Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
Ich finde es ja in Ordnung und begrüsse es, wenn du mit dem Rennrad zur Arbeit fährst, das Auto stehen lässt und Arbeitsweg und sportliche Freizeit kombinierst.
Auch finde ich es hervorragend, dass du den Radweg benutzt.

Hier bei mir mache ich jedoch die Erfahrung, dass viele der "Hobby-Armstrong" es aber nicht für notwendig halten den eigentlich besseren "benutzungspflichtigen" Radweg zu nutzen und stattdessen mittig auf der Fahrbahn zu fahren, obwohl es dafür keinen Grund gibt.
Der rechte Fahrbahnstreifen ist sauber.
Daher stelle ich mir die Frage, warum muss das sein, dass Rennradler mittig fahren, wenn sie schon den Radweg nicht benutzen wollen (obwohl Pflicht) und so es den Autofahrern erschweren zu überholen ?!
Und ich möchte jetzt nicht diesen Spruch erneut hören "weil ich es darf"

Offenbar hast du das mit dem, nun gesetzlich festgelegtem Abstand noch nicht verstanden. Flitz mal in den Keller und hol dir mal einen Gliedermaßsstab, der ist zufällig 2m lang, also so viel, wie du ausserorts mindestens Abstand zu einem Radfahrer halten sollst, wenn du ihn mit einem Kraftfahrzeug überholst.
Eine normale Landstraße hat meist 2 Spuren, für jede Richtung eine - jede ist ca. 3,5-4m breit.
Ich questsche mich als Radfahrer auch nicht an den Straßenrad. Denn dies führt nur dazu, das sich der Autofahrer bemüßigt fühlt, mich trotz Gegenverkehr ohne einen Spurwechsel zu überholen.
Alleridngs war dies vorher schon nicht geboten, und ist jetzt verboten. Fahre ich also 1m vom Fahrbrandrand benötige ich ca. eine 1m breite Fahrspur. Es folgt ein Sicherheitsabstand von 2m und voll ist die eine Spur.
Welchen unterscheid macht es für dich als Autofahrer also, ob ich mich am Straßenrad an der graßnarbe vorbeischleiche oder mitten auf der Fahrbahn unterwegs bin?
Überholen darfst du mich erst, wenn du ohne gegenverkehr die Fahrspur vollständig wechseln kannst.
Deswegen ist jetzt auch ein Nebeneinander von zwei Radfahrern zulässig (und bei mehreren hintereinander sogar geboten, weil sich so die länge der Kollonne halbiert, die es zu überholen gilt).

Diese Radwegbenutzungsflicht wurde hier schon mehrfach besprochen. Diese existiert faktisch nicht und ergibtsich vor allem nicht aus dem bloßen Vorhandensein eines solchen. Schaust du in die StVo, was dieses Schild, auf welches du dich beziehst (blauber Grund, weißer Kreis, weißes Fahrrad drauf), wirst du lesen, dass hier ausschließlich Fahrräder fahren dürfen - aben eben keine Autos oder andere Kraftfahrzeuge.
Und so ist es anmaßend sich als Autofahrer (am besten noch in einem Geländewagen für die Stadt), darüber entscheiden zu wollen, ob der Weg da abseits der Fahrbahn wohl für den Radfahrer geeignet ist.
Wir könnten daher genauso sinnlos debattieren, warum denn Autos nicht nur auf der Autobahn fahren.

Gruss, Felix
 
Daher stelle ich mir die Frage, warum muss das sein, dass Rennradler mittig fahren, wenn sie schon den Radweg nicht benutzen wollen (obwohl Pflicht) und so es den Autofahrern erschweren zu überholen ?!

Breite Fahrbahn 3m, meine Lenkerbreite 80cm, 20cm Abstand zum Fahrbahnrand ergibt mit vorgeschriebenem Mindestabstand 3 m.

Dh derAutofahrer muss auf die Gegenspur um zu überholen.

Ergo, es ist völlig egal, ob ich rechts oder mittig fahre, wenn sich der Autofahrer korrekt verhält.

Meine Erfahrung mit Autofahrern wie dir (Ich weiss, eine total irrige Annahme), besagt aber, dass sich der Autofahrer, völlig ungeachtet des Gegenverkehrs an mir vorbeidrängt, sobald ich demonstrativ rechts fahre.

Ist die Gegenspur gänzlich frei, wird die Geschwindigkeit nicht vermindert und der linke Reifen symbolisch über den Mittelstreifen gelenkt.
Könnte ja ein paar Hundertstel kosten...

Oder mir das Leben...


@felixthewolf Zu langsam...
 
Nachteil ist hier, dass man als Rennradler auf der Landstrasse nicht wahrgenommen wird und man den Autofahrer nicht ärgern kann.

Was hast du nur für ein trauriges Bild vom Radsport? Wieso sollte man vor die Tür gehen wollen, um andere zu ärgern und zu blockieren (ausser am 13.2. in Dresden)? Geht dir das auch in anderen Lebensbereichen so?
Hast es schon mal mit Empathie versucht?
 
(...) Meine Erfahrung mit Autofahrern wie dir (Ich weiss, eine total irrige Annahme), besagt aber, dass sich der Autofahrer, völlig ungeachtet des Gegenverkehrs an mir vorbeidrängt, sobald ich demonstrativ rechts fahre. (...)
Diese Beobachtung macht quasi jeder exakt genauso.
Faehrst Du als Radfahrer zu weit rechts, spart sich der Autodepp das Ausscheren.
Wer sich als Autodepp ueber 'mitten auf der Strasse fahrende' Radfahrer aergert, kann sich bei siehe oben bedanken.
Ganz grundsaetzlich: Autofahrer bzw. der Autoverkehr ganz allgemein hat genau ein einziges Problem und das ist das eigene massenhafte Auftreten. Alles andere: Stau, Verbote, findet keinen Parkplatz weil schon alles voll ist, kann Radler nicht ueberholen weil staendig Gegenverkehr kommt, ... sind Folge davon und niemandem anderen anzulasten.
 
Ganz grundsaetzlich: Autofahrer bzw. der Autoverkehr ganz allgemein hat genau ein einziges Problem und das ist das eigene massenhafte Auftreten. Alles andere: Stau, Verbote, findet keinen Parkplatz weil schon alles voll ist, kann Radler nicht ueberholen weil staendig Gegenverkehr kommt, ... sind Folge davon und niemandem anderen anzulasten.

Du meinst der Autofahrer, der niemals unverschuldet im Stau steht, weil er selbst teil des Staus ist?
Man hat es ihnen aber so beigebracht - die anderen sinds.
Ich hab noch keinen Autofahrer, der zu spät irgendwo ankam sagen hören: "ja, war echt viel los, ich war deswegen Stau". Dabei muss man noch nicht mal besonders fahrrad-ideologistisch denken, damit das eigentlich logisch ist.

Felix
 
Breite Fahrbahn 3m, meine Lenkerbreite 80cm, 20cm Abstand zum Fahrbahnrand ergibt mit vorgeschriebenem Mindestabstand 3 m.

Dh derAutofahrer muss auf die Gegenspur um zu überholen.

Ergo, es ist völlig egal, ob ich rechts oder mittig fahre, wenn sich der Autofahrer korrekt verhält.

Meine Erfahrung mit Autofahrern wie dir (Ich weiss, eine total irrige Annahme), besagt aber, dass sich der Autofahrer, völlig ungeachtet des Gegenverkehrs an mir vorbeidrängt, sobald ich demonstrativ rechts fahre.

Ist die Gegenspur gänzlich frei, wird die Geschwindigkeit nicht vermindert und der linke Reifen symbolisch über den Mittelstreifen gelenkt.
Könnte ja ein paar Hundertstel kosten...

Oder mir das Leben...
Also ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass, wenn ich in der Mitte der/meiner Fahrspur fahre, der Auto- oder LKW Fahrer dies erst recht als provokation auffasst (das ich in der Mitte und nicht ganz äußerst weit rechts fahre).
Und dementsprechend überholt er mich dann.
Er läßt noch weniger Abstand >:(.

Einerseits, weil ja mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Und je weiter er selbst rechts fährt, desto weniger hoch ist die Wahrscheinlichkeit, mit einem allfälligen Gegenverkehr zu kolldieren.
Und andererseits, will er mir mit dieser Aktion zeigen, dass er a) im Recht ist, b) der Stärkere ist und c) mir eine Lektion erteilen (das ich gefälligst ganz weit rechts zu fahren habe).
 
@felixthewolf

ich kann dir da schon folgen, und nein, ich renne nicht in den Keller, hole mir einen Meterstab und messe das Szenario aus.
Ich verlange auch von keinem Radler der Welt, dass er sich auf der Kante zwischen Fahrbahn und Grünstreifen fortbewegt.
Aber man sollte als Teilnehmer mit dem Fahrrad im Strassenverkehr schon in der Lage sein das Rad nen halben Meter vom Fahrbahnrand bewegen zu können.
Wer das nicht kann und sich erst sicher fühlt, wenn er nen Meter oder noch mehr vom Rand entfernt ist, der ist für den Strassenverkehr nicht tauglich und hat somit auf der Strasse auch nichts verloren.
Es geht auch nicht darum als Autofahrer auf die Gegenfahrbahn zu wechseln wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Daher meine Frage an dich, warum es für dich notwendig ist, 1mtr. Abstand vom Fahrbahnrand zu benötigen... fühlst du dich unsicher wenn du näher am Fahrbahnrand unterwegs bist, oder geht es dir nur darum den Autoverkehr, der dich als Radler überholen möchte so weit wie möglich und somit unnötig weit auf die Gegenfahrspur zu schicken ?!
Natürlich darf erst überholt werden, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Radler und Autofahrer gegeben ist und damit mag man auch im Recht sein.
Blos bringt mir das als Geschädigter hinterher nichts, wenn mich ein Autofahrer trotzdem vom Rad kegelt.

Die neuen Regeln sind ja alle schön und gut, nur wer auf der Landstrasse jetzt, weil er es darf, nebeneinander fährt, der ist Lebensmüde.
Für mich machen diese neuen Regeln das Radfahren nicht sicherer, sondern eher noch gefährlicher.
 
Einerseits, weil ja mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Und je weiter er selbst rechts fährt, desto weniger hoch ist die Wahrscheinlichkeit, mit einem allfälligen Gegenverkehr zu kolldieren.
Und andererseits, will er mir mit dieser Aktion zeigen, dass er a) im Recht ist, b) der Stärkere ist und c) mir eine Lektion erteilen (das ich gefälligst ganz weit rechts zu fahren habe).

wenn mit gegenverkehr auf einer zweispurigen Straße zu rechnen ist DARF der dich nicht überholen, weil der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Überhuolt er dich dennoch möglichst eng, ist er damit a) im Unrecht, b) begeht er damit eine Nötigung oder gar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr denn wir sind hier c) nicht im Wilden Westen und bei solchen Menschen, die mit 2,5tonen Stahl um sich rum, Fahrradfahrer (völlig egal, was der sonst noch falsch macht) "erziehen" zu wollen und es gilt die psychologische Eignung zum Führen eines solchen gefährlichen Gerätes überprüft.

Ich kenne einige Radfahrer, die nicht zuletzt bei gruppen ausfahrten mit Kamerasystem (mit LoopFunktion) ausgestattet sind. Denn mit der Regelung wird es jetzt deutlich einfacher solche Autofahrer für ihr riskantes verhalten zur rechenschaft und bestenfalls aus dem Verkehr zu ziehen.

Allerdings mache ich gerade eher die gegenteilige Erfahrung - aktuell ist ja recht wenig los auf Deutschlands Landstraßen - ich nehme die mich (bzw. uns) überholenden Autofahrer als duchaus rücksichtsvoller wahr. Da wird mit sauberem Abstand überholt, im Vorbeifahren freundlich gegrüßt und gewunken, wenn man auf unübersichtlicher Strecke als vorrausfahrender Radfahrer den wartenden potentiell schnelleren Verkehr durchwinkt weil man schon sehen kann, das hinter der Kurve nichts kommt.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Änderung der StVo viele einfahc nochmal an diese gemeinsame Rücksichtnahme erinenrt und sensibilisiert hat - und ich finds gut und zeige das auch.

Gruss, Felix
 
@felixthewolf

ich kann dir da schon folgen, und nein, ich renne nicht in den Keller, hole mir einen Meterstab und messe das Szenario aus.
Ich verlange auch von keinem Radler der Welt, dass er sich auf der Kante zwischen Fahrbahn und Grünstreifen fortbewegt.
Aber man sollte als Teilnehmer mit dem Fahrrad im Strassenverkehr schon in der Lage sein das Rad nen halben Meter vom Fahrbahnrand bewegen zu können.
Wer das nicht kann und sich erst sicher fühlt, wenn er nen Meter oder noch mehr vom Rand entfernt ist, der ist für den Strassenverkehr nicht tauglich und hat somit auf der Strasse auch nichts verloren.
Es geht auch nicht darum als Autofahrer auf die Gegenfahrbahn zu wechseln wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Daher meine Frage an dich, warum es für dich notwendig ist, 1mtr. Abstand vom Fahrbahnrand zu benötigen... fühlst du dich unsicher wenn du näher am Fahrbahnrand unterwegs bist, oder geht es dir nur darum den Autoverkehr, der dich als Radler überholen möchte so weit wie möglich und somit unnötig weit auf die Gegenfahrspur zu schicken ?!
Natürlich darf erst überholt werden, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Radler und Autofahrer gegeben ist und damit mag man auch im Recht sein.
Blos bringt mir das als Geschädigter hinterher nichts, wenn mich ein Autofahrer trotzdem vom Rad kegelt.

Die neuen Regeln sind ja alle schön und gut, nur wer auf der Landstrasse jetzt, weil er es darf, nebeneinander fährt, der ist Lebensmüde.
Für mich machen diese neuen Regeln das Radfahren nicht sicherer, sondern eher noch gefährlicher.

Aus deiner Frage lese ich heraus, dass du lieber deine Querlenker schonst, als einfach weil es eben für dich kein Problem ist, auf die freie gegenfahrbahn zu wechseln.
Nochmal zum Mitschrieben für dich : auf einer normalen zweispurigen Landstraße ist das Überholen eines Radfahrers nur mit einem vollständigem Spurwechsel möglich.
Was bricht dir für ein Zacken aus der krone, eben dies auch zu tun und nicht um jedem halben Meter zu feilschen, den du sonst lenken müsstest.

in der Gruppe (also zwei nebeneinander) gehöre ich zu denen, die kein Problem haben, nah am Rand zu fahren.
Alleine mache ich das nicht. Schlicht aus der Erfahrung, dass es genug Autofeunde gibt, die eben genauso faul sind, die Spur zu wechseln, wenn sie es nicht wirklich wirklich wirklich unbedingt müssen.
So fahre ich mit dem mir zugeschriebenm Abstand zum Straßenrand und habe so fall mal wieder einer meint ich erziehen zu müssen, noch nach rechts 1m überlebensraum, wenn links der Seitenspiegel angeflogen kommt.

Gruss, Felix
 
Was war zuerst da ?!
Vorrangig sicher Pferdekutschen, die ich mal vorsichtshalber unter Kraftfahrzeuge einordnen möchte. Dann sicher das "Fahrrad", aber in keinem Fall das Rennrad.



Das ist so nicht korrekt.
Es gibt weit mehr als genug geteerte landwirschaftliche Wege, wo sich Rennradler fernab jeglicher Strasse austoben können und wo wirklich nichts los ist.
Vorteil hier wäre sogar noch, dass man um von A nach B zu kommen hier noch ein paar Km mehr auf dem Tacho hätte und sogar noch ein paar Höhenmeter mehr machen könnte, im direkten Vergleich was die Landstrasse betrifft.
Nachteil ist hier, dass man als Rennradler auf der Landstrasse nicht wahrgenommen wird und man den Autofahrer nicht ärgern kann.

Die RRler hier freuen sich, wenn sie Autoabgase und potentiell tödliche Autos vermeiden können. Für mich ist die Sache klar, du hast dich verfahren und befindest dich mit deinem Auto gar nicht auf der Landstraße, sondern im Velodrome. Keine Sorge, das ist uns allen schon mal passiert, einfach das nächste Mal Google Maps nicht blind vertrauen!
 
Aber man sollte als Teilnehmer mit dem Fahrrad im Strassenverkehr schon in der Lage sein das Rad nen halben Meter vom Fahrbahnrand bewegen zu können.
Wer das nicht kann und sich erst sicher fühlt, wenn er nen Meter oder noch mehr vom Rand entfernt ist, der ist für den Strassenverkehr nicht tauglich und hat somit auf der Strasse auch nichts verloren.


Die neuen Regeln sind ja alle schön und gut, nur wer auf der Landstrasse jetzt, weil er es darf, nebeneinander fährt, der ist Lebensmüde.
Für mich machen diese neuen Regeln das Radfahren nicht sicherer, sondern eher noch gefährlicher.
woher nimmst DU DIR das RECHT raus so ein urteil zu fällen?
du solltest doch mal in keller gehen - nachdenken - wenn es nichts bringt - dort bleiben - bis du es irgendwann verstehst.
 
Ich gehe mal davon aus, daß Radfahren mittlerweile auch von vielen Autofahrern mehr als früher gewertschätzt wird, weil die meisten in ihrer Freizeit selber deutlich mehr radfahren.

Und die Verschärfung der StVZO haben viele auch mitbekommen und sind entsprechend vorsichtiger geworden. Gefährlich bleiben aber die Ausnahmen, die sich selbst mit ihren Stahlkarossen als die überlegenen Verkehrsteilnehmer ansehen.
Besondere vorsicht gilt hier bei den SUV-Panzer-Fahrern, wenn die auch noch selbst verunsichert sind mit den Ausmassen ihrer Karre. Ich schätze mal, im Zweifel würden die einfach draufhalten. Da hilft nur eine Anzeige bei der Polizei.
 
Ich kenne einige Radfahrer, die nicht zuletzt bei gruppen ausfahrten mit Kamerasystem (mit LoopFunktion) ausgestattet sind. Denn mit der Regelung wird es jetzt deutlich einfacher solche Autofahrer für ihr riskantes verhalten zur rechenschaft und bestenfalls aus dem Verkehr zu ziehen.

Stellt sich halt die Frage, wieviel die Kameras überhaupt bringen und ob die Aufnahmen vor Gericht überhaupt zugelassen werden.
Desweiteren was bringen diese Kameraaufnahmen, wenn der Fahrer darauf nicht erkennbar ist... wen willst du also anzeigen ?!
Zudem können diese Kameraaufnahmen auch gegen einen selbst verwendet werden.... also bitte immer schön den Ball flach halten und sich nicht durch solche Kameras immer unbedingt auf der sicheren Seite fühlen.
 
Was hast der an der Tatsache nicht verstanden, dass mindestens 2m Abstand zu halten sind und dies nur mit Spurwechsel ohne Gegenverkehr möglich ist? Da gibt´s gar nichts zu diskutieren.

Und was hast du bitte an der Tatsache nicht verstanden, dass "benutzungspflichtige" Radwege zu benutzen sind.
Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht und die gilt für alle Radfahrer, inkl Rennrad.

Mir ging es auch nie um den beim Überholen einzuhaltenden Sicherheitsabstand, sondern nur darum, dass man die Fahrbahn "mittig" befahren muss.
 
Du wirst aber auch zugeben müssen, daß gut trainierte schnelle RR-Fahrer kaum vernünftig auf mit Fussgängern vollgestopften Radwegen fahren können?
 
Stellt sich halt die Frage, wieviel die Kameras überhaupt bringen und ob die Aufnahmen vor Gericht überhaupt zugelassen werden.
Diese Frage haben Gerichte inzwischen ausreichend geklärt - ja werden sie.

Desweiteren was bringen diese Kameraaufnahmen, wenn der Fahrer darauf nicht erkennbar ist... wen willst du also anzeigen ?!
Hat dein KFZ kein Kennzeichen - ist Pflicht in Deutschland und so lässt sich der Halter feststellen.


Zudem können diese Kameraaufnahmen auch gegen einen selbst verwendet werden.... also bitte immer schön den Ball flach halten und sich nicht durch solche Kameras immer unbedingt auf der sicheren Seite fühlen.
Das kann ich mir dann ja immer noch selbst überlegen, ob ich gern 15€ zahle weil ich nicht auf dem Radweg gefahren bin aber dafür der Idiot, dessen Seitenspigel mich getrofen hat, vorrübergehend oder gar kein Auto mehr fährt.

Du wirst aber auch zugeben müssen, daß gut trainierte schnelle RR-Fahrer kaum vernünftig auf mit Fussgängern vollgestopften Radwegen fahren können?
Ein Radweg, der mit Fußgängern vollgestopft ist ist kein Radwege und auch nicht benutzungspflichtig.
neben den Landstraßen sind zu 99% gemeinsame Rad/Fußwege (blaues Schild, weißer Kreis mit sowohl Fußgänger als auch dem Radsymbol drin) diese Wege sind nicht benutzungspflichtig.
 
Du wirst aber auch zugeben müssen, daß gut trainierte schnelle RR-Fahrer kaum vernünftig auf mit Fussgängern vollgestopften Radwegen fahren können?

Da unterscheidet sich der Radweg aber nicht von der Strasse. Auch hier gilt, dass man die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen hat.
Auf der Strasse kann man fahren wie die Rüpel, nur auf dem Radweg ist immer viel zuviel los und dazu noch höchst gefährlich.
 
Und was hast du bitte an der Tatsache nicht verstanden, dass "benutzungspflichtige" Radwege zu benutzen sind.
Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht und die gilt für alle Radfahrer, inkl Rennrad.

Mir ging es auch nie um den beim Überholen einzuhaltenden Sicherheitsabstand, sondern nur darum, dass man die Fahrbahn "mittig" befahren muss.

Ich weiß nicht wo du wohnst, aber ich kenne außerhalb geschlossener Ortschaften kaum Radwege über längere Strecken, erst recht keine, die benutzungspflichtig wären. Dazu müssen sie u.a. fahrbahnbegleitend und zumutbar sein. Nicht zumutbar ist z.B. ein ständiger Wechsel der Seite bei nur einseitiger Radwegführung, häufig entfällt dann schon das fahrbahnbegleitend, da ein Weg mit anderen Vorfahrtsregeln nicht fahrbahnbegleitend ist. Ebenso bei größerem seitlichem Abstand.

Ich fahre persönlich mit dem Rennrad auch lieber auf kleinen Seitenstraßen, aber die bilden leider kein zusammenhängendes Netzwerk, irgendwie muss ich da auch die Zwischenstücke überbrücken. Und selbst wenn der Weg für den motorisierten Verkehr gesperrt ist, treffe ich viel zu häufig auf Autos, die sich nicht an die Regeln halten und blind viel zu schnell um Kurven kommen, weil sie denken, sie wären die einzigen auf der Strecke.
 
Hat dein KFZ kein Kennzeichen - ist Pflicht in Deutschland und so lässt sich der Halter feststellen.

Doch, natürlich hat mein KFZ ein Kennzeichen.
Aber im fliessenden Verkehr gilt nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung.
Und der sollte dann schon auf der Aufnahme zu sehen sein wenn du jemanden anzeigen möchtest.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ja, jetzt wird's spitzfindig. Wenn der Halter sagt, er wäre nicht mit dem Auto gefahren, und er kann nicht sagen, wer mit dem Auto gefahren ist, dann kann er zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert werden. Und das wird sich der Halter schon sehr gut überlegen.
 
Doch, natürlich hat mein KFZ ein Kennzeichen.
Aber im fliessenden Verkehr gilt nicht die Halterhaftung, sondern die Fahrerhaftung.
Und der sollte dann schon auf der Aufnahme zu sehen sein.
ok, und wie geht das mit den Bußgeldbescheiden bei Blitzerfotos von hinten oder Motorradfahrern?
Wie gehts bei Unfall mit Fahrerflucht - das wäre dann ja immer die einfachste Lösung.
Bei einer Strafanzeige wegen Nötigung, gefährlichem Eingriff, ist dann Zeit genug, den Halter das Fahrzeuges zu befragen, wer denn gefahren ist.
Wäre es so wie du es ersinnst, hätten wir ja völlig rechtsfreie Räume im Straßenverkehr weil ja seltenst der Fahrer zu sehen ist.

Gruss, Felix
 
Und was hast du bitte an der Tatsache nicht verstanden, dass "benutzungspflichtige" Radwege zu benutzen sind.
Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht und die gilt für alle Radfahrer, inkl Rennrad.

Mir ging es auch nie um den beim Überholen einzuhaltenden Sicherheitsabstand, sondern nur darum, dass man die Fahrbahn "mittig" befahren muss.
Du willst es einfach nicht verstehen und reitest auf Deinem einzigen, mickrigen, Argument - Radweg - rum!
99% der Radfahrer nutzen diesen. Das 1% welches es nicht tut, sind genauso berstungsresistent (oder haben driftige Gründe), wie du es zu schein seinst!

Ich hab dir im letzten Post ein tolles Bsp genannt, wie gut es um unser Radwegenetz steht. Also hör auf, dieses lächerlichs Argument mühlenartig zu wiederholen, denn es ist obsolet!

Fakt ist- JEDER Autofahrer hat seinen, nun per Gesetz, festgeschriebenen Abstand von 2m außerorts und 1,5m innerorts einzuhalten. Ist dies nicht möglich, wartest halt 10sec bis es geht.

So dumm und uneinsichtig kann doch kein Mensch sein... Nimm dein ego ein wenig zurück und akzeptiere es, es bleibt dir eh nichts anders übrig.

Edit: über wie viele Begegnungen mit Radfahrern auf der Straße reden wir überhaupt, dass dies ein solch großes Problem, für einzelne Autofahrer, darstellt?
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, treffe ich nicht auf so viele Radler, dass es mich wirklich vor ein persönliches und zeitliche Problem stellen würde
 
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