(Langer Text, Zusammenfassung ganz unten)
Was mir seit Veröffentlichung der VwV aufstößt, ist die Behauptung, dass die Regeln ja aufgestellt wurden, um objektive Kriterien über die Eignung von Wegen bereit zu stellen. Diese objektiven Regeln wurden nie aufgeführt, weder in der VwV noch vom DAV.
"Objektiv" bedeutet, es liegt in der Sache des Objekts. Das heißt aber auch, dass ich die objektiven Eigenschaften mittels (im Inventursprech) "zählen, messen, wiegen" bestimmen kann. Dazu ist es aber auch nötig, Kriterien und Grenzwerte zu definieren.
Im DAV/VwV-Dokument werden eine Reihe von möglichen Dimensionen für die Wege genannt, z.B. "Steigung" und "Kurven". Das Objekt hier (der Weg) hat sicher eine Steigung und Kurven, aber ohne die Angabe von Werten, die messbar wären, kann ich hier aus dem Weg keine Kriterien bestimmen.
Objektive Kriterien für die Eignung wären z.B. "Steigung (bzw. Gefälle) kleiner 45 Grad" oder "Kurvenradius größer 2 m". Das wären am Objekt messbare, unverfälschbare Kenngrößen. Solche objektiven Werte sind aber im DAV/VwV-Dokument nicht zu finden. (Die Schwierigkeit, wo und wie das gemessen wird, möchte ich hier bewusst weglassen. Die Problematik ist hinreichend bekannt durch die 2-m-Regel in BaWü, wo denn die 2 m gemessen werden. Spielt aber hier in der Sache erst mal keine Rolle.)
Im NatSchG steht bewusst nur "geeignete Wege" drin. Der Normalradler wird Schwierigkeiten bekommen, Kurven mit weniger als 1,5 m Radius zu fahren. Sollte man deshalb das als "Eignung" definieren? Nein, ich z.B. fahre häufig auch Kurven mit Radien deutlich kleiner als 1 m, wenn auch dann oft mit Hinterrad versetzen. Also wäre das nach NatSchG für mich "geeignet". Ich bin aber nicht das Maß aller Dinge, es gibt einige Biker, die auch noch engere Kurven fahren können. Das geht bis hin zu Spitzkehren, die einen Radius gegen 0 m haben. Daraus folgt, dass eine Festlegung auf einen bestimmten Kurvenradius (größer 0 m) willkürlich einige Biker ausgeschlossen werden, obwohl laut NatSchG "geeignet". Damit sollte eigentlich klar sein, dass das Kriterium "Kurvenradius" nicht geeignet ist, um die Eignung von einem Weg zu bestimmen. Genauso kann man mit allen anderen Dimensionen (Steigung, ...) verfahren, das Ergebnis wird immer gleich sein.
Nachdem im DAV/VwV-Dokument aber nicht einmal konkrete Werte genannt werden, kann die Beurteilung der Eignung nur durch den Betrachter gemacht werden, also subjektiv. Das ist aber im Widerspruch mit dem Anspruch der Dokumente, objektive Kriterien zur Verfügung zu stellen. Momentan sieht es so aus, dass die DAV/VwV-Dokumente bewusst subjektive Kriterien gewählt haben, so dass jedes Gremium (Gemeinde, Landkreis, Almbauern, DAV-Projekt, ...) einfach sagen kann, "gefällt mir nicht, zu steil, zu kurvig, deshalb ungeeignet". Also zu
100% subjektiv.
So lange der DAV hier auch nicht einen objektiven Katalog über die Eignung veröffentlicht (also im Sinn von "Steigung 30 Grad, Kurvenradius 1 m") müssen wir bei der Beurteilung von rein subjektiven Kriterien ausgehen. Und damit können wir davon ausgehen, dass die Selektion der "geeigneten" Wege im Projekt (das ja wohl ohne Beteiligung von weiteren MTBlern oder Vereinen die der DIMB läuft) eine subjektive Auftragsarbeit für Vereine und Verbände aus Land-, Forst- und Almwirtschaft ist.
Sorry für den langen Text.
tl;dr
In den DAV/VwV Dokumenten sind keine objektiven Kriterien genannt. Die Beurteiung der Wege ist nicht nachvollziehbar und rein subjektiv. Steht im Widerspruch mit den eigenen Anforderungen. Schaut deshalb sehr nach Auftragsarbeit aus.