Lies nochmal was ich geschrieben habe.Oh doch ... auch wenn Du es nicht wahrhaben willst ...
Gut, also das sehe ich, ausgehend vom gesunden Menschenverstand, anders und die Justiz ausgehend von ihren Paragraphen offensichtlich auch.
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/b-ware-ist-nicht-gebrauchtware.html
Es muss vom Verkäufer angegeben werden, sobald es nicht mehr in OVP also neu ist.
Es muss auch darauf hingewiesen werden wenn es mal montiert wurde - es ist defacto nicht mehr neu.
Sobald die OVP beschädigt oder nicht mehr vorhanden ist muss ebenfalls darauf hingewiesen werden.
Das macht jeder normale Shop, ob du es wahrhaben willst oder nicht, da es das Gesetz ist.