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Anhang 2.4 ....Ist das jetzt so eine von den Richtlinien, die die entsprechende Lobby in Brüssel erwirkt hat? Auf welcher Richtlinie basiert diese Aussage, in der PSA-Verordnung finde ich auf die schnelle nichts zu dem Thema, habe aber auch gerade keine Zeit, die mir vollständig durchzulesen.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass in der Betriebanleitung ein Verfallsdatum angegeben war und auch im Helm steht nichts davon.
PSA, die einer Alterung ausgesetzt sind
Liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Entwurfsbedingte Leistung neuer PSA durch Alterung wesentlich beeinträchtigt wird, so ist Monat und Jahr der Herstellung und/oder, wenn möglich, Monat und Jahr des Verfalls unauslöschlich und eindeutig auf jedem Exemplar der in Verkehr gebrachten PSA sowie auf der Verpackung anzugeben.
Kann der Hersteller keine präzisen Angaben über die Lebensdauer einer PSA machen, so hat
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