NRW >>Wege frei sägen??<<

Wo bezahle ich eigentlich das Holz das ich rund um einen Grillplatz im Wald auflese? Und kann man da auch mit Karte zahlen?
Das ist mit der Lohnsteuer bezahlt. Reichlich, kannst also auch ruhig ein bissl mehr nehmen.
Der Waldbesitzer kann sich dann bei Mutti melden und wird aus dem Nothilfe-Fond fuer Opfer der Mountainbike-Plage entschaedigt :lol:
 
Du / Ihr schein(s)t das nicht so wirklich zu raffen:

Es wurden bereits Aufforstungen für eben "illegale" Wege oder Trailbauten zerstört - und so ein Handeln ist eben nicht zu
ignorieren.

Die anderen Beiträge bezogen sich auf Möchtegern-Forstwirte, die meinen, Stammholz - welches Wege blockiert, zu zersägen.

Die Konsequenzen müssen dann eben die MTB-ler und oder Wanderer (der ich auch bin) tragen, da diese Gebiete eben gesperrt werden.
 
Du / Ihr schein(s)t das nicht so wirklich zu raffen:
Nein Du raffst es nicht
Es wurden bereits Aufforstungen für eben "illegale" Wege oder Trailbauten zerstört (...)
Das ist nicht Thema dieser Diskussion.
Thema ist:
(...) Äste / Bäume die auf offiziellen Forst-/Waldwege liegen, da sie umgestürzt sind, eigenständig kleinsägen und damit aus dem weg räumen
 
(...) Äste / Bäume die auf offiziellen Forst-/Waldwege liegen, da sie umgestürzt sind, eigenständig kleinsägen und damit aus dem weg räumen

s.oben .... a) Verboten in NRW und anderen Bundesländern und b) Für den Fall der Fälle, dass Dir etwas passiert (Definition Ästchen, Ast / Bäume - Du hast an dort nichts verloren oder klein zu sägen ...) - kein Versicherungsschutz etc.. und c) Sachbeschädigung
 
Ich seh das alles pragmatisch.
>>Wo kein Kläger, da kein Richter<<
Alles was mehr als "Oberschenkeldicke" hat kann ich mit meiner Säge eh nicht sägen, und musste ich bis jetzt auch nicht.
Und falls mal doch was dickeres überm Trail liegt - Der findige Biker weiß sich zu helfen :D
 
(...) Du hast an dort nichts verloren oder klein zu sägen ...) - kein Versicherungsschutz etc.. und c) Sachbeschädigung
Ja OK wir wissen es jetzt. Du bist ein verbohrter Rechthaber und Prozesshansl.
So einer dem wir es auch verdanken, dass alle Biergaerten um 22:00 zumachen muessen und auf dem Land kein Hahn mehr kraehen darf.

Die 'Sachbeschaedigung' sehe ich dennoch als bestenfalls an den Haaren herbeigezogen, da infolge des hinreichend lange demonstrierten Desinteresses an fraglichem Bruchholz von Aufgabe des Eigentums nach §959 BGB ausgegangen werden kann, siehe weiter oben.
Das muss einer erstmal klar machen, dass er, nachdem er das Bruchholz monatelang vor sich hin modern hat lassen, nun auf einmal doch das Eigentum daran beansprucht.
Ein Richter mit Hirn im Kopf sollte Dir da den Vogel zeigen :lol:
 
Es gibt nunmal ... Bruchholz und Bruchholz ;-) .... Was der Besitzer mit seinem Besitz anstellt und wie er es vermarket hat
nicht der Waldbesucher zu entscheiden.

Und nein .. bin ich nicht, aber es geht um`s Prinzip! Ich fummel auch nicht an Deinem Dach rum, weil ich der Meinung bin, die Dachpfanne ist eh hin ... Die richtige Antwort hat HighSider schon geschrieben:

Und falls mal doch was dickeres überm Trail liegt - Der findige Biker weiß sich zu helfen :D ... und eben auch zu 99% ohne Säge.
 
Ja, kann ich ... habe mich schon mit Lausbuben vor Gericht gestritten ... solange es nicht Dein Wald ist, ist es demjenigen egal, aber eben dem Waldbesitzer nicht!

Was haben denn die "Lausbuben" angestellt, gegen die du zu prozessieren pflegtest? Und wie ist es ausgegangen? Das wäre doch mal ne Info, die die etwas unübersichtliche Rechtslage erhellen könnte.

Zum Rest wurde ja schon einiges geschrieben. Das, worum es den meisten hier geht (kleinere Äste, Klappsäge, ...) ist ja nun echt kein großes Ding. Kirche im Dorf und so...
 
nee, es geht nur um Weg freimachen - nicht um Bäume wegsägen :winken:
Ab 1m Stammdurchmesser gehts wie Butter mit der Klappsäge...:rolleyes:
Ne Kappsäge ist was Anderes:aetsch:
 
OK, dann wollen wir prinzipiell wissen,ob Du wirklich ein Experte bist.

Stamm für 20 000 euro
Baumart ?
Länge/Durchmesser/Gewicht.
Und wo wachsen die überhaupt..
Nennt sich "die Braut" bei Submissionen. 20 000€ ist aber schon hoch gegriffen, um die 5000€ sind für die Bräute aber keine Seltenheit.
Aber auch die Bräute haben mit normalen Stämmen recht wenig zu tun (leider ;)).

Wenn ihr nach "submission braut" sucht (evtl noch eure Gegend), dann bekommt ihr einen Anhaltspunkt für SCHÖNE! Stämme.
Strumholz wird selten (bis nie) zu Submissionen gebracht, da Sturmholz meist nicht die Qualität dafür bietet.

Länge/Durchmesser sind zweitrangig. Die Bieter bestimmen den Preis. Und da kann es auch mal zu unerwartetem Wettbieten kommen. Es kann also auch mal ein für Laien minderwertiger Stamm SEHR teuer verkauft werden.
Gewicht spielt bei Holz eh keine Rolle (bezahlt wird nach Festmeter).
Wachsen können die überall wo Bäume wachsen. Sieht man einem Baum von außen auch nicht an, wie seine "inneren Werte" sind. Sieht man oft erst, wenn er liegt (wenn man es sieht).

Ansonsten: "normale" Stämme auf Submissionen liegen so bei 350€ pro Festmeter, je nach Baumart mehr oder weniger, und einzelne Außreiser weit mehr und ander werden gar nicht verkauft.

http://www.alf-ln.bayern.de/forstwirtschaft/holz/148249/index.php schrieb:
  • Da die Hölzer fast ausschließlich von Schreinern gesteigert werden, sollten diese auch eine dementsprechende Qualität aufweisen. Die Stämme müssen somit insbesondere gerade und weitgehend astfrei sein.
  • Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.
  • Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde. Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne Rinde angeliefert werden.
  • Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein. Stammanschnitte die beim Transport verschmutzen, werden vom Veranstalter auf dem Lagerplatz nochmals frisch angeschnitten.
  • Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper entstehen, haftet der Waldbesitzer.
 
Nein, mit Sicherheit nicht. Aber manchmal sollte man eben aus einer Mücke keinen Elefanten machen.

Ich finde es z.B. schlimmer, wenn Leute ihre Kippen und Müll ausm Auto werfen oder den Dreck ihrer Köter nicht wegräumen, als einen Weg von Bruch-/Totholz zu befreien. Aber vor Dipfelscheisserei wird oft (immer mehr?) die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen, nicht nur bei diesem Thema.
Ach komm, was iss'n da so schlimm, wenn mal eine Kippe aus'm Fenster fliegt. Oder mein Hund in Deinen Vorgarten scheisst!?

So hat jeder seine Verhältnissmäßigkeit: Stammholz zu zersägen (egal ob Windbruch oder nach'm Fällen noch nicht gerückt) fände ich unverhältnissmäßig.
....

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Ihr macht aus ner Mücke echt nen Elefanten....

Und Du machst es jetzt noch komplizierter :confused:

Nachdem sich die hobby-juristen und sonstige
ex pärden klammheimlich verdrücken, machst Du ein neues Fass auf...

Ist der Juri die mücke
Und der ex pärd der Elefant, oder umgekehrt,
Oder was....
Weltbewegende fragen stehen unbeantwortet im Raum...
S,ischt 23 uhr und so kann ich nicht ins Bett.
:aufreg::aufreg::aufreg::heul::heul::heul:
 
Ach komm, was iss'n da so schlimm, wenn mal eine Kippe aus'm Fenster fliegt. Oder mein Hund in Deinen Vorgarten scheisst!?

So hat jeder seine Verhältnissmäßigkeit: Stammholz zu zersägen (egal ob Windbruch oder nach'm Fällen noch nicht gerückt) fände ich unverhältnissmäßig.
Kann natürlich sein, dass Du der gelernte Forstwirt bist und das liegende Holz einschätzen kannst.
Ich kann's nicht (obwohl ich schon nebenher als Holzfäller gearbeitet habe).
Du bist Deutschland!

Wieso meldest nicht der Forstverwaltung, dass man nicht mehr durch kommt?

Bäume zersägen ist Sachbeschädigung.

Nur bist du leider nicht in der Lage, auf eine einfache Frage zu antworten.
Er fragt: "darf ich?" Du antwortest: "wieso machst du nicht was ganz anderes?"

@TE: Pauschal darfst du es nicht. Du kannst bei der jeweiligen Stadt mal anfragen. Nach Stürmen gab es schon mal Aktionen, bei denen auch Privatmenschen räumen durften, kam aber jeweils drauf an, da es ja manchmal gefährlich werden kann.
Ich denke aber, du meinst die häufig eindeutig harmlosen Äste/Stämme ohne Einsturzgefahr. Das darfst du den Saubermännern hier natürlich nicht erzählen, aber es gab auf mtb-news sogar mal einen ganz netten Sägen-Test ;)
 
(...) Und nein .. bin ich nicht, aber es geht um`s Prinzip! (...)
Ja OK wir wissen es jetzt. Du bist ein verbohrter Rechthaber und Prozesshansl. (...)
Quod erat demonstrandum
(...)Es gibt nunmal ... Bruchholz und Bruchholz ;-) .... Was der Besitzer mit seinem Besitz anstellt und wie er es vermarket hat nicht der Waldbesucher zu entscheiden.
Das mit der 'Aufgabe des Eigentums', welches man zwangslaeufig unterstellen kann/muss, wenn jemand dasselbe achtlos vor sich hin gammeln laesst, scheint nicht zwischen Deine Ohren (was auch immer sich dort befinden mag :aetsch: ) vorzudringen.
Ich fummel auch nicht an Deinem Dach rum, weil ich der Meinung bin, die Dachpfanne ist eh hin .
Der kleine Unterschied ist hier, dass mein Dach nicht Dir im Weg rumliegt sondern es durch das undichte Dach mir selber ins Haus regnet. Es stoert also mich selbst und nicht wen anders.
Aber solche Kleinigkeiten sind ja egal, nicht wahr :lol:
Wenn man es mit Gewalt so hindrehen will, wie man es gern haette, dann kann man schon mal Aepfel mit Birnen vergleichen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustige Disskusion hier! Mir gefällt immer das Argument der Walsbesitzer: "Du willst ja auch nicht, dass einer Deinen Vorgarten umgräbt". Formal mag das zwar gelten, aber angesichts der Größendimensionen ist das eigentlich ziemlich lächerlich. Wenn jemand in einen 50 Hektar großen Waldgebiet ein paar Äste oder Stämme wegräumt, oder mal eine Rückgasse mit dem Bike befährt, ist das so schlimm wie wenn Dir einer 5 Grashalme aus dem Vorgarten zieht. Abgesehen davon, dass ich das nicht merken würde, wäre mir das auch ziemlich Wurscht.
Der Begriff der "Verhältnismäßigkeit" ist in Deutschland leider abhanden gekommen.
 
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