Alte Regelung der StVO
§37(6)StVO.: Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.
Neue Regelung (ab 2009)
§ 37 (6). Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
§ 53 Inkrafttreten
(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.
Alles klar, oder alles nur noch unklarer?
Bis zum 31.August 2012 gilt die alte Regelung.
Es gibt also, zum jetzigen Zeitpunkt nur einen Fall wo Radfahrer, laut StVO, eine Fussgängerampel zu beachten haben, das ist wenn die Radwegfurt an die Fussgängerfurt grenzt.
Sind beide Furten getrennt, oder gibt es nur eine Furt, oder gar keine, dann gilt als für Radfahrer die Fahrbahnampel. Oder, wenn vorhanden, eine Radfahrerampel.
Übrigens gilt das Ganze unabhängig davon wo man mit dem Rad färht. Also selbst wenn man mit dem Rad auf der Fahrbahn fährt hat man u.U. die Ampeln am Überweg zu beachten.
Wer es genau wissen möchte, der kann sich ja die Broschüre der Stadt Münster
"Signale für den Radverkehr" durchlesen.
Das Ding hat 61 Seiten. Das alles für eine eigentlich simple Angelgenheit
Grün - fahren
Rot - halten
Doch in Verbindung mit Radverkehr hat man die ganze Sache so verschlimmbessert, dass selbst Verkehrsexperten tagelang darüber streiten könmnen welche Ampel man als Radfahrer zu beachten hat.
Als Radfahrer soll man sich aber in Sekundenbruchteilen entscheiden können.
Zum Radweg selber.
Die blauen Radwegschilder bedeuten, dass hier eine Benutzungspflicht für den Radweg angeordnet wurde.
Ohne blaues Radwegschild kann es trotzdem ein Radweg sein. So etwas heisst "anderer Radweg".
Steht irgendwo unter dem blauen Radwegschild das Zusatzzeichen "ENDE" so bedeutet das, dass hier die Benutzungspflicht endet.
Dahinter kann trotzdem dann ein "anderer Radweg" weitergehen.
Steht unter dem blauen Schild das Zusatzzeichen "Radweg Ende", dann würde ich davon ausgehen, dass der Weg dahinter kein Radweg mehr ist.
Übrigens:
Wenn, wie auf deiner Skizze zu sehen, dort nur das
Zeichen 237 (Radweg) steht, dann gibt es dort gar keinen Fussweg
