Wo überprüfen ob codiertes Bike als gestohlen gilt?

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Hallo,
Ich hab überall im Inet gesucht wo man nachschauen kann, ob ein codiertes Bike als gestohlen gemeldet wurde, kann aber nichts finden.
Hintergrund ist, dass mir ein Bike zum Verkauf angeboten wird, welches codiert ist, der Besitzer weiss allerdings nichts über den Status des Bikes.
Rad befindet sich in Baden-Württemberg.
Weiss jemand dazu vllt genaueres?
Viele Grüße und Danke schonmal!
 
Er hat gemeint er hätte es von einem Auslandsstudenten gekauft, wichtig zu wissen wär noch dass das Rad sehr alt ist und vllt noch so 40 € wert ist.
 
Zur Polizei gehen mit der Rahmennummer und wenn der "Code" von einem Dritten stammt, dann zusätzlich noch bei diesem anfragen.
 
Zur Polizei gehen mit der Rahmennummer und wenn der "Code" von einem Dritten stammt, dann zusätzlich noch bei diesem anfragen.

Was meinst du mit wenn der Code von einem Dritten stammt?
Kann ich mit Rahmennummer und Codiercode zur Polizei und dort nachfragen? Gibts irgendwo eine Datenbank mit den ganzen Codier-codes?
 
Was meinst du mit wenn der Code von einem Dritten stammt?
Kann ich mit Rahmennummer und Codiercode zur Polizei und dort nachfragen? Gibts irgendwo eine Datenbank mit den ganzen Codier-codes?
Mit der Rahmennummer kannst zur Polizei. Außerdem gibt es auch Aufkleber oder eingestanzte Nummern etc von 3. Anbietern, z.B. dem ADFC. Von einer Datenbank wo wirklich alles gelistet ist weiß ich nichts.
 
Eine Datenbank wo alles gelistet ist wäre auch nicht sehr klug. Dann würde ich nämlich hingehen und jeden neuen Eintrag als Diebstahl melden. Ein paar Jahre warten und dann sollten mir regelmäßig Bikes vorbei gebracht werden :-)
 
Daten vom Personalausweis notieren, damit zum Einwohnermeldeamt, zur Polizei, zur NSA, FBI und CIA einschalten. Wenn alles nix hilft, Finger davon lassen, 40 Euro ist eh zu teuer.
 
Ein Besuch bei der örtlichen Polizeidienststelle kann helfen ;) Die Herren Polizisten geben Auskunft und ich weiss ob es sich lohnt das Angebot zu kaufen.

Die auffälligen Codierungsaufkleber wurden ja extra für eine flotte Überprüfung geschaffen. Die Nummer werden bei Verkehrskontrollen so gut wie immer kontrolliert (Anfrage in einer zentralen Datenbank) und bei Auffälligkeit wird weiter nachgeforscht.
 
wenn ich polizist wäre und einer käme wegen einem rad für 40€ daher....

und wenn Du die Abfrage unterlassen würdest - kommt die Beschwerde in Form eine Untätigkeitsklage und ne Dienstaufsichtsbeschwerde! Erst bei Waren unter EUR 25,00 kann eine Anfrage unterlassen werden - ab Wert von EUR 25 und mehr muss agiert werden. So ein Polizist vor wenigen Monaten (Revier Neu-Ulm)
 
und wenn Du die Abfrage unterlassen würdest - kommt die Beschwerde in Form eine Untätigkeitsklage und ne Dienstaufsichtsbeschwerde! Erst bei Waren unter EUR 25,00 kann eine Anfrage unterlassen werden - ab Wert von EUR 25 und mehr muss agiert werden. So ein Polizist vor wenigen Monaten (Revier Neu-Ulm)
Was? Häh? Untätigkeitsklage? Über was für ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes soll denn da ein Polizeibeamter nicht fristgerecht entschieden haben, wenn er bei Vorliegen eines Verdachts einer Straftat keine Veranlassungen trifft?
Der lacht sich doch schlapp über so einen Mist.

Und erst recht rollt er sich ab, wenn jemand mit einem gestohlenen Fahrrad ein Abfrage in der Sachfahndung veranlasst, das Fahrrad ist als gestohlen gemeldet ist und er dann gegen diesen schlauen Menschen erst mal ein Strafverfahren wegen Diebstahl und/oder Hehlerei einleitet. :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe die Aufregung bzw. den leicht höhnischen Unterton nicht.
Es ist doch absolut legitim, sich darüber informieren zu wollen. Und der (niedrige) Preis ist erst mal egal. Sollte sich das Bike bei einer Kontrolle als gestohlen herausstellen, hat man einen Haufen Ärger. Was ist also falsch daran, es vorab zu prüfen - wenn die Möglichkeit besteht?
 
@ Matto17, Dankeschön, verstehe die Aufregung auch wirklich nicht.

Hab gerade eben bei der Polizei nachgefragt, der freundliche Herr hat mir vom Kauf eines codierten Rades abgeraten, da es zu Schwierigkeiten kommen würde, wenn ich in eine Kontrolle käme und nicht die Codierunterlagen des ursprünglichen Besitzers besäße.

Was mich jetzt noch interessieren würde: Gibt es irgendwo eine Liste / Datenbank codierter Räder, die als gestohlen gemeldet wurden? Denn darauf wusste die Polizei auch keine Antwort
 
Eine mögliche Ermittlung wegen Hehlerei kann ich nur durch konkrete (nachweisbare!) Anfrage bei der Polizei entgehen. Erst durch so eine Bestätigung das es sich bei der Ware nicht um geklaute, unterschlagene oder sonstwie abhanden gekommene Sachen handelt ist ein Kauf ohne nachteilige Folgen rechtlich einwandfrei.

Und dafür sind Polizeidienststellen da, die müssen dem Anfrager Antworten geben. In der Regel wird nur kurz nachgefragt und mit einem negativen Ergebnis beantwortet. Dann gibts zu den Sachen KEINE Ermittlungsergebnisse und das ist gut für den poteniellen Käufer.
Ich persönlich frage ab dem Wert von ca. EUR 100 fast schon standardmässig bei der Polizei nach, es sei denn ich kenne der Verkäufer schon etwas länger und weiss woher er seine Waren bezieht.
Selbst wenn der Verkäufer nur unwillige Angaben machen will - ein Photo vom Verkäufer mit seinem Kennzeichen im Hintergrund ist sehr hilfreich und kann im Nachhinein den gutgläubigen Erwerb bestätigen.
Erst wenn die Anzeichen gegeben sind das es sich möglicherweise um Hehlerware handelt lasse ich die Finger davon.
 
Eine mögliche Ermittlung wegen Hehlerei kann ich nur durch konkrete (nachweisbare!) Anfrage bei der Polizei entgehen.
Daher noch einmal die konkrete und explizte Nachfrage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage willst du ein Untätigkeitsklage gegen einen Polizeibeamten in Deutschland vor einem Gericht einreichen?
 
Was hier schon wieder alles abgelassen wird...

Wenn die Polizei einen guten Tag hat, wird kontrolliert. Und da ist es scheissegal, wie teuer ein Rad ist.
Besonders gerne wird da kontrolliert, wer als (männlicher) Jugendlicher, auf einem Bahnhofsrad/Omarad unterwegs ist. Gerade die werden nämlich abends gerne mal geklaut um noch nach Hause zu kommen.
Und der Ärger hinterher ist der Gleiche. Egal ob das Rad einen Wert von 40, 400 oder 4000 Euro hat. Einen Unterschied macht es vielleicht wie und wo bzw. mit welcher Motivation ein Rad geklaut wurde. (Das 4000-Euro Rad wird eher nicht unabgesperrt und rostig am Bahnhof rumstehen)
Als Jugendlicher wurde ich in München bestimmt sechs Mal von der Polizei aufgehalten und musste das Rad umdrehen, damit die die Rahmennummer kontrollieren können. Ein Kumpel von mir musste sich für das Rad seines Opas rechtfertigen. Ein Abuzikollege musste wegen einem geklauten Omarad, das noch nicht mal abgesperrt und dementsprechend nichts wert war, etliche Sozialstunden schieben.
Und den Herkunftsnachweis verlangen die ganz egal, wie alt oder schäbig das Fahrrad ist. Natürlich kann man bei einem 30 Jahre alten Fahrrad keine Rechnung mehr verlangen. Zur Not, fangen die auf der Straße an zu recherchieren. Das erste ist die Rahmennummer zu checken, ob das Rad als gestohlen gemeldet wurde. In dem Fall von dem Kumpel oben wurde nach der Telefonnummer von dessen Opa gefragt, um diesen schnell mal anzurufen.

Und der Fall, den ich letztes Jahr im Frühling hier mal beschrieben habe, ging tatsächlich vor Gericht. Da der alte Mann Ersttäter und sehr einsichtig war bzw. die Motivation für den Diebstahl nicht unbedingt als kriminell zu bezeichnen ist, kam er mit ein paar Sozialstunden davon.
http://www.mtb-news.de/forum/t/fahraddiebstahl-beobachtet.694750/

Also wer mit einem als gestohlen gemeldeten Rad aufgehalten wird, muss sich dafür rechtfertigen. Auch wenn er es von jemandem gekauft hat. Der Preis oder Wert spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Vorher die Rahmennummer bei der Polizei checken zu lassen ist also wirklich legitim.
 
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