NRW >>Wege frei sägen??<<

So ist es...ich bin auch "Wegemeister" vom FAV und da bekommt man zwar eine Handsäge zur Grundausstattung, aber die dient eher dazu, wenn Markierungen verdeckt werden, diese frei zu schneiden. Wege frei zu räumen ist dagegen nicht unsere Aufgabe, wird aber dennoch gerne gesehen.

Es könnte sogar gut möglich sein, dass man die Waldbesitzer eher nervt, wenn man ihnen sagt, sie sollen den Ast/Bäumchen aus dem Weg räumen und man ständig damit ankommt. Als Antwort würde mich "räume es doch selber frei" nicht wundern :D

Egal, die 100% Gesetzestreuen sollen weiterhin jedes Mal ihr Rad über die Hindernisse tragen (umfahren ist ja schließlich auch nicht rechtens und richtet manchmal mehr Schaden an) und sich aufregen, wenn sie freigeschnittene Wege sehen, dass hier einer illegal gehandelt haben könnte (ein Waldbesitzer würde ja das wertvolle Holz niemals liegen lassen).
Ich räume jedenfalls weiterhin unsere Wege hier frei und nachdem das Holz auch nach Jahren immer noch genauso neben dran rumliegt, kann es für die Waldbesitzer nicht von großer Bedeutung sein.
 
Der Thread ist so ein typisches Internet- Phänomen: Man kann in einem Forum 100 Meinungen sammeln oder sich in den entsprechenden Gesetzen (z.B. Waldgesetz, Forstgesetz NRW) und Verordnungen (zu Naturschutzgebiezen, Arbeitsschutz) die i.d.R. frei zugänglich sind die tatsächliche Regelung durchlesen. Das dauert, aber ohne sich diese Texte selbst durchzulesen wird man keine verlässliche Antwort bekommen. Alles andere sind i.d.R. frei erfundene Meinungen.
 
Wilder Westen herrscht auf den Trails schon sowieso, Stichwort Stöckchenlegen, im Mittelgebirge (Oberfranken, Altmühltal, Bayerwald) ist es mittlerweile richtig schlimm geworden.

Oder aber, wie von mir erwähnt, nach dem Abholzen einfach alles Geäst auf den Wegen liegen lassen, obwohl eigentlich die Pflicht besteht, die Wege wieder in Urzustand zu versetzen. In den Mittelgebirgen auch die übliche Praxis, egal ob Staatsforst, oder Privateigentümer. Einen aufgeräumten Wanderweg hab' ich in den letzten 10 Jahren ein EINZIGES mal gesehen (Premium Wanderweg Goldsteig, sic!).

Das ganze sieht dann z.B. so aus:


Ich werde mir demnächst auch eine Klappsäge besorgen und bei Bedarf einsetzen. Wer sich ewig nicht kümmert, kann sich nicht beschweren, wer sich andere kümmern!

Schon richtig, das ist nervig wenn se nach den Abholzen alles auf den Wegen liegen lassen.
Aber noch nerviger wenn das mit dem Forrester gemacht wird, danach kann man so einen Weg komplett vergessen.

Das Zeug könnte man auch noch ohne Säge aus dem Weg räumen. Ich habe auch schon Zeugs weggeräumt.
Sieht mir alles maximal nach Brennholz aus. Wie schon ein anderer schrieb Stammholz wird eh ziemlich zügig weggeräumt, spätestens im Herbst wenn die Forstbetriebe das Holz machen. Ende Oktober ist bei uns sowas weg, da dann das Brennholz gemacht wird.
 
Ich hab auch immer mal die Klappsäge dabei und räume kleinere Äste zur Seite, die den Weg versperren. Mich würde mal die Meinung der "anderen Seite" (sprich: der Waldbesitzer) zu dem Thema interessieren, aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Betroffenen die Sachbeschädigungs-Keule mitschwingen würden. Das was man mit der Klappsäge durchbekommt, ist doch kaum mehr als besseres Gestrüpp. Würde mich wirklich wundern, wenn das jemanden juckt, zumal man es ja nicht etwa klauen, sondern nur zur Seite räumen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen wundert es jetzt noch, das Waldbesitzer schlecht auf Biker zu sprechen sind?
Klar: die Biker kommen nämlich viel rum und sehen (manchmal auch dokumentieren) die Sauereien, die im Wald durch die Waldbesitzer, bzw. von denen beauftragte Firmen, angerichtet wurden.
 
Wilder Westen herrscht auf den Trails schon sowieso, Stichwort Stöckchenlegen, im Mittelgebirge (Oberfranken, Altmühltal, Bayerwald) ist es mittlerweile richtig schlimm geworden.

Oder aber, wie von mir erwähnt, nach dem Abholzen einfach alles Geäst auf den Wegen liegen lassen, obwohl eigentlich die Pflicht besteht, die Wege wieder in Urzustand zu versetzen. In den Mittelgebirgen auch die übliche Praxis, egal ob Staatsforst, oder Privateigentümer. Einen aufgeräumten Wanderweg hab' ich in den letzten 10 Jahren ein EINZIGES mal gesehen (Premium Wanderweg Goldsteig, sic!).

Das ganze sieht dann z.B. so aus:


Ich werde mir demnächst auch eine Klappsäge besorgen und bei Bedarf einsetzen. Wer sich ewig nicht kümmert, kann sich nicht beschweren, wer sich andere kümmern!
Kann ich leider nur bestätigen.
Letzte Woche im Altmühltal hat mich so ein "Stöckchen-Feld" ein Schaltwerk gekostet.
Das was offensichtlich mit Absicht platziert ist und was ich mit der Hand wegräumen kann, räum ich weg. An richtigen Bäume, die leider auch sehr oft liegen gelassen werden, mach ich gar nix. Die Verantwortung für eine neue Spur durch den Wald trägt dabei ganz klar der für die Räumung verantwortliche.
Oder hat schon mal jemand an einem Traileinstieg ein Schild gesehen, das darauf hinweist, dass der Weg nicht passierbar ist?
Oder vielleicht sogar eine Umleitung?
Oder soll man etwa umdrehen?
 
die Sauereien, die im Wald durch die Waldbesitzer, bzw. von denen beauftragte Firmen, angerichtet wurden.

Auch dort regiert die "Geiz ist geil"-Mentalität. Die beauftragten Firmen setzen häufig osteuropäische Forstarbeiter ein, die das zu Billiglöhnen erledigen. Die interessiert es herzlich wenig, wie der Waldweg nach getaner Arbeit aussieht und ob da eventuell auch schon mal das ein oder ander Kanisterchen Öl im Boden landet. Die Kolonne reist nach erhalt ihre Dumpinglohnes ab und ist für weitere Tätigkeiten wie aufräumen schlicht nicht mehr greifbar.
 
In der Haard (Kreis RE) ist es zurzeit so, das "bewusst" kleine Wege zugemacht/ zugelassen werden. Unter dem Deckmantel, das "Rückzugsgebiete" für die Tierwelt geschaffen werden...
 
Auch dort regiert die "Geiz ist geil"-Mentalität. Die beauftragten Firmen setzen häufig osteuropäische Forstarbeiter ein, die das zu Billiglöhnen erledigen. Die interessiert es herzlich wenig, wie der Waldweg nach getaner Arbeit aussieht und ob da eventuell auch schon mal das ein oder ander Kanisterchen Öl im Boden landet. Die Kolonne reist nach erhalt ihre Dumpinglohnes ab und ist für weitere Tätigkeiten wie aufräumen schlicht nicht mehr greifbar.
Diese Firmen sind nur dazu verpflichtet Hauptwege die zum Abtransport dienen frei zu räumen und wieder her zu stellen. Rückerwege werden bewusst mit Geästs zugelegt um den Boden zu schonen.
Ich frag mich aber auch manchmal ob sich das überhaupt rechnet wenn ein kompletter Weg saniert werden muss.
 
Hier nochwas fuer die Leute, die gerne §§ zitieren.
https://dejure.org/gesetze/BGB/959.html
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Muessen jetzt im Zweifelsfalle die Gerichte klaeren, nach wieviel Wochen achtlosen Liegenlassens der Baumstamm als 'Eigentum aufgegeben' gewertet werden kann/muss/soll.
Bei Fahrraedern am Bahnhof geht die Stadt (je nachdem in welchem Abstellbereich sie stehen) von zwei bzw. sechs Wochen aus. Danach werden diese entfernt. Ist im Prinzip genau dasselbe juristische Problem: Nach welcher Zeit kann A davon ausgehen, dass eine bewegliche Sache, welche sich im Eigentum von B befindet (befand), herrenlos geworden ist, und diese beseitigen ...
(...) Ich frag mich aber auch manchmal ob sich das überhaupt rechnet wenn ein kompletter Weg saniert werden muss.
Offensichtlich nicht denn sonst wuerden sie den Weg ja nicht einfach verwahrlost und halb vernichtet hinterlassen :D
 
Ich habe ja das Gefühl - dass so manches totes "Geäst" extra dort liegen bleibt.... ;) Macht die Fahrt natürlich weniger attraktiv. Zumindest Ist mir das letztens aufgefallen. Fand es schon sehr merkwürdig, dass ausgerechnet alle paar Meter ein dicker Baum auf dem Weg liegt - rings herum aber alles stand.
Aber das ist natürlich nur eine Vermutung. Nur ein Schelm wer Böses dabei denkt... ;)
 
Hoffentlich hängen dort Wildkameras oder der Förster erwischt Dich ... Die Frage alleine ...

Dein Wald? Nein? Dann Finger weg ...

"ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Betroffenen die Sachbeschädigungs-Keule mitschwingen würden."

Da denkst Du leider falsch.

Kannst du neben deiner dicken Lippe vielleicht noch was sachliches oder gar Erfahrungen aus der "Praxis" einbringen? Wäre ich ehrlich dran interessiert, scheinbar kennst du dich ja aus. ;)
 
In NRW verboten!!! In Bayern ja! Die lieben ja die MTBér und genauso ist es in Österreich, jedoch darf man dort sogar Bäume fällen und Trails anlegen.



























Ironie aus.
 
Hoffentlich hängen dort Wildkameras....

Das wäre mal ein interessanter Fall vor Gericht...kleinen Ast/kleiner Baum aus dem Weg geräumt und eine (illegale?) Wildkamera als Beweisfoto :D
Ob der Schuss nicht stark nach hinten los gehen würde?

Btw., für Bayern und Staatsforst habe ich noch folgendes gefunden: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97428?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Evtl. gibt es so etwas auch für NRW? Demnach dürfte man sogar das Holz im Staatswald bis zu einem Durchmesser von 10cm mitnehmen.

Ansonsten wäre ich auch an sachlichen Fakten interessiert, wie z.B. Gerichtsurteile.
 
Ansonsten wäre ich auch an sachlichen Fakten interessiert, wie z.B. Gerichtsurteile.

Geht's hier nun um praktische Erfahrungen/Tipps,
Oder Jura Studium
1. Semester....
Kein Waldbesitzer treibt so einen Aufwand vor Gericht....der hat besseres zu tun.
Bei uns ist der Schwarzwald Verein für die Instandhaltung der Wanderwege zuständig.
Die sind froh, wenn aktive Biker tatkräftig mithelfen.

Könntet ihr bitteschön euren juristischen Disput anderweitig austragen,
und euch bei praktischen Vorschlägen beteiligen.
 
Sorry, aber was willst denn noch für praktische Vorschläge haben? :confused:
Mit welcher Säge man gut durch kommt, wie man einen Ast zur Seite räumt? Oder wie sich die "Gesetzestreuen" bzgl. Umfahrungen verhalten? :ka:

Die ursprüngliche Frage des Erstellers war "Darf man in NRW umgestürzte Äste / Bäume die auf offiziellen Forst-/Waldwege liegen, da sie umgestürzt sind, eigenständig kleinsägen und damit aus dem weg räumen?".
Die eindeutige Antwort darauf ist: "Nein, es ist Sachbeschädigung"

Viele (einschließlich ich) sehen das etwas "entspannter" und machen trotzdem die Wege frei, sofern es sich um kleine Äste/Bäumchen handelt, die man mit einer kleinen Handsäge durchsägen kann und das Holz, wenn überhaupt nur einen äußerst geringen Wert hat, welches ja nicht gestohlen, sondern nur vorab etwas "bearbeitet" wird :D .

Aber auf die Anfangsfrage bezogen sind wohl zu erwartende Strafen bzw. vorhandene Gerichtsurteile durchaus interessant, oder?
Oder warum bist du der Meinung, dass die "juristische" Diskussion hier nichts verloren habe?
 
Kannst du neben deiner dicken Lippe vielleicht noch was sachliches oder gar Erfahrungen aus der "Praxis" einbringen? Wäre ich ehrlich dran interessiert, scheinbar kennst du dich ja aus. ;)

Ja, kann ich ... habe mich schon mit Lausbuben vor Gericht gestritten ... solange es nicht Dein Wald ist, ist es demjenigen egal, aber eben dem Waldbesitzer nicht!

Und je nach Stamm etc. reden wir von 5-20.000€

Ästchen sind Latte ... Stämme wurden und werden aber auch gerne zersägt - und das geht gar nicht ... bei Ästchen reden wir von kleinen unter 5cm dicken Ästen, die in den Weg wachsen ...

Wenn MTB-ler, Wanderer oder was weiß ich wer anfängt, Aufforstungen für Wege zu zerstören - hört der Spaß eben auf.
 
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(...) solange es nicht Dein Wald ist, ist es demjenigen egal, aber eben dem Waldbesitzer nicht! (...)
Frei nach Murphy hat ein Waldbesitzer also niemals Zeit, seine umgestuerzten Baeume irgendwann mal abzutransportieren, aber immer genug Zeit, um hinterher zu prozessieren wenn sich andere den Weg freiraeumen ... oder wie?? :spinner:
(...) Aufforstungen für Wege zu zerstören - hört der Spaß eben auf.
Ich bin schon neugierig, seit wann man umgestuerzte, Wege blockierende Staemme als 'Aufforstungen' bezeichnet.

Wenn Du der Meinung bist, hier wuerden sich Leute Wege bahnen, indem sie Baeume umsaegen, dann hast Du das Lesen offensichtlich zugunsten einer Art Wahnvorstellung hintangestellt.
 
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