Schnäppchenjäger-Laberthread

Meiner auch allerdings wenn ich die Trackingnummer bei DHL eingebe kommt: das ist kein DHL Paket?!

Mit welchen Unternehmen könnte das denn nach Österreich kommen?In Österreich wird es mit der Post zugestellt, bzw wurde es mir in der Appschon angekündigt...
 
Als ob das für @fone eine Rolle spielen würde, der legt für schlechte Zeiten auf Halde
Na ganz so ist es ja auch nicht. Mein 26" DH-Radl ist Jahrgang 2011 und das Nomad 2014.
Aber veraltete Ersatzteile, das ist mein Ding! Non-Boost LRS zb... :i2:

Hätte ich statt Wirecard lieber mal wirklich einen neuen Rahmen gekauft.
 
Nö, die trägt in dem Fall der Erstkäufer für den Zweitkäufer, da ist der Erstverkaufende Händer raus, wobei dass dann aufgrund des Privatverkaufs wieder andere Folgen hat, auch was den Nachweis von Mängeln angeht, weil die in dem Fall (Privatverkauf) immer der Käufer nachweisen muss das der Schaden schon beim Verkauf vorhanden war. Nicht wie beim Erstkäufer vor der Beweislastumkehr, wo der Händler nachweisen müsste, dass kein Schaden beim Verkauf da war und in den ersten 6 Monaten aufgetreten ist (die 2 Jahre klingen ja immer so nice, faktisch sind es aber halt nur 6 Monate, danach sowas abzuwickeln ist erstmal reine Kulanz des Verkäufers).
Der Nachweis, dass was defekt ist, mag direkt bei der Übergabe (dann würde man es ja nicht annehmen/bezahlen) bzw. Ankunft nach Versand (da würde natürlich jeder behaupten der Versanddienstleister ist schuld) noch irgendwie gehen, nimmst du das Rad aber entegegen und zahlst oder baust das Bike auf und stellst dann fest, dass was dran ist, viel Glück beim Nachweis, dass du es nicht verursacht hast oder es halt schon auf dem Transportweg passiert ist.
Das ist nicht ganz richtig. Als Privatverkäufer kann man erstens natürlich die Gewährleistungsansprüche ausschließen (was man auch tun sollte), und zweitens kann man seine eigenen Gewährleistungsansprüche an den Händler auch an den Käufer abtreten. Entweder macht man das explizit schriftlich, aber mit der Übergabe der Originalrechnung ist das in der Regel bereits impliziert. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, der besteht halt auf eine entsprechende Notiz dazu.
 
Das ist nicht ganz richtig. Als Privatverkäufer kann man erstens natürlich die Gewährleistungsansprüche ausschließen (was man auch tun sollte), und zweitens kann man seine eigenen Gewährleistungsansprüche an den Händler auch an den Käufer abtreten. Entweder macht man das explizit schriftlich, aber mit der Übergabe der Originalrechnung ist das in der Regel bereits impliziert. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, der besteht halt auf eine entsprechende Notiz dazu.

AGB schließen sowas grundsätzlich aus oder die Übertragung bedarf der Zustimmung des Händlers, dass kannst du also gleich wieder vergessen. Ggf. hat das natürlich mal irgendwer als Shopbetreiber vermurkst und es steht nicht in seinen AGB, aber die Chance ist sehr gering. Von demher ist das genau so theoretisch, wie der Gewährleistungsausschluß per Klausel. Verkaufst du Müll, der kaputt geht oder bereits ist, kannst du noch so schön die Gewährleistung ausschließen, du wirst sie trotzdem leisten müssen bzw. die Ware zurücknehmen.

Dazu kommt dann aber auch wieder die Nummer, dass man die Klausel zum Gewährleistungsausschluß ja nicht nur einmal verwendet, bereits bei 5 Verkäufen (insgesamt, nicht in irgendeinem Zeitraum und dann fängt man wieder bei 0 an) ist das ganze zwingend als AGB zu werten und du wirst gewerblicher Verkäufer, sprich man ist eh bereits wieder gezwungen Gewährleistung zu leisten, beim Online-Handel Ware zurückzunehmen und auch das Finanzamt hätte da dann Fragen. Von demher ist dieser Tipp, dass man grundsätzlich die Ansprüche ausschließen sollte, doch sehr fragwürdig. Führt wohl eher zu dem, was man ja so tunlichst vermeiden will.

Es bleibt dabei, einfach keinen Mist verkaufen, Ware gescheit beschreiben ohne Dinge zu Verschweigen, mit vielen Bildern, so dass der Zustand 100% klar ist beim Verkauf und auch nach Übergabe nachgewiesen werden kann. Sonst einfach die Leute nicht bescheißen, dann brauch es auch keine Klauseln, denn die beißen einen viel wahrscheinlicher in den Hintern als darauf zu verzichten. Ist aber nun schon weit Offtopic und für unseren polnischen Freund ja eh egal, da deutsches Recht ;)
 
AGB schließen sowas grundsätzlich aus oder die Übertragung bedarf der Zustimmung des Händlers, dass kannst du also gleich wieder vergessen. Ggf. hat das natürlich mal irgendwer als Shopbetreiber vermurkst und es steht nicht in seinen AGB, aber die Chance ist sehr gering. Von demher ist das genau so theoretisch, wie der Gewährleistungsausschluß per Klausel.
Auch das ist nicht richtig. Ein Händler darf die Abtretung der Gewährleistung nicht per AGB ausschließen, diese Klausel ist ungültig.

https://www.verbraucherschutzverein.org/AGB/abtretung-maengel-ansprueche.html

Bei dem Rest des Postings stimme ich dir übrigens zu. Und gerade bei ausländischen Verkäufern ist man ja eh immer auf deren Goodwill angewiesen. Der Rechtsweg bei sowas ist ja nicht immer so einfach.
 
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Sehr, sehr schöner Rahmen! :love: Glückwunsch :daumen: Hätte ich mir auch fast geholt, aber bei mir hat das Gravel Bike das Hardtail in der Nutzung verdrängt. Ja, ich weiss, "Äpfel und Birnen". Aber ich finde den "gefühlten" Speed beim Gravel geiler und Singletrails werden auf dem Hobel zu einer spaßigen Herausforderung (natürlich deutlich langsamer als mit dem HT). Und wenn es mehr rumpelt bin ich mit dem Trailbike unterwegs. "Gravel killed the hard tail" :lol:
 
Hat von Euch mittlerweile schon seine Suntour Aion von RCZ erhalten? Bzw. eine Versandbestätigung erhalten?
Sollte ja eigentlich sofort lieferbar sein ?
 
Hast Du eine Versandmitteilung bekommen? Ich bisher nicht....
Hast Du paar Bilder?
ja gab eine Versandmitteilung, auch eine Trackingnummer, die natürlich unbrauchbar war :D
Bilder hab ich keine gemacht. Die Gabel kam in einem großen Karton eingewickelt in Luftpolsterfolie, anbei lag ein Fender zum Anschrauben und die allgemeine Anleitung zu den Gabeln.
Glaube ein anderer User hat sie auch schon bekommen, steht aber vielleicht im RCZ-Thread
 
ja gab eine Versandmitteilung, auch eine Trackingnummer, die natürlich unbrauchbar war :D
Bilder hab ich keine gemacht. Die Gabel kam in einem großen Karton eingewickelt in Luftpolsterfolie, anbei lag ein Fender zum Anschrauben und die allgemeine Anleitung zu den Gabeln.
Glaube ein anderer User hat sie auch schon bekommen, steht aber vielleicht im RCZ-Thread
Wann wurde die Gabel bestellt?
 
Sehr, sehr schöner Rahmen! :love: Glückwunsch :daumen: Hätte ich mir auch fast geholt, aber bei mir hat das Gravel Bike das Hardtail in der Nutzung verdrängt. Ja, ich weiss, "Äpfel und Birnen". Aber ich finde den "gefühlten" Speed beim Gravel geiler und Singletrails werden auf dem Hobel zu einer spaßigen Herausforderung (natürlich deutlich langsamer als mit dem HT). Und wenn es mehr rumpelt bin ich mit dem Trailbike unterwegs. "Gravel killed the hard tail" :lol:
kenn ich aber das Gefühl geht auch bei meinem 13 Jahre alten CX-bike. Killt aber nicht mein hardtail sondern ist ne nette Ergänzung und einfach anders. Was mich an Gravel stört, ist, dass es einfach nix für Rennen taugt und..auf dem CX sitz ich viel sportlicher und die Herausforderung ist da sogar noch grösser...;-)...aber jedem das seine. nur mal so my2cents laberrabarba
 
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