Mountainbiken in Zeiten von Corona: Soll ich’s tun oder soll ich’s lassen?

Mountainbiken in Zeiten von Corona: Soll ich’s tun oder soll ich’s lassen?

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Sollte man in Zeiten von Corona noch Biken gehen? Verboten ist unser geliebtes Hobby aktuell (noch) nicht – und doch gibt es einige gute Gründe, das Mountainbike im Keller stehen zu lassen oder zumindest das eigene Verhalten auf dem Trail zu überdenken.

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Mountainbiken in Zeiten von Corona: Soll ich’s tun oder soll ich’s lassen?
 
Als ob es in Deutschland besser gewesen wäre, hier wurde doch Januar-Februar überhaupt nichts gemacht. Flugreisen sind immer noch möglich!
 
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Hab gestern soviele Leute im Wald gesehen wie glaube ich noch nie, vorallem viele unbekannte Gesichter und Anfänger. Komme aus Bayern.

Ob man gerade jetzt mit seinem neuem Canyon das erste mal in einen Wald fahren muss, wohl eher nicht. Trotzdem war der Wald voll.


Das ganze wird uns weitaus länger beschäftigen als manchen lieb ist. Man sollte anfangen Umzudenken, Risikovermeidung (Risiko kann ja ganz individuell sein) und mögliche Infektionen/Ansteckungen vermeiden sind hier das Stichwort.

https://www.quarks.de/gesellschaft/...k5cwABcZWEqer1vzbXroFCSq1Aj5A__mejRYyhyd5_t58
 
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Wem wir die ganze Situation zu verdanken haben: https://www.derstandard.at/story/2000115989961/apres-ski-mit-boesem-erwachen-in-den-tiroler-bergen

Liebe Österreicher, ich hoffe das hat ein Nachspiel für eure führenden Staatsschauspieler.
Natürlich richtig schlecht gelaufen. Aber war da nicht auch irgendwelche Karnevalsveranstaltung in NRW, die für die Ausbreitung von Corona in NRW verantwortlich war?

In Tschechien haben sich viele in Italien angesteckt. Und wie kam Corona überhaupt nach Italien???

Ich glaub', solches Fingerzeigen ist absolut sinnlos, bis alle gecheckt haben, wie schnell sich der Virus verbreitet, war's schon zu spät. Wenn schon dann dorthin, wo alles seinen Anfang nahm und theoretisch im Keim hätte ersticken werden können: China!
 
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Ich kotz im Strahl!
Mal wieder ein Paradebeispiel für skrupellose Profitgier!
Es reicht ja nicht, dass die ganze Bergwelt für den Wintersport planiert und zerstört wird... nein, jetzt muss man auch noch mindestens mal grob fahrlässig dafür sorgen, die Ausbreitung des Virus in Europa stark, wenn nicht sogar entscheidend, angefeuert zu haben.
Ich hoffe auch, dass das ein Nachspiel hat, ich glaube aber nicht dran, stattdessen werden doch Millionen von Subventionen fließen wegen den Einkommenseinbußen...

https://m.oe24.at/video/news/orfbreakingnews/Tilg-Wir-haben-alles-richtig-gemacht/422141796
Ignoranz pur...
 
Das soll in Sachsen passieren:
Sachsen will mit harten Strafen gegen Personen vorgehen, die sich nicht an die Vorgaben der Behörden in Zeiten der Corona-Krise halten. Ansammlungen von Menschen sind nach Angaben von Ministerpräsident Kretschmer künftig verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bedroht. Bei Vorsatz und der Weitergabe von Krankheiten drohen laut Innenminister Roland Wöller bis zu fünf Jahre Haft. Die Maßnahmen gelten mindestens bis zum 20. April. Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen werde die Polizei die jeweiligen Ordnungsämter der Kommunen unterstützen, kündigte Wöller an. Von einer flächendeckenden Ausgangssperre ist aber noch keine Rede.
Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/allgemeinverfuegung-massnahmen-regierung-corona-virus-100.html
 
Ich finde der Verlauf dieses Fadens lässt sehr tief blicken in das soziale Verhalten bzw. Selbstverständnis einiger Teilnehmer*innen hier.
Ich kommentierte das nicht sonst wird mir schlecht. Kopfschüttel
 
Da kannste mir sicher auch mal den Paragraf zukommen lassen den du dazu gelesen hast? Danke.
§ 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, i. V. m. dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundeslandes.

Anordnung der Allgemeinverfügung zu Ansammlungen
Für das Gebiet wird ab sofort mit Wirkung folgendes angeordnet:
Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen unter freiem Himmel sind untersagt.

Begründung:
Gern. § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 IfSG trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, blablabla

Gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 IfSG zuwiderhandelt.
 
§ 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, i. V. m. dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundeslandes.

Anordnung der Allgemeinverfügung zu Ansammlungen
Für das Gebiet wird ab sofort mit Wirkung folgendes angeordnet:
Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen unter freiem Himmel sind untersagt.

Begründung:
Gern. § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2 IfSG trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, blablabla

Gemäß § 75 Absatz 1 Nr. 1 IfSG wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 IfSG zuwiderhandelt.
Bis gestern galt aber nicht diese Allgemeinverfügung von 2 Personen... Und darum ging es ja auch das es vor der Anordnung keine Rechtsgrundlage gab Gruppen "unter Zwang" aufzulösen.
 
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