Neues ADP Concept Design Center: Lutz Scheffer wechselt zu Rotwild

Vor kurzem wurde bekanntgegeben, dass Lutz Scheffer nach über 18 Jahren Canyon verlässt. Nun steht fest, wie die Reise für den gebürtigen Freiburger weitergeht: Er wird Leiter des neuen ADP Concept Design Center in Garmisch-Partenkirchen – und damit auch maßgeblich die Entwicklung der E-MTBs von Rotwild beeinflussen.


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Sofern in einer Verwaltungsvorschrift das Pedelec einem Fahrzeug ohne Motorkraft gleichgestellt ist, hat @FrankoniaTrails recht. Ist dies der Fall? Quelle?

Verwaltungsvorschrift ist uninteressant, im Wald gelten die StVO-Verkehrsregeln, da öffentlich für die Allgemeinheit zugänglich. Anders würde es aussehen wenn es Privatbesitz ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php


PDF Seite 3
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1.
beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h
oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die
in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht.
Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind dieVorschriften über Fahrräder anzuwenden.“
 

Anhänge

Dann darf man aber eMTB und MTB nicht differnziert ansehen... also vom Gesetz her dem klassischen Fahrrad gleichgestellt.

Ja klar. Vor dem Gesetz! Aber wir fahren ja alle illegal und da geht es dann nicht um Gesetze, sondern um Moral, Ethik u.ä.
Auch im Knast gibt es so etwas wie Moral. Jemand, der 10 Jahre wegen Vergewaltigung sitzt, befindet sich in der Hierarchie deutlich weiter unten als jemand, der wegen eines Steuerdeliktes 10 Jahre sitzt. ;)
 
Verwaltungsvorschrift ist uninteressant, im Wald gelten die StVO-Verkehrsregeln, da öffentlich für die Allgemeinheit zugänglich. Anders würde es aussehen wenn es Privatbesitz ist.

Moment mal. Du gehst davon aus, dass ein Weg öffentlich ist, wenn er öffentlich zugänglich ist?
Also meines Wissens hängt das davon ab, wer Eigentümer ist: Gemeinden oder eben Private.
Trails verlaufen ja meistens (bei uns) durch Privatbesitz und sind schon alleine deswegen Privatwege.
Die StVO gilt trotzdem, ist ja klar, weil öffentlich zugänglich. Was du unter privat meinst ist, dass da jemand einen Zaun drum rum baut?

Die StVO zählt eh zum Verwaltungsrecht. ;)
 
Die StVO gilt trotzdem, ist ja klar, weil öffentlich zugänglich. Was du unter privat meinst ist, dass da jemand einen Zaun drum rum baut?

Nicht unbedingt ein Zaun, bei uns stehen dann im Wald so Schilder wie "Privatweg" Betreten auf eigene Gefahr oder Betreten verboten. Oder befahren Verboten. Je nach dem ...
 
Aber auch blöd, wenn man mit'm Pedelec unterwegs ist und plötzlich ein Stück Privatwald kommt!
Wie erkennt man's? Nicht jeder stellt brav Schilder auf...
 
Nicht unbedingt ein Zaun, bei uns stehen dann im Wald so Schilder wie "Privatweg" Betreten auf eigene Gefahr oder Betreten verboten. Oder befahren Verboten. Je nach dem ...

Selbst in diesem Fall wird die StVO gelten, weil es ja bei solchen Wegen teils unzählige Verkehrsteilnehmer gibt (berechtigte) und natürlich Fußgänger. Fahren auf Sicht usw wird man auch hier müssen. Andere Normen, wie beispielsweise bezüglich des zulässige Gesamtgewicht werden hingegen keine Relevanz haben.
Bei Unfällen ist es, egal wo, immer von Relevanz, sich an die StVO gehalten ja haben. ;)
 
Das ein Pedelec ein Fahrrad ist, mag für die StVO zutreffen.
Wenn Du aber wüsstest, wie man ein Gesetz liest, wüsstest Du, dass das eBike im Gesetzestext aufgeführt sein müsste, um legal im Wald fahren zu dürfen. :)

Das ist definitiv falsch!

In allen Bundesländern wurde schon vor Jahren Klarheit geschaffen - so wie nachstehend in Bayern durch das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit Schreiben vom 08.08.2012.

Nach dem BayNatSchG darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG regelt die
Benutzung von Wegen. Danach darf jedermann auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne

Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Der Gesetzgeber wollte mit der Formulierung „Fahrzeuge ohne Motorkraft“ in erster Linie Fahrräder privilegieren.

Nach unserer Auffassung können auch sog. Pedelecs unter den Anwendungsbereich der Norm gefasst werden. Pedelecs sind Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotori-schen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Tre-ten einhält, unterbrochen wird. Nach herrschender Auffassung sind Pedelecs keine Kraft-fahrzeuge im Sinn des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Entscheidend ist gemäß § 1 Abs. 2 StVG, ob ein Antrieb durch Maschinenkraft erfolgt. Dies ist zu verneinen, wenn ohne Treten (Muskelkraft) eine Fortbewegung nicht möglich ist. Daher sind Pedelecs nach dem Straßen-verkehrsrecht als Fahrräder einzustufen.

Diese Grundsätze können auch für die Auslegung von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG herangezogen werden mit der Folge, dass das Befahren geeigneter Wege mit Pedelecs je-dermann gestattet ist. Pedelecs sind moderne Elektrofahrräder, die optisch und funktional mit normalen Fahrrädern vergleichbar sind und dem Gesetzgeber bei der Formulierung von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG nicht bekannt waren. Entscheidender Grund für den Aus-schluss von „Fahrzeugen mit Motorkraft“ in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG dürften insbe-sondere die mit solchen Fahrzeugen verbundene Lärm- und Emissionsbelastung, die Nut-zungsintensivierung sowie Fragen der Verkehrssicherheit und des Eigentumsschutzes ge-wesen sein. Pedelecs sind unter diesen Gesichtspunkten unproblematisch; sie sind nahezu geräuschlos, emissionsfrei und durch die Begrenzung der Tretunterstützung bis maximal 25 km/h auch von der Verkehrssicherheit her ähnlich wie klassische Fahrräder zu beurteilen. Bei der Zulassung von Pedelecs auf geeigneten Privatwegen ist auch keine zusätzliche, über den klassischen Fahrradbetrieb hinausgehende Beeinträchtigung der Belange der betroffe-nen Grundeigentümer erkennbar.

Diese Privilegierung
Diese Privilegierung gilt jedoch ausschließlich für Pedelecs gemäß obiger Definition, nicht für stärker motorisierte oder rein motorgetriebene Fahrzeuge wie z. B. E-Quads. - 3 -



Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Auskunft weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Sanktjohanser

Ministerialrat
Auch durch ständige Wiederholung werden Unwahrheiten nicht zur Wahrheit.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du zeigst halt die Einstellung einiger RetroBiker in diesem Thread.
Schon der Begriff Retrobiker ist an Schwachsinnigkeit kaum zu übertreffen, aber das nur am Rande. Und ja, ich habe eine Meinung zu dem Thema. Lieber nur Fahrräder ohne Motor im Wald als gar keine Fahrräder.

Habe ich das gemacht?
Nö, aber das Konfliktpotential inkl. der Folgen ist in meinen Augen ganz einfach das Kernproblem. Die Vorteile werden immer gerne in den Vordergrund gestellt, Nachteile ganz bewusst ausgeblendet. Da aufgrund der noch in den Kinderschuhen steckenden Entwicklung der Ebikes kaum Erfahrungen zu Langzeitfolgen bestehen, kann und wird sehr gerne argumentiert, dass es ja eh alles nur Vermutungen wären. Sinnfrei an den Haaren herbeigezogen sind die Befürchtungen oft nicht, ganz im Gegensatz zur Fahrtechnikverbesserung der Kids durch Ebikes.

Was ist es denn anderes als "Besitzdenken", wenn eine Nutzergruppe der anderen die gleichen legalen Rechte beschneiden will?
Nochmal, es geht hier nicht um Besitzdenken, ich kann da nichts 'besitzen'. Ich will den Status quo einfach erhalten, d.h. ich würde gerne weiterhin im Wald fahren dürfen. Das sehe ich auf lange Sicht ganz einfach gefährdet. Im schlimmsten Fall müssen dann eben alle draussen bleiben, da kann ich drauf verzichten. Wenn dann eben andere Nutzergruppen deswegen ausgeschlossen werden müssen, dann ist das halt einfach so. Ich nehme mir dann einfach mal raus, so egoistisch zu sein in dem Fall. Man kann eben nicht alles haben. Kannst den Elektroschrott dann ja verkaufen und auf Retro umstellen.
Ich habs schon oft gesagt, aber ich hoffe halt schon, dass ich mit meiner Befürchtung unrecht habe.
 
wenn die elektro bikes den status der systemrelevanz erreicht haben, folgt völlige freigabe in allen belangen.
 
Nochmal, es geht hier nicht um Besitzdenken, ich kann da nichts 'besitzen'. Ich will den Status quo einfach erhalten, d.h. ich würde gerne weiterhin im Wald fahren dürfen.
Das gleiche will ich auch, den Status quo einfach erhalten, ich würde gerne weiterhin im Wald fahren dürfen - legal entsprechend der Rechtslage.
Im schlimmsten Fall müssen dann eben alle draussen bleiben, da kann ich drauf verzichten.
Ich auch!
Wenn dann eben andere Nutzergruppen deswegen ausgeschlossen werden müssen....
Und das bestimmst du also?
Ich nehme mir dann einfach mal raus, so egoistisch zu sein in dem Fall.
Ob Besitzdenken oder Egoismus - es ist ein und dasselbe.
Allerdings vermute ich, dass Wegsperrungen alle treffen werden. In der Vergangenheit wurde wo sie erlassen wurden keine Unterschiede gemacht. Begründet wurden die bisher in allen Fällen mit Fehlverhalten der MTBler ohne E - zumindest nach meinem Kenntnisstand.
 
...
Allerdings vermute ich, dass Wegsperrungen alle treffen werden. In der Vergangenheit wurde wo sie erlassen wurden keine Unterschiede gemacht. Begründet wurden die bisher in allen Fällen mit Fehlverhalten der MTBler ohne E - zumindest nach meinem Kenntnisstand.

Genau so wird's sein.
 
Ist nicht Hupe, das Pedelec (25 km/h) ist ein Fahrrad und das eBike (45km/h) ist ein Kleinkraftrad

Mit Verlaub: das trifft nur für Deutschland zu und selbst da gibt es auch eBikes, die ohne Kennzeichen fahrn dürfen (bis 6kmh). In Österreich ist alles ein ebike. Pedelecsensorpflicht gibt es hier keine. Es gibt das Limit 25km/h und 600W. Mehr ist in AT nicht geregelt. Wenn Otto Normalverbraucher im Forum von ebike spricht, bitte einfach an die Kennzeichen-freien und legalen Varianten in den jeweiligen Ländern denken, danke. Alles andere ist müßig zu diskutieren.
 
@Lutz-Scheffer
Hier ein paar Beispiele, wie unlustig Mountainbiken ohne Motor für die Kinder sein kann. Igitt igitt, wie die sich anstrengen müssen! ;)


Und diese grauenhaften Fähigkeiten erst. Dir haben ja überhaupt keine eSkills. Da fehlt ganz klar der Motor für den puren Fun!

Aber warum rege ich mich eigentlich so auf? Das ist eben einfach die Zeit... Ich geh meinem Buben jetzt einen Segway kaufen. Ist sicher mehr Fun als gehen.
 
Fänd ich schade. Das ist noch der größte Vorteil an mtb-news das sich solche Leute beteiligen. Leider wird vieles von den reinen Konsumenten so negativ zerredet damit muss man halt umgehen können.
 
Die reinen Konsumenten kaufen sich doch diese ebikes ohne irgendwas zu hinterfragen und interessieren sich überhaupt nicht für diesen thread.
 
Fänd ich schade. Das ist noch der größte Vorteil an mtb-news das sich solche Leute beteiligen. Leider wird vieles von den reinen Konsumenten so negativ zerredet damit muss man halt umgehen können.

Auch wenn ich in dem Fall einer der Raunzer bin. Ich finde auch sämtliche Beiträge der Leute aus dem Geschäft sehr interessant und wertvoll. Gerade wenn es um Technologien geht, ist es immer super von den Leuten zu lesen.
 
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