Abgefahren! Kids Ride Shotgun Kindersitz: Kinder fahren vorne mit!

Abgefahren! Kids Ride Shotgun Kindersitz: Kinder fahren vorne mit!

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In unserer Artikelserie "Abgefahren!" findet ihr regelmäßig kurze Vorstellungen von neuen, spannenden Produkten, die wir für euch bereits ausprobiert haben. Heute: Kids Ride Shotgun. Unseren ersten Eindruck vom neuen Shotgun Kindersitz findet ihr in dieser Ausgabe von Abgefahren!

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Abgefahren! Kids Ride Shotgun Kindersitz: Kinder fahren vorne mit!
 
Ja genau, ungefähr eine Handbreit ist noch Platz bis zu den Schellen.
Lenkerband habe ich auch schon drüber nachgedacht. Schon allein weil ich nicht wirklich bock auf den Alarm mit den Esi Grips habe.

Danke und Grüße.
Ich hab einfach so billige Schaumstoff Griffe benutzt und auf den Lenker geschoben.
 

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Stichwort Produkthaftung: Als Hersteller wäre mir allerdings auch nicht so wohl, falls, und das wurde im Bericht ja nicht geklärt, das Produkt nicht zugelassen ist: https://europa.eu/youreurope/busine...ts-guarantees/defective-products/index_de.htm

Sie haften für Fehler an Ihren Produkten und die Ihren Kunden daraus entstehenden Schäden. Bei Sachschäden über 500 Euro und Personenschäden (unter Umständen gar mit Todesfolge) können die Folgen erheblich sein.

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob Ihre Produkte gebrauchstauglich sind, sondern ob sie den berechtigten Sicherheitserwartungen Ihrer Kunden entsprechen.

Das kann ich als Verbraucher natürlich mit mir selbst ausmachen, bei einem Kind entscheidet man aber für das Kind mit.

Wenn man also Polenböller super findet, ist es was anderes, als dem Kind Polenböller zu kaufen.
Um Produkthaftung wegen fehlerhafter Produkte geht es hier nicht.
Welche Sicherheitserwartungen man als Verbraucher haben darf kann man man von den entsprechenden Zertifizierungen ablesen. Im Fall eines Fahrrad Kinder Transportsitzes gibt es nicht viele.
Der Betrieb eines macrides oder eines Shotgun in Deutschland ist grundsätzlich legal weil es keine Vorschrift gibt die den Betrieb verbietet.
Ein Polenböller ist nicht legal, da er Vorschriften verletzt.
 
Meine Tochter und ich haben heute wieder 400hm Singletrail laut jubelnd überlebt. Bis auf den Platten hinten (zum Glück an einer Stelle mit vielen wilden Himbeeren) alles wunderbar mit dem macride. Und der kann ja nix für den Platten.
 
Um Produkthaftung wegen fehlerhafter Produkte geht es hier nicht.
Welche Sicherheitserwartungen man als Verbraucher haben darf kann man man von den entsprechenden Zertifizierungen ablesen. Im Fall eines Fahrrad Kinder Transportsitzes gibt es nicht viele.
Der Betrieb eines macrides oder eines Shotgun in Deutschland ist grundsätzlich legal weil es keine Vorschrift gibt die den Betrieb verbietet.
Ein Polenböller ist nicht legal, da er Vorschriften verletzt.

Sie gehen Haftungsrisiken ein, wenn Sie

  1. ein Endprodukt herstellen;
  2. Teile für den Einbau in ein anderes Produkt herstellen;
  3. ein Produkt für den Weiterverkauf in die EU einführen.
Das meinte ich mit „mir wäre nicht so wohl“
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber Produkthaftung geht zwangsläufig einher, sobald man ein Produkt in den Markt bringt.
Punkt 1 und 3 treffen wohl zu.

Ohne irgendeine Zulassung geht man halt maximales Risiko als Unternehmer in einem Rechtsstreit ein.

Auch hier darf natürlich jeder Unternehmer sein Risiko frei wählen, mir wärs aus genannten Gründen zu heikel.
 
Ich hab einfach so billige Schaumstoff Griffe benutzt und auf den Lenker geschoben.
Ja aber auch die müssen ja erst an den Esi Grips vorbei ;).
Aber schon ok, ein Problem das sich sicher irgendwie lösen lässt. Lenkerband werde ich aber als erstes Probieren.
Vorher werden wir aber noch völlig unverantwortlich im Wald üben gehen. :aetsch:
Wenn ich denn die Zeit dazu finde. :rolleyes:

Grüße.
 
Um Produkthaftung wegen fehlerhafter Produkte geht es hier nicht.

Ein fehlerhaftes Produkt ist nicht nur ein Materialfehler.
  • Es geht also nicht um die Behebung von Mängeln an der Sache selbst, weil sie nicht funktionstüchtig, nicht vertragsgemäß ist; diese Mängel werden über die Vorschriften der Gewährleistung oder Vertragshaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ersetzt.
  • Es geht vielmehr um eine außervertragliche Haftung des Herstellers gegenüber jedermann, der das Produkt gebraucht und dabei einen Schaden erleidet. Der Herstellerbegriff ist weit gefasst.
https://www.ihk-wiesbaden.de/recht/rechtsberatung/produkte/haftung-fuer-fehlerhafte-produkte-1255658
Das nur als Prinzip der Produkthaftung.
Das vorgestellte Produkt kann ich nur subjektiv und für mich persönlich bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie gehen Haftungsrisiken ein, wenn Sie

  1. ein Endprodukt herstellen;
  2. Teile für den Einbau in ein anderes Produkt herstellen;
  3. ein Produkt für den Weiterverkauf in die EU einführen.
Das meinte ich mit „mir wäre nicht so wohl“
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber Produkthaftung geht zwangsläufig einher, sobald man ein Produkt in den Markt bringt.
Punkt 1 und 3 treffen wohl zu.

Ohne irgendeine Zulassung geht man halt maximales Risiko als Unternehmer in einem Rechtsstreit ein.

Auch hier darf natürlich jeder Unternehmer sein Risiko frei wählen, mir wärs aus genannten Gründen zu heikel.
Bei der Produkthaftung geht es darum ob vom Produkt selbst eine Gefahr ausgeht. Z.b. durch Lacke die Allergien auslösen, Stromschläge durch unsachgemäße Isolierung oder wenn das Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unangemessen gefährlich ist etc. ... und natürlich wenn das Gerät den Vorschriften nicht genügt denen es dem Gesetz nach zu genügen hat bzw. weitere wenn der Hersteller damit wirbt.

Das gleiche gilt für den "Inverkehrbringer" vulgo Verkäufer. Auf einen Verstoß folgt Schadensersatzpflicht und ggf. Strafe.
So, welche Normen gelten hier überhaupt? Die CE sicherlich als minimal Anforderung. Produkte ohne CE fischt der Zoll raus und vernichtet sie.
In der StVO steht nirgends dass der Sitz einer DIN en 14344 entsprechen muss. Diese Vorgabe muss erfüllt sein um ein TÜV GS Siegel zu bekommen. Was auch wiederum keine Pflicht ist.
Ganz eventuell könnte der Inverkehrbringer Ärger bekommen wenn er etwas als "Kindersitz" bewirbt und verkauft was der DIN nicht entspricht.
Aber so wie ich das sehe tut er das nicht.
So ist es halt mit innovativen Nischenorodukten. Sie existieren auch rechtlich in einer Nische.
 
Vielen Dank für die Ausführungen. Nur der Satz macht mich stutzig:
Ganz eventuell könnte der Inverkehrbringer Ärger bekommen wenn er etwas als "Kindersitz" bewirbt und verkauft was der DIN nicht entspricht.
Aber so wie ich das sehe tut er das nicht.
Wird das Produkt nicht offensichtlich als Kindersitz beworben? Steht ja selbst im Beitrag so.
 
Bei der Produkthaftung geht es darum ob vom Produkt selbst eine Gefahr ausgeht. Z.b. durch Lacke die Allergien auslösen, Stromschläge durch unsachgemäße Isolierung oder wenn das Gerät bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unangemessen gefährlich ist etc. ... und natürlich wenn das Gerät den Vorschriften nicht genügt denen es dem Gesetz nach zu genügen hat bzw. weitere wenn der Hersteller damit wirbt.

...das stimmt grad nicht! Nicht nur beim bestimmungsgemäßem Gebrauch sondern weit draüber hinaus:

„...des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann..“ - heißt es im ProdH-Gesetz.

Das ist ein sehr deutlicher Unterschied. Weil das mindestens naheliegenden Mißbrauch einschließt.

Und selbst wenn du in einem Bereich keine Normen erfüllen musst, so ist immer der aktuelle Stand der Technik für Kindertransportsysteme zu berücksichtigen. Und da ist wohl völlig klar, dass ein auf einem Erwachsenenfahrrad montiertes System, das sich nur auf das Festhalten durch das Kind selber verlässt, nicht diesem entspricht. Besonders bei der Fallhöhe, der Geschwindigkeit etc.
 
...das stimmt grad nicht! Nicht nur beim bestimmungsgemäßem Gebrauch sondern weit draüber hinaus:

„...des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann..“ - heißt es im ProdH-Gesetz.

Das ist ein sehr deutlicher Unterschied. Weil das mindestens naheliegenden Mißbrauch einschließt.

Und selbst wenn du in einem Bereich keine Normen erfüllen musst, so ist immer der aktuelle Stand der Technik für Kindertransportsysteme zu berücksichtigen. Und da ist wohl völlig klar, dass ein auf einem Erwachsenenfahrrad montiertes System, das sich nur auf das Festhalten durch das Kind selber verlässt, nicht diesem entspricht. Besonders bei der Fallhöhe, der Geschwindigkeit etc.

Komm doch nicht mit Fakten. Fakten verwirren und werden daher ignoriert...
???
 
Zum Glück fährt hier keiner mit maximal machbaren Tempi auf S2/3/4 Trails den aber runter.
Fährt immer so schnell, daß Hindernisse hinter einer Kurve jederzeit erkannt und rechtzeitig angehalten werden kann. Und zum Glück hat jeder hier bei der Heimfahrt in der Dämmerung an seinem MTB Rückstrahler, Reflektoren und Blendfreie und für den Straßenverkehr zugelassene Beleuchtung.
 
Zum Glück fährt hier keiner mit maximal machbaren Tempi auf S2/3/4 Trails den aber runter.
Ich zumindest nicht. Ich denke, dass ist bedingt durch eine Kombination aus Schiss, mangelndem Können und mangelndem Selbstvertrauen...
Fährt immer so schnell, daß Hindernisse hinter einer Kurve jederzeit erkannt und rechtzeitig angehalten werden kann.
Mach ich. Grund: siehe oben.
Und zum Glück hat jeder hier bei der Heimfahrt in der Dämmerung an seinem MTB Rückstrahler, Reflektoren und Blendfreie und für den Straßenverkehr zugelassene Beleuchtung.
Da ich in der Schweiz lebe, ist meine Beleuchtung hier zulässig.

BTW: Es gibt IMHO einen gewaltigen Unterschied zwischen Selbstgefährdung und Fremdgefährdung. Sollte man im Hinterkopf haben.
Wenn man sich selbst platt fährt Selbstschuld.
Wenn man einen anderen platt fährt muss man damit leben. Wenn der andere das eigene Kind ist: denk mal drüber nach...
 
Zum Glück fährt hier keiner mit maximal machbaren Tempi auf S2/3/4 Trails den aber runter.
Fährt immer so schnell, daß Hindernisse hinter einer Kurve jederzeit erkannt und rechtzeitig angehalten werden kann. Und zum Glück hat jeder hier bei der Heimfahrt in der Dämmerung an seinem MTB Rückstrahler, Reflektoren und Blendfreie und für den Straßenverkehr zugelassene Beleuchtung.
Wo wir wieder beim Verantwortungsbewusstsein wären. Wenn man als erwachsener Mensch etwas für sich selbst entscheidet, ist es das eine, wenn man für sich und sein Kind entscheidet, das andere. Da kann bei einem Unfall neben den genannten Konsequenzen auch mal das Sorgerecht auf der Strecke bleiben.
Verantwortung haben bedeutet eben auch, die Konsequenzen zu kennen.
Ich will nichts größer machen als es ist, aber das vorgestellte Produkt lässt eben für mich zu viele Risiken zu, so das ich dafür die Verantwortung nicht übernehmen wollte.
 
Wo wir wieder beim Verantwortungsbewusstsein wären. Wenn man als erwachsener Mensch etwas für sich selbst entscheidet, ist es das eine, wenn man für sich und sein Kind entscheidet, das andere. Da kann bei einem Unfall neben den genannten Konsequenzen auch mal das Sorgerecht auf der Strecke bleiben.
Verantwortung haben bedeutet eben auch, die Konsequenzen zu kennen.
Ich will nichts größer machen als es ist, aber das vorgestellte Produkt lässt eben für mich zu viele Risiken zu, so das ich dafür die Verantwortung nicht übernehmen wollte.

Geht es eigentlich auch eine Nummer kleiner?

Und nur so mal am Rande, fährst du im Gelände nicht 100% auf Sicht, gefährdest du auch andere.

Benutzt du im Straßenverkehr keine blendfreien Lampen gefährdest du andere.

Steigst du in dein Auto, gefährdest du andere.

Setze ich mein Kind auf diesen Sattel, ja - da gehe ich ein Risiko ein.
Gehe ich mit einem Kind Skifahren, gehe ich ein Risiko ein.
Gehe ich mit einem Kind in den Bikepark, gehe ich ein Risiko ein, trotz besten Protektoren.
Darf das Kind später selbstständig in die Schule laufen, gehe ich ein Risiko ein.

Was darf dein Kind?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lässt du dein Kind mit eigenem Fahrrad fahren?
Und du? Bevor es mit dieser Suggestivfrage ziemlich vorhersehbar weiter geht, ich habe keine Lust, bis zum jüngsten Tag nur Subjektivitäten auszutauschen. Im Rahmen dieser Produktvorstellung stellen sich Sachfragen der Produktsicherheit und der rechtlichen Seite.
Was jeder damit anfängt, muss er selbst verantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du? Bevor es mit dieser Suggestivfrage ziemlich vorhersehbar weiter geht, ich habe keine Lust, bis zum jüngsten Tag nur Subjektivitäten auszutauschen. Im Rahmen dieser Produktvorstellung stellen sich Sachfragen der Produktsicherheit und der rechtlichen Seite.
Was jeder damit anfängt, muss er selbst verantworten.
Lässt du dein Kind mit eigenem Fahrrad fahren?

Beantworte doch mal die Fragen.

Du spielst dich hier auf, mit Entzug des Sorgerechts usw.

Was dürfen deine Kinder und vor allem, wie verhältst du dich.

Versteckst dich nur hinter blablabla...
 
Geht es eigentlich auch eine Nummer kleiner?

Und nur so mal am Rande, fährst du im Gelände nicht 100% auf Sicht, gefährdest du auch andere.

Benutzt du im Straßenverkehr keine blendfreien Lampen gefährdest du andere.

Steigst du in dein Auto, gefährdest du andere.

Setze ich mein Kind auf diesen Sattel, ja - da gehe ich ein Risiko ein.
Gehe ich mit einem Kind Skifahren, gehe ich ein Risiko ein.
Gehe ich mit einem Kind in den Bikepark, gehe ich ein Risiko ein, trotz besten Protektoren.
Darf das Kind später selbstständig in die Schule laufen, gehe ich ein Risiko ein.

Was darf dein Kind?
Um mich geht es hier nicht, es geht um eine Sachlage, und um so klarer diese ist, um so besser können du und ich unsere individuellen Entscheidungen treffen.
 
...das stimmt grad nicht! Nicht nur beim bestimmungsgemäßem Gebrauch sondern weit draüber hinaus:

„...des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann..“ - heißt es im ProdH-Gesetz.

Das ist ein sehr deutlicher Unterschied. Weil das mindestens naheliegenden Mißbrauch einschließt.

Und selbst wenn du in einem Bereich keine Normen erfüllen musst, so ist immer der aktuelle Stand der Technik für Kindertransportsysteme zu berücksichtigen. Und da ist wohl völlig klar, dass ein auf einem Erwachsenenfahrrad montiertes System, das sich nur auf das Festhalten durch das Kind selber verlässt, nicht diesem entspricht. Besonders bei der Fallhöhe, der Geschwindigkeit etc.
Um Missbrauch geht es hier ja nicht. Einen Römer Jockey kann man auch missbräuchlich verwenden.

Und wenn man den Stand der Technik berücksichtigt muss man Bedenken dass es auch hier nicht um ein Transportgerät handelt um Kinder von A mach B zu transportieren sondern um ein Sportgerät was sich allein in seiner Bauart stark unterscheidet.
Sonst müsste man ja Downhill Bikes ja komplett verbieten weil es viel sicherer ist zu Fuß den Berg herunter zu kommen
 
Und haftet der Hersteller auch dann noch wenn ich auf illegalen Trails unterwegs war?

Fragen über Fragen.
Grüße
 
Wenn ich vom Rad falle, haftet dann eigentlich Santa Cruz?

Grüße.
Das solltest du als Erwachsener eigentlich selbst beantworten können. Wenn du den Thread liest, sollte dir klar sein, das es nicht um Fahrer sondern um Mitfahrer geht.

Und ja, wenn du dich auf illegalen Trails wie ein Vollhonk verhältst, und mit zu großem Ego auf die Fresse fliegt, dann haften wir nach dem Solidaritätsprinzip alle dafür, mit unseren Krankenkassenbeiträgen.
 
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