Biken in und um Dortmund - Teil 3

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Re: Biken in und um Dortmund - Teil 3
Jau
schicke Pics...


heut morgen war ich aus Zeitmangel ne Stunde am Ofen , Fazit Roadgap linke Line zerstört und beide Doubles auf der rechten Line :mad:
hab den 2 ten Double und das Roadgap notdürftig mit den bloßen Händen geflickt , kann man wieder springen aber ich könnte ...:kotz:

Jetzt fangen die Deppen schon am Ofen an die Jumps klein zu machen..der erste Double ist um einiges flacher..kann man aber noch gut springen.

Schöne Sch***e


moin moin,

na das wird ja immer doller!!!:mad: oh man, ich könnte zum killa werden!!!
 
Was geht mit den ganzen Pi..ern, haben die keine Hobys :mad:

Wenn das so weiter geht ist bald jede Strecke platt:heul:
Wenn ich wüste wer da hinter steckt, hätte er echt nen Prob.
ich könnt so :heul:
 
Kurze Zusammenfassung der Ortsbegehung an der AS:
Auch wenn das Gebiet zum Stadtgebiet Herdecke gehört, so gehört der Wald dort der Stadt Dortmund. Das würde auch erklären, dass auf der Seeseite alles platt gemacht worden ist und auf der anderen Seite (trash track) noch alles steht. Der sehr nette und hilfsbereite Herr W. (vielen Dank an dieser Stelle!!!) von der Kreisverwaltung Schwelm hat mich mit Kontaktadressen vom Forstamt Dortmund und vom Regionalforstamt Gelsenkirchen versorgt. Er wird uns auch künftig mit Rat und Hilfe unterstützen. Seiner Meinung nach sollte es durchaus möglich sein, sich mit der Stadt Dortmund auf irgendeine Art und Weise zu einigen, dass man z.B. die rechte line (da würde seiner Meinung nach eh keiner hergehen, weil´s einfach dort zu steil ist) erhalten kann. Auf der linken line sieht er dort Schwierigkeiten, da dort 2 Wege gekreuzt werden. Ich denke, dass man mit so einem Kompromiss durchaus leben könnte. Immerhin ist dieses Gebiet kein Naturschutzgebiet, sondern nur Landschaftsschutzgebiet. Sonst hätten wir dort echt schlechte Chancen. Der Förster/das Forstamt hat leider das Recht dazu die Pisten zu sperren (Stichwort: Wegesicherungspflicht). Allerdings muss das Ganze schon halbwegs begründet sein. Ebenso könnte der Förster z.B. den festgefahrenen Boden mit einer Fräse auflockern, damit dort Pflanzen wieder wachsen können. Ich hoffe nur, dass dort keiner der zuständigen Beamten mit irgendeiner geschützten Tierart um die Ecke kommt, denn dann stehen die Chancen noch schlechter als schlecht. Ich werde also morgen mal versuchen einen Termin bei der Stadt Dortmund zu bekommen, damit man dort mal die Lage besprechen kann. Hoffen wir mal das Beste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sei nochmal kurz angemerkt, dass es seit 2010 einen Zusatz für eben diese "Verkehrssicherungspflicht" gibt, mir ist das leider zu kryptisch formuliert, aber vielleicht hilft es ja beim Amt...

Der liebe HelmutK hat das schonmal zusammen gefasst. Leider sind nichtmehr alle Links aktuell, aber hier nochmal der Link zur Plenarsitzung mit Video und Link zur Drucksache 17/1220

http://www.bundestag.de/Mediathek/i...n=search&instance=m187&mask=search&ids=660040

In der Bundestagssitzung am 17.06.2010 wurde nach zweiter und dritter Beratung die vom Bundesrat eingebrachte Novelle des Bundeswaldgesetzes angenommen. In dieser Novelle ist auch das Thema Verkehrssicherungspflichten für Waldbesitzer behandelt. Nach der Novelle wird der § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz

"Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr."

um folgenden Satz

"Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren."

ergänzt.

Diese Ergänzung wird wie folgt begründet:

Mit der Ergänzung des § 14 wird im Gesetz die Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen. Hierdurch wird die derzeit gültige Rechtsprechung gesetzlich verankert.

Hierzu der Abgeordnete Alois Gerig (CDU/CSU) in einem Redebeitrag die gesetzgeberische Intention wie folgt weiter konkretisiert:

"Es geht um die Frage, wer haftet, wenn Besucher im Wald zu Schaden kommen. Von Waldbesitzern wird aus Naturschutzgründen verlangt, vermehrt Totholz – umgefallene Bäume oder abgefallene
Äste – im Wald zu belassen. Dadurch ergeben sich mehr Gefahrensituationen für Erholungssuchende. Dies ist deshalb problematisch, weil die Anzahl der Erholungssuchenden zugenommen hat und sich auch die Erholungsformen ändern; Beispiele hierfür sind Joggen und Mountainbikefahren. Der Wald ist als Erholungsraum unverzichtbar. Die erfreulich vielen Waldbesucher sind ein wesentlicherGrund dafür, dass der Wald in Deutschland eine hohe Wertschätzung genießt und der Schutz des Waldes in der gesamten Gesellschaft unumstritten ist. Da der Wald für alle zugänglich ist und dies auch bleiben soll, kann der Waldbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht dadurch nachkommen, dass er den Zutritt zum Wald verwehrt. Deshalb muss im Bundeswaldgesetz nun klargestellt werden, dass Waldbesitzer für waldtypische Gefahren nicht haften.


Vorstehende Zitate finden sich unter http://dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/17/012/1701220.pdf (Gesetzentwurf des Bundesrats) und http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17049.pdf (Plenarprotokoll, dort Anlage 10)

Weitere Informationen können unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt recherchiert werden
 
Moin, Mädles!
@ Coma-White: Das mit der Wegesicherungspflicht ist so eine Sache. Der Förster kann, nehmen wir hier mal das Beispiel AS, z.B. oben am "Bunker" den "Startbereich" absperren, um einen Einbruch der Mauern zu verhindern. Er kann/darf aber nicht einen befestigten Weg, oder Trampelpfad, mit Flatterband in Brusthöhe absperren. Äste und Baumstämme darf er rein theoretisch sehr wohl in den Weg legen (Stichwort: Totholz). Aber wie immer, sind solche Dinge Auslegungssache... Man muss ja auch immer zwischen mehreren "Rechten" unterscheiden (öffentliches Recht, Privatrecht usw.). So ist z.B. das Radfahren meines Wissens lt. Landesgesetz außerhalb von Strassen und Wegen verboten, aber nach Wald- bzw. Forstrecht auf gewissen befestigten Wegen erlaubt. Für die Einen werden die trails dort oben befestigte Wege sein und für Andere wiederum nicht. Ich hoffe, dass wir um den ganzen Paragraphenkram irgendwie herum kommen und mit der Stadt Dortmund eine Einigung zur friedlichen Koexistenz im Wald finden...
 
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Stand der Dinge am Becken:
Der Kontakt zum Forstamt Dortmund ist hergestellt. Herr F. (nett und hilfsbereit) wusste nichts von einer Aktion der Stadt Dortmund. Kann sein, dass das an seinem Schreibtisch vorbei gegangen ist. Zweite Möglichkeit wäre, dass das der Revierförster in Eigenregie durchgezogen hat. Er wird sich aber heute noch mit dem zuständigen Revierförster kurzschließen. Ebenso wird er den Herrn von der Kreisverwaltung Schwelm kontaktieren, um sich eine weitere Einschätzung der Lage am Becken zu holen. Danach wird mich Herr F. wiederum anrufen, um weitere Dinge zu besprechen. Vorstellbar wäre für ihn ein Treffen zwischen ihm, dem Revierförster und mir. Halte euch weiter auf dem Laufenden....
 
Dann hoffen wir mal weiter.
Die info über die Änderung ist ja auch eher zum beruhigen des Försters/Pächters, falls er die Sorge hat haftbar gemacht zu werden.

Vielen Dank für deinen Einsatz an dieser Stelle, ich drück die Daumen. :daumen:
 
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