Zwei Meter Regel

Guest
Hi, habe gehört das ich in einigen Bundesländern gar nicht auf Single Trails heizen darf, weil dieser mindestens 2 m breit sein muß, was dann aber kein Single Trail mehr ist sondern ne' Autobahn. Wer weiß was genaues zu diesem Sch... Thema?
 
hi steppen wolf, Frank hatte schon richtig gefragt wo kommts denn du her? schau mal auf die homepage der dimb. dort findest du einige informationen zur wegebreitenrestriktion in den l"ndern. in krze wird dort eine regelm"áig akutalisierte und kommentierte sammlung der fr uns biker relevanten gesetze und vorschriften vorzufinden sein. dann kannst du dir schwarz auf weiá anschauen, dass z.b. in rlp, baw, bayern, hessen, nrw, thringen, berlin das biken auf singletrails eigentlich illegal ist. cu DIMB team
 
Hi Steppenwolf ! bin zwar kein Bayer, aber durch die DIMB-Arbeit habe ich da gerade erst ein paar Einblicke bekommen. In Bayern lautet die gesetzliche Regelung, dass Biken auf Straáen und geeigneten Wegen zul"ssig ist. Nach Meinung des bayrischen Ministeriums fr Landwirtshaft und Umwelt sind Wege, dich auch von Wanderern benutzt werden, erst ab einer Breite von 2 Metern geeignet. Es ist also nicht ausdrcklich kraft Gesetz verboten. Allerdings wird sich vermutlich jede Forstverwaltung an die Definition des vorgesetzten Ministeriums halten. Noch Fragen ? keine Hemmungen :D Bis dann Thomas www.mtb-club-beinhart.de www.dimb.de
 
Au Mann, da sind doch auf allen Wegen Rotsocken unterwegs. Das heisst doch das ich eigentlich keinen Single Trail heizen darf, es sei denn auf der Standspur der Garmischer Autobahn denn die ist, glaub ich, breit genug. :-((
 
Also grunds"tzlich sieht die Lage so aus, dass es zwar nicht im Gesetz drin steht und somit nicht direkt verboten ist, Wege von unter 2 Metern zu fahren. Allerdings ist leider denkbar, dass man bei einem (hoffentlich nie eintretenden) Unfall mit Fussg"ngern alleine haftungsrechtlich von einem b"sgl"ubigen Richter ruckzuck die berwiegende Schuld zugesprochen bekommt, bloss weil der Weg schmaler als 2 meter war. D.h., ein gewisses Risiko besteht da schon. cu Thomas
 
Hall"chen !! Ich komm aus Baden-Wrttemberg und zu dem Thema kann ich nur sagen, daá bei mir im Nord-Schwarzwald diese Regelung nicht durchgesetzt wird, ganz im Gegensatz zum Sd-Schwarzwald. Dort haben sie das ganze Belchen und Feldberg-Gebiet mit dieser bl"den Regelung gesperrt. Allerdings fahr ich eh lieber im Nord-Schwarzwald rum. Da sind die Leute echt offen und es macht denen auch nichts aus, wenn man auf ihren Wanderwegen rumf"hrt. Also denn, CU, Christian
 
steppenwolf wrote: Hi Thomas, kann man den was dagegen tun? Irgendwer sollte doch mal auf die Barikaden gehen wegen so einem Schwachsinn. Ein Servus vom Steppenwolf
Hi Steppenwolf ! Sorry, dass ich so sp"t antworte, war aber ""leider"" ein wenig am Lago... 8) Auf die Barrikaden gehen ?! In RLP hatten wir damit Erfolg - hier wurde sogar die alte 2-Meter-Regelung gekippt. Aber die Bajuwaren sind ja immer a bissl sturer, oder :D In Bayern haben die DIMB und der BDR zumindest erreichen k"nnen, dass die 2-Meter-Regel nirgendwo direkt im Gesetz drinsteht. Das h"tte erheblich schlimmere Auswirkungen gehabt und k"me einem Defacto-Bikeverbot gleich. cu Thomas www.mtb-club-beinhart.de [Edited by Pr"si on 20.04.2001 at 10:00 GMT]
 
hi Steppenwolf und alle, die bisher was zu der Wegbreitenbeschränkung gepostet hatten,

leider muss ich etwas ausführlich werden, um die Hintergründe exakt darzustellen und im Besonderen die Fakten klar darzustellen.

- Bayern
lieber Präsi wie du die Situation in Bayern dargestellt hast ist soweit richtig. ich möchte nur noch einige Hintergrundinfos hinzufügen:

DIMB und BDR hatten am 5.10.2000 in München die Vereinbarung zum Mountainbiken im Rahmen der Agenda 21 (Links zum text der Agenda und Infos zur Agenda am ende meines Postings) unterzeichnet.

Der ADFC hatte diese Vereinbarung federführend (das ist eben so beim ADFC) ausgearbeitet.

Mir und somit der DIMB war seit beginn der Verhandlungen im Umweltforum des Ministeriums bekannt, das es ein internes Papier gibt, welche die 2 Meter Definition in der von dir, Präsi, beschriebenen weise, beinhaltet. auch der ADFC wusste von dem Papier.

Im verlauf konnten wir erreichen, dass in umschriebener form auch die Disziplin Downhill berücksichtigt wurde. Ursprünglich sollten die verbände ihre Mitglieder anhalten, keine Bergbahnen und Aufstiegshilfen mit dem bike zu benutzen. Dies konnte ich nicht für unsere Mitglieder vertreten. Es wurde eine Formulierung entwickelt, die diesen Aspekt umschreibt und in die Vereinbarung aufgenommen. Hier muss leider auch gesagt werden, dass die Formulierungen der Vereinbarung in einigen Bereichen sehr interpetierbar sind und eben auch ein Ansatz der aktiven Kooperation auf den Trails, wie von uns gefordert, nicht aufgenommen wurde.

Die Vereinbarung spricht allerdings von einer Rechtsicherheit für Mountianbiker sowie, und dies ist sehr gut, sie enthält keine Definition einer wegbreite !!!

Gerade diese Rechtsicherheit ist im Zusammenhang mit dem internen Papier des Ministeriums so nicht gewährleistet. Daher hatten DIMB und BDR eine Erklärung zur Unterzeichnung der Vereinbarung abgegeben, in welcher wir das Ministerium aufforderten dieses interne Papier zurückzuziehen. Ihr findet all die Dateien unter http://www.dimb.de

Schon seit mehr als drei Jahren ist uns bekannt, das Forstämter in Bayern das interne Papier sehr gut kennen und von einer Beschränkung des Bikens auf wegen unter 2 Meter breite sprechen. Uns sind hierzu mehrere fälle bekannt. Besonders bemerkenswert war ein fall in Nordbayern. Dort wollte ein Bike-Club ein MTB-Rennen durchführen. Das Forstamt torpedierte die eintägige Veranstaltung und die strecke mit der Begründung, das die Rennstrecke Wegabschnitte unter 2 Meter breite enhielte !!!!

Der ADFC hatte das interne Papier bisher ignoriert u.a. mit der Begründung, dass es nur schlimmer kommen könne. Nun konnten wir im rahmen des Kuratoriums Sport und Natur erreichen, dass auch der ADFC sich unserer Haltung der Rücknahme des internen Papiers anschließen muss.

Es besteht doch einige Hoffnung, dass die DIMB durch ihr jahrelanges beharrliches Eintreten für die rechte der Biker es erreichen könnte, dass künftig in Bayern als erstem Bundesland keine Wegbreitenregeleung in Form einer Meterdefinition oder in einer schriftlichen Definition existiert !!!! – Allerdings wird in Bayern dann hoffentlich wirklich die Kooperation der Nutzer- und Interessengruppen im Vordergrund stehen und so die Grundlage für ein vernünftiges Miteinander bilden.


- Baden-Württemberg

Lieber Christian, Du liegst leider völlig falsch, wenn Du glaubst es gebe im Nordschwarzwald keine Durchsetzung der Wegbreitendefiniton per Gesetz. Richtig ist, dass das seit 1995 existierende 2 Meter Gesetz erst wenig Anwendung gefunden hat und nur selten Bußgelder erhoben worden. Aber auch diese Fälle hat es z.B. in Heidelberg oder im Hotzenwald (ganz im Süden vom Schwarzwald) schon gegeben.

Du liegst falsch in der Annahme, das die lokalen Wegbreitensperrungen im Bereich Feldberg, Belchen, Todtnau (hier sind z.B. alle Singletrails rund um den Fun-Park mit Verbotsschildern versehen) und an anderen Stellen sich auf das 2 Meter Gesetz beziehen.

Das Landeswaldgesetz lässt regionale Wegbeschränkungen und –sperrungen ausdrücklich zu. So handelt es sich bei den Sperrungen im Südschwatzwald um Sperrungen von Wegen in Naturschutzgebieten. Am Feldberg und Belchen ist daher durch eine lokale Regelung das Biken auf Wegen unter 3 Meter Breite verboten. Und am Feldberg wird auch seitens der Behörden durchgegriffen. Die Begründung ist in diesen Fällen eine Beeinträchtigung der Umwelt durch uns Mountainbiker obwohl es genügend Belege gibt, dass dies nicht zutrifft – gerade auf dem mineralischen Untergrund der Wege im Südschwarzwald.

Sicher ist es richtig in Bereichen, die stark besucht werden und wo sich die Leute gegenseitig auf die Füße treten gewisse Regelungen oder auch Beschränkungen zu finden. Dies trifft eben an einigen Punkten des Feldbergs und des Belchen auch zu. Gegen derartig lokale Maßnahmen haben wir seitens der DIMB nichts einzuwenden.

Fakt ist, dass auch Du Christian, im Nordschwarzwald beim Biken auf Wegen unter 2 Meter Breite die illegal bewegst und zur Kasse gebeten werden kannst. Im Falle eines Unfalls und eines Verfahrens vor Gericht kann das sehr schnell ganz teuer werden. Es trifft eben immer nur den einen Biker, der sogar gar nicht mal zu unseren „Schwarzen Schafen“ gehören muss.

Bist Du Dir so sicher, dass es den Leuten nichts ausmacht, wenn Du auf Singletrails fährst. Geh doch mal zu den Büros des Schwarzwaldvereins in Deiner Gegend und frag mal nach. AM besten ohne Dich vorher als Biker zu outen. Oder frag mal die Leute auf der Straße. Ich bin mir sicher, Du wirst schnell in einer Diskussion sein, in der Dir Viele, auch im Nordschwarzwald, ihre Abneigung gegenüber Bikern darstellen werden.

- Rheinland-Pfalz

Lieber Präsi, man kann sich eine Sache auch schönreden !!!

Fakt ist, dass wir zusammen und mit dem BDR die 3,5 Meter aus dem Entwurf zum Gesetz bekommen hatte. Dabei geholfen haben aber auch Heiner Geissler und sein Einfluss auf Ministerpräsident Beck. Auch die Arbeit des ADFC hat geholfen, obwohl er leider nicht mit uns und dem BDR gemeinsam gehandelt hatte.

Zweitens ist es natürlich richtig, dass in RLP nun keine Wegbreitendefinition in Form einer Meterbreite mehr im Gesetz steht und richtig ist auch, dass die alte 2 Meter Verordnung von 1978 nicht mehr gültig ist.

Drittens ist aber leider eine Definition in Textform im Gesetz enthalten, welche genau wiedergibt auf welchen Wegen wir Fahren dürfen. Es handelt sich dabei eben um befestigte Wege und somit um Forststraßen. Auch geben die Erläuterungen des Gesetzes an, dass diese Straßen für den Verkehr von forstwirtschaftlichen Fahrzeugen geeignet sein müssen.

Daher bewegen wir uns immer noch in einer illegalen Grauzone beim Biken auf Singletrails in RLP was bei einem Rechtsstreit genauso teuer wie in Baden-württemberg werden kann. Rechtssicherheit oder Kooperation der Interessengruppen oder Konfliktlösung an lokalen Brennpunkten all dies wird durch diese neue Regelung nicht berücksichtigt.


Vereinbarung zum Biken Bayern:
http://www.umweltministerium.bayern.de/aktuell/newsroom/presse/2000/495.htm

Tips des Ministeriums zum Biken:
http://www.umweltministerium.bayern.de/aktuell/newsroom/presse/2000/180.htm

Agenda 21 - Was ist das?
http://agenda21.ggi.uni-tuebingen.de/agenda/
und
http://www.oneworldweb.de/agenda21/S09.html

Literaturliste Agenda 21:
http://www.hwk-hamburg.de/agenda21/liste.htm


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Deutsche Initiative Mountain Bike DIMB e.V.
M. Huchler / DIMB Vorsitzender
Alemannenstrasse 10
D 79299 Wittnau bei Freiburg
Germany

Tel & Fax: ++49-(0)761-131310
e-mail: [email protected]
URL: http://www.dimb.de
 
...wir arbeiten an einer Funktion, mit der man ein Posting druckerfreundlich anzeigen lassen kann (ohne Farben...)- dann kann man auch ewig lange Texte besser lesen :D (ganz umweltfreundlich auf papier -) )
 
Hallo Manfred, hallo alle da draussen auf den Trails. Wenn das gelingt was Manfred in seiner Mail geschrieben hat und in Bayern auch die ""inoffizielle"" aber vorhandene 2 meter Regel kippt werde ich sofort Mitglied in der DIMB. Hugh ich habe gesprochen! Und ihr alle in den anderen Bundesl"ndern, die ihr mhselig und mit Wegebreiten Regelungen beladen seid, ihr solltet auch sofort Mitglied in der DIMB werden. Es zeigt sich doch: nur gemeinsam sind wir stark, und nur gemeinsam k"nnen wir etwas erreichen. Mountain Biker aller (Bundes) L"nder vereinigt euch in der DIMB Ein Servus aus Bayern sagt der Steppenwolf
 
quote:
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steppenwolf wrote: Hi Thomas, kann man den was dagegen tun? Irgendwer sollte doch mal auf die Barikaden gehen wegen so einem Schwachsinn. Ein Servus vom Steppenwolf
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Hallo Steppenwolf,

dein Beitrag offenbart einen großen Teil des Problems.

Wir alle sind es gewohnt das immer jemand anderes etwas für uns unternimmt.

Wir Mountainbiker sind aber in der Regel nicht organisiert und verfügen so kaum über eine vernehmbare Stimme im lautstarken Getoese der Interessengruppen um nur begrenzt vorhandene Resourcen (Singletrails).

Es wird wohl niemand annehmen das Wegebeschraenkungen erlassen werden aus irgend einer hoeheren Einsicht heraus. (haha)

Nur wer am lautesten schreit wird hier etwas erreichen.

Hierin sind uns Wanderer, Jaeger, Forstwirtschaft haushoch ueberlegen.

Das heißt für uns:

1. WIR MUESSEN UNS STAERKER ORGANISIERN (www.dimb.de)

2. Wir muessen (jeder einzelne von uns) Stellung beziehen und uns direkt mit den entsprechenden Politikern und Behörden auseinandersetzen (auch wenn´s aussichtslos erscheint. Die Masse macht´s)


Im Klartext:

Flagge zeigen, Verantwortung übernehmen, auf unsere Rechte bestehen (auch wir sind eine legitime Interessengruppe) und nicht nur bei Nacht und Nebel mit der Tarnkappe durch den Wald heizen.
 
Hallo Unbekannter,
da hast du ein weises Wort gesprochen! Nur wenn wir uns als Individualisten in einem lockeren Verbund organisieren, werden wir irgendwann auch mal angehört und ernst genommen. ;)
Die IMBA in den USA haben mittlerweile so viele Biker um sich zusammen gebracht, dass sie sogar bei Bill Clinton eine Audienz bekamen! Gut, mit Herrn Schröder übers Biken zu reden wäre wohl vergeben Müh. Aber wir hätten einen ganz anderen Stand. Zumal wir dann auch sagen könnten, wir vermitteln den uns angeschlossenen Clubs und Einzelbikern ein angemessenens Verhalten in der Natur. Die meisten sind bereits verantwortungsbewusst :) , es weiß nur keiner. Und die wenigen Pappnasen prägen das Bild. :mad:

"Stellt euch vor, es ist Singeltrail-Verbot, und keiner geht hin." :(

Also, lasst uns was tun! Lasst uns gute Vorschläge machen und "nein" sagen zu den ungerechtfertigten Beschränkungen!
 
DIMB Präsi schrieb:
- Baden-Württemberg

Lieber Christian, Du liegst leider völlig falsch, wenn Du glaubst es gebe im Nordschwarzwald keine Durchsetzung der Wegbreitendefiniton per Gesetz.

Du liegst falsch in der Annahme, das die lokalen Wegbreitensperrungen im Bereich Feldberg, Belchen, Todtnau (hier sind z.B. alle Singletrails rund um den Fun-Park mit Verbotsschildern versehen) und an anderen Stellen sich auf das 2 Meter Gesetz beziehen.

Bist Du Dir so sicher, dass es den Leuten nichts ausmacht, wenn Du auf Singletrails fährst. Geh doch mal zu den Büros des Schwarzwaldvereins in Deiner Gegend und frag mal nach. AM besten ohne Dich vorher als Biker zu outen. Oder frag mal die Leute auf der Straße. Ich bin mir sicher, Du wirst schnell in einer Diskussion sein, in der Dir Viele, auch im Nordschwarzwald, ihre Abneigung gegenüber Bikern darstellen werden.

Hallöchen nochmal !!

Ich wollt nur sagen, daß ich nicht behauptet hab, daß es diese Regelung bei uns im Nordschwarzwald nicht gibt, sondern daß diese bei uns nicht durchgesetzt wird. Daß diese Regelung in ganz Baden-Württemberg gilt, ist mir auch klar.

Zum Zweiten wollt ich noch anmerken, daß ich bis jetzt in meiner Bike-Region noch nie Probleme mit Wanderern gehabt hab, sehr wohl aber im Süd-Schwarzwald. Und ich hoffe auch, daß das so bleibt, und möchte hiermit die anderen auffordern, sich diszipliniert zu verhalten, anstatt sinnlos die Singeltrails runterzuheizen, damit wir noch lange unserem Hobbie nachgehen können.

CU, Christian

PS: Auf welches Gesetz beziehen sich dann die Sperrungen im Belchen und Feldberg-Gebiet, wenn nicht auf dieser 2m-Regelung ??
 
Unregistered schrieb:
quote:
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steppenwolf wrote: Hi Thomas, kann man den was dagegen tun? Irgendwer sollte doch mal auf die Barikaden gehen wegen so einem Schwachsinn. Ein Servus vom Steppenwolf
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Hallo Steppenwolf,

dein Beitrag offenbart einen großen Teil des Problems.

Wir alle sind es gewohnt das immer jemand anderes etwas für uns unternimmt.

Wir Mountainbiker sind aber in der Regel nicht organisiert und verfügen so kaum über eine vernehmbare Stimme im lautstarken Getoese der Interessengruppen um nur begrenzt vorhandene Resourcen (Singletrails).

Es wird wohl niemand annehmen das Wegebeschraenkungen erlassen werden aus irgend einer hoeheren Einsicht heraus. (haha)

Nur wer am lautesten schreit wird hier etwas erreichen.

Hierin sind uns Wanderer, Jaeger, Forstwirtschaft haushoch ueberlegen.

Das heißt für uns:

1. WIR MUESSEN UNS STAERKER ORGANISIERN (www.dimb.de)

2. Wir muessen (jeder einzelne von uns) Stellung beziehen und uns direkt mit den entsprechenden Politikern und Behörden auseinandersetzen (auch wenn´s aussichtslos erscheint. Die Masse macht´s)


Im Klartext:

Flagge zeigen, Verantwortung übernehmen, auf unsere Rechte bestehen (auch wir sind eine legitime Interessengruppe) und nicht nur bei Nacht und Nebel mit der Tarnkappe durch den Wald heizen.


Tja, schön und gut, wie gesagt wenn die 2m Regel in Bayern fällt dann :bier:!!!!
Aber bis dahin dauert es wohl noch etwas.
Du hast recht, das können nur viele gemeinsam erreichen, daher ist die Idee uns in der DIMB zu organisieren sicherlich nicht verkehrt und die 20,- DM Jahresbeitrag sollte eigentlich jeder überhaben. Das ist gerade mal ein Ersatzschlauch oder ein Tragel Bier :lol:
Servus
Steppenwolf
 
Hallöchen !!

Ich wollt nur noch mal nachfragen, auf welches Gesetz sich die Regelungen rund um den Feldberg und den Belchen beziehen, da ich immer noch keine Antwort hab!!

Dank schon mal im Voraus

CU, Christian
 
Hi DIMB Präsi,
wie geht es weiter mit Bayern? Ich habe lange nichzs mehr zu diesem Thema gehört.
Gib doch mal bitte eine Stellungnahme ab.
Servus
Steppenwolf
 
Hallo Gast,
in Bayern brennt mal wieder die Luft! Nach einem Urteil, in dem das Gericht einer Radfahrerin Schmerzensgeld zugesporchen hat, obwohl sie zu 60% mitschuldig - würde ich meinen, zu 100% doof - war, wird vermehrt über Sperrungen von Wegen nachgedacht.
Die DIMB wird auf der Hompage in Kürze eine Stellungnahme abgeben, die solche eine Verfahrensweise anprangert: Wer nicht biken kann und gegen ein geschlossenes Gatter fährt, ist halt selber Schuld! Schade, dass die Richter das wohl anders sehen. Der arme Grundeigentümer, die armen Biker! :mad:
Irgendwann wird die Natur mit Gummiwänden ausgestattet, damit jeder Depp machen kann was er will. Ohne jegliches Risko. :confused:
Vom Ministerium in Bayern gibt es bezüglich des internen Papiers (2-Meter-Regel) noch keine klare Äußerung. Wir leiben dran!
 
Hi hi,
wenns nicht so traurig wäre würde ich sagen: auch eine Art zu bremsen .
Aber so sieht das verdammt so aus als wenn wieder Aktivitäten in Richtung Wegesperrungen gestartet werden.
Es ist zum heulen. Da brettert eine mittelalte Damne auf einem Tourenrad in eine Schranke, trotz Hinweisschild, und wir müssens wieder ausbaden weil die Tante vor Gericht zieht.
Na Servus sagt der
Steppenwolf
 
Steppenwolf schrieb:
... Da brettert eine mittelalte Damne auf einem Tourenrad in eine Schranke, trotz Hinweisschild, und wir müssens wieder ausbaden weil die Tante vor Gericht zieht.
Na Servus sagt der
Steppenwolf

der sollte man gerad nochs arscherl dazu versohlen.:mad:
wer so blöd ist, darf doch vor gericht nicht auch noch recht bekommen, oder ?!
da kann man die grundbesitzer verstehen, wenn sie was gegen radfahrer im wald haben.
sind wir denn nicht alle irgendwie für unser eigenes tun verantwortlich ? ist das nicht bisher unsere schöne abgrenzung zum amerikanischen schadensersatzrecht gewesen, wo auch der dümmste trottel bei geringstem verschulden eines anderen die dicksten beträge herausholen kann. hoffentlich kommt es bei uns nie soweit...
 
Ich hoffe ja nicht das so etwas bei uns Schule macht denn dann können wir alle einpacken.
Aber ich hoffe auch das diese sch... zwei Meter Regel endlich vom Tisch kommt.
Fälle wie diese werden dann mit Sicherheit wieder aus dem Hut gezogen wenn es darum geht Wege gleich ganz zu sperren.
Ein Servus vom
Steppenwolf
 
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