Radweg endet an Fußgängerampel, wie weiter?

Das war ein Vorsatz von dir. So wie du dich aufführst, musst du dich nicht wundern, wenn dich die Polizisten auf dem Kicker haben. Wie man in den Wald hineinruft, kommt es zurück!

gehörst du zu der Trachtengruppe?

umgekehrt ist es ja auch Vorsatz, solche behämmerten Radwege oder Radführungen zu bauen, wie hier beschrieben. wer bestraft die Verantwortlichen für solch einen Unsinn eigentlich wegen Vorsatz?

das ansonsten die Damen und Herren Polizisten Sonntag morgens Zeit haben sich vermeintliche Radfalschfahrer zu krallen, wundert mich nicht. in allen anderen Dingen kriegen die ja nichts auf die Reihe bzw. werden Verfahren reihenweise eingestellt, wegen Nichtigkeit oder "Täter (trotz Kennzeichen) nicht ermittelbar" (klar, wenn man vorm Zebrastreifen hockt).
 
Alte Regelung der StVO

§37(6)StVO.: Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.
Neue Regelung (ab 2009)

§ 37 (6). Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
§ 53 Inkrafttreten
(6) An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.
Alles klar, oder alles nur noch unklarer?

Bis zum 31.August 2012 gilt die alte Regelung.
Es gibt also, zum jetzigen Zeitpunkt nur einen Fall wo Radfahrer, laut StVO, eine Fussgängerampel zu beachten haben, das ist wenn die Radwegfurt an die Fussgängerfurt grenzt.
Sind beide Furten getrennt, oder gibt es nur eine Furt, oder gar keine, dann gilt als für Radfahrer die Fahrbahnampel. Oder, wenn vorhanden, eine Radfahrerampel.

Übrigens gilt das Ganze unabhängig davon wo man mit dem Rad färht. Also selbst wenn man mit dem Rad auf der Fahrbahn fährt hat man u.U. die Ampeln am Überweg zu beachten.

Wer es genau wissen möchte, der kann sich ja die Broschüre der Stadt Münster "Signale für den Radverkehr" durchlesen.
Das Ding hat 61 Seiten. Das alles für eine eigentlich simple Angelgenheit
Grün - fahren
Rot - halten


Doch in Verbindung mit Radverkehr hat man die ganze Sache so verschlimmbessert, dass selbst Verkehrsexperten tagelang darüber streiten könmnen welche Ampel man als Radfahrer zu beachten hat.
Als Radfahrer soll man sich aber in Sekundenbruchteilen entscheiden können.

Zum Radweg selber.
Die blauen Radwegschilder bedeuten, dass hier eine Benutzungspflicht für den Radweg angeordnet wurde.
Ohne blaues Radwegschild kann es trotzdem ein Radweg sein. So etwas heisst "anderer Radweg".

Steht irgendwo unter dem blauen Radwegschild das Zusatzzeichen "ENDE" so bedeutet das, dass hier die Benutzungspflicht endet.
Dahinter kann trotzdem dann ein "anderer Radweg" weitergehen.

Steht unter dem blauen Schild das Zusatzzeichen "Radweg Ende", dann würde ich davon ausgehen, dass der Weg dahinter kein Radweg mehr ist.

Übrigens:
Wenn, wie auf deiner Skizze zu sehen, dort nur das Zeichen 237 (Radweg) steht, dann gibt es dort gar keinen Fussweg:eek:
 
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gehörst du zu der Trachtengruppe?

umgekehrt ist es ja auch Vorsatz, solche behämmerten Radwege oder Radführungen zu bauen, wie hier beschrieben. wer bestraft die Verantwortlichen für solch einen Unsinn eigentlich wegen Vorsatz?

das ansonsten die Damen und Herren Polizisten Sonntag morgens Zeit haben sich vermeintliche Radfalschfahrer zu krallen, wundert mich nicht. in allen anderen Dingen kriegen die ja nichts auf die Reihe bzw. werden Verfahren reihenweise eingestellt, wegen Nichtigkeit oder "Täter (trotz Kennzeichen) nicht ermittelbar" (klar, wenn man vorm Zebrastreifen hockt).

Kennst du den Radweg oder warum meldest du dich jetzt hier mit so einem unqualifizierten Gelaber? Im übrigen steht es dir frei, bei Radwegen von denen DU denkst, dass sie gefährlich sind, deine Stadt zu kontaktieren. Wenn du es schriftlich machst, dann kauf dir vorher einen Duden. Du kannst ja aber auch mal bei deiner Feuerwehr nachfragen, wie es denn so ist, Radfahrer unter Lastern hervorkratzen zu müssen, nur weil die zu Stolz waren, den Radweg zu benutzen.
 
Das war ein Vorsatz von dir. So wie du dich aufführst, musst du dich nicht wundern, wenn dich die Polizisten auf dem Kicker haben. Wie man in den Wald hineinruft, kommt es zurück!

Ich habe keine Vorbehalte gegen Polizisten...ganz im Gegenteil, bin also stets freundlich. 4 meiner besten Kumpels gehören zu dem Verein und die haben über das Verhalten des Kollegen nur die Nase gerümpft. Es gab sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
 
Kennst du den Radweg oder warum meldest du dich jetzt hier mit so einem unqualifizierten Gelaber? Im übrigen steht es dir frei, bei Radwegen von denen DU denkst, dass sie gefährlich sind, deine Stadt zu kontaktieren. Wenn du es schriftlich machst, dann kauf dir vorher einen Duden. Du kannst ja aber auch mal bei deiner Feuerwehr nachfragen, wie es denn so ist, Radfahrer unter Lastern hervorkratzen zu müssen, nur weil die zu Stolz waren, den Radweg zu benutzen.

Du kennst den Radweg doch auch nicht, Du Vogel! Das ist eine Gefahrenstelle gewesen. Punkt. Aus. Halt dich also besser zurück mit Deinen pauschalen Aussagen und mach keinen Stunk.:spinner:

Ansonsten bist Du es ja wohl eher hier, der unqualifiziert und unfreundlich daher kommst. Mach Dich erstmal schlau, was die STVO angeht, dann wüsstest Du dass es rein garnix bringt, die Stadt/Gemeinde zu kontaktieren, wenn man einen schlechten Radweg vorfindet. Gerade auf dem Land sind die Zuständigkeiten oft sehr verworren. Ich hab mich damals jedenfalls darüber beschwert und es hat sich nach 4 Jahren immer noch nix geändert.
Ausserdem ist in erster Sache eigentlich der Job des betreffenden Polizisten, dies zu melden.

Es gibt iÜ durchaus aufgeschlossene Gemeinden/Städte und Polizei, die dieses Radfahrgebot auf Radwegen ablehnen weil es zu unfallträchtig ist..z.B.:
http://www.radferien-mallorca.com/f...etter-Dateien/Infoletter_25/Infoletter_25.htm

Wie gesagt...mach Dich schlau bevor Du irgendwas schreibst ohne Bezug zur Realität!!!
 
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Du kannst ja aber auch mal bei deiner Feuerwehr nachfragen, wie es denn so ist, Radfahrer unter Lastern hervorkratzen zu müssen, nur weil die zu Stolz waren, den Radweg zu benutzen.

Genau das ist das Problem von Radwegen, wenn sie nicht direkt auf der Fahrbahn geführt werden; aus den Augen, aus dem Sinn. Und einen Schulterblick machen doch höchstens 30% aller Autofahrer.... Lkw Fahrer haben das Problem, dass sie rein von ihrer Position im Fahrerhaus her viel zu wenig sehen, um den toten Winkel an solch einer Kreuzung ausreichend einsehen zu können. Bei Pkw Fahrern ist es leider oft Faulheit oder Ignoranz. Daher fahre ich auch auf der Straße. Lieber nerve ich die Autofahrer hinter mir, als dass ich nicht von ihnen wahrgenommen werde!
 
Du kennst den Radweg doch auch nicht, Du Vogel! Das ist eine Gefahrenstelle gewesen. Punkt. Aus. Halt dich also besser zurück mit Deinen pauschalen Aussagen und mach keinen Stunk.:spinner:

Ansonsten bist Du es ja wohl eher hier, der unqualifiziert und unfreundlich daher kommst. Mach Dich erstmal schlau, was die STVO angeht, dann wüsstest Du dass es rein garnix bringt, die Stadt zu kontaktieren, wenn man einen schlechten Radweg vorfindet. Ich habs damals gemacht und es hat sich nach 4 Jahren immer noch nix geändert.
Ausserdem ist in erster Sache eigentlich der Job des betreffenden Polizisten, dies zu melden.

Du bist ja ein sehr unfreundlicher Zeitgenosse. Hoffentlich benimmst du dich im real-life besser. Sonst hast du bestimmt keine Freunde. Du weißt ja, wer ****** will muss freundlich sein!

Zum Thema: Du willst hier also allen ernstes behaupten, dass Radwege nicht der Verkehrssicherheit dienen? Du solltest mal deine Verschwörungstheorien überdenken! Und wenn du deine Stadt freundlich kontaktieren würdest, dann würden die sicher auch reagieren. Aber wenn du dich so daneben aufführst, musst du dich nicht wundern, wenn die sich sagen, der kann uns mal!
 
Ausserdem ist in erster Sache eigentlich der Job des betreffenden Polizisten, dies zu melden.

Genau so ist es.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)


Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

29IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.
 
Du bist ja ein sehr unfreundlicher Zeitgenosse. Hoffentlich benimmst du dich im real-life besser. Sonst hast du bestimmt keine Freunde. Du weißt ja, wer ****** will muss freundlich sein!

Zum Thema: Du willst hier also allen ernstes behaupten, dass Radwege nicht der Verkehrssicherheit dienen? Du solltest mal deine Verschwörungstheorien überdenken! Und wenn du deine Stadt freundlich kontaktieren würdest, dann würden die sicher auch reagieren. Aber wenn du dich so daneben aufführst, musst du dich nicht wundern, wenn die sich sagen, der kann uns mal!

ja, so wie es in den Wald hineinruft...hast Du Doch schon erwähnt.
Es ist immer schön, dass es so Träumer gibt wie Dich, die mit beiden Beinen nicht im Leben stehen.

Ansonsten: ja..es ist so. Die MEISTEN Radwege in Städten dienen nicht der Verkehrssicherheit! Warum, solltest Du dem link oben entnehmen können...bitteeee!!

Und nochmal für DICH...ich habe die Stadt freundlich und sachlich darüber informiert mit Fotos etc., dass der betreffende Radweg Unebenheiten hatte und als solches nicht gekennzeichnet war. Er ist ca. 90cm breit und auch schlecht einsehbar. Dieses Manko wurde mir insofern bestätigt, indem ich das Bussgeld NICHT zahlen musste!

Geändert hat sich an dem Radweg aber bis heute nichts, da das betreffende Verkehrsamt KEIN GELD hat, hier baulich am Radweg etwas zu verändern. Ich habe in der Sache damals übrigens auch den Radbeauftragten angerufen aber es hat nichts genützt. Wir hatten ein freundliches Gespräch unter bikern....ja..aber der Umstand ist, daß es auch nicht in seiner Macht war, hier Gelder locker zu machen und so hat sich an der Situation nichts geändert.

Wenn Du Dich etwas schlau machen würdest, wäre Dir vielleicht mal bewusst, wieviel Geld tatsächlich wofür in den Strassenverkehr gesteckt wird. Da würdest Du eine interessante Diskrepanz feststellen!

Bekommst DU das bitte jetzt in Deinen Kopf rein? Es ist nicht alles so einfach wie Du "denkst"...Danke!!
 
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Genau das ist das Problem von Radwegen, wenn sie nicht direkt auf der Fahrbahn geführt werden; aus den Augen, aus dem Sinn. Und einen Schulterblick machen doch höchstens 30% aller Autofahrer.... Lkw Fahrer haben das Problem, dass sie rein von ihrer Position im Fahrerhaus her viel zu wenig sehen, um den toten Winkel an solch einer Kreuzung ausreichend einsehen zu können. Bei Pkw Fahrern ist es leider oft Faulheit oder Ignoranz. Daher fahre ich auch auf der Straße. Lieber nerve ich die Autofahrer hinter mir, als dass ich nicht von ihnen wahrgenommen werde!

Kurz "gesagt".

Prinzi1.jpg
 
Die Fußgänger, die gerade aus wollen muss man als Rechtsabbieger ja auch durchlassen. Und es kommt sicher niemand auf die Idee, dass die Fußgänger auf der Geradeaus-Spur der Autos gehen sollen.

In dieser Sichtweise entbehrt die obige Straßenführung nicht einer gewissen Logik: Radfahrer werden ähnlich wie die Fußgänger geführt, nur eben auf einer eigenen Spur.
 
Wenn diese Regelung jeder kennen würde, wäre auch einiges einfacher. Ich habe in meiner Fahrschule gelernt, dass ich beim Abbiegen (egal wo und ob mit oder ohne Ampel) selbst einen streunenden Hund vorbei lassen muss, wenn er geradeaus über die Straße möchte. Meine Freundin weigert sich bis heute zu akzeptieren, dass es diese Regel gibt - und hat sie in ihrer Fahrschule scheinbar auch nie gelernt.....
Wenn ich mir den durchschnittlichen Autofahrer ansehe, kennt dieser die Regel nicht (oder wendet sie nicht an). Und genau das ist das Problem. Es herrscht allgemein die Auffassung, dass Autos auf die Straße gehören, Radfahrer irgendwie daneben und Fußgänger müssen warten, bis die Straße frei ist. Und so wie die Kommunen ihre Straßen planen und auf Benutzungspflichten bestehen, kann man dem Durchschnittsautofahrer nichtmal einen Vorwurf machen - er wird in seiner Ansicht ja Tag für Tag bestätigt.
 
Du bist ja ein sehr unfreundlicher Zeitgenosse. Hoffentlich benimmst du dich im real-life besser. Sonst hast du bestimmt keine Freunde. Du weißt ja, wer ****** will muss freundlich sein!

Hast DU Freunde? Bei deiner Wortwahl hier wohl kaum...scheinst wohl zu der erwähnten "Trachtengruppe" zu gehören und fühlst dich auf den Schlipps getreten :lol:

siggi schrieb:
Übrigens:
Wenn, wie auf deiner Skizze zu sehen, dort nur das Zeichen 237 (Radweg) steht, dann gibt es dort gar keinen Fussweg

Doch, da gibts auch einen reinen Fußweg. Der wird 1-2m rechts von dem Radweg separat geführt.


Ansonsten, so ganz klar ist mir die korrekte Fahrweise aus dem Eingangsposting noch immer nicht. Man könnte den Radweg bestimmt auch wegklagen. Meine Erfahrungen sind aber ähnlich wie bei anderen hier. Konstrutive Vorschläge oder Kritik an entprechende Stellen wird noch nichtmal beantwortet, geschweige denn, dass sich was ändert. Ob richtig oder falsch, ob sicher oder nicht, scheint überwiegend keinen zu interessieren.
 
Ich glaube auch kaum, dass es an dieser Stelle Probleme geben sollte, wenn man über die Fußgängerampel fährt oder gleich auf der Straße die Kfz-Ampel benutzt. Von daher: Mach's, wie es dir am besten passt. Den stockendsten und unangenehmsten Verkehr gäbe es mit Sicherheit, wenn sich ausnahmslos jeder genauestens an die Regeln halten würde :daumen:
 
Von daher: Mach's, wie es dir am besten passt. Den stockendsten und unangenehmsten Verkehr gäbe es mit Sicherheit, wenn sich ausnahmslos jeder genauestens an die Regeln halten würde :daumen:

Ist auch für Radfahrer die sicherste Variante. Wenn auch eben nicht immer StVO konform.
Allerdings trägt genau diese Verhaltensweise nicht dazu bei, dass sich da mal etwas ändert.
Würden in solchen Fällen mal alle Radfahrer streng nach StVO fahren, wäre das Chaos perfekt, allerdings würden wohl auch Einige überfahren werden. Wird aber nie passieren und so ändert sich eben nichts.
 
Um die Verwirrung komplett zu machen:
Im wesentlichen siehe was Siggi geschrieben hat.

Aber aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die 2009 STVO-Novelle nicht rechtsgültig in Kraft getreten.
 
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Um die Verwirrung komplett zu machhen:
Im wesntlichen siehe was Siggi geschrieben hat.

Aber aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die 2009 STVO-Novelle nicht rechtsgültig in Kraft getreten.

Ja ja, Ramsauer und die Verkehrszeichen.
Deutschland = Autoland aber eine verkehrspolitische Bananenrepublik.
 
Weiterhin Verwirrung stiften wollend:
Für den Radler der in der Kreuzung nach Post 1 nach rechts abbiegen will gilt freilich die Benutzungspflicht bis zum Ende des Radwegs, für ihn ist ja eine "Radwegeführung" da.

Für den geradeausfahrenden oder linksabbiegenden Radler aber nope "Radwegeführung" über die Kreuzung, damit auch Nope Benutzungspflicht für das Radwegende.
 
Ansonsten, so ganz klar ist mir die korrekte Fahrweise aus dem Eingangsposting noch immer nicht.

Du fährst auf einem Weg der mit dem Zeichen Nr. 237 (Radweg) gekennzeicnet ist.
Dann kommst Du an eine Ampelkreuzung mit Fussgängerampel.
Auf deiner Skizze ist nur eine Furt zu sehen. Also gibt es auch keine angrenzende Furt. Demnach gilt die Fussgängerampel auch nicht für dich.

Alles Andere kannst Du selber probieren. Aber verlasse dich bitte nicht darauf, dass der gemeine Autofahrer diese Regelung der StVO auch kennt.
Noch nicht mal Strassenverkehrsämter, geschweige denn "Verkehrsexperten" auf irgendwelchen Verkehrkongressen, sind in der Lage diesen Passus ind der StVO einheitlich zu interpretieren.

In der Praxis bedeutet das.
Fahre dort wo Platz ist (An Ampelkreuzungen werden die meisten Radfahrer übrigens bei Grün überfahren)
Wenn es doch mal knallt ist es aber besser zu wissen wie es, rein rechtlich, richtig gewesen wäre.
 
Für den geradeausfahrenden oder linksabbiegenden Radler aber nope "Radwegeführung" über die Kreuzung, damit auch Nope Benutzungspflicht für das Radwegende.

Ist verwirrend.
Auch wenn keine Beutzungspflicht besteht so hat man, auch auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg, die gleichen Rechte wie auf einem Benutzungspflichtigen.
Die Frage ob hier eine Benutzungspflicht besteht oder nicht ist eigentlich nicht von Bedeutung. Geklärt werden müsste ob oder wo ein Radweg weitergeführt wird.
 
Eben, die Fussgängerampel zeigt nie grün für den Radler. Aus ihr kann der Radler wie beim Fussgängerüberweg keinen Vorrang gegenüber dem Autofahrer ableiten.

Trotzdem hat er geradeausfahrend über die Kreuzung bei grün der Fussgängerampel gegenüber seine Route kreuzenden Abbiegern (die zeitgleich ebenfalls grüne Ampeln haben) Vorrang, der sich aus dem §9 Abs. 2 STVO ergibt. Wobei dies einem Grosteil der Autofahrer unbekannt zu sein scheint. Die Geradeauswollenden, die seine Route kreuzen hingegen haben zu dem Zeitpunkt rot.
 
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