Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

Das ist ein rechtliches Konstrukt das in der Praxis selten bis nie zur Anwendung kommt und dessen sich Waldbesitzer und andere MTB-Gegner bedienen wenn es um legale und illegale Trails geht.

Ich bin auch Waldbesitzer und als ich hier nachgefragt habe was ich beachten müsste wenn ich auf eigenem Grund und Boden ein paar Kicker und Doubles bauen will war der Tenor: "ja wenn sich da dann irgendjemand auf die Fresse legt bist du dran"

Das hieße ja jeder der in dem Waldstück über einen nicht weggeräumten Ast stolpert soll mich belangen können? Das ist doch lächerlich.
 
Das ist ein rechtliches Konstrukt das in der Praxis selten bis nie zur Anwendung kommt und dessen sich Waldbesitzer und andere MTB-Gegner bedienen wenn es um legale und illegale Trails geht.

Ich bin auch Waldbesitzer und als ich hier nachgefragt habe was ich beachten müsste wenn ich auf eigenem Grund und Boden ein paar Kicker und Doubles bauen will war der Tenor: "ja wenn sich da dann irgendjemand auf die Fresse legt bist du dran"

Das hieße ja jeder der in dem Waldstück über einen nicht weggeräumten Ast stolpert soll mich belangen können? Das ist doch lächerlich.

Das wäre genau die Situation in USA. Dort sind alle Privatbesitze abgezäunt und mit fetten Schildern "No Trespassing" versehen. Der Eigentümer ist verantwortlich, wenn jemand über einen Grashalm stolpert und sich das Bein bricht.
Aus dem Grund sind die wenigen Public Forests ausgwiesen und dort herrschen strenge Regeln. Und die werden durch Patrouillen (Ranger, CityCops) kontrolliert. Ich bin sogar mitten im Wald in Radar-Fallen geraten (Glück gehabt), wo 15 miles/h das Limit war und abkassiert wurde.

In Deutschland regelt die Forstgesetzgebung dass der Besucher für sich selbst verantwortlich ist, sofern dem Besitzer keine grobe Schuld vorgeworfen werden kann. Wald betreten ist auf eigene Gefahr. In USA auf Gefahr der Versicherungen, daher von vornherein verboten.

Es gibt ja bei uns etliche Waldbesitzer, die extra Trails ausschildern. Auch Gemeinden als Besitzer machen dies ja. Ist ja auch viel besser, den Verkehr zu regeln (3-4 gute Trails extra für Biker, der Rest für Wanderer), als pauschal alles mit Strafe zu belegen. Der Beamtenterror mancher Gemeinden ist aber oftmals "RTL-Brisant" würdig.

Viele Beamte vergessen, dass sie aus unseren Steuergeldern bezahlt werden um dem "Volk zu dienen". Dies scheint aber nur noch in der Schweiz so zu sein, der einzigen verbleibenden echten Demokratie in Europe.
 
Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Es ist kaum anzunehmen, daß Polizisten in ihrer Freizeit Polizeipferde reiten, also waren sie im Dienst (wurde ja auch vom Vorgesetzten bestätigt). "Nur so zum Spaß" dürfen sie auch dann nicht Verbote brechen. Zu Kontrollzwecken sehr wohl. So wie die Polizei auch mit dem Auto durch die Fußgängerzone fahren darf, um nach dem rechten zu sehen, nämlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.
Umgekehrt darf auch der Waldbesitzer im Rahmen seiner Rechte und Pflichten den Wald befahren, denn zu Fuß geht das nunmal nicht. Auch von ihm beauftragte Personen dürfen das. Nur zum Spaß mit dem Auto/Rad/Pferd durch den Wald heizen darf auch der Besitzer nicht, wenn das Gesetz es verbietet. Es sei denn er hat eine Ausnahmegenehmigung. Der Waldbesitzer MUSS im Rahmen des Zumutbaren besonders auf Wegen prüfen, ob überhängende, tote Äste Fußgänger gefährden können. Und im Rahmen der Waldbewirtschaftung den Zustand der Bäume prüfen (Schäden durch Insekten, Wild usw.). Normalerweise wird das mit KFZ gemacht, ein Fahrrad ginge aber auch in Ordnung. Nur "Sohn" zu sein reicht dazu nicht, eine mündlicher Auftrag seitens des Vaters genügt hierfür jedoch. Auch die Berechtigung, weitere Hilfskräfte für diese Tätigkeit nach eigenem Ermessen dazu auszusuchen, kann mündlich erteilt werden.
 
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Naja, dann war er eben zu genau DIESEN Zwecken unterwegs.
Hat Wege und Bäume überprüft.
Die Motorcrossmaschine hätte zuviel Schaden angerichtet, also das Bike.

Trotzdem eine Frechheit was sich die Exekutive hier erlaubt.
Auf dem eigenen Grund und Boden nicht mit dem Fahrrad faren zu dürfen...
Gesunden Menschenverstand gibts irgendwie nicht mehr. Weder bei der Gesetzgebung, und schon garnicht bei der Polizei. Deren Denkweise kommt mir oft sehr Digital vor. Schwarz oder Weiß, Grau gibts nicht.

Behämmert...
 
Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Es ist kaum anzunehmen, daß Polizisten in ihrer Freizeit Polizeipferde reiten, also waren sie im Dienst (wurde ja auch vom Vorgesetzten bestätigt).

Ähm... und ob das anzunehmen ist! Man wird nicht mal eben Polizist bei der Reitstaffel. Da wird das Hobby zum Beruf!
 
Eigentlich könnten dann ja alle Grünleuchter nach Dienstschluss problemlos in der U-Bahn/S-Bahn/DB schwarz fahren. Sollte ein Schaffner kommen, sind sie dann plötzlich wieder im Dienst und tun so, als würden sie Schwarzfahrer fahnden. Danach gehen sie wieder Kaffe trinken, wenn der Schaffner weg ist. Nee... oder? Doch!

Polizisten fahren wenn mich nicht alles täuscht sowieso kostenlos. Früher nur wenn sie in Uniform unterwegs waren, jetzt auch in Zivil.
 
Kleiner Tip noch an alle Baden-Württemberger und Bayern: Ihr könnt und solltet Eurem Landtags-Abgeordneten eine Mail schreiben, daß die 2-Meter-Regelung Euch gar nicht paßt, und daß Eure Entscheidung bei der nächsten Landtagswahl hiervon abhängig ist. Daß sie Leute vom Radfahren abhält, obwohl man froh sein kann um jeden, der nicht am Computer daddelt und verfettet. Was gerade bei den Grünen auf offene Ohren stoßen dürfte. Daß sie keine wissenschaftliche Grundlage hat, somit gegen Artikel 2 Grundgesetz verstößt, nachdem jede Einschränkung der Freiheit einen sachlichen Grund benötigt (Meinungen der Forstwirtschaft sind KEIN sachlicher Grund). Ein paar Dutzend Mails werden nichts ändern, ein paar tausend schon. Siehe Stuttgart 21: Tut was, und mobilisiert alle Eure Freunde, ebenfalls eine Mail zu schreiben!
 
Würde ich ja soooo gerne, sch... Halsentzündung, grrrrr!

Aber unterbeschäftigt wie ich bin, hier die Kontaktdaten:
http://www.landtag-bw.de/cms/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile.html

Der Abgeordnete Deines Wahlkreis vertritt übrigens DAS GANZE VOLK, nicht nur seine Wähler. Man kann und sollte ihm also auch dann schreiben, wenn man eigentlich etwas anderes wählt. Und nicht jeder Abgeordnete ist der Meinung seiner Partei, man stößt oft unerwarteterweise auf offene Ohren!
 
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Ich verstehe die Aufregung hier nicht. Es ist kaum anzunehmen, daß Polizisten in ihrer Freizeit Polizeipferde reiten, also waren sie im Dienst (wurde ja auch vom Vorgesetzten bestätigt). "Nur so zum Spaß" dürfen sie auch dann nicht Verbote brechen. Zu Kontrollzwecken sehr wohl. So wie die Polizei auch mit dem Auto durch die Füßgängerzone fahren darf, um nach dem rechten zu sehen, nämlich zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

Ähm, und die Freunde und Helfer tun immer und ausschlißlich nur das was sie dürfen/sollen? *Gelächter*

Der Threadersteller schrieb doch eingangs dass die Ordnungsmacht zu einem Regenerationsritt unterwegs war. Also kein Kontrollauftrag.
Ein Regenerationsritt kann überall, auch auf legal, für alle zu nutzenden, Wegen. Es war also auch aus dienstlicher Sicht nicht erforderlich und daher auch nicht zulässig diesen Weg zu nutzen.

Aber die fahren z.B. bei uns auch mal zum Döner holen mit dem Auto in der Fußgängerzone rum. Zählt das dann auch als hoheitlicher Auftrag? Mündliche Hygienekontrolle?


Kleiner Tip noch an alle Baden-Württemberger und Bayern: Ihr könnt und solltet Eurem Landtags-Abgeordneten eine Mail schreiben, daß die 2-Meter-Regelung Euch gar nicht paßt, und daß Eure Entscheidung bei der nächsten Landtagswahl hiervon abhängig ist. Daß sie Leute vom Radfahren abhält, obwohl man froh sein kann um jeden, der nicht am Computer daddelt und verfettet. Was gerade bei den Grünen auf offene Ohren stoßen dürfte. Daß sie keine wissenschaftliche Grundlage hat, somit gegen Artikel 2 Grundgesetz verstößt, nachdem jede Einschränkung der Freiheit einen sachlichen Grund benötigt (Meinungen der Forstwirtschaft sind KEIN sachlicher Grund). Ein paar Dutzend Mails werden nichts ändern, ein paar tausend schon. Siehe Stuttgart 21: Tut was, und mobilisiert alle Eure Freunde, ebenfalls eine Mail zu schreiben!

Sehr guter Kommentar. Ich bin auch schon am suchen wer hier in Hessen der beste Ansprechpartner ist, da ja hier ein neues Waldgesetz im Raum steht.
 
Es gibt bei der Polizei zahlreiche Fahrzeuge der Reserve, die monatliche "Bewegungsfahrten" (von damals 50 km) machen müssen, damit die Einsatzbereitschaft immer sichergestellt ist. Auch während solcher Bewegungsfahrten ist ein Polizist im Dienst, und kann nicht nur, sondern SOLLTE sie im Rahmen seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen nutzen, um überall nach dem Rechten zu sehen. Polizisten zu Pferd sind sehr oft für den Wald zuständig, so jedenfalls in meiner Heimatstadt Berlin. Polizei-Mountainbikes sind eher selten anzutreffen. Ich sehe keinen Rechtsverstoß der Polizisten. Sie haben im Wald kontrolliert, ob sich an die Regeln gehalten wird. Zum selben Zweck darf ein Polizist mit einem Polizeimotorrad durch die Fußgängerzone fahren, um illegale Radfahrer kontrollieren und ggf. verfolgen zu können. Ob intern dazu ein Auftrag besteht, ist eine andere Frage und ist völlig unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Handlung. Es steht dem Bürger nicht zu, gegen vermeintlich falsche polizeiinterne Abläufe zu klagen.
 
Die Polizisten richten aber Schaden auf dem Weg an. Das Reitverbot gibts nicht umsonst.
In der Fußgängerzone entsteht kein Schaden.

Edit: Und natürlich steht es dem Bürger zu gegen die "vermeintlich" falschen Abläufe zu klagen!

Man sollte sie in Grund und Boden klagen.
 
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Die Polizisten richten aber Schaden auf dem Weg an. Das Reitverbot gibts nicht umsonst.
In der Fußgängerzone entsteht kein Schaden.

Auch in der Fußgängerzone gibt es Beeinträchtigungen/Gefährdungen, drum ist es verboten, dort zu fahren. Im Wald sowieso, egal ob durch KFZ, Pferd oder Bike. Bei jeder Verfolgungsfahrt gibt es eine zusätzliche Gefährdung. Da jedoch meistens eine Kontrolle nicht ohne diese durchzuführen ist, ist die Polizei hierzu nach korrekter Abwägung von Schaden und Nutzen ermächtigt, Stichwort Ermessensspielraum. Solche Kontrollen mit Strafen haben eine abschreckende Wirkung, vermeiden also zukünftige Schäden durch den Bestraften und viele andere, die davon erfahren. Solange die Polizisten vermutlich mehr Fahrten/Ritte/Schaden verhindern, als sie selbst verursachen, sind solche Kontrollfahrten korrekt. Das kann und darf jeder im Einzelfall anders einschätzen! Man wird den Polizisten aber ohne genaue, nachweisbare (!) Zahlen, Daten, Fakten keine offensichtliche Unverhältnismäßigkeit beweisen können. Keine Chance!
 
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Die Polizisten richten aber Schaden auf dem Weg an. Das Reitverbot gibts nicht umsonst.
In der Fußgängerzone entsteht kein Schaden.

Edit: Und natürlich steht es dem Bürger zu gegen die "vermeintlich" falschen Abläufe zu klagen!

Man sollte sie in Grund und Boden klagen.

Klar, Du kannst gegen ALLES klagen, das steht Dir zu. Wir sind ja in einem Rechtsstaat. Die Klage wird aber inhaltlich nicht zur Prüfung gelangen, da sie schon als unzulässig bewertet werden wird.
 
Ich finde, die Polizisten hatten keinen Grund, dem Eigentümer des Waldes Schaden zuzufügen um den Weg zu "kontrollieren".
Die Fußgängerzone ist denk ich schon ein anderes Thema, da weitläufig und zu Fuß einfach ineffizient zu Kontrollieren.
Aber was solls, ich bleib da sowieso nicht stehen. Hab schließlich keine Nummerntafel am Bike.

lg
 
Ich finde, die Polizisten hatten keinen Grund, dem Eigentümer des Waldes Schaden zuzufügen um den Weg zu "kontrollieren".
Die Fußgängerzone ist denk ich schon ein anderes Thema, da weitläufig und zu Fuß einfach ineffizient zu Kontrollieren.
Aber was solls, ich bleib da sowieso nicht stehen. Hab schließlich keine Nummerntafel am Bike.

lg

Ein Weg nimmt nur einen geringen Schaden, wenn gelegentlich zwei Pferde darüber reiten. Demgegenüber sind schäden am Eigentum des Waldbesitzers, beispielsweise durch illegale KFZ-Fahrer, andere Reiter, durch Mountainbiker, durch illegales Zelten und Feuermachen usw. abzuwägen. Schon hier würde ich ohne gegenteilige Anhaltspunkte davon ausgehen, daß eine Kontrolle im Interesse des Waldeigentümers ist. Unabhängig davon kann aber auch kontrolliert werden, ob der Waldeigentümer selbst seinen Sicherungspflichten nachkommt, die oben schon erwähnt wurde. Dabei geht es dann um Gesundheit oder gar Leben von Fußgängern, die von herabfallenden Ästen erschlagen werden können, alles schon vorgekommen. Es kann um um Einhaltung Jagd- und waffenrechtlicher Bestimmungen gehen, selbst ob das Kettenöl der Waldarbeiter den Bestimmungen entspricht, kann von der zuständigen Behörde kontrolliert werden. Ob das dort durch die Polizei geschieht, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Weg nimmt nur einen geringen Schaden, wenn gelegentlich zwei Pferde darüber reiten. Demgegenüber sind schäden am Eigentum des Waldbesitzers, beispielsweise durch illegale KFZ-Fahrer, andere Reiter, durch Mountainbiker, durch illegales Zelten und Feuermachen usw. abzuwägen. .

In diesem Fall ist aber sein Vater Waldbesitzer.


Ansonsten:
...was solls, ich bleib da sowieso nicht stehen. Hab schließlich keine Nummerntafel am Bike.
So löst man das Problem am besten bzw. hat erst gar keine Probleme.
 
Es is doch echt ne Verarsche was da abgeht.. Letztes Jahr wurden ich und zwei kollegen aufgehalten weil wir abends um 19 uhr ohne licht ( Sonnenuntergang war da ca. um 21 Uhr )vom Spot heimgefahren sind und mussten uns noch veralbern lassen weil wir "motorradhelme" aufhatten.. Die Rennradler die gleichzeit vorbeikamen und natürlich nicht auf dem Fahradweg fuhren (könnten ja die carbonfelgchen kaputt gehn) wurde freundlich zugenickt während wir die Ausweise rausholen durften..
 
Kleiner Tip noch an alle Baden-Württemberger und Bayern: Ihr könnt und solltet Eurem Landtags-Abgeordneten eine Mail schreiben, daß die 2-Meter-Regelung Euch gar nicht paßt, und daß Eure Entscheidung bei der nächsten Landtagswahl hiervon abhängig ist.

Wäre mir neu, dass wir in Bayern eine 2-Meter-Regel haben...
 
Derzeit arbeitet mein Anwalt an der Sache und mein Vater hat Anzeige wegen widerrechtlichem Betreten vom Waldweg zu Pferde erstattet.

Der örtliche Landtags Abgeordnete hat auf meine Anfrage per email mitteilen lassen das er meine Anfrage "mit Interesse gelesen hat" und sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei mir melden wird. Wann der Zeitpunkt eintritt hat er nicht geschrieben :rolleyes:

Derzeit befahre ich die Waldwege mittem Radl und habe am Lenker extra so ne Alu Forstbetrieb Plakette hingeschraubt. Ob mich das vor einer Strafe schützt kann ich nicht sagen - aber es macht Eindruck bei den Wanderen und das mitgeführte Werkzeug sorgt für weitere Authentizität. :daumen:

Derzeit dabei knapp 8000m Weidezaunlitze zu verlegen damit Schwarzkittel vom frisch eingesäten Maisacker abgehalten werden. :mad: Jedes Frühjahr meinen die Energiebauern sie müssten Mais so hart wie möglich an den Waldrand einsäen und sind immer hellauf entsetzt wenn Schwarzkittel ihre Äcker auf der Suche nach ein paar Maiskörnern "durchpflügen" ;) Als Jagdbetreiber dürfen wir für die Schäden der Schwarzkittel aufkommen - leider hat die Versicherung bereits vor zwei Jahren eine Verlängerung des alten Vertrages abgelehnt und mit gemeldetem Schadensfall die Versicherung gekündigt.

Regelmässige Kontrollen am Zaun mache ich nur per Rad, mittem Auto komme ich in die bewachsene Region gar nicht herein.

Wanderer und Fussgänger passen nur zu genau auf wer den Waldweg nutzt, wie oft bin ich in den letzten zwei Tagen gefragt worden warum ich mit dem Trekker oder Auto auf dem Weg fahre.....

Gegen das Bussgeld vom Landratsamt wird Widerspruch eingelegt - werde berichten was sich ergibt.
 
however, auf jeden fall dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und wegen amtsmissbrauch und reitverbot anzeigen.

solche supertypen gehören aus dem verkehr gezogen...
 
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