NRW >>Wege frei sägen??<<

Ich würde einfach den Grundbesitzer fragen ob man den Weg herrichten darf und in welchen umfang und das schriftlich festhalten.
Wenn das so einfach wäre, dann wäre die Welt ja in Ordnung. In Deutschland stellt sich dann eigentlich immer irgend eine Haftungsfrage.
Wer haftet, wenn Du Dich beim freiräumen verletzt?
Wer haftet, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer auf dem freigeräumten Weg zu Schaden kommt? usw.
 
Wenn das so einfach wäre, dann wäre die Welt ja in Ordnung. In Deutschland stellt sich dann eigentlich immer irgend eine Haftungsfrage.
Wer haftet, wenn Du Dich beim freiräumen verletzt?
Wer haftet, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer auf dem freigeräumten Weg zu Schaden kommt? usw.

Du hast vergessen: das Arbeitsverhältnis. Entgeltlich ? Unentgeltlich ? Der Eigentümer wird ja auch zum Auftraggeber ;)

Haftung für den frei geräumten Weg hat und hatte ja der Eigentümer, Verkehrssicherungspflicht. Die Hab ich bei mir zu Hause für die 10m gepflasterten Weg auch.
 
Du hast vergessen: das Arbeitsverhältnis. Entgeltlich ? Unentgeltlich ? Der Eigentümer wird ja auch zum Auftraggeber ;)

Haftung für den frei geräumten Weg hat und hatte ja der Eigentümer, Verkehrssicherungspflicht. Die Hab ich bei mir zu Hause für die 10m gepflasterten Weg auch.

Stimmt, natürlich. Ich wollte es nicht zu kompliziert machen :bier:

Wenn der Gesetzgeber die Haftungsfrage im Wald vernünftig regeln würde (im Sinne Eigenverantwortung und waldtypische Gefahren), dann gäbe es deutlich mehr Spielräume. Leider werden wir das nicht mehr erleben dürfen.
 
...
Nur bist du leider nicht in der Lage, auf eine einfache Frage zu antworten.
Er fragt: "darf ich?" Du antwortest: "wieso machst du nicht was ganz anderes?"
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Sorry, zu wenig YOLO und sicher ein Opfer meiner Erziehung: mir würde es jedenfalls nicht im Traum einfallen, mich ungefragt am Eigentum anderer zu vergreifen...
 
Wenn das so einfach wäre, dann wäre die Welt ja in Ordnung. In Deutschland stellt sich dann eigentlich immer irgend eine Haftungsfrage.
Wer haftet, wenn Du Dich beim freiräumen verletzt?
Wer haftet, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer auf dem freigeräumten Weg zu Schaden kommt? usw.
Deswegen würde ich einmal den Grundbesitzer fragen ob er überhaupt einverstanden ist mit den Arbeiten und was machbar ist wenn der schon nein sagt braucht man sich keine weiteren Gedanken machen wenn we sein Ok gibt muss mann Sch mit dem Wegehalter in Verbindung setzen. Irgendwann war ein guter Beitrag auf IBC über Trail Renovierungen finde ihn aber nicht mehr. Ich komme übrigens aus Ostösterreich da ist das übrigens überhaupt kein Thema;).
 
Mit welcher Berechtigung?

Also mal ganz ehrlich.

Wenn jemand einen umgestürzten Baum ein halbes Jahr lang auf dem Wamderweg liegen läßt. Diesen trotz Ansprache nicht weggeräumt, dann lohnt sich das für ihn nicht. Vielleicht weil der Weg zu schmal,ist um vernünftig abzutransportieren usw.
Wenn der Forst Bäume zur Bewirtung fällt, diese auch wegräumt, die vielen Äste jedoch nicht, dann lohnt sich das für ihn auch nicht. Oftmals will er auch damit kleine Wege stilllegen.

In dem Fall räumen wir die Äste beiseite und schaffen eine Gasse. bei Baumstämmen die durch Wind, Krankheit usw. den Weg blockieren und nach Monaten immer nich den Wanderweg blockieren wird ebenfalls eine Gasse freigeschnitten.

Und ja, ich besitze eine kleines Waldstück, das von einem externen Bewirtet wird. Wenn der Bäume erntet, dann wird das brauchbare Holz rausgeschafft und zur Lagerung gestapelt. Unwirtschaftliche Reststücke verbleiben im Wald, da lohnt das rücken nicht.
 
Also mal ganz ehrlich.

Wenn jemand einen umgestürzten Baum ein halbes Jahr lang auf dem Wamderweg liegen läßt. Diesen trotz Ansprache nicht weggeräumt, dann lohnt sich das für ihn nicht. Vielleicht weil der Weg zu schmal,ist um vernünftig abzutransportieren usw.
Wenn der Forst Bäume zur Bewirtung fällt, diese auch wegräumt, die vielen Äste jedoch nicht, dann lohnt sich das für ihn auch nicht. Oftmals will er auch damit kleine Wege stilllegen.

In dem Fall räumen wir die Äste beiseite und schaffen eine Gasse. bei Baumstämmen die durch Wind, Krankheit usw. den Weg blockieren und nach Monaten immer nich den Wanderweg blockieren wird ebenfalls eine Gasse freigeschnitten.

Und ja, ich besitze eine kleines Waldstück, das von einem externen Bewirtet wird. Wenn der Bäume erntet, dann wird das brauchbare Holz rausgeschafft und zur Lagerung gestapelt. Unwirtschaftliche Reststücke verbleiben im Wald, da lohnt das rücken nicht.

Wie man solche Sachen in der Realität handhabt ist eine Sache. Eine andere Sache ist die Berechtigung dazu. Und nur der Waldbesitzer hat das Recht die Wege frei zu schneiden. Das Recht aber nicht die Pflicht! Wie gesagt: Wie ihr das mit dem freischneiden handhabt, müßt ihr selber wissen. Aber ein Recht auf frei fahrbare Wege existiert nicht ( Außer es sind Wege mit öffentlicher Widmung) ;)
 
Lustige Disskusion hier! Mir gefällt immer das Argument der Walsbesitzer: "Du willst ja auch nicht, dass einer Deinen Vorgarten umgräbt". Formal mag das zwar gelten, aber angesichts der Größendimensionen ist das eigentlich ziemlich lächerlich. Wenn jemand in einen 50 Hektar großen Waldgebiet ein paar Äste oder Stämme wegräumt, oder mal eine Rückgasse mit dem Bike befährt, ist das so schlimm wie wenn Dir einer 5 Grashalme aus dem Vorgarten zieht. Abgesehen davon, dass ich das nicht merken würde, wäre mir das auch ziemlich Wurscht.
Der Begriff der "Verhältnismäßigkeit" ist in Deutschland leider abhanden gekommen.


Witzig wie die Jäger, Förster etc. immer mit dem Vorgarten Argument kommen. Hab ich auch schon mehrfach abbekommen.

Mein Vorgarten ist aber nicht öffentlich zugänglich oder soll der allgemeinen Erholung dienen. Im Gegensatz zum Wald wo ich ein Waldbetretungsrecht habe und der Erholungsgrundsatz gilt:

Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes und des § 15 Abs. 2 bis 4 Hessisches Waldgesetz betreten.

"...die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten..." (Bundeswaldgesetz)
 
Zitiere doch bitte auch mal die Stelle im Gesetz, wonach man auf Gutdünken fremdes Eigentum zersägen darf. ;)

Der Stamm, der monatelang quer über dem Weg liegt und nicht weggeräumt wird, wird auch in 5 Jahren nicht weggeräumt. Der Aufwand steht steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Wir reden ja nicht über breite erschlossenen Forstwege, sondern über kleine Trails.
Da kommt man mit dem Gerät kaum hin. Wenn man hier eine Gasse raussägt - was soll’s.

Das gleich für für Äste, die nach der Baumernte nicht rausgeschafft werden. Beiseite räumen oder Gasse schaffen.

Liegen aber bearbeitet Bäume nach der Ernte noch im Wald, dann werden die noch rausgeschafft.
 
Wieso räumst' dann die Wege nicht frei? Kann doch nicht so schwer sein, da mal kurz mit'm Fichtenmoped drüber zu gehen.

Du kannst schon lesen, oder?

Den Aufwand bekommst nicht bezahlt.

Weißt Du was so eine Truppe am Tag kostet?
Meinst Du, da legt man noch ein paar Tausender drauf um 2 Tage lange die Wege besenrein zu gestalten?
 
Diese Woche bei LIDL im Angebot.
florabest-akku-kettensaege-40-v-hta-fktsa-40-li-a1--2.jpg


https://www.lidl.de/de/florabest-ak...MIptDbv_Hk3QIVQtiyCh2lEAKDEAQYASABEgJ6I_D_BwE
 
Rausgehen und machen ;-) Aber kauf dir eine kleine Benzinsäge, gibt nix ärgerliches wenn ma unterwegs ist und der Akku von der Säge schlappmacht. Hab mir eine Dolmar PS32 mit 30ger Schwert gekauft. Die is perfekt für solche Sachen.
 
das stimmt, dem Robertle ist doch nur langweilig ! :ka:

Nur das er recht hat.

Ich würde auch bei meinem Hometrail wenn ewig und drei Tage sich nicht um ein umgestürzten Baum gekümmert wird Hand anpacken.
Denn es stimmt wohl, es wird sich auch zukünftig nicht drum gekümmert.

Aber das Recht hätte ich nicht dazu.

Halt es da wie mit der 2 Meter Regel - Illegal - Scheiss egal.
 
Wilder Westen herrscht auf den Trails schon sowieso, Stichwort Stöckchenlegen, im Mittelgebirge (Oberfranken, Altmühltal, Bayerwald) ist es mittlerweile richtig schlimm geworden.

Oder aber, wie von mir erwähnt, nach dem Abholzen einfach alles Geäst auf den Wegen liegen lassen, obwohl eigentlich die Pflicht besteht, die Wege wieder in Urzustand zu versetzen. In den Mittelgebirgen auch die übliche Praxis, egal ob Staatsforst, oder Privateigentümer. Einen aufgeräumten Wanderweg hab' ich in den letzten 10 Jahren ein EINZIGES mal gesehen (Premium Wanderweg Goldsteig, sic!).

Das ganze sieht dann z.B. so aus:


Ich werde mir demnächst auch eine Klappsäge besorgen und bei Bedarf einsetzen. Wer sich ewig nicht kümmert, kann sich nicht beschweren, wer sich andere kümmern!

Warum füllt man das nicht einfach davor an und zieht am ersten Stamm richtig ab? Macht doch viel mehr Gaudi!
 
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