Hallo zusammen!
Wie schon die bisherigen Beiträge zeigen ist das Thema sehr vielschichtig. Es sind
einige Fragen aufgeworfen worden, die bisher unbeantwortet geblieben sind, so wie
auch Punkte angeführt wurden, die man noch nicht genau einzuschätzen weiÃ.
Ein Punkt dabei ist das Verhältnis von uns Mountainbikern untereinander, den ich
eigentlich nicht ansprechen wollte, da er in der Regel zu keiner sachlichen
Diskussion führt. Ich werde weiter unten darauf eingehen, weil er aus mehreren
Gründen doch sehr interessant ist.
Was uns alle eint findet sich grundlegend auch in der Philosophie
Fair on Trails
des DIMB wieder (hoffentlich) â ein ganzheitlicher Ansatz, der es Mountainbikern
ermöglichen soll, ihrem liebsten Sport ohne überzogene Reglementierungen
nachzugehen.
Dabei steht die Forderung
OPEN TRAILS! für die Bestrebungen, die uneingeschränkte
Nutzbarkeit aller Wege und Pfade für uns Biker zu erreichen und zu erhalten,
wenn dies mit dem Naturschutz vereinbar und sozial verträglich ist. Willkürliche
Wegsperrungen und pauschale Wegbreitenregelungen für Mountainbiker werden abgelehnt.
Man könnte auch kurz zusammenfassen:
Niemand von uns möchte Trailsperrungen.
Obwohl die gesetzlichen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind,
betreiben wir unseren Sport im Wesentlichen nach den gleichen allgemeinen Regeln
und versuchen so Trailsperrungen zu vermeiden. Da bisher Trails kaum
flächendeckend explizit für uns Mountainbiker gesperrt werden und wir trotz
anderslautender Rechtslage z. B. in Ãsterreich geduldet und oftmals auch
willkommen sind, zeigt, dass zum einen die Einhaltung der
internationalen
IMBA Regeln ihre Wirkung nicht verfehlt und zum anderen, dass wir auch für die lokale
Wirtschaft in einigen Regionen bereits soweit von Bedeutung sind, dass man es sich nicht
unbedingt mit den Mountainbikern verscherzen möchte. Einige Regionen fördern den
Mountainbikesport sogar auÃerordentlich, da man weiÃ, dass man im Sommer von den
Wanderern alleine auch nicht mehr leben kann (z. B.
Saalbach-Hinterglemm,
Davos â
im Ãbrigen könnte selbst
Garmisch bald dazu gehören).
Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass die Bezeichnung Hotspot in
Verbindung mit MTB bei den Touristikern durchaus positiv besetzt ist, wie die ersten
Treffer bei Google belegen z. B.:
Hotspot Stubeital,
Hotspot Vinschgau,
Hotspot Innsbruck,
Hot Spot St. Moritz.
Die sich in diesen Hot-Spot-Gebieten befindlichen Wege werden mit Sicherheit
überproportional mit Mountainbikes frequentiert, und obwohl die meisten davon nicht
einmal speziell präpariert werden, halten sie dem erhöhten Nutzungsdruck stand.
Daher kann man davon ausgehen, dass es speziell in den Alpen viele Wege und
Trails gibt, die weitestgehend unproblematisch zu befahren sind.
Für den
Unterhalt der Wege setzen sich insbesondere die Sektionen
der Alpenvereine ein, so dass wir gut daran täten diese zu unterstützen.
Zu den angesprochenen Geländewagen, kann man wohl anmerken, dass diese dank
Allradantrieb, diverser Sperren (hier einmal positiv) und verschiedener elektronischer
Helferlein besonderen Spaà auch in vorher schon weichen Böden machen,
Schlammbäder eher Herausforderungen als Hindernisse sind und das Störungs-
potential nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen Motorleistung und des höheren
Gewichts ungleich gröÃer ist als bei den übelsten Bikern.
Zu Bodenverformungen kann man sich hier mal informieren:
Boden unter Druck â sind Bodenschutz und Holzernte vereinbar? und
Bodenschutz und Holzernte
Weil uns allen Trailsperrungen ein Graus sind; es gibt auch Gerichtsurteile, mit
denen Sperrungen aufgehoben wurden und an denen wir uns bezüglich der
Definition âgeeigneter Wegâ orientieren können.
Mit einem Gruà an unsere
Berner Freunde:
Beispielhaft das Urteil des VG Köln vom 02.12.2008 Az.: 14 K 5008/07
(ich weià die Rechtslage in A ist anders â aber die interessanten Wege sind doch überall die gleichen)
â
⦠âFeste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr
beurteilt sich maÃgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann.
Diese Auslegung des Begriffs des âfesten" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des
âbefestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit âbefestigte"
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem
Untergrund erstrecken soll. Die am Wortlaut orientierte Auslegung wird durch die
Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 LFoG
NRW bestätigt. Interessenverbände der Waldbauern und Waldbesitzer, der Bund der
Forstleute sowie Naturschutzverbände hatten bei ihrer Anhörung im
Gesetzgebungsverfahren zum dritten Ãnderungsgesetz des LFoG NRW vom
09.05.2000 angeregt, das Fahrradfahren im Wald auf befestigte Wege oder Wege
mit festem Untergrund oder Wege mit einer Breite von 2m/3m zu beschränken und
einen entsprechenden Verbots- und Ordnungswidrigkeitentatbestand in das LFoG
NRW aufzunehmen, â¦
Dieser Anregung der genannten Interessenverbände ist der Gesetzgeber nicht in
vollem Umfang gefolgt. Von einer Beschränkung des Fahrradfahrens auf künstlich
befestigte Wege hat er Abstand genommen. Die Verwendung des Begriffs der
âfesten" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus
festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf âfeste"
Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen
Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen
Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des
Waldbodens und des Wildbestandesâ¦
⦠Trotz der zur Zeit des Ortstermins bestehenden Wetterlage - es regnete, der in
den vorangegangenen Tagen niedergegangene Schnee war erst kürzlich
geschmolzen - war der Untergrund des Weges - bis auf einige Pfützen und
witterungsbedingte Vernässungen - fest. ⦠Der Einwand des Klägers, dass die
Wege inzwischen durch die Nutzung durch Reiter, durch Holztransportarbeiten und
Witterungseinflüsse beschädigt seien, vermag die Einordnung der Wege als feste
Wege nicht in Zweifel zu ziehen. Jahreszeitlich und witterungsbedingte Vernässungen
der Wege vermögen ein vollständiges Verbot für ihre Nutzung durch Radfahrer
nicht zu rechtfertigen. ... Im Ãbrigen sind Radfahrer aufgrund der Gemeinver-
träglichkeitsklausel ohnehin bereits von Gesetzes wegen gehalten, auch grundsätzlich
âfeste" Wege dann nicht zu befahren, wenn deren Untergrund witterungsbedingt
zeitweise aufgeweicht ist. An der Einordnung des als Sackgasse ausgebildeten
östlich gelegenen Weges als âfester" Weg besteht aus Sicht des Gerichts kein
vernünftiger Zweifel. Dass dieser Weg über den für die Nutzung durch Radfahrer
erforderlichen festen Untergrund und die nötige Breite verfügt, ergibt sich bereits
daraus, dass er sogar für den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr geeignet ist.
Nach den eigenen Angaben des Klägers wird er von Lastkraftwagen zur Holzabfuhr
befahren. Soweit der Kläger auf eine âschlammige Passage" in der Mitte des Weges
verweist, wird seine Eignung für Radfahrer hierdurch nicht in Zweifel gezogen.
Der Schutzzweck des § 2 Abs. 2 LFoG NRW, der u.a. im Schutz des Waldbodens
besteht, gebietet keinen generellen Ausschluss der Radfahrer, weil der Untergrund
des Weges durch den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr bereits ungleich
stärker belastet wird.
⦠Ein wichtiger Grund für eine Waldsperrung kann gem. § 4 Abs. 2 LFoG NRW
insbesondere dann vorliegen, wenn die Sperrung aus Gründen des Forstschutzes,
der Waldbewirtschaftung, der Wildhege, der Jagdausübung oder aufgrund anderer
schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers erforderlich ist. Schutzwürdige
Interessen, die die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen, hat der Kläger
nicht dargelegt. Soweit er meint, er sei aus Gründen der ihm obliegenden
Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung der in Rede stehenden Waldflächen
berechtigt, um insbesondere Radfahrer vor sturmbeschädigten Bäumen und vor
schadhaften Wegestrecken zu schützen, verkennt er, dass er ... grundsätzlich nicht
verkehrssicherungspflichtig ist. â¦
Der Einwand des Klägers, dass eine Sperrung der östlich gelegenen Sackgasse
geboten sei, um zu verhindern, dass Radfahrer am Ende der Sackgasse querfeldein
durch die Holzbestände fahren, greift schlieÃlich ebenfalls nicht durch. Eine solche
Sperrung liefe auf eine rechtswidrige vorbeugende Verdachtssperrung fester
Wege hinaus. Den berechtigten Interessen des Klägers ist bereits dadurch
ausreichend Rechnung getragen, dass das Radfahren auf den jenseits der Sackgasse
gelegenen Waldflächen von Gesetzes wegen buÃgeldbewehrt verboten ist.â
Freude an der Natur verbindet uns Mountainbiker mit Wanderern und anderen
Naturnutzern. Fast alle Begegnungen verlaufen konfliktfrei. Wenn wir uns einem
FuÃgängern zu schnell nähern und dieser dann erschrickt, brauchen wir uns aber
nicht wundern, wenn der nicht gut auf uns zu sprechen ist. Auf den meisten Trails,
um die es uns geht, fahren wir ohnehin auf Sicht. Daher sollte das überhaupt kein
Thema sein.
Natürlich gibt es auch Wege, die zu bestimmten Zeiten derart von Wanderern
besucht werden, dass sie dann für ein vernünftiges Mountainbiken einfach nicht
geeignet sind.
Da auch die Hochtouren über Wanderwege erschlossen sind, dürften da genügend
geeignete Wege dabei sein, die für eine LenkungsmaÃnahme in Frage kommen.
Zudem ist in dem Bereich eine deutlich niedrigere Frequentierung durch Mountain-
biker als auf allen übrigen Wegen zu erwarten, so dass das Störungspotential auch
geringer ist.
Der entsprechende Passus im
Vertrider-Kodex lautet übrigens in voller Länge:
Keine Routen-Postings in Foren - Bildung von âHot Spotsâ vermeiden.
Behaltet eure Traumtrails für euch - sie werden es euch danken.
Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne konkrete Ortsangaben.
Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.
Tatsächlich kann ich mich mit dem vollen Wortlaut der Nachsätze absolut anfreunden.
â
Behaltet Eure Traumtrails für Euch.â
Routen, die das Potential haben zu Moderouten zu werden, sollten nicht unbedingt
an die groÃe Glocke gehängt werden.
Es wird aber sicher genug Touren geben, die einfach nur guter Durchschnitt sind und
sich daher für eine Verteilung des Nutzungsdrucks eignen.
â
Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne
konkrete Ortsangaben.â:
Sensible oder konfliktträchtige Routen gilt es zu meiden. Daher kann es sinnvoll sein
diese Routen nicht zu nennen. Vielleicht könnte es aber auch sinnvoll sein,
Erstbefahrer darüber zu informieren, dass diese Strecken für Biker weniger geeignet sind
und deshalb von einer Befahrung abgesehen werden sollte, so wie es beispielsweise
beim
Skibergsteigen praktiziert wird.
â
Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.â
Da genügend geeignete und interessante Wege übrig sind, kann man eine vernünftige
Verteilung erreichen, die den Nutzungsdruck von Moderouten und sensiblen oder
konfliktträchtigen Strecken nimmt. Dabei wird jede einzelne Strecke dazu beitragen,
dass andere Strecken entlastet werden.
Das generelle Geiheimhalten löst Probleme nicht und wenn man die MaÃstäbe des Kodex
daran anlegt, sind entweder alle Touren in den Alpen, und zum Teil schon in den Niederungen,
Traumtrails, was unwahrscheinlich ist, oder so sensibel/konfliktträchtig, dass sie ohnehin nicht
befahren werden sollten. Da kann man auch mal drüber nachdenken.
Die Bikebergsteiger haben einen etwas anderen Ansatz in ihrem
Verhaltenskodex:
Verantwortliche Nachbereitung
Eine geglückte Tour erfreut uns lange. Gerade wenn noch einsame Regionen der Alpen erkundet
werden, ist es wichtig bei einer allfälligen Publikation dazu beizutragen, dass das auch so bleibt. Gegen
eine Schilderung einer Tour und die Veröffentlichung von Fotos ist nichts einzuwenden.
Im Text ist jedoch auf genaue geografische Bezeichnungen und Ortsangaben zu verzichten. Um
einsame Gebiete zu bewahren, gehören genaue Ortsbezeichnungen (bei Fotos mit Wegmarkierung
diese retuschieren oder sie nicht veröffentlichen), Koordinatenangaben, GPS-basierte Daten jeglicher
Art (weder GPX, KML, KMZ u.ä., noch in Bilder eingebettete Koordinaten) nicht veröffentlicht.
Dadurch wird die Bildung allfälliger âModeroutenâ verhindert. Dies ist ein wirkungsvoller Beitrag zur
Erhaltung der Natur und dem Verhindern von Wegeschäden und Konflikten mit Wandersleuten.
Selbst wenn die Anzahl der Bikebergsteiger sich noch deutlich steigern könnte, wird
man wohl beim Mengenverhältnis Wanderern zu Mountainbikern davon ausgehen
können, dass es nicht an den Mountainbikern liegen wird, wenn
einsame Regionen
der Alpen irgendwann einmal nicht mehr so einsam sein werden. Verhältnisse wie
am
Mount-Everest-Basislager sollten wir nicht befürchten müssen.
Zu den Moderouten: siehe oben.
Der wirkungsvollste Beitrag zur Erhaltung der Natur, dem Verhindern von Wegeschäden
und Konflikten mit Wanderern ist sehr wahrscheinlich gar nicht zu biken. Ein Verhalten,
entsprechend der übrigen Punkte des Kodex, sollte aber auch schon reichen, zur
Erhaltung der Natur beizutragen, Wegeschäden und Konflikte mit Wanderern zu verhindern.
Ebenso wie der Schutz unserer Natur liegt uns die soziale Verträglichkeit bei der
Ausübung unseres Sports am Herzen, schreibt die DIMB. Wir treten ein für ein
friedliches und respektvolles Miteinander
zwischen uns und anderen Wald- bzw.
Naturnutzern.
Wie zahlreiche Beispiele belegen, führt die undifferenzierte Anwendung der Kodizes
schon allein unter den Bikern hier im Forum zu mehr Spannungen als es drauÃen tatsächlich
Probleme gibt.
Matze Gruber von Vinschgaubike:
"
Ich bin es hier im Forum einfach nur leid, dass jede Diskussion zu einer Glaubensfrage
Tourenfahrer - Freeride - Downhill geht, die Diskussionen sind einfach nicht mehr
sachlich und unprofessionell."
Es wäre sicher zielführender die Einhaltung der Regeln aufm Berg einzufordern (auch von
den Mitfahrern), als im Internet jeden rollenden Kiesel (bin selbst kein Freund davon) zu
verurteilen.
Kaum einer beschwert sich ernsthaft über Publikationen in den Bike-Magazinen, niemand
klagt über die Verlage und Autoren von [ame="http://www.amazon.de/gp/search/ref=sr_nr_n_1?rh=n%3A186606%2Ck%3Amountainbike%2Cn%3A!541686%2Cn%3A298002&bbn=541686&keywords=mountainbike&ie=UTF8&qid=1330085486&rnid=541686"]Bike-Führern[/ame] oder prangert die zahlreichen
GPS-Touren-Portale an â auÃer vielleicht die, die als Guide Konkurrenz befürchten. Nur
das Klima unter den Bikern wird frostig, sobald versucht wird sich über Touren zu
informieren bzw. sich auszutauschen oder konkrete Erfahrungen zu teilen.
Wie schon erwähnt müsste es bei der groÃen Anzahl an bereits öffentlich zugänglichen
Informationen zu Touren überall gröÃte Probleme geben. Tatsächlich treten diese
aber nur in den Bereichen auf, wo es wenige Informationen gibt.
Thomas H. schrieb: â
Kennt jemand den Trialführer von Willi Hofer? Ein Vertrider, der Ehrenkodex
oder nicht schon seit längerem ein Buch geschrieben hat, wo er diese speziellen Touren
vorstellt und zum Nachfahren genau beschreibt. Das Standardwerk der Tiroler Freerider.
Man möchte jetzt aufschreien und ihm die Hände abhacken, aber: Bei mir kommen
2 veröffentlichte Routen vorbei: Und ich habe noch nicht einmal einen Radfahrer dort
getroffen, und auch noch niemals dort auch nur einen fremden Spurenabdruck gefunden.
Von Hotspot und Wandererschreck keine Rede.
Was zeigt uns das also? Genau den anderen Weg! Durch die Vielzahl an Touren VERTEILEN! sich
die Biker, genau die gefürchteten Hotspots sind nicht eingetretenâ¦â
Auch die sehr bekannte Seite von
Martin Blum enthält unzählige detaillierte Touren, ohne dass es
deshalb zu Problemen oder gar Trailsperrungen gekommen wäre.
Während die Gesetze die Unschuldsvermutung kennen, gilt diese anscheinend beim Biken nicht.
Da wird Trail Toleranz von Wanderern und anderen Naturnutzern eingefordert, aber unter
Biker-Kollegen wird sie verweigert. Wir sollten tolerieren, dass es auch noch den anderen
Mountainbiker gibt. Jeden anderen Biker als potentiellen Störenfried zu betrachten, kann
jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Die übertriebene Auslegung der Kodizes führt zu einer selbstauferlegten Form der Zensur und
Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch andere Biker. Was sich der Staat nie trauen
würde, schaffen wir selbst. Da gehen Menschen für die Freiheit des Internets auf die StraÃe
und hier macht man sich wegen Wanderwegen an.
In Anlehnung an die DIMB-Kampagne â
Wir sind Mountainbikerâ gilt für
jeden von uns:
Auch ich bin Mountainbiker!
Ciao
Roland