... Verboten !?!?

Aus dem ersten Kommentar, geschrieben von Frank Hietzig:
Gefordert wird von uns, das wir uns in einem Verein organisieren. Die Kosten dafür will keiner übernehmen.
Wie soll ich das verstehen?
"Ihr", also die MTBler, sollten am besten einen Verein gründen, um *schlagkräftig* zu werden (argumentativ und dem Leben aufm platten Land entsprechend, wo irgendwie garnix ohne Verein läuft). Und das soll jemand anderes finanzieren?
Oder meint der Kommentator die Finanzierung einer bis zwei MTB-Strecken?

So oder so wirkt das Gezank um die Waldstrecken, wie es sich durch die Artikel der OZ und der Beiträge hier darstellt, äußerst kindisch. Die eine Seite ist nicht bereit, in Radfahrern was anderes als kriminelle Downhiller zu sehen, die andere Seite will keine Kompromisse eingehen.
"Bää, bääh, wir gründen keinen Verein, menno! Das kostet Geld, bääh, bäah!"
:o

Sorry, aber so liest es sich.
 
Aha, so einfach ist das, einen Verein Gründen und eine Strecke pachten, fertig ! Ein Verein ist ein Komplexer Zusammenschluß einer Hirachie. Es hat Vorsitzende ,Kassenwart und Trainer bzw. Betreuer und Versicherungstechnische Grundbedingungen. Mal wieder typisch, Difamierung und Diskreditierung der MTB`ler in der Öffentlichkeit, damit die andere Partei besser dasteht. So einfach ist das nicht mit dem Verein und dem Geld + Verantwortung liebe OZ !

Naja, es ist schon etwas einfacher.
Wer sich die Mühe macht und mal in den Deister oder inzwischen auch die Harburger Berge schaut findet die Lösung.
Ein Verein muss kein Sportverein sein. Sieben Gründungsmitglieder, Standardsatzung, Vorsitzender, Vertreter, Kassenwart und eine Versicherung wie z.B. den HDI und ein Vertrag der Rechte und Pflichten regelt.
Richtig ist: Es braucht Leute, die Verantwortung übernehmen wollen. Die gab es, doch alle dachte scheinbar das auch kindische Trotzkopfmetalität und Protest die Gegenseite schon zum Einlenken bewegen würden, und jetzt heulen alle.

Ja ich weiss, wir fahren nicht MTB um uns dann in Vereinsstrukturen wieder zu finden.
Nur ist das die Struktur mit der die Gegenseite umgehen kann und uns akzeptiert.

Gruß
Roudy

PS: Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
 
Aus dem ersten Kommentar, geschrieben von Frank Hietzig:

Wie soll ich das verstehen?
"Ihr", also die MTBler, sollten am besten einen Verein gründen, um *schlagkräftig* zu werden (argumentativ und dem Leben aufm platten Land entsprechend, wo irgendwie garnix ohne Verein läuft). Und das soll jemand anderes finanzieren?
Oder meint der Kommentator die Finanzierung einer bis zwei MTB-Strecken?

So oder so wirkt das Gezank um die Waldstrecken, wie es sich durch die Artikel der OZ und der Beiträge hier darstellt, äußerst kindisch. Die eine Seite ist nicht bereit, in Radfahrern was anderes als kriminelle Downhiller zu sehen, die andere Seite will keine Kompromisse eingehen.
"Bää, bääh, wir gründen keinen Verein, menno! Das kostet Geld, bääh, bäah!"
:o

Sorry, aber so liest es sich.

Ein wenig hat Dein Kommentar recht. Die MTBler können alles unabhängig der Waldbesitzer einen Verein gründen. Die haben nichts damit zu tun, es sei denn, die Waldbesitzer wollen den MTBler einen Wald verpachten.
Die MTBler sollten als allererstes nachfragen, ob ein - geeignetes - "Waldgebiet" für einen Verein zur Verfügung stehen kann. Und dann, die zweitwichtigste Frage stellen : Was kostet es ? Erst wenn diese 2 Fragen beantwortet sind, kann man weiterdenken. VFL Bad Iburg usw...
 
Die MTBler sollten als allererstes nachfragen, ob ein - geeignetes - "Waldgebiet" für einen Verein zur Verfügung stehen kann. Und dann, die zweitwichtigste Frage stellen : Was kostet es ? Erst wenn diese 2 Fragen beantwortet sind, kann man weiterdenken. VFL Bad Iburg usw...
Sorum ergibt es Sinn.
Mal ganz ernsthaft gefragt: es geht hier häufig darum, Wald zu pachten. Muss es so sein, damit der Besitzer nicht haftbar gemacht werden kann? Wären andere, eventuell günstigere Vertragsarten gegenüber Versicherungsansprüchen nicht rechtssicher?
 
gabs da nicht letztes jahr mal einen ganz sinnvollen ansatz von einem vermeintlichen rechtsverdreher das schilder aufgestellt werden sollen: "betreten verboten, widerrechtliches betreten auf eigene gefahr, eltern haften für ihre kinder" usw.?

er meinte damit wäre der waldbesitzer aus dem schneider.
funzt aber nur bei absolutem privatwald ohne wanderwege.
 
Hannover - Das freie Betretungsrecht des Waldes soll auch weiterhin gewährt werden. Der Waldbesitzerverband Niedersachsen will aber Grenzen setzen, wenn Nutzerrechte überstrapaziert werden.

Niedersachsens Waldbesitzerverband steht zum freien Betretungsrecht des Waldes. Die Verbandsmitglieder möchten in einem Naturzugangsgesetz aber zugleich die Rechte der Eigentümer gewahrt und gestärkt sehen.

Erhebliche Schäden an Wald und Waldboden
Norbert Leben macht bei der Diskussion zu dem von Niedersachsen geplanten Gesetzesvorhaben deutlich, dass einige Naturnutzer ihre Rechte zurzeit deutlich überziehen. „In weiten Teilen Niedersachsens haben wir seit einiger Zeit große Probleme mit Mountainbikern, Quad- oder Motoradfahrern, die querfeldein durch unsere Wälder fahren. Sie hinterlassen dabei häufig erhebliche Schäden am Wald und dem Waldboden.

“Der Vorsitzende des Verbandes ergänzt, dabei werde leider auch um geschützte Landschaftsteile kein Bogen gemacht und mitunter ganze Biotope gefährdet. Ungeklärt sei auch die Verkehrssicherungspflicht, die sich zum Beispiel bei illegalen Downhill-Strecken ergebe.



http://www.agrarheute.com/landundforst/news/waldbesitzer-rechte-eigentuemer-achten

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Hat er leider Recht.
 
Quad- oder Motoradfahrern, die querfeldein durch unsere Wälder fahren. Sie hinterlassen dabei häufig erhebliche Schäden am Wald und dem Waldboden.

Dann sollten die das mal genauer untersuchen. Wir haben in unserer Region auch in einem Gebiet Probleme mit Cross- und Quadfahrern. Und die zerstören mal richtig. Alles wird Gas geregelt, sei es rauf oder ums Eck. Die können ob ihrere Motorkraft auch quer durch den Wald fahren.
Man sollte die Leute mal auf ein MTB setzen und bitten mal richtig quer durch den Wald zu fahren, die würden sich wundern.
Ein Moutainbiker bentuzt zumindest in 99% der Fälle bestehende Wege. Wie auch immer die entstanden sind und unabhängig davon, ob die gewollt sind oder nicht.
Wenn es richtig quer durch den Wald geht, dann normalerweise bergab und gebaut.
Die Schäden durch normalen Fahrbetrieb, wenn man sie überhaupt als solche bezeichnen kann, sind marginal.
Auch diese blöde Diskussion der Wurzelschädigung. Wieviel Wurzeln eines Baumes werden wirklich beschädigt?
Dazu mag man sich ins Gedächtnis rufen welcher Teil des Wurzelballens unterirdisch ist und das man den Baum in seltens Fällen umrundet.
Nehmen wir mal ne Strecke wie Stromberg den letzten Abschnitt mit dem Wurzeltrail. Da findet massiver Fahrbetrieb statt. Mir ist nicht bekannt, dass auch nur ein Baum geschädigt ist.
 
gabs da nicht letztes jahr mal einen ganz sinnvollen ansatz von einem vermeintlichen rechtsverdreher das schilder aufgestellt werden sollen: "betreten verboten, widerrechtliches betreten auf eigene gefahr, eltern haften für ihre kinder" usw.?

er meinte damit wäre der waldbesitzer aus dem schneider.
funzt aber nur bei absolutem privatwald ohne wanderwege.

Den muss ich noch mal raus kramen. Das ist natürlich Quatsch. Kennt man auch von Baustellen. Solche Schilder entbinden leider NICHT von der Verkehrsicherungsplicht. Der allergrößte Müll ist das Schild "Eltern haften für ihre Kinder". Findet man auch kaum noch.
Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtplficht verletzt haben und dies ist in den wenigsten Fällen der Fall.
 
Das Problem sind die vielen illegalen Trails. Ich war das erste Mal vor ein paar Jahren im Teuto. Dann erst wieder im letzten Jahr. Was da an Trails reingepflügt wurde, ist nicht mehr schön. Beispiel Zick-Zack-Weg. Da mussten irgendwelche Vollpfosten unbedingt 'ne direkte Linie runter reinfräsen. Bei meiner ersten Tour gab's die noch nicht, da war fast keine Wurzel zu sehen. Und jetzt? Nun muss man den Boden suchen, weils nur noch Wurzeln sind.
Und wer schreit am lautesten, wenn Verbote ausgesprochen werden? Genau die Vollpfosten, denen wir unserén schlechten Ruf zu verdanken haben. Was ist so schwer daran, sich mit den Behörden und Waldbesitzern zusammen zu tun und notfalls einen Verein dafür zu gründen? Für 'ne Vereinsgründung brauchst nämlich nur 7 Gründungsmitglieder und 'ne Satzung, fertig. Und im Teuto sind die Waldbesitzer nicht strikt gegen ein paar Downhillstrecken. Aber da spielen dann die Biker nicht mit.
 
Schuldige zu suchen ist immer einfach. Für mich war der Döberg ein Stück Lebensraum, das ich als ein Teil meines Revier bezeichnen konnte.
Wir kannten leider unsere Grenzen nicht, wie weit wir gehen konnten. Schade ist es alle mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht denn die rechtliche Einschätzung dazu aus? Für mein Verständnis bedeutet diese Aktion, dass die Verbotsschilder entweder rechtmäßig sind oder die Exekutive ihre Kompetenzen überschreitet.

https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/315-die-rechtslage-in-niedersachsen
Wen ich mir die Rechtslage auf der DIMB Seite anschaue, darf man in Niedersachsen mit dem MTB durch den Wald fahren, natürlich nur auf Wegen, ob das jetzt alte Wege oder neue von MTB Fahrern angelegte sind, kann man vor Ort ja nicht immer erkennen, ein alter Wanderpfad der einige Jahre als stark als MTB Trail genutzt wird, sieht oft nach einen reinen MTB Trail aus.
Wen man jetzt auf einen von MTB'ler angelegten Weg ist kann ich mir nicht vorstellen das es rechtlich durchzusetzen ist dafür ein Bußgeld zu erheben, würde aber wohl ein langen teuren Rechtstreit vor Gericht mit sich bringen.
Sollte man aber über von MTB'ler gebaute Rampen springen dann kann man da nichts wohl nichts machen.
Ist aber nur meine laienhafte Meinung.

In NRW gelten ähnliche Rechte, ich habe mir vom Land NRW die App "App in die Natur" aufs Handy geladen, die dort aufgeführten Wege, ist echt fast alles was es an Wege und Pfade drauf, sind vom Land anerkante Wege und somit für mich als MTB'ler nutzbar, hat mir schon mehrfach beim diskutieren mit MTB Gegnern auf dem Trail geholfen.
Sollte man von der Polizei belangt werden, wen man auf vom Land anerkannten Wegen unterwegs ist würde ich da gegen rechtlich vorgehen.

MfG pseudosportler
 
Wie sieht denn die rechtliche Einschätzung dazu aus? Für mein Verständnis bedeutet diese Aktion, dass die Verbotsschilder entweder rechtmäßig sind oder die Exekutive ihre Kompetenzen überschreitet.

Die Verbotsschilder sind NICHT rechtens, weil es derartige Schilder garnicht gibt. Wenn se klug wären, würden sie es als Fußweg oder Reitweg ausweisen. Da gibt es offizielle Schilder.
ABER nutz nix. Befahren werden dürfen nun mal nur feste Wege. Eine mehr oder weniger offensichtlich angelegte Strecke dürfte nur schwer als normaler fester Weg durchgehen. Die Frage wäre hier, wie die ganze Strecke vom Untergrund aussieht.
Das hier - so wie dargestellt - perse alles illegal ist, ist mit Sicherheit nicht so. Da sollte sich eigentlich auch mal die DIMB einschalten.
Normale Wanderer/Hundebesitzer machen dann den Hilfspolizisten: Im Fernsehen haben se gesagt, ist ALLLES ILLEGAL!!!
ICH würde gegen das Bußgeld Einspruch erheben. Es gibt laut Waldgesetz keine offiziellen Weg, sondern nur feste. Wenn die besagte Strecke aus einem normalen Weg entstanden ist, was auch nicht ganz unwahrscheinlich ist, ist für mich nicht zu erkennen, dass ich diesen Weg nicht befahren darf. Das dort nun wirklich illegale Einbauten gemacht wurden, habe ich in diesem Falle nicht zu verantworten.
 
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Sollte man aber über von MTB'ler gebaute Rampen springen dann kann man da nichts wohl nichts machen.
Ist aber nur meine laienhafte Meinung.

Sehe ich anders - entscheiden ist, ob man als Befahrender dies zunächst als normalen festen Weg im Sinne des Waldgesetzes einschätzen kann. So ein Weg kann auch natürliche Hindernisse enthalten. Es gibt nirgendwo ein Verbot ein künstliches Hinderniss befahren zu dürfen.
Und so lange man nicht beim Bauen erwischt wird....
.... soll aber nicht heißen, dass ich solche Einbauten gut heiße. So was sollte offiziell gemacht werden.

@pseudosportler - so wie z.B. Halde Norddeutschland, Hoppenbruch oder wie wir es jetzt am Inrather Berg in Krefeld machen.

Davon ab habe ich Verständnis für die Waldbesitzer im Bezug auf Haftungsrisiko. Leider gibt es dann genug A...löcher, die sich, wenn sich übel und mit Spätfolgen gemault haben, dann noch versuchen was zu retten und sich dann auch am Waldbesitzer versuchen gütlich zu halten.
Das die Waldbesitzer keinen Bock drauf haben, immer alles abzureissen, ist auch verständlich.
 
Davon ab habe ich Verständnis für die Waldbesitzer im Bezug auf Haftungsrisiko. Leider gibt es dann genug A...löcher, die sich, wenn sich übel und mit Spätfolgen gemault haben, dann noch versuchen was zu retten und sich dann auch am Waldbesitzer versuchen gütlich zu halten.
Im Zweifel klagen ja auch gar nicht die verunfallten Biker selbst, sondern deren Krankenversicherungen.
 
Das ist was anderes... aber es gibt mehr als genug Situation, wo man den exakten Ort nicht angeben kann ;). Wie z.b. bei meinem Schlüsselbeinbruch... hab mich allerdings auch selbst eingeliefert [emoji16]
 
ein mix aus euren antworten ist hier wohl der wahrheit am nächsten:
ja, in niedersachsen darf alles mit dem bike befahren werden, was so aussieht, als wären da mehr als 5 leute mal langgelaufen.. da spielen wohl auch rampen keine rolle..
ABER, sobald der waldbesitzer kenntlich macht, dass er an dieser oder jener stelle das nicht möchte, gilt dieses verbot.. egal ob dabei ein schild verwendet wird, welches frei erfunden ist.
er kann auch einfach am anfang und am ende eines trails eine barriere bauen, die nur für fussgänger gut zu meistern ist.. auch dann ist kenntlich gemacht, dass ein fahrrad nicht erwünscht ist.. -> rechtlich ausreichend für ein verbot

man möge mich korrigieren, wenn ich hier unsere rechtliche seite in niedersachsen falsch verstanden habe.. soweit mir bekannt ist, ist das fahren halt solange erlaubt, bis es verboten wurde..

kein plan wie es in NRW ist.. der teutoburger wald geht ja auch über die landesgrenze von niedersachsen hinaus..
 
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