Das Floriani-Prinzip der Vertrider

@oanavodo: Ich muss Dir uneingeschränkt Recht geben. Die "Geheimhaltung", die manche Leute (insbesondere aus dem Münchner Raum) betreiben, ist weder zeitgemäß noch in irgendeiner Weise zielführend.

Beispiel: Ich habe einmal lediglich eine Klassifizierung (nach Singletrailskala) von zwei Trails in einem Thread genannt. Wohl gemerkt, ohne irgendwie die Trails weiter zu beschreiben. Daraufhin habe ich gleich von drei (!) mir bekannten Bike-Kollegen anklagende PNs erhalten.

Ich bevorzuge den goldenen Mittelweg: Man muss keine Berge/Trails/Abfahrten en detail ins Netz stellen. Wenn aber ein Kollege nett fragt, kann man per privater Nachricht Auskunft geben oder ihm anbieten, ihn einmal mitzunehmen.
Aber: Aufgrund dieser meiner Einstellung wurde mir schon wörtlich gesagt: "Dir verrate ich keine Trails mehr, weil Du das immer anderen weitergibst" oder "Du bist Schuld, wenn auf dem Trail Verbotsschilder aufgestellt werden".

Ich hoffe sehr, dass die Zeit demnächst diese sehr rückwärtgewandte Entwicklung überholt.

Schöne Grüße,
Anselm
 
Ich bevorzuge den goldenen Mittelweg: Man muss keine Berge/Trails/Abfahrten en detail ins Netz stellen. Wenn aber ein Kollege nett fragt, kann man per privater Nachricht Auskunft geben oder ihm anbieten, ihn einmal mitzunehmen.

Das ist auch ok so.

Andererseits: Oberbayern ist nun mal der MTB-HotSpot schlecht hin und in der Saison auch von außerhalb stark frequentiert. Die Leute machen von überall her Urlaub dort. Ich hätte auch keine Lust, auf Grund eines blöden Inet-Postings diese Leute auf meinen bisher nicht frequentierten Home-Trail zu haben. Und das für alle Ewigkeit. Das Netz vergisst nichts. Die Probleme, die dadurch entstehen werden dann einfach auch meine Probleme.
 
Ob jemand seine Touren zum Nachfahren im Internet veröffentlicht oder nicht ist seine eigene Entscheidung. Das hat hier, glaube ich, bis jetzt noch keiner anders gesehen.

Aber die "Nix-Veröffentlichen-Strategie" hat auch eine andere Auswirkung. Das Miteinander im Internet wird vergiftet. Früher konnte man gut diskutieren über Wege, Routen und alles was dazu gehört. Dann gaben bestimmte Leute keine Infos mehr heraus. Es liesen sich weitere Leute anstecken. Andere die das übertrieben fanden und noch Namen nannten wurden angehalten, dies doch zu unterlassen. Viele zogen sich inzwischen ganz zurück. Es gibt keine Diskussion mehr. Jeder misstraut jedem.
[...]

Servus
--
Reiner

Interessanter Punkt. Für mich stellt sich dann die Frage für den Grund der "Vergiftung" des Miteinander im Internets. Liegt es wirklich an der "Nix-Veröffentlichen-Strategie" oder liegt es vielleicht daran, dass die Gruppe derer die sich im Internetaustauschen zum einen größer geworden ist und daraus resultierend auch andere Charaktere dabei sind.

Waren die sich Austauschenden früher vielleicht einfach freakiger/leidenschaftlicher dabei? Weniger "schnelle Konsumenten" als heute?
Ist die Quote derer die sich durch die Ausübung des Sports und den aktiven Austausch darüber profilieren wollen ggf. höher als "früher"?


grüße,
Jan
 
Hi!

@Jan:
Da diejenigen, die Touren veröffentlichen und die, die diese Angebote nutzen i. d. R. nicht unmittelbar in Kontakt kommen,
ist es auszuschließen, dass die Ursache dort liegt.

Diese "Vergiftung" des Miteinander ist auch nicht auf das Internet beschränkt:
Ich habe bisher keine Touren veröffentlicht, fahre aber gerne mit Navi - weil da die Wegstrecke und die Höhenmeter etc. gemessen werden.
Da musste ich mich auf meinen Hometrails, die ich seit 23 Jahren befahre, von einem anderen Biker blöd anmachen lassen.
Weder mit Wanderern, Förstern, Waldarbeitern, Wirtsleuten, Spaziergängern und Hundeführern ist mir das bisher passiert.
Seit es Mountainbikes gibt wird dort auf allen Wegen und Trails gefahren, wo es geht. Die Wege sehen immer noch gleich aus,
von Trailsperrungen keine Spur und dann sowas...

Die Ursache liegt ganz klar darin, dass es seit der Verbreitung des Vertrider-Kodex en vogue ist alle und jeden zu verdächtigen
für mögliche Trailsperrungen verantwortlich zu werden.
Dass das Klima nun überall von Mißtrauen geprägt ist war sicher nicht die Absicht, hat sich aber so entwickelt - das ist jetzt nicht nur
der erhobene Zeigefinger geworden (siehe Seite 1 unten).

Was mich diesbezüglich betroffen macht ist, dass keine staatliche Stellen, keine Wandererlobby, keine Jäger, keine Entscheidungsträger
einen so schlechten Eindruck von uns haben, wie wir jeweils vom anderen Biker (muss sich nicht jeder angesprochen fühlen).
Und das obwohl wir wissen, dass wir doch mit dem Mountainbiken einer der umweltverträglichsten Freizeitbeschäftigungen nachgehen.

Zwei prominente Beispiele, welche Auswirkung eine Namensnennung mit sich bringen kann
Zugspitze-X - wie sich Max Schumann einen Traum verwirklicht

und das passiert, wenn es beim Biken staubt
Video: Pistrol, Gleitsmann und Stewart beim Bikebergsteigen auf dem Saykogel

Alles ganz ohne Touren-Tausch im Internet.

Hier noch ein schönes Video, das die Jungs und das Mädel, auch wegen der reingenommenen Outtakes richtig sympatisch rüber kommen lässt.
[ame="http://vimeo.com/30856494"]Der Directors-Cut zum VAUDE-Vertriders-MTB Movie[/ame]

Open Trails!

Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt fahrts bitte alle nächstes Jahr auf die Garklerin! Sehr fein,
Danke Vertrider.

Würde mich jetzt echt interssieren ob dieses Jahr dann wirklich alle dort fahren.
Vieleicht sollten wir nochmals Ende des Jahres darüber reden, ob es tatsächlich eingetroffen ist. Aber wie willst Du das feststellen? Müsste dann ja jemand überwachen wieviele Biker da oben waren.
 
Würde mich jetzt echt interssieren ob dieses Jahr dann wirklich alle dort fahren.
Vieleicht sollten wir nochmals Ende des Jahres darüber reden, ob es tatsächlich eingetroffen ist. Aber wie willst Du das feststellen? Müsste dann ja jemand überwachen wieviele Biker da oben waren.

Naja, einige werden sich denken, dass sie den Gipfel jetzt speziell meiden müssen... Dann gleicht sichs wieder aus.


Übrigens, weil da immer die "Vertrider" zitiert werden: Meines Wissens nach gibt es die gar nicht mehr als geschlossenen Verein mit einem Ziel und einer Linie. Das sind jetzt Bikeparkbauer, Downhillmarathonfahrer, Fotografen, und ein paar, die noch alpin fahren. Einige, die versuchen, mit Radfahren Geld zu machen und die anderen, die das nicht wollen/müssen/dürfen. Da gibts große Unterschiede, was die Selbstdarstellung und Promotion angeht. Hab mal mit einem der ursprünglicheren Fahrer über die Aktion der mediengeileren Vertrider, Trails in der "Bike" abzudrucken, geredet: Die meisten der Ausdrücke, wie er die "Vereinskollegen" bezeichnet hat, die die Trails veröffentlicht haben, kann ich hier gar nicht schreiben ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch ein schönes Video, das die Jungs und das Mädel, auch wegen der reingenommenen Outtakes richtig sympatisch rüber kommen lässt.

Wer sich dermaßen produzieren muss, kommt imo überhaupt nicht sympathisch rüber. Ich stelle mir mittlerweile ernsthaft die Frage, ob es überhaupt "Bikebergsteiger" und "Vertrider" geben würde, wenn nicht diese Selbstdarstellungsmedien wie IBC, Vimeo, Youtube und Facebook existieren würden.
 
Und jetzt fahrts bitte alle nächstes Jahr auf die Garklerin! Sehr fein,
Danke Vertrider.

Geh Häri, so heiss wird das sicher nicht gegessen.
Ich bin zwar auch nicht unbedingt ein Vertrider-Fan (wenn auch aus anderen Gründen als der Veröffentlichung von Trails durch die Burschen).

Allerdings solltest Du Dir bewusst sein, dass auch Deine Postings zur Nachahmung animieren.
Siehe z. B. hier:
http://www.bergsportler.net/Wordpress/2011/10/31/bikeprojekt-auf-einer-spur-des-zweiten-weltkriegs/

Verstehe mich nicht falsch: Ich finde Deine Veröffentlichungen absolut im Rahmen und korrekt. Aber dann solltest Du nicht mit Steinen auf die Vertrider werfen...

Bikergrüße,
Anselm
 
Servus Anselm,

danke für deinen Hinweis.
Wir haben bei der Tour aber keine Ortsangaben gemacht.
Bei den Vertridern ist es die Doppelmoral (Kodex/Veröffentlichungen zb. in der Bike) die mich (!) ärgert.

Gruß
Hari
 
Hallo zusammen!

Wie schon die bisherigen Beiträge zeigen ist das Thema sehr vielschichtig. Es sind
einige Fragen aufgeworfen worden, die bisher unbeantwortet geblieben sind, so wie
auch Punkte angeführt wurden, die man noch nicht genau einzuschätzen weiß.

Ein Punkt dabei ist das Verhältnis von uns Mountainbikern untereinander, den ich
eigentlich nicht ansprechen wollte, da er in der Regel zu keiner sachlichen
Diskussion führt. Ich werde weiter unten darauf eingehen, weil er aus mehreren
Gründen doch sehr interessant ist.

Was uns alle eint findet sich grundlegend auch in der Philosophie Fair on Trails
des DIMB wieder (hoffentlich) – ein ganzheitlicher Ansatz, der es Mountainbikern
ermöglichen soll, ihrem liebsten Sport ohne überzogene Reglementierungen
nachzugehen.

Dabei steht die Forderung OPEN TRAILS! für die Bestrebungen, die uneingeschränkte
Nutzbarkeit aller Wege und Pfade für uns Biker zu erreichen und zu erhalten,
wenn dies mit dem Naturschutz vereinbar und sozial verträglich ist. Willkürliche
Wegsperrungen und pauschale Wegbreitenregelungen für Mountainbiker werden abgelehnt.

Man könnte auch kurz zusammenfassen:
Niemand von uns möchte Trailsperrungen.

Obwohl die gesetzlichen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind,
betreiben wir unseren Sport im Wesentlichen nach den gleichen allgemeinen Regeln
und versuchen so Trailsperrungen zu vermeiden. Da bisher Trails kaum
flächendeckend explizit für uns Mountainbiker gesperrt werden und wir trotz
anderslautender Rechtslage z. B. in Österreich geduldet und oftmals auch
willkommen sind, zeigt, dass zum einen die Einhaltung der internationalen
IMBA Regeln
ihre Wirkung nicht verfehlt und zum anderen, dass wir auch für die lokale
Wirtschaft in einigen Regionen bereits soweit von Bedeutung sind, dass man es sich nicht
unbedingt mit den Mountainbikern verscherzen möchte. Einige Regionen fördern den
Mountainbikesport sogar außerordentlich, da man weiß, dass man im Sommer von den
Wanderern alleine auch nicht mehr leben kann (z. B. Saalbach-Hinterglemm, Davos –
im Übrigen könnte selbst Garmisch bald dazu gehören).

Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass die Bezeichnung Hotspot in
Verbindung mit MTB bei den Touristikern durchaus positiv besetzt ist, wie die ersten
Treffer bei Google belegen z. B.:
Hotspot Stubeital, Hotspot Vinschgau, Hotspot Innsbruck, Hot Spot St. Moritz.

Die sich in diesen Hot-Spot-Gebieten befindlichen Wege werden mit Sicherheit
überproportional mit Mountainbikes frequentiert, und obwohl die meisten davon nicht
einmal speziell präpariert werden, halten sie dem erhöhten Nutzungsdruck stand.
Daher kann man davon ausgehen, dass es speziell in den Alpen viele Wege und
Trails gibt, die weitestgehend unproblematisch zu befahren sind.

Für den Unterhalt der Wege setzen sich insbesondere die Sektionen
der Alpenvereine ein, so dass wir gut daran täten diese zu unterstützen.

Zu den angesprochenen Geländewagen, kann man wohl anmerken, dass diese dank
Allradantrieb, diverser Sperren (hier einmal positiv) und verschiedener elektronischer
Helferlein besonderen Spaß auch in vorher schon weichen Böden machen,
Schlammbäder eher Herausforderungen als Hindernisse sind und das Störungs-
potential nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen Motorleistung und des höheren
Gewichts ungleich größer ist als bei den übelsten Bikern.
Zu Bodenverformungen kann man sich hier mal informieren:
Boden unter Druck – sind Bodenschutz und Holzernte vereinbar? und Bodenschutz und Holzernte

Weil uns allen Trailsperrungen ein Graus sind; es gibt auch Gerichtsurteile, mit
denen Sperrungen aufgehoben wurden und an denen wir uns bezüglich der
Definition „geeigneter Weg“ orientieren können.

Mit einem Gruß an unsere Berner Freunde:
Beispielhaft das Urteil des VG Köln vom 02.12.2008 Az.: 14 K 5008/07
(ich weiß die Rechtslage in A ist anders – aber die interessanten Wege sind doch überall die gleichen)

„… „Feste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.

Diese Auslegung des Begriffs des „festen" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
„befestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit „befestigte"
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem
Untergrund erstrecken soll. Die am Wortlaut orientierte Auslegung wird durch die
Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 LFoG
NRW bestätigt. Interessenverbände der Waldbauern und Waldbesitzer, der Bund der
Forstleute sowie Naturschutzverbände hatten bei ihrer Anhörung im
Gesetzgebungsverfahren zum dritten Änderungsgesetz des LFoG NRW vom
09.05.2000 angeregt, das Fahrradfahren im Wald auf befestigte Wege oder Wege
mit festem Untergrund oder Wege mit einer Breite von 2m/3m zu beschränken und
einen entsprechenden Verbots- und Ordnungswidrigkeitentatbestand in das LFoG
NRW aufzunehmen, …

Dieser Anregung der genannten Interessenverbände ist der Gesetzgeber nicht in
vollem Umfang gefolgt. Von einer Beschränkung des Fahrradfahrens auf künstlich
befestigte Wege hat er Abstand genommen. Die Verwendung des Begriffs der
„festen" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus
festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf „feste"
Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen
Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen
Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des
Waldbodens und des Wildbestandes…

… Trotz der zur Zeit des Ortstermins bestehenden Wetterlage - es regnete, der in
den vorangegangenen Tagen niedergegangene Schnee war erst kürzlich
geschmolzen - war der Untergrund des Weges - bis auf einige Pfützen und
witterungsbedingte Vernässungen - fest. … Der Einwand des Klägers, dass die
Wege inzwischen durch die Nutzung durch Reiter, durch Holztransportarbeiten und
Witterungseinflüsse beschädigt seien, vermag die Einordnung der Wege als feste
Wege nicht in Zweifel zu ziehen. Jahreszeitlich und witterungsbedingte Vernässungen
der Wege vermögen ein vollständiges Verbot für ihre Nutzung durch Radfahrer
nicht zu rechtfertigen. ... Im Übrigen sind Radfahrer aufgrund der Gemeinver-
träglichkeitsklausel ohnehin bereits von Gesetzes wegen gehalten, auch grundsätzlich
„feste" Wege dann nicht zu befahren, wenn deren Untergrund witterungsbedingt
zeitweise aufgeweicht ist. An der Einordnung des als Sackgasse ausgebildeten
östlich gelegenen Weges als „fester" Weg besteht aus Sicht des Gerichts kein
vernünftiger Zweifel. Dass dieser Weg über den für die Nutzung durch Radfahrer
erforderlichen festen Untergrund und die nötige Breite verfügt, ergibt sich bereits
daraus, dass er sogar für den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr geeignet ist.
Nach den eigenen Angaben des Klägers wird er von Lastkraftwagen zur Holzabfuhr
befahren. Soweit der Kläger auf eine „schlammige Passage" in der Mitte des Weges
verweist, wird seine Eignung für Radfahrer hierdurch nicht in Zweifel gezogen.
Der Schutzzweck des § 2 Abs. 2 LFoG NRW, der u.a. im Schutz des Waldbodens
besteht, gebietet keinen generellen Ausschluss der Radfahrer, weil der Untergrund
des Weges durch den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr bereits ungleich
stärker belastet wird.

… Ein wichtiger Grund für eine Waldsperrung kann gem. § 4 Abs. 2 LFoG NRW
insbesondere dann vorliegen, wenn die Sperrung aus Gründen des Forstschutzes,
der Waldbewirtschaftung, der Wildhege, der Jagdausübung oder aufgrund anderer
schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers erforderlich ist. Schutzwürdige
Interessen
, die die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen, hat der Kläger
nicht dargelegt. Soweit er meint, er sei aus Gründen der ihm obliegenden
Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung der in Rede stehenden Waldflächen
berechtigt, um insbesondere Radfahrer vor sturmbeschädigten Bäumen und vor
schadhaften Wegestrecken zu schützen, verkennt er, dass er ... grundsätzlich nicht
verkehrssicherungspflichtig ist. …

Der Einwand des Klägers, dass eine Sperrung der östlich gelegenen Sackgasse
geboten sei, um zu verhindern, dass Radfahrer am Ende der Sackgasse querfeldein
durch die Holzbestände fahren, greift schließlich ebenfalls nicht durch. Eine solche
Sperrung liefe auf eine rechtswidrige vorbeugende Verdachtssperrung fester
Wege hinaus. Den berechtigten Interessen des Klägers ist bereits dadurch
ausreichend Rechnung getragen, dass das Radfahren auf den jenseits der Sackgasse
gelegenen Waldflächen von Gesetzes wegen bußgeldbewehrt verboten ist.
“

Freude an der Natur verbindet uns Mountainbiker mit Wanderern und anderen
Naturnutzern. Fast alle Begegnungen verlaufen konfliktfrei. Wenn wir uns einem
Fußgängern zu schnell nähern und dieser dann erschrickt, brauchen wir uns aber
nicht wundern, wenn der nicht gut auf uns zu sprechen ist. Auf den meisten Trails,
um die es uns geht, fahren wir ohnehin auf Sicht. Daher sollte das überhaupt kein
Thema sein.

Natürlich gibt es auch Wege, die zu bestimmten Zeiten derart von Wanderern
besucht werden, dass sie dann für ein vernünftiges Mountainbiken einfach nicht
geeignet sind.

Da auch die Hochtouren über Wanderwege erschlossen sind, dürften da genügend
geeignete Wege dabei sein, die für eine Lenkungsmaßnahme in Frage kommen.
Zudem ist in dem Bereich eine deutlich niedrigere Frequentierung durch Mountain-
biker als auf allen übrigen Wegen zu erwarten, so dass das Störungspotential auch
geringer ist.

Der entsprechende Passus im Vertrider-Kodex lautet übrigens in voller Länge:
Keine Routen-Postings in Foren - Bildung von „Hot Spots“ vermeiden.
Behaltet eure Traumtrails für euch - sie werden es euch danken.
Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne konkrete Ortsangaben.
Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.


Tatsächlich kann ich mich mit dem vollen Wortlaut der Nachsätze absolut anfreunden.
„Behaltet Eure Traumtrails für Euch.“
Routen, die das Potential haben zu Moderouten zu werden, sollten nicht unbedingt
an die große Glocke gehängt werden.
Es wird aber sicher genug Touren geben, die einfach nur guter Durchschnitt sind und
sich daher für eine Verteilung des Nutzungsdrucks eignen.

„Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne
konkrete Ortsangaben.
“:
Sensible oder konfliktträchtige Routen gilt es zu meiden. Daher kann es sinnvoll sein
diese Routen nicht zu nennen. Vielleicht könnte es aber auch sinnvoll sein,
Erstbefahrer darüber zu informieren, dass diese Strecken für Biker weniger geeignet sind
und deshalb von einer Befahrung abgesehen werden sollte, so wie es beispielsweise
beim Skibergsteigen praktiziert wird.

„Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.“
Da genügend geeignete und interessante Wege übrig sind, kann man eine vernünftige
Verteilung erreichen, die den Nutzungsdruck von Moderouten und sensiblen oder
konfliktträchtigen Strecken nimmt. Dabei wird jede einzelne Strecke dazu beitragen,
dass andere Strecken entlastet werden.

Das generelle Geiheimhalten löst Probleme nicht und wenn man die Maßstäbe des Kodex
daran anlegt, sind entweder alle Touren in den Alpen, und zum Teil schon in den Niederungen,
Traumtrails, was unwahrscheinlich ist, oder so sensibel/konfliktträchtig, dass sie ohnehin nicht
befahren werden sollten. Da kann man auch mal drüber nachdenken.

Die Bikebergsteiger haben einen etwas anderen Ansatz in ihrem Verhaltenskodex:

Verantwortliche Nachbereitung
Eine geglückte Tour erfreut uns lange. Gerade wenn noch einsame Regionen der Alpen erkundet
werden, ist es wichtig bei einer allfälligen Publikation dazu beizutragen, dass das auch so bleibt. Gegen
eine Schilderung einer Tour und die Veröffentlichung von Fotos ist nichts einzuwenden.
Im Text ist jedoch auf genaue geografische Bezeichnungen und Ortsangaben zu verzichten. Um
einsame Gebiete zu bewahren, gehören genaue Ortsbezeichnungen (bei Fotos mit Wegmarkierung
diese retuschieren oder sie nicht veröffentlichen), Koordinatenangaben, GPS-basierte Daten jeglicher
Art (weder GPX, KML, KMZ u.ä., noch in Bilder eingebettete Koordinaten) nicht veröffentlicht.
Dadurch wird die Bildung allfälliger ‘Moderouten’ verhindert. Dies ist ein wirkungsvoller Beitrag zur
Erhaltung der Natur und dem Verhindern von Wegeschäden und Konflikten mit Wandersleuten.


Selbst wenn die Anzahl der Bikebergsteiger sich noch deutlich steigern könnte, wird
man wohl beim Mengenverhältnis Wanderern zu Mountainbikern davon ausgehen
können, dass es nicht an den Mountainbikern liegen wird, wenn einsame Regionen
der Alpen
irgendwann einmal nicht mehr so einsam sein werden. Verhältnisse wie
am Mount-Everest-Basislager sollten wir nicht befürchten müssen.

Zu den Moderouten: siehe oben.

Der wirkungsvollste Beitrag zur Erhaltung der Natur, dem Verhindern von Wegeschäden
und Konflikten mit Wanderern ist sehr wahrscheinlich gar nicht zu biken. Ein Verhalten,
entsprechend der übrigen Punkte des Kodex, sollte aber auch schon reichen, zur
Erhaltung der Natur beizutragen, Wegeschäden und Konflikte mit Wanderern zu verhindern.

Ebenso wie der Schutz unserer Natur liegt uns die soziale Verträglichkeit bei der
Ausübung unseres Sports am Herzen, schreibt die DIMB. Wir treten ein für ein
friedliches und respektvolles Miteinander zwischen uns und anderen Wald- bzw.
Naturnutzern.

Wie zahlreiche Beispiele belegen, führt die undifferenzierte Anwendung der Kodizes
schon allein unter den Bikern hier im Forum zu mehr Spannungen als es draußen tatsächlich
Probleme gibt.

Matze Gruber von Vinschgaubike:
"Ich bin es hier im Forum einfach nur leid, dass jede Diskussion zu einer Glaubensfrage
Tourenfahrer - Freeride - Downhill geht, die Diskussionen sind einfach nicht mehr
sachlich und unprofessionell.
"

Es wäre sicher zielführender die Einhaltung der Regeln aufm Berg einzufordern (auch von
den Mitfahrern), als im Internet jeden rollenden Kiesel (bin selbst kein Freund davon) zu
verurteilen.

Kaum einer beschwert sich ernsthaft über Publikationen in den Bike-Magazinen, niemand
klagt über die Verlage und Autoren von [ame="http://www.amazon.de/gp/search/ref=sr_nr_n_1?rh=n%3A186606%2Ck%3Amountainbike%2Cn%3A!541686%2Cn%3A298002&bbn=541686&keywords=mountainbike&ie=UTF8&qid=1330085486&rnid=541686"]Bike-Führern[/ame] oder prangert die zahlreichen
GPS-Touren-Portale an – außer vielleicht die, die als Guide Konkurrenz befürchten. Nur
das Klima unter den Bikern wird frostig, sobald versucht wird sich über Touren zu
informieren bzw. sich auszutauschen oder konkrete Erfahrungen zu teilen.

Wie schon erwähnt müsste es bei der großen Anzahl an bereits öffentlich zugänglichen
Informationen zu Touren überall größte Probleme geben. Tatsächlich treten diese
aber nur in den Bereichen auf, wo es wenige Informationen gibt.

Thomas H. schrieb: „Kennt jemand den Trialführer von Willi Hofer? Ein Vertrider, der Ehrenkodex
oder nicht schon seit längerem ein Buch geschrieben hat, wo er diese speziellen Touren
vorstellt und zum Nachfahren genau beschreibt. Das Standardwerk der Tiroler Freerider.
Man möchte jetzt aufschreien und ihm die Hände abhacken, aber: Bei mir kommen
2 veröffentlichte Routen vorbei: Und ich habe noch nicht einmal einen Radfahrer dort
getroffen, und auch noch niemals dort auch nur einen fremden Spurenabdruck gefunden.
Von Hotspot und Wandererschreck keine Rede.
Was zeigt uns das also? Genau den anderen Weg! Durch die Vielzahl an Touren VERTEILEN! sich
die Biker, genau die gefürchteten Hotspots sind nicht eingetreten…
“

Auch die sehr bekannte Seite von Martin Blum enthält unzählige detaillierte Touren, ohne dass es
deshalb zu Problemen oder gar Trailsperrungen gekommen wäre.

Während die Gesetze die Unschuldsvermutung kennen, gilt diese anscheinend beim Biken nicht.
Da wird Trail Toleranz von Wanderern und anderen Naturnutzern eingefordert, aber unter
Biker-Kollegen wird sie verweigert. Wir sollten tolerieren, dass es auch noch den anderen
Mountainbiker gibt. Jeden anderen Biker als potentiellen Störenfried zu betrachten, kann
jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Die übertriebene Auslegung der Kodizes führt zu einer selbstauferlegten Form der Zensur und
Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch andere Biker. Was sich der Staat nie trauen
würde, schaffen wir selbst. Da gehen Menschen für die Freiheit des Internets auf die Straße
und hier macht man sich wegen Wanderwegen an.

In Anlehnung an die DIMB-Kampagne „Wir sind Mountainbiker“ gilt für jeden von uns:

Auch ich bin Mountainbiker!

Ciao

Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomas H. schrieb: „Kennt jemand den Trialführer von Willi Hofer?

Um meine Meinung ins relativ alte Zitat richtig zu implizieren, möchte ich noch hinzufügen:
- Ja, diese 2 (!) Trails sind keine Hotspots geworden! Wohl aber habe ich inzwischen durchaus schon Leute dort gesehen.
- Nein, ich weiß NICHT, WARUM sie das nicht geworden sind.
- Andere Trails, die er veröffentlicht hat, zB die Arzler Scharte, haben jetzt aber durchaus Probleme!

Warum manche Trails keine große Begeisterung nach sich gezogen haben, KANN einerseits auf die Verteilung zurückzuführen sein, andererseits aber ganz andere Gründe haben - zum Beispiel dass quasi keine Gipfeltouren beschrieben sind, sondern nur relativ kurze Hüttentouren oder auch dass viele Trails zum Teil uninteressante Schwierigkeitsstufen im max S2-Bereich haben, ...

Ich möchte keine Schlüsse daraus ziehen, warum die Trails großteils keine Hotspots geworden sind, ganz einfach, weil ich es nicht weiß! Um eine Verteilung nachzuweisen, müsste man sich alle Trails anschauen und nicht nur die, wo wenig los ist.
Interessant finde ich nur, dass die Veröffentlichung nicht direkt zur Überlaufung jeglicher Trails führt.
Grüße, Thomas
 
Hier gehts zu wie beim kleinen Kind dass sich schön die Süßigkeiten bei der Oma klaut, aber den Geschwistern nix verraten will, weils Angst hat die seien zu blöde selbst unbemerkt an der Oma vorbeizukommen.

Zu der ganzen Bremsdiskussion:
Ich frage mich dabei immer ob das grausame Hinterradblockieren tatsächlich dem armen Weg größere optische Umverformung zufügt, als am Limit gebremst, wobei sich die Stollen tiefer in den Weg graben.

Die Wege werden mit Metall und Holz für die Wanderer in den Berg gegraben, aber eine Kurve die dann für Radfahrer evtl als Anlieger gefahren wird ist
es dann tatsächlich Wert so eine Aufregung zu veranstalten?

Anstatt geschlossen Aufzutreten, mehr MTBler in die Berge zu kriegen, damit man der willkührlichen Einteilung guter und böser Bergnutzer entgegentreten kann, rennt man vereinzelt herum und fabuliert über Ehren- und Verhaltenskodexe ohne tatsächliche wissenschaftliche Grundlagen zu haben.

Ein viel begangener Weg wird im Lauf der zeit eben ausgetreten aussehen, ein viel befahrener eben ausgefahren. Beides sind Wege. Beide brauchen früher oder später Instandsetzung.

Das ganze soll nicht heissen die Wege als Bikeparkstrecke zu sehen, aber die Meinung man müsse und könne sich unbemerkt herumschleichen ist scheinheilig und unlogisch.
 
Zu der ganzen Bremsdiskussion:
Ich frage mich dabei immer ob das grausame Hinterradblockieren tatsächlich dem armen Weg größere optische Umverformung zufügt, als am Limit gebremst, wobei sich die Stollen tiefer in den Weg graben.

Die Wege werden mit Metall und Holz für die Wanderer in den Berg gegraben, aber eine Kurve die dann für Radfahrer evtl als Anlieger gefahren wird ist
es dann tatsächlich Wert so eine Aufregung zu veranstalten?

Klar, der Weg ist eh schon vom Menschen geschafften...

Aber das grausame am Hinterradblockieren ist, dass es komplett unnötig ist, außer vielleicht auf einem Schulpausenhof. Traktion hast du ja bergab fast ausschließlich vorne. Daher auch die, wenn auch nur oberflächliche, optische Umverformung. Mehrmals ausgeführt, wandert die Oberfläche dann aber immer tiefer...

Ein Anlieger wäre trotzdem auf so manchem Wanderweg schön zu fahren. Solange die Sache mit den "geeigneten Wegen" auf denen wir fahren dürfen (in Bayern) nicht geregelt ist, bin ich aber dafür den Ball flach zu halten.

Vielleicht schafft man es in Zukunft ja, die Institutionen die unsere Lieblingstrails instand halten (Forst, DAV), davon zu überzeugen, (noch)bikefreundlichere Wege zu bauen. Aber sicher nicht indem man selbst mit dem Hinterrad einen Anlieger hinein fräst...
 
@Livanh: Gebe Dir in allen Punkten Recht.
Ausnahme: (Tiefere) Bremspuren. Die braucht es einfach nicht. Ob sie jetzt wirklich so stark zur Erosion beitragen, lasse ich mal dahingestellt, kommt sicher auch auf den betroffenen Weg an.

Allerdings sollte sich jeder klar machen, welche Außenwirkung die Bremsstreifen haben. Die sind ein gefundenes Fressen für Bike-Hasser und erzeugen unnötig schlechte Stimmung. Man liefert den Kritikern die Munition gegen uns quasi frei Haus.

Bikergrüße, Anselm
 
wenn ich sehe welche schäden wald- bzw. forstarbeiten für schäden hinterlassen, frage ich mich des öfteren warum sich diese leute dann raus nehmen uns als radler aus den Wäldern zu verbannen.

Letzten Herbst bin ich i.wo in Innsbruck im Wald unterwegs gewesen, und so lang ich den riesen traktor oder was auch immer das war, gesehen und gehört hab, lief der riesen motor und die arbeiter saßen 50m unterhalb in der sonne und machten ne brotzeit.

Generell mit großen traktoren in den Wald zu fahren ist ja bei den reifen fast so als würde jemand mit dem Pflug durch gehen.

Klar, darf das keine rechtfertigung für uns biker sein, ähnlich große furchen zu hinterlassen, aber ich werde es in Zukunft bei jeder Diskussion mal mit anstimmen. Vorallem wenn ein Waldarbeiter, mich trotz sauberer Fahrweise, aus der Ferne anbrüllt. Ob ich denn verrückt sei, und was ich hier suche!
 
Das Ziel muss doch sein, irgendwann mal ohne das Gefühl sich rechtfertigen zu müssen, auf Trails unterwegs sein zu können. Klar wird sich immer wer beschweren. Aber was uns eint ist ja die Sorge, dass der der sich beschwert, im Recht ist oder bald sein könnte (nicht moralisch, sondern im Sinne von Wald-, Naturschutz-, Betretungsrecht, etc.).

Wie kommen wir da hin? Ich weiß es nicht genau. Aber nach meiner Erfahrung ist das Image der Mountainbiker im alpinen Raum auf dem Weg der Besserung. Ein schönes weniger subjektives Beispiel ist auch der Bergauf-Bergab-Bericht übers BikeBergsteigen/Vertriden/Radltragen. Je mehr Bergbewohner und -besucher positive Erfahrungen mit Mountainbikern machen, weil sie z.B. sehen wie jemand ganz elegant einen Stufen-Spitzkehren-Trail ohne Bremsspuren meistert, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass uns die Entscheidungsträger in Zukunft wohl gesonnen sind.

Was mich halt wirklich stört ist dieses latente Bedürfnis sich über die Trail Rules hinweg zu setzten (2. Hinterlasse keine Spuren, 4. Respektiere andere Naturnutzer), auch bei Leuten die diese Regeln wichtig, sinnvoll und/oder cool finden. Und jetzt komm mir ja keiner mit, wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein... Klar verbremst man sich mal, aber doch ned mit einer 5m Spur vor jeder Spitzkehre und noch am Trailausgang auf der Forststraße.

Problem ist halt wie immer, dass wenige in kurzer Zeit das gute Image zerstören können, das von vielen beharrlich aufgebaut wurde. Daher wohl auch das große Mistrauen der Biker untereinander, siehe Trailveröffentlichungverbot/-gebot. Das Problem haben halt Wanderer und Waldarbeiter nicht. Ein paar schwarze Schafe unter denen werden nicht gleich zu deren Vertreibung führen.

Bisserl zammreisen schadet also ned. Spass darf man ja trotzdem noch haben, fei echt.
 
... die Sache mit den "geeigneten Wegen" auf denen wir fahren dürfen (in Bayern) nicht geregelt ist, ...

Die rechtliche Situation in Bayern ist ziemlich komplex und insgesamt auch nicht unbedingt einfach zu erklären, was zu Unsicherheit bei vielen Mountainbikern führt. Tatsächlich ist es aber im Ergebnis einfach.

Die Bayerische Forstverwaltung nutzt die Unsicherheit auf unserer Seite z. B. auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Ihre Interessen aus. Bei einigen Ausführungen ist dort nähmlich mehr der Wunsch Vater des Gedanken, als dass es dem geltenden Recht entspräche.
Radfahren im Wald

Dort steht richtiger Weise Folgendes:

Grundlegende Bestimmungen
Für das Radfahren auf öffentlichen Straßen und Wegen gelten die Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Straßenverkehrsordnung.
Das Radfahren in der freien Natur - dazu zählt auch der Wald - ist in Bayern im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt.

Das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verweist hier auf das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 13 Abs. 1 BayWaldG).

Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Verfassung, Art. 21 Abs. 1 BayNatSchG). Danach dürfen alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten werden (Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG). Das Radfahren auf geeigneten Wegen ist dem Betreten zu Fuß grundsätzlich gleichgestellt. Dem Fußgänger gebührt der Vorrang (Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG). Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet (Art.13 Abs. 2 BayWaldG).

Welche Pflichten müssen Radfahrer beachten?

Das Radfahren muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Die Radfahrer müssen Natur und Landschaft pfleglich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender darf nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden (Art. 21 Abs. 2 BayNatSchG).

Wichtig: Waldwege dienen in erster Linie dem Forstbetrieb.

Als Radfahrer muss man stets mit Hindernissen und Unebenheiten!
Radfahrer müssen so vorsichtig fahren, dass Sie rechtzeitig anhalten können!
Radfahrer mit Köpfchen tragen einen Helm!


Das passt auch noch:
Wo darf man Rad fahren?
Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen sowie geeigneten Privatwegen Rad gefahren werden (Art. 25 Abs. 2 BayNatSchG, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 3 BayWaldG), soweit dies nicht durch amtliche Verkehrszeichen nach der StVO untersagt ist.


Und hier wird schon versucht über die Hintertüre eine Wegbreitenregelung für Radfahrer zu erdichten und den Begriff des "befestigten Weges" einzuführen:

Bei Privatwegen ohne amtliche Verkehrszeichen kommt es auf die Eignung des Weges an. Diese hängt vom Einzelfall ab. Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z.B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg weist in der Regel die nötige Eignung auf.

Wo darf man nicht Rad fahren?

Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Radfahren generell nicht zulässig. Dies gilt auch für Mountainbiker.

Ungeeignet für das Radfahren sind ferner
Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,
Das geht weit über das, was unter naturverträglich gemeint ist, hinaus. Entsprechende Beschränkungen werden i. d. R. über Schutzverordnungen (z. B. Naturschutzgebiet) geregelt.
Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,
Das ist unverhältnismäßig, da man ohnehin rechtzeitig anhalten können muss und ggf. absteigen kann und unpraktikabel, da der gemeine Mountainbiker nicht standorttreu ist und daher über die örtlichen Gegebenheiten oftmals nicht informiert ist - ansonsten wäre noch eine Rechtsverordnung nach Art. 26 BayNatSchG s. u. denkbar.
Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,
Das erfordert eine Sperre nach Art. 33 Abs. 2 Nr. 3 BayNatSchG - woher soll man als Biker sonst wissen, dass gearbeitet wird.
Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.
Das ist pures Wunschdenken und nicht mit dem Grundrecht auf Naturgenuss und Erholung in der freien Natur zu vereinbaren.

Auch auf den Rückegassen (in regelmäßigen Abständen angelegte Gassen zwischen den Bäumen) ist das Radfahren nicht zulässig, da sie nicht zu den Waldwegen, sondern zum Waldbestand zählen.
Pures Wunschdenken - auch Rückegassen sind Wege. Im Übrigen zählen auch die Waldwege zum Wald.

In besonderen Fällen kann das Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur auch durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen (Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) oder durch Schutzgebietsverordnungen (z.B. für Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege beschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren.

Zur Verteidigung der Forstverwaltung kann angeführt werden, dass sich entsprechende Passagen tatsächlich in der Rechtsprechung zum Betretungsrecht finden - allerdings ging es da jeweils ums Reiten mit entsprechend gänzlich anderen Auswirkungen auf andere Erholungssuchende und den Untergrund - oder in Gesetzen anderer Länder (und das ist eher peinlich).


Besser mal beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nachsehen:
Rechtliche Hinweise zum Radeln und Mountainbiking in der freien Natur

Die dortigen Aussagen sind rechtlich fast komplett unverfänglich, aber in den interessanten Bereichen auch entsprechend vage formuliert.

Also ganz einfach:
Die Trail-Rules konkretisieren insoweit auch Natur-, Eigentümer- und Gemeinverträglichkeit.

Happy Trails

Roland
 
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