@felixthewolf
ich kann dir da schon folgen, und nein, ich renne nicht in den Keller, hole mir einen Meterstab und messe das Szenario aus.
Ich verlange auch von keinem Radler der Welt, dass er sich auf der Kante zwischen Fahrbahn und Grünstreifen fortbewegt.
Aber man sollte als Teilnehmer mit dem Fahrrad im Strassenverkehr schon in der Lage sein das Rad nen halben Meter vom Fahrbahnrand bewegen zu können.
Wer das nicht kann und sich erst sicher fühlt, wenn er nen Meter oder noch mehr vom Rand entfernt ist, der ist für den Strassenverkehr nicht tauglich und hat somit auf der Strasse auch nichts verloren.
Es geht auch nicht darum als Autofahrer auf die Gegenfahrbahn zu wechseln wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Daher meine Frage an dich, warum es für dich notwendig ist, 1mtr. Abstand vom Fahrbahnrand zu benötigen... fühlst du dich unsicher wenn du näher am Fahrbahnrand unterwegs bist, oder geht es dir nur darum den Autoverkehr, der dich als Radler überholen möchte so weit wie möglich und somit unnötig weit auf die Gegenfahrspur zu schicken ?!
Natürlich darf erst überholt werden, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Radler und Autofahrer gegeben ist und damit mag man auch im Recht sein.
Blos bringt mir das als Geschädigter hinterher nichts, wenn mich ein Autofahrer trotzdem vom Rad kegelt.
Die neuen Regeln sind ja alle schön und gut, nur wer auf der Landstrasse jetzt, weil er es darf, nebeneinander fährt, der ist Lebensmüde.
Für mich machen diese neuen Regeln das Radfahren nicht sicherer, sondern eher noch gefährlicher.