Bei der Hausratversicherung gibt es verschiedene Punkte zu beachten:
Unterversicherung:
Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, da es sonst im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommt. Der Versicherer leistet dann nur anteilig. Beispiel: Wert des Hausrats 50.000 , Versicherungssumme 25.000 also nur 50% des tatsächlichen Wertes; Schaden 10.000 => Entschädigung 5.000 also 50%. Wenn nun mindestens 650 je Qm Wohnfläche versichert sind verzichten die meisten Versicherer auf eine Anrechnung der Unterversicherung und leisten bei Teilschäden bis zur Versicherungssumme. Bei Totalschäden ist man jedoch immer noch unterversichert. Seit einigen Jahren gibt es auch Verträge die nach dem Wohnflächenmodell. Hierbei wird im Gegensatz zum oben beschriebenen Summenmodell keine feste Versicherungssumme versichert, sondern nur die Wohnfläche angegeben. Der Hausrat ist dann bis zu einer bestimmten Summe abgesichert. In der Regel liegt diese bei 200.000 oder 300.000. Somit umgeht man die Unterversicherung. Diese würde nur greifen wenn die tatsächliche Wohnfläche größer ist als die im im Antrag angegebene.
Fahrraddiebstahl
Das Fahrrad ist über die normale Hausratversicherung ohne Zusatzbaustein mitversichert, wenn es aus einem verschlossenen, nicht allgemein zugänglichen Raum (z.B. verschlossene Wohnung, Hotelzimmer, Keller jedoch nicht allgemeiner Fahrradkeller) gestohlen wird, also durch Einbruchdiebstahl. Durch eine Zusatzklausel kann man den Fahrraddiebstahl außerhalb solcher verschlossener Räume mitversichern. Wichtig ist jedoch, dass auf die sogenannte Nachtzeitklausel verzichtet wird. Diese würde bei Fahrraddiebstahl zwischen 22 und 6 Uhr die Leistung verweigern.
Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl
Die wenigsten Versicherer bieten eine unbegrenzte Versicherungssumme bei Fahrraddiebstahl. Hier bildet die Allianz die Ausnahme. Das allein spricht jedoch nicht für die Qualität eines Vertrags. Andere Versicherer beschränken die Leistung für den Fahrraddiebstahl auf eine Summenobergrenze z.B. 3.000 oder 5.000 oder auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme i.d.R. auf 3% oder 5%.
Die Versicherungssumme für den Baustein Fahrraddiebstahl sollte entsprechend der Anschaffungsrechnung gewählt werden, da ihr im Schadensfall den Neuwert erstattet bekommt. Wenn Ihr mehrere Fahrräder habt solltet ihr den Anschaffungswert des teuersten Rades nehmen. Wenn ihr mit 2 Rädern unterwegs seid, z.B. weil ihr einem Freund eins für die gemeinsame Tour geliehen habt, dann sichert die Räder immer mit je einem eigenen Schloss, da das dann als 2 Schadensfälle gewertet wird wenn beide geklaut werden.
Am Besten ihr holt euch mehrere Angebote ein und vergleicht selbst oder geht zu einem Versicherungsmakler, der hat mehrere Gesellschaften an der Hand, hat ggf. Sondernachlässe verhandelt und vergleicht für euch.
Wenn ihr speziell euer Fahrrad absichern wollt solltet ihr auf folgende Punkte im Vertrag achten:
- keine Nachtzeitklausel
- Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit
- optional einfacher Diebstahl
Im Schadensfall sollte man immer Hersteller, Bezeichnung, Rahmennummer und Anschaffungsrechnung vorlegen können. Hier hilft vor dem Diebstahl z.B. die Fahrradpass-APP der Polizei.
Bei der Bayrischen zahlt man z.B. aktuell für 52.000 Versicherungssumme (beispielhaft für 80 qm Wohnfläche x 650 je Qm) und 5.000 Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl, einen Jahresbeitrag von 80,90.