MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Nun, ich lebe zum Glück nicht in Bayern, was nicht bedeutet, dass auch in meinen heimischen Gefilden derlei "Schmankerl" eingeführt werden können.

Wie dem auch sei, sollte es eines Tages irgendein Waldhorst wagen, seine Rotz-Finger an mein MTB zu legen, wird ebenjener Waldhorst dieses Vorhaben für eine seeeeeeeeeehr lange Zeit bitter bereuen.
No joke, das könnte im Ernstfall "spannend" werden.

Was ist denn los in Bavaria?
Wird nunmehr in gewissen Kreisen die Weißwurst mit Senfgas gefuttert?
 
Mit Sicherheit waren hier auch die Almbauern eine treibende Kraft. Selbst fahren sie mit Ihren SUVs durch die Gegend und einem vom Rad, aber die Radfahrer als die dunkle Seite der Macht hinstellen. Verbieten ohne Alternative ist wirklich sehr geistreich. Eine Schande ist das. Frage mich was die Vereine mit den Kids dann machen?
 
Fände es schön wenn die bayerische MTB Industrie mal die Initiative gegen diese "Ignoranz" bzw. diesen Gesetzentwurf ergreifen würde. Lobbyverband ist das Stichwort. Immerhin sitzen solche Größen wie YT, Liteville, Cube, Ghost und die BIKE Redaktion in Bayern.
Die machen ihr Geld doch so oder so - da wird mit Sicherheit keine Kraft investiert.
 
6Es kommt auf die objektive Eignung des Wegs, nicht hingegen auf das subjektive Können des Erholungsuchenden an.
Woher weiß ich denn, ob ein Weg geeignet (zum Fahrradfahren) ist oder nicht?
Was sind denn die objektiven Kriterien? Wer legt die fest und wer überprüft die? Oder ist sind die wiederum Auslegungssache?
 
Mit Sicherheit waren hier auch die Almbauern eine treibende Kraft. Selbst fahren sie mit Ihren SUVs durch die Gegend und einem vom Rad, aber die Radfahrer als die dunkle Seite der Macht hinstellen. Verbieten ohne Alternative ist wirklich sehr geistreich. Eine Schande ist das. Frage mich was die Vereine mit den Kids dann machen?
"Wege, die durch Querfeldeinfahren entstanden sind, sind in aller Regel nicht geeignet für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft. Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege. […]"
 
Super. Jetzt muss ich französisch lernen für meinen Asylantrag. Weil viel bleibt da nimmer in EU über.
AT : Bleivergiftung oder hohe Geldstrafe selbst auf Forstautobahnen
SLO: Geldstrafe
DE: in Bayern schon fast an AT angepasst
IT: in Südtirol/Trentino tlw auch schon deppert
CH: Auswanderung zur Pension kann i mir nie leisten.. ausserdem spinnens dort auch schon...

was bleibt ist F mit Ausnahme der Nationalparks (damit kann man leben).
 
Das sinnvollste wäre Lösungen zu schaffen, und keine Sanktionen zu verteilen .
zumal Beschlagnahmungen in solchen Fällen sehr oft wiederrechtlich ausgehen können , das heißt am Ende zahlt der Stadt auch noch die Verfahrenskosten .

Es kommen doch viele Leute zum Urlaub machen , Wandern , Rad fahren , Klettern .
Schafft Lösungen und arbeitet mit den Sportlern zusammen , anstatt in irgend ein Kaff das nächste Einkaufszentrum zu Planen .
 
Mal zum Verständnis, es handelt sich hier "lediglich" um eine Verwaltungsvorschrift!!
Diese bezieht sich immer nur auf bereits bestehendes Gesetz! Heißt, es wurde gar nichts verschärft, was bisher nicht eh schon bestand.... eine Verwaltungsvorschrift ist nur ein Leitfaden zur Ausübung der bestehenden Gesetze... also für die Exekutive.
 
Zu viele Leute von außerhalb die bei uns Urlaub machen und sich nicht zu benehmen wissen. Man ist ja nur für eine Woche da und dann wieder weg 🖕
jaja. das gleiche sagens am achensee über euch und die südtiroler im vinschgau und...

ich wage die böse behauptung auszusprechen:
überall dort, wo zuviele ..... (ja von den deutschen, zb gibts eben viele) hinkommen, isses bald schluss mit lustig.
sperrungen, verbote... etc

die menge machts, egal, welcher nationalität.

eine ausnahme ist AT. da wars verboten, ists verbote und wirds für immerdar verboten sein. aber das hat andere gründe als sicherheit oder naturschutz.
 
Woher weiß ich denn, ob ein Weg geeignet (zum Fahrradfahren) ist oder nicht?
Was sind denn die objektiven Kriterien? Wer legt die fest und wer überprüft die? Oder ist sind die wiederum Auslegungssache?

Dabei sind die Beschaffenheit des Untergrunds sowie der bauliche Zustand des Weges zu berücksichtigen. 9So kann ein treppenartig angelegter Weg für das Radfahren ungeeignet sein (BayVGH, Urteil vom 03. Juli 2015, Az. 11 B 14.2809). 10Eine nachhaltige Beeinträchtigung der Wege oder des Naturraums (insbesondere Erosionsgefährdung) muss nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. 11Besteht die Gefahr, dass durch das Befahren des Wegs die Bodenoberfläche gelockert und damit das Risiko von Bodenabtrag und Bodenerosion auf dem Weg gesteigert wird, ist der Weg regelmäßig für das Befahren mit Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft ungeeignet. 12Dies gilt insbesondere in Gebirgslagen, da die Gefahr von Erosionsschädigungen im Steilgelände durch das dortige Befahren der Wege regelmäßig sehr hoch ist. 13Um der nachhaltigen Beeinträchtigung der Wege entgegenzuwirken, ist eine für die vorgesehene Nutzung ausreichende Spur- und Trittfestigkeit der Wege zu beachten. 14Das Befahren darf nicht zur Zerstörung der Wegeoberfläche führen.

Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. 27Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege


Die Kriterien beziehen sich hauptsächlich auf den Erhalt der Wege und das diese nicht beschädigt werden, aber auch ob man Problemlos an Wanderern vorbei kommt.
Da schauts mit engen Steigen natürlich schlecht aus, allerdings sollte man sich Grundsätzlich überlegen ob das einfach sein muss dort zu fahren wenn ich mit Gegenverkehr rechnen muss.
 
"Wege, die durch Querfeldeinfahren entstanden sind, sind in aller Regel nicht geeignet für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft. Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege. […]"

Wenn da so Experten sitzen wie bei dem runden Tisch des LK Miesbach, dann gute Nacht. Keine Ahnung der Materie, Leute die "irgendwann" mal was mit MTB zu tun hatten, usw.
Von der ATS kommt da auch nichts.
 
Wir dürfen in Bayern damit rechnen, dass im nächsten Jahr alle Gegenden mit einem gewissen Nutzerdruck mit einigen Verbotsschildern versehen werden. Spätestens wenn mal wieder ein Hornochse auf dem Mountainbike für (legitimen) Frust sorgt wird es nach einer Beschwerde ein Verbotsschild geben, wenn noch nicht vorhanden. Im weiteren Verlauf wird es bestimmt auch in Gegenden mit viel Tourismus an den Wochenenden Kontrollen geben. In der Fränkischen Schweiz rechne ich damit, dass man am Wochenende nur noch in aller früh fahren kann, am besten so, dass man bis 10 Uhr wieder zurück am Auto ist. Eine Rechtsschutzversicherung ist zukünftig wohl Pflicht für alle Mountainbiker. Es wird bestimmt auch einige Klagen geben, die den Verwaltungsapparat unnötig beschäftigen. Und hoffentlich ist das alles nur Schwarzmalerei, aber hier in der Gegend wurden im laufenden Jahr mehr Trails abgerissen/gesperrt als gebaut.

Besonders schlimm finde ich, dass wir in einer Zeit leben, in der es sowieso massive Probleme (das Wort mit C) gibt, die uns ALLE betreffen, aber einige wenige (wer denn überhaupt?) haben es "geschafft" in einer Zeit in der man eigentlich zusammen halten sollte für noch mehr Frust und Ärger und Gegeneinander zu sorgen.

An dieser Stelle ein herzliches "sie mögen sich selbst begatten" an all diejenigen, die an dieser Verordnung beteiligt waren.
 
Ich will deine Euphorie nur ungern schmälern, das thüringer Waldgesetz verbietet das Radfahren auch auf allen Waldwegen mit weniger als 2m breite. Ähnlich wie in BaWü... 🙃
War mir das egal bis jetzt? vllt. Habe ich schonmal Probleme mit Jäger oder Förster gehabt? witzigerweise nicht! Nett gegrüßt, meistens noch gefragt ob man stört oder in eine Jagd fährt, wenn man jetzt dort und dort weiterfährt und meistens nur den Hinweis bekommen, dass der Weg der da kommt mit dem Rad bestimmt nicht fahrbar ist. Aber Anfeindungen zum Glück nicht!

Gesetzlich sieht die Lage aber auch in Thüringen anders aus...
Das ist tatsächlich nicht mehr der Fall, das Waldgesetz dort wurde geändert: https://www.dimb.de/2019/09/26/thueringen-erlaubt-wieder-das-radfahren-auf-festen-wegen-im-wald/

Auch in Bayern sind wir als DIMB dran. Mehr dazu im Laufe des Tages.
 
Durch unseren Wald streifen auch täglich Reiter mit ihren Tieren.
Darf denen dann auch das Pferd entzogen werden? Ist ja nun dem Bike gleichgestellt.
Mein Gott, echt schlimm hier in Bayern :spinner:....
Und die Reiter dürfen das genauso wie die Biker, daran ändert sich auch nichts!

Das Grundrecht des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV umfasst wohl auch das Reiten zur Erholung in der freien Natur (bejahend: BayVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 1975, BayVerfGHE 28, 107; zweifelnd: BayVerfGH, Entscheidung v. 30. Juni 1998, BayVerfGHE 51, 94). 3Die Reiter und Radfahrer haben bei der Ausübung des Grundrechts pfleglich mit der Natur und Landschaft umzugehen (Art. 141 Abs. 3 Satz 2 BV). 4Demgemäß erweitert Art. 27 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG das Betretungsrecht auf das Reiten und das Fahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen (mit oder ohne Elektromotor), beschränkt die Benutzung aber auf Wege, die sich dafür eignen

Auch ein Reiten abseits geeigneter Wege verstößt gegen das naturschutzrechtliche Betretungsrecht. 9Bei der Benutzung von Wegen gebührt den Fußgängern der Vorrang (Art. 28 Abs. 1 Satz. 2 BayNatSchG).
 
Im Endeffekt steht da, dass die untere Naturschutzbehörde entscheiden kann welcher Weg geeignet ist und welcher nicht. Richtige Auflagen für eine Verbotsbegründung sind nicht angegeben.

bezüglich Einziehung gem. OWIG gibts die Verhältnismäßigkeit, da wird die schwere des begangenen Verstoßes (ich gehe jetzt mal von einer normalen Trailnutzung aus, auch mit Vollbremsung ;-) )kaum mit dem Wert eines Bikes zu vereinbaren sein. Vielleicht dürfen sie einem das Vorderrad weggnehmen damit du nicht weiterfährst. Wenn man jetzt mit ner cross n frisch angelegten Jungwald umackert, dann wird es wohl verhältnismäßg sein und die Karre ist weg.

Prinzipiell könnte aber gerade jetzt am Anfang, solange es da keine entsprechenden Urteile gibt, erstmal des Bike sichergestellt/beschlagnahmt werden, entschieden wird dann vor Gericht.
 
@crocodile ich glaube du bringst was durcheinander.
Deine Zitate sind völlig richtig. aber ... durch die verordnung ist es jetzt möglich Wege zu sperren.
Und da werden viele gemeinden reichlich gebrauch davon machen. Muss ja nur einer der 14 aufgeführten Punkte passen - und das wird einer immer.
Und dann ist dieser Weg gesperrt mit allen Konsequenzen.

Es gibt ja schon jetzt einige Gemeinden (denke z.B. an die Jachenau). die bisher viele hundert illegale schilder aufgestellt haben. Die werden jetzt durch passende und abgesegnete getauscht und schon ist der Weg wirklich dicht.
 
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