Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Gerade ist die 5000er Marke gefallen. :daumen:

und wir "mussten" die Petition ändern und auf Facebook folgendes posten:

BREAKING NEWS - WIR SIND NICHT ALLEIN!

"Diese Petition wird von dem gemeinschaftlichen Willen der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB), des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), des Badischen Radsportverbandes (BRV) und des Württemberischen Radsportverbandes (WRSV) getragen."

Die Pressekonferenz dazu findet am 30.08.2013 auf der Eurobike statt.

https://www.openpetition.de/petition/online/streichung-der2-meter-regel-einschl-entspr-bussgeldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg
 
Der Unsinn macht manchmal auch Spass......

In einer Antwort auf eine Landtagsanfrage (Lt Drs. 15/3726) schreibt das MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG zur "2m Regel":

"Das Messen der Wegbreite während der Sportausübung ist nicht notwendig. Waldwege werden entweder vom Forstbetrieb benutzt (Holzabfuhr etc.) und sind dann mit zwei Fahrspuren deutlich über 3 Meter breit oder es handelt sich um Fußpfade, die im Regelfall nur ca. 1 Meter breit sind."

Das ist kaum zu toppen, daß im Gesetz ein Maß angegeben ist, man aber nix messen muß. Stattdessen wird man auf Fahrspuren- und Fußpfadsuche geschickt. Das ist genau so, als wenn man im Fischgeschäft ein Kilo Kabeljau kaufen will und einem die Verkäuferin ohne die lästige Wiegerei einen Karpfen auf die Theke knallt mit der Bemerkung, daß solch ein Viech in der Regel einen Kilo wiege.

Das gleiche Ministerium behauptet an anderer Stelle, das Rücksichtnahmegebot sei nicht so konkret, wie die "2m-Regel".

Kaum zu glauben, aber amtlich!

Es wäre gut, wenn ich Hinweise darauf bekäme, wo konkret (Topo-Karten-Eintrag) die Interpretation des Ministeriums nicht stimmt. Das Ministerium wird dann zwar sagen, es hätte ja "in der Regel" geschrieben, aber da weiß man ja inzwischen, woran man ist.

 
Es wäre gut, wenn ich Hinweise darauf bekäme, wo konkret (Topo-Karten-Eintrag) die Interpretation des Ministeriums nicht stimmt. Das Ministerium wird dann zwar sagen, es hätte ja "in der Regel" geschrieben, aber da weiß man ja inzwischen, woran man ist.



:confused:

Abgelehnt!

Was soll dabei anderes rauskommen, außer daß dann genau dort ein Verbotsschild aufgestellt wird? Ich habe gerne die Petition gezeichnet, aber ich werde ganz gewiß nicht "meine Trails" dafür auf die Schlachtbank liefern.

Ich zitiere mal aus Beitrag 503:

Worum es uns hier geht, ist das Betretungsrecht für den Bürger vor Ort. Wir wollen ein Betretungsrecht für den Alltag, für die Feierabendrunde, für den Samstag Nachmittag oder den Sonntag Vormittag. Dafür brauchen wir keine ausgeschilderten Mountainbikerouten, denn wir kennen uns in unserer Heimat aus. Dafür brauchen wir auch keine 20 km Runde, denn wir wollen nicht 100x im Jahr die selbe Runde fahren. Wir fahren auch nicht an den Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter dort, wo sich die Leute gegenseitig auf den Füssen stehen; wir kennen unser Revier. Wir brauchen schlicht ein Betretungsrecht, das uns das Fahren auf allen Wege erlaubt und dann stören wir niemanden.
Ich behaupte mal, daß das in der Praxis den Allermeisten problemlos möglich ist. Wer nicht gerade in einem MTB-Ballungsgebiet wohnt und sich einigermaßen rücksichtsvoll verhält, der hat mit den anderen Waldbenutzern keinerlei Problem, ganz gleich, wie schmal der Weg ist. Ich habe noch nie erlebt, daß es dabei jemals auch nur die geringste Diskussion gegeben hätte, weder mit Wanderern, noch mit Reitern oder sonstwem. Wer die Massenaufläufe meidet, der hat freie Fahrt.
Insofern und in Anbetracht der Unmöglichkeit, die Einhaltung dieses Gesetzes auch nur ansatzweise zu überwachen, könnte man die ganze Sache also als ein non-issue abtun.
Es bleibt aber das böser-Bube-Feeling, wenn man auf solchen Wegen unterwegs ist, es bleiben diejenigen, die nun mal dort leben, wo größerer Andrang herrscht und es bleibt die Tatsache, daß wir hier als Minderheit ohne jede sachliche Begründung diskriminiert und gegenüber Anderen benachteiligt werden. Dagegen vorzugehen ist richtig und notwendig und die dazu notwendigen Begründungen liegen wohlformuliert bereits vor. Da brauchen wir nicht noch in den Krümeln rumzusuchen, unsere Trails zu vermessen und uns in nebensächlichen Details zu verlieren. Das Gesetz muß bereits viel weiter vorne an den grundlegenden Rechtsprinzipen zerschellen - und nicht an irgendeinem Trail, der zufällig über 2m breit ist und auf dem trotzdem kein Auto fahren könnte.


Gruß,

Clemens
 
Es geht hier darum, die Perversion des Ministeriums aufzuzeigen.

Ich will keine Trails "verraten" bekommen, sondern z.B. Wege genannt bekommen, auf denen der Normalbenutzer Probleme hätte, die Kriterien des Ministeriums (als ob es nur Fuß- und nur Fahrwege gäbe, die spinnen doch) wiederzuentdecken.

Es geht zum einen (@ Clemens) um die grundsätzliche v.a. poilitische Ablehnung der 2m Regel. Es geht aber auch darum, unter dem rechtlichen Aspekt ihre Praktikabilität als solche in Frage zu stellen. Das eine schließt das andere nicht aus, sondern beide Wege ergänzen sich.
 
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So was? der linke weg hat ca. 2,99 Meter ist Verboten durch Zeichen 250 , also schieben wir unser Bike
Der Weg ist im Naturschutzgebiet Feldberg hier gilt eine 3 Meter Regel, Grund auf diesem weg???

er wird jedes Jahr von tausenden Bikern genutzt, ohne ihn zu befahren hätte die Todtnauerhütte keine Gäste.

Jetzt kommts am Schild rechts zeigt ein Wegweiser die Biker nach links das ist der offizielle Westweg MTB des Schwarzwaldvereins


.
 
Zuletzt bearbeitet:
So was? der linke weg hat ca. 2,99 Meter ist Verboten durch Zeichen 250 , also schieben wir unser Bike
Der Weg ist im Naturschutzgebiet Feldberg hier gilt eine 3 Meter Regel, Grund auf diesem weg???

er wird jedes Jahr von tausenden Bikern genutzt, ohne ihn zu befahren hätte die Todtnauerhütte keine Gäste.

Jetzt kommts am Schild rechts zeigt ein Wegweiser die Biker nach links das ist der offizielle Westweg MTB des Schwarzwaldvereins
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Wie heißt das Naturschutzgebiet? Ich kann mir vorstellen, daß es da noch mehr Ungereimtheiten gibt.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Während man in Baden-Württemberg den Wanderer, als bedrohtes Wesen im Wald und Naturschutzgebiet schützt, gibt`s in Bayern sogar Naturschutzverordnungen, die gänzlich ohne Beschränkung für Radfahrer auskommen, die über die DIMB-Trailrules hinausgehen:
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Arzberg bei
Beilngries“ im Landkreis Eichstätt

Vom 4. April 2011

§ 4
Verbote

(1) Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten,
die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung
des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu
einer nachhaltigen Störung führen können. Dieses gilt
auch für Handlungen, die auf das Naturschutzgebiet einwirken
können. Deshalb ist es insbesondere verboten, im
Naturschutzgebiet:
...
24. ...

(2) Ferner ist es verboten,

1. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
und straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Straßen und
Wege mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen
zu fahren oder diese dort abzustellen,

2. außerhalb der vorhandenen und für das Radfahren geeigneten
Straßen und Wege Fahrrad zu fahren
,

3. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten und
straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Straßen und Wege
zu reiten oder mit Gespannen zu fahren,

4. den Steinbruch (Fl. Nr. 1750, Gemarkung Beilngries)
außerhalb markierter Wege und Pfade und die abgesperrte
Kante der Steinbruchwand zu betreten oder mit dem Fahrrad
zu befahren
; dieses gilt nicht für den Grundstückseigentümer
und sonstige Berechtigte,
...
11. ...

Sehr deutlich wird in der obigen Verordnung zwischen Radfahren und Reiten bzw. Fahren mit Gespannen unterschieden,
während das Radfahren auf vorhandenen Wegen gegenüber dem einfachen Betreten zu Fuß nicht weiter eingeschränkt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist bundesweit in den meisten NaturschutzgebietsVO so.

Im Taunus gibt es allerdings mehrere ziemlich uralte NSG (z.B. Altkönig/Weiße Mauer), in denen das Radfahren komplett, also auch auf Wegen, verboten ist, weil man damals das Fahren mit Fahrzeugen verboten hatte und nicht dran dachte, daß es auch andere Fahrzeuge als nur Autos gibt.

Im Siebengebirge gibt's eine 2,5m-Regel.

Während man in Baden-Württemberg den Wanderer, als bedrohtes Wesen im Wald und Naturschutzgebiet schützt, gibt`s in Bayern sogar Naturschutzverordnungen, die gänzlich ohne Beschränkung für Radfahrer auskommen, die über die DIMB-Trailrules hinausgehen:
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Arzberg bei
Beilngries“ im Landkreis Eichstätt

Vom 4. April 2011



Sehr deutlich wird in der obigen Verordnung zwischen Radfahren und Reiten bzw. Fahren mit Gespannen unterschieden,
während das Radfahren auf vorhandenen Wegen gegenüber dem einfachen Betreten zu Fuß nicht weiter eingeschränkt wird.
 
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..... und sind die 50.000 in BW nötig oder Bundesweit?

Nötig sind möglichst viele Mitzeichner egal wo. Die 50.000 haben keinen besonderen rechtlichen Hintergrund, Petitionen gelten auch mit einer Unterschrift.

Rechtlich handelte es sich bei der her anstehenden Petition mit z.B. 50.000 Unterschriften daher nicht um eine Petition sondern im Grunde um 50.000 Petitionen. Und das ist doch nicht übel, oder?
 
Und mit > 10.500 Stimmen haben wir es nun auch in die aktuelle TOP10 der openPetitions (https://www.openpetition.de/) geschafft!

Interessant finde ich auch die Diskussionsseite der Petition.
Top Contra-Contra Argumente und immer schön sachlich und höflich, ganz anders wie teils die Contra-Argumente selbst. Top!
 
Vielen Dank für die Initiative! :daumen:

Ich will nicht schwarz sehen, aber realistisch gesehen, ist die Wandererlobby nicht zu unterschätzen.

Gemäß: "Als i jong war, da hoats des ned geba, dass mer mit'm rad da nonder fährt. Die sollat ebas andres macha"

Aber auch hier wird es jungen Nachwuchs geben und der sieht die Sache oft anders.
 
Die Mitgliederanzahl des Schwarzwaldvereins sind nichts gegenüber den Mitgliederzahlen des DIMB und der mitbeteiligten Radverbände. Und vllt. kommt der DAV ja auch noch dazu.
 
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