kommt er seinem "vertrag" nicht nach. also kommt er nicht zustande und ist nichtig. im endeffekt machts aber keinen unterschied da jedes we ein gericht sich ne neue meinung bildet. das ist ja das tolle an gesetzen:rolleyes:

der aufwand mit anwalt ist albern und wie schon vorher geschrieben wenn er nicht will ist es sein problem. da jedes mal so ein theater zu machen wär mir auf dauer zu blöd.
 
Die Erfahrung in Foren hat mir gezeigt, dass ich nix mehr reserviere, wer zuerst mit Geld kommt mahlt zuerst....

Wenn er wirklich das Teil haben will soll er ne Anzahlung leisten und bekommt ihn bis dahin reserviert, kommt dann das Restgeld wirds mit der Anzahlung verrechnet, kommts nicht verfällt die Anzahlung und ich behalt die... kann der andere halt drauf eingehen, muss er aber nicht...
 

Wenn Du von juristischen Dingen gar keine Ahnung hast, dann solltest Du sie vielleicht nicht kommentieren. Oder wenigstens Deine eigenen Links mal vollständig durchlesen. Natürlich ist ein mündlicher Vertrag wirksam. Ob man später von ihm zurücktreten kann, ist eine andere Frage, und welche Folgen das hat (z.B. Wegfall der Schadensersatzansprüche).
 
Jetzt nehme ich mal ein Zitat von Salzbrezel "Alles klar, das macht man so unter GT-lern"...Aufschub wurde gewährt. Im Januar hieß es dann wieder in einer email, er nimmt den Rahmen zu 100% zu dem Preis aber er hatte gerade eine Autoreparatur.

Ich muss hier grade mal betonen: Um mich geht es nur im ersten Teil (das Zitat), mit dem zweiten habe ich nichts zu tun (dem Rahmen) ;)

OT:
Für mich ist das irgendwie eine Art Ehrenkodex... die meisten hier kenne ich (teils live, teils aus dem Forum) schon lange, da kann man sich auch mal entgegenkommen.
 
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