Verbreite doch bitte nicht so was, wenn gar nicht sichergestellt ist, das es auch laut deutschen Gesetz der Fall ist.
Ein Gericht könnte zB urteilen, das die Stabilität der Gabel dadurch nicht beeinflusst wurde und der Hersteller für einen Fehlerhaften Schaft haftet.
Unsere Gesetze sind zwar manchmal sehr komisch aber nicht immer 
 
Beispiel Auto:
Fahre ich andere 
Reifen als wie ab Werk, verliere ich auch keine Gewährleistung. Das selbe beim Ölfilter oder Scheibenwischer. Die Funktion wurde von mir ja nicht verändert.
Ich rede jetzt auch nicht von Garantie, die gibt es ja auch bei der Mattoc nicht soweit ich weiß sondern nur zwei Jahre Gewährleistung.