Was hier schon wieder alles abgelassen wird...
Wenn die Polizei einen guten Tag hat, wird kontrolliert. Und da ist es scheissegal, wie teuer ein Rad ist.
Besonders gerne wird da kontrolliert, wer als (männlicher) Jugendlicher, auf einem Bahnhofsrad/Omarad unterwegs ist. Gerade die werden nämlich abends gerne mal geklaut um noch nach Hause zu kommen.
Und der Ärger hinterher ist der Gleiche. Egal ob das Rad einen Wert von 40, 400 oder 4000 Euro hat. Einen Unterschied macht es vielleicht wie und wo bzw. mit welcher Motivation ein Rad geklaut wurde. (Das 4000-Euro Rad wird eher nicht unabgesperrt und rostig am Bahnhof rumstehen)
Als Jugendlicher wurde ich in München bestimmt sechs Mal von der Polizei aufgehalten und musste das Rad umdrehen, damit die die Rahmennummer kontrollieren können. Ein Kumpel von mir musste sich für das Rad seines Opas rechtfertigen. Ein Abuzikollege musste wegen einem geklauten Omarad, das noch nicht mal abgesperrt und dementsprechend nichts wert war, etliche Sozialstunden schieben.
Und den Herkunftsnachweis verlangen die ganz egal, wie alt oder schäbig das Fahrrad ist. Natürlich kann man bei einem 30 Jahre alten Fahrrad keine Rechnung mehr verlangen. Zur Not, fangen die auf der Straße an zu recherchieren. Das erste ist die Rahmennummer zu checken, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde. In dem Fall von dem Kumpel oben wurde nach der Telefonnummer von dessen Opa gefragt, um diesen schnell mal anzurufen.
Und der Fall, den ich letztes Jahr im Frühling hier mal beschrieben habe, ging tatsächlich vor Gericht. Da der alte Mann Ersttäter und sehr einsichtig war bzw. die Motivation für den Diebstahl nicht unbedingt als kriminell zu bezeichnen ist, kam er mit ein paar Sozialstunden davon.
http://www.mtb-news.de/forum/t/fahraddiebstahl-beobachtet.694750/
Also wer mit einem als gestohlen gemeldeten Rad aufgehalten wird, muss sich dafür rechtfertigen. Auch wenn er es von jemandem gekauft hat. Der Preis oder Wert spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Vorher die Rahmennummer bei der Polizei checken zu lassen ist also wirklich legitim.