Hallo zusammen!
Wie schon die bisherigen Beiträge zeigen ist das Thema sehr vielschichtig. Es sind 
einige Fragen aufgeworfen worden, die bisher unbeantwortet geblieben sind, so wie 
auch Punkte angeführt wurden, die man noch nicht genau einzuschätzen weiÃ.
Ein Punkt dabei ist das Verhältnis von uns Mountainbikern untereinander, den ich 
eigentlich nicht ansprechen wollte, da er in der Regel zu keiner sachlichen 
Diskussion führt. Ich werde weiter unten darauf eingehen, weil er aus mehreren 
Gründen doch sehr interessant ist. 
Was uns alle eint findet sich grundlegend auch in der Philosophie 
Fair on Trails  
des DIMB wieder (hoffentlich) â ein ganzheitlicher Ansatz,  der es Mountainbikern 
ermöglichen soll, ihrem liebsten Sport ohne überzogene Reglementierungen 
nachzugehen. 
Dabei steht die Forderung 
OPEN TRAILS! für die Bestrebungen, die uneingeschränkte 
Nutzbarkeit aller Wege und Pfade für uns Biker zu erreichen und zu erhalten, 
wenn dies mit dem Naturschutz vereinbar und sozial verträglich ist. Willkürliche 
Wegsperrungen und pauschale Wegbreitenregelungen für Mountainbiker werden abgelehnt.
Man könnte auch kurz zusammenfassen: 
Niemand von uns möchte Trailsperrungen.
Obwohl die gesetzlichen Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind, 
betreiben wir unseren Sport im Wesentlichen nach den gleichen allgemeinen Regeln 
und versuchen so Trailsperrungen zu vermeiden. Da bisher Trails kaum 
flächendeckend explizit für uns Mountainbiker gesperrt werden und wir trotz 
anderslautender Rechtslage z. B. in Ãsterreich geduldet und oftmals auch 
willkommen sind, zeigt, dass zum einen die Einhaltung der 
internationalen 
IMBA Regeln ihre Wirkung nicht verfehlt und zum anderen, dass wir auch für die lokale 
Wirtschaft in einigen Regionen bereits soweit von Bedeutung sind, dass man es sich nicht 
unbedingt mit den Mountainbikern verscherzen möchte. Einige Regionen fördern den 
Mountainbikesport sogar auÃerordentlich, da man weiÃ, dass man im Sommer von den 
Wanderern alleine auch nicht mehr leben kann (z. B. 
Saalbach-Hinterglemm, 
Davos â 
im Ãbrigen könnte selbst 
Garmisch bald dazu gehören). 
Interessant in dem Zusammenhang ist auch, dass die Bezeichnung Hotspot in 
Verbindung mit MTB bei den Touristikern durchaus positiv besetzt ist, wie die ersten 
Treffer bei Google belegen z. B.: 
Hotspot Stubeital, 
Hotspot Vinschgau, 
Hotspot Innsbruck, 
Hot Spot St. Moritz.
Die sich in diesen Hot-Spot-Gebieten befindlichen Wege werden mit Sicherheit 
überproportional mit Mountainbikes frequentiert, und obwohl die meisten davon nicht 
einmal speziell präpariert werden, halten sie dem erhöhten Nutzungsdruck stand. 
Daher kann man davon ausgehen, dass es speziell in den Alpen viele Wege und 
Trails gibt, die weitestgehend unproblematisch zu befahren sind.
Für den 
Unterhalt der Wege setzen sich insbesondere die Sektionen 
der Alpenvereine ein, so dass wir gut daran täten diese zu unterstützen. 
Zu den angesprochenen Geländewagen, kann man wohl anmerken, dass diese dank 
Allradantrieb, diverser Sperren (hier einmal positiv) und verschiedener elektronischer 
Helferlein besonderen Spaà auch in vorher schon weichen Böden machen, 
Schlammbäder eher Herausforderungen als Hindernisse sind und das Störungs-
potential nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen Motorleistung und des höheren 
Gewichts ungleich gröÃer ist als bei den übelsten Bikern. 
Zu Bodenverformungen kann man sich hier mal informieren: 
Boden unter Druck â sind Bodenschutz und Holzernte vereinbar? und 
Bodenschutz und Holzernte
Weil uns allen Trailsperrungen ein Graus sind; es gibt auch Gerichtsurteile, mit 
denen Sperrungen aufgehoben wurden und an denen wir uns bezüglich der 
Definition âgeeigneter Wegâ orientieren können. 
Mit einem Gruà an unsere 
Berner Freunde: 
Beispielhaft das Urteil des VG Köln vom 02.12.2008 Az.: 14 K 5008/07 
(ich weià die Rechtslage in A ist anders â aber die interessanten Wege sind doch überall die gleichen)
â
⦠âFeste" Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich 
befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer 
Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den 
Radverkehr im Wald geeignet sind. Die Eignung der Wege für den Radverkehr 
beurteilt sich maÃgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu 
einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur 
Störung anderer Erholungssuchender - etwa von Wanderern - führen kann. 
Diese Auslegung des Begriffs des âfesten" Weges folgt zunächst aus dem Wortlaut 
des § 2 Abs. 2 LFoG NRW. Diese Bestimmung verwendet nicht den Begriff des 
âbefestigten" Weges. Damit bringt das Gesetz erkennbar zum Ausdruck, dass die 
Nutzung durch Radfahrer nicht nur auf künstlich angelegte und damit âbefestigte" 
Wege beschränkt sein, sondern sich auch auf naturbelassene Wege mit festem 
Untergrund erstrecken soll. Die am Wortlaut orientierte Auslegung wird durch die 
Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 2 Abs. 2 LFoG 
NRW bestätigt. Interessenverbände der Waldbauern und Waldbesitzer, der Bund der 
Forstleute sowie Naturschutzverbände hatten bei ihrer Anhörung im 
Gesetzgebungsverfahren zum dritten Ãnderungsgesetz des LFoG NRW vom 
09.05.2000 angeregt, das Fahrradfahren im Wald auf befestigte Wege oder Wege 
mit festem Untergrund oder Wege mit einer Breite von 2m/3m zu beschränken und 
einen entsprechenden Verbots- und Ordnungswidrigkeitentatbestand in das LFoG 
NRW aufzunehmen, ⦠
Dieser Anregung der genannten Interessenverbände ist der Gesetzgeber nicht in 
vollem Umfang gefolgt. Von einer Beschränkung des Fahrradfahrens auf künstlich 
befestigte Wege hat er Abstand genommen. Die Verwendung des Begriffs der 
âfesten" Wege macht deutlich, dass das Fahrradfahren auch auf von Natur aus 
festen Wegen zugelassen sein soll. Die Beschränkung des Radfahrens auf âfeste" 
Wege war nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ausreichend für einen 
Ausgleich zwischen dem Erholungsinteresse der Radfahrer und den gegenläufigen 
Interessen anderer Erholungssuchender sowie dem Interesse am Schutz des 
Waldbodens und des Wildbestandes⦠
⦠Trotz der zur Zeit des Ortstermins bestehenden Wetterlage - es regnete, der in 
den vorangegangenen Tagen niedergegangene Schnee war erst kürzlich 
geschmolzen - war der Untergrund des Weges - bis auf einige Pfützen und 
witterungsbedingte Vernässungen - fest. ⦠Der Einwand des Klägers, dass die 
Wege inzwischen durch die Nutzung durch Reiter, durch Holztransportarbeiten und 
Witterungseinflüsse beschädigt seien, vermag die Einordnung der Wege als feste 
Wege nicht in Zweifel zu ziehen. Jahreszeitlich und witterungsbedingte Vernässungen 
der Wege vermögen ein vollständiges Verbot für ihre Nutzung durch Radfahrer 
nicht zu rechtfertigen. ... Im Ãbrigen sind Radfahrer aufgrund der Gemeinver-
träglichkeitsklausel ohnehin bereits von Gesetzes wegen gehalten, auch grundsätzlich 
âfeste" Wege dann nicht zu befahren, wenn deren Untergrund witterungsbedingt 
zeitweise aufgeweicht ist. An der Einordnung des als Sackgasse ausgebildeten 
östlich gelegenen Weges als âfester" Weg  besteht aus Sicht des Gerichts kein 
vernünftiger Zweifel. Dass dieser Weg über den für die Nutzung durch Radfahrer 
erforderlichen festen Untergrund und die nötige Breite verfügt, ergibt sich bereits 
daraus, dass er sogar für den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr geeignet ist. 
Nach den eigenen Angaben des Klägers wird er von Lastkraftwagen zur Holzabfuhr 
befahren. Soweit der Kläger auf eine âschlammige Passage" in der Mitte des Weges 
verweist, wird seine Eignung für Radfahrer hierdurch nicht in Zweifel gezogen. 
Der Schutzzweck des § 2 Abs. 2 LFoG NRW, der u.a. im Schutz des Waldbodens 
besteht, gebietet keinen generellen Ausschluss der Radfahrer, weil der Untergrund 
des Weges durch den forstwirtschaftlichen Kraftfahrzeugverkehr bereits ungleich 
stärker belastet wird. 
⦠Ein wichtiger Grund für eine Waldsperrung kann gem. § 4 Abs. 2 LFoG NRW 
insbesondere dann vorliegen, wenn die Sperrung aus Gründen des Forstschutzes, 
der Waldbewirtschaftung, der Wildhege, der Jagdausübung oder aufgrund anderer 
schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers erforderlich ist. Schutzwürdige 
Interessen, die die Annahme eines wichtigen Grundes rechtfertigen, hat der Kläger 
nicht dargelegt. Soweit er meint, er sei aus Gründen der ihm obliegenden 
Verkehrssicherungspflicht zur Sperrung der in Rede stehenden Waldflächen 
berechtigt, um insbesondere Radfahrer vor sturmbeschädigten Bäumen und vor 
schadhaften Wegestrecken zu schützen, verkennt er, dass er ... grundsätzlich nicht 
verkehrssicherungspflichtig ist. â¦
Der Einwand des Klägers, dass eine Sperrung der östlich gelegenen Sackgasse 
geboten sei, um zu verhindern, dass Radfahrer am Ende der Sackgasse querfeldein 
durch die Holzbestände fahren, greift schlieÃlich ebenfalls nicht durch. Eine solche 
Sperrung liefe auf eine rechtswidrige vorbeugende Verdachtssperrung fester 
Wege hinaus. Den berechtigten Interessen des Klägers ist bereits dadurch 
ausreichend Rechnung getragen, dass das Radfahren auf den jenseits der Sackgasse 
gelegenen Waldflächen von Gesetzes wegen buÃgeldbewehrt verboten ist.â
Freude an der Natur verbindet uns Mountainbiker mit Wanderern und anderen 
Naturnutzern. Fast alle Begegnungen verlaufen konfliktfrei. Wenn wir uns einem 
FuÃgängern zu schnell nähern und dieser dann erschrickt, brauchen wir uns aber 
nicht wundern, wenn der nicht gut auf uns zu sprechen ist. Auf den meisten Trails, 
um die es uns geht, fahren wir ohnehin auf Sicht. Daher sollte das überhaupt kein 
Thema sein. 
Natürlich gibt es auch Wege, die zu bestimmten Zeiten derart von Wanderern 
besucht werden, dass sie dann für ein vernünftiges Mountainbiken einfach nicht 
geeignet sind. 
Da auch die Hochtouren über Wanderwege erschlossen sind, dürften da genügend 
geeignete Wege dabei sein, die für eine LenkungsmaÃnahme in Frage kommen. 
Zudem ist in dem Bereich eine deutlich niedrigere Frequentierung durch Mountain-
biker als auf allen übrigen Wegen zu erwarten, so dass das Störungspotential auch 
geringer ist.
Der entsprechende Passus im 
Vertrider-Kodex lautet übrigens in voller Länge:
Keine Routen-Postings in Foren - Bildung von âHot Spotsâ vermeiden. 
Behaltet eure Traumtrails für euch - sie werden es euch danken. 
Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne konkrete Ortsangaben. 
Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.
Tatsächlich kann ich mich mit dem vollen Wortlaut der Nachsätze absolut anfreunden. 
â
Behaltet Eure Traumtrails für Euch.â
Routen, die das Potential haben zu Moderouten zu werden, sollten nicht unbedingt 
an die groÃe Glocke gehängt werden. 
Es wird aber sicher genug Touren geben, die einfach nur guter Durchschnitt sind und 
sich daher für eine Verteilung des Nutzungsdrucks eignen. 
â
Macht Touren/Bildveröffentlichungen sensibler/konfliktträchtiger Routen ohne 
konkrete Ortsangaben.â: 
Sensible oder konfliktträchtige Routen gilt es zu meiden. Daher kann es sinnvoll sein 
diese Routen nicht zu nennen. Vielleicht könnte es aber auch sinnvoll sein, 
Erstbefahrer darüber zu informieren, dass diese Strecken für Biker weniger geeignet sind 
und deshalb von einer Befahrung abgesehen werden sollte, so wie es beispielsweise 
beim 
Skibergsteigen praktiziert wird. 
â
Das hilft, neue Hot Spots zu vermeiden - eure Touren bleiben ja trotzdem interessant.â
Da genügend geeignete und interessante Wege übrig sind, kann man eine vernünftige 
Verteilung erreichen, die den Nutzungsdruck von Moderouten und sensiblen oder 
konfliktträchtigen Strecken nimmt. Dabei wird jede einzelne Strecke dazu beitragen, 
dass andere Strecken entlastet werden.
Das generelle Geiheimhalten löst Probleme nicht und wenn man die MaÃstäbe des Kodex 
daran anlegt, sind entweder alle Touren in den Alpen, und zum Teil schon in den Niederungen, 
Traumtrails, was unwahrscheinlich ist, oder so sensibel/konfliktträchtig, dass sie ohnehin nicht 
befahren werden sollten. Da kann man auch mal drüber nachdenken.
Die Bikebergsteiger haben einen etwas anderen Ansatz in ihrem 
Verhaltenskodex:
Verantwortliche Nachbereitung
Eine geglückte Tour erfreut uns lange. Gerade wenn noch einsame Regionen der Alpen erkundet 
werden, ist es wichtig bei einer allfälligen Publikation dazu beizutragen, dass das auch so bleibt. Gegen 
eine Schilderung einer Tour und die Veröffentlichung von Fotos ist nichts einzuwenden.
Im Text ist jedoch auf genaue geografische Bezeichnungen und Ortsangaben zu verzichten. Um 
einsame Gebiete zu bewahren, gehören genaue Ortsbezeichnungen (bei Fotos mit Wegmarkierung 
diese retuschieren oder sie nicht veröffentlichen), Koordinatenangaben, GPS-basierte Daten jeglicher 
Art (weder GPX, KML, KMZ u.ä., noch in Bilder eingebettete Koordinaten) nicht veröffentlicht.
Dadurch wird die Bildung allfälliger âModeroutenâ verhindert. Dies ist ein wirkungsvoller Beitrag zur 
Erhaltung der Natur und dem Verhindern von Wegeschäden und Konflikten mit Wandersleuten.
Selbst wenn die Anzahl der Bikebergsteiger sich noch deutlich steigern könnte, wird 
man wohl beim Mengenverhältnis Wanderern zu Mountainbikern davon ausgehen 
können, dass es nicht an den Mountainbikern liegen wird, wenn 
einsame Regionen 
der Alpen irgendwann einmal nicht mehr so einsam sein werden. Verhältnisse wie 
am 
Mount-Everest-Basislager sollten wir nicht befürchten müssen. 
Zu den Moderouten: siehe oben.
Der wirkungsvollste Beitrag zur Erhaltung der Natur, dem Verhindern von Wegeschäden 
und Konflikten mit Wanderern ist sehr wahrscheinlich gar nicht zu biken. Ein Verhalten, 
entsprechend der übrigen Punkte des Kodex, sollte aber auch schon reichen,  zur 
Erhaltung der Natur beizutragen, Wegeschäden und Konflikte mit Wanderern zu verhindern.
Ebenso wie der Schutz unserer Natur liegt uns die soziale Verträglichkeit bei der 
Ausübung unseres Sports am Herzen, schreibt die DIMB. Wir treten ein für ein 
friedliches und respektvolles Miteinander 
zwischen uns und anderen Wald- bzw. 
Naturnutzern.
Wie zahlreiche Beispiele belegen, führt die undifferenzierte Anwendung der Kodizes 
schon allein unter den Bikern hier im Forum zu mehr Spannungen als es drauÃen tatsächlich 
Probleme gibt. 
Matze Gruber von Vinschgaubike: 
"
Ich bin es hier im Forum einfach nur leid, dass jede Diskussion zu einer Glaubensfrage 
Tourenfahrer - Freeride - Downhill geht, die Diskussionen sind einfach nicht mehr 
sachlich und unprofessionell."
Es wäre sicher zielführender die Einhaltung der Regeln aufm Berg einzufordern (auch von 
den Mitfahrern), als im Internet jeden rollenden Kiesel (bin selbst kein Freund davon) zu 
verurteilen. 
Kaum einer beschwert sich ernsthaft über Publikationen in den Bike-Magazinen, niemand 
klagt über die Verlage und Autoren von [ame="http://www.amazon.de/gp/search/ref=sr_nr_n_1?rh=n%3A186606%2Ck%3Amountainbike%2Cn%3A!541686%2Cn%3A298002&bbn=541686&keywords=mountainbike&ie=UTF8&qid=1330085486&rnid=541686"]Bike-Führern[/ame] oder prangert die zahlreichen 
GPS-Touren-Portale an â auÃer vielleicht die, die als Guide Konkurrenz befürchten. Nur 
das Klima unter den Bikern wird frostig, sobald versucht wird sich über Touren zu 
informieren bzw. sich auszutauschen oder konkrete Erfahrungen zu teilen.
Wie schon erwähnt müsste es bei der groÃen Anzahl an bereits öffentlich zugänglichen 
Informationen zu Touren überall gröÃte Probleme geben. Tatsächlich treten diese 
aber nur in den Bereichen auf, wo es wenige Informationen gibt. 
Thomas H. schrieb: â
Kennt jemand den Trialführer von Willi Hofer? Ein Vertrider, der Ehrenkodex 
oder nicht schon seit längerem ein Buch geschrieben hat, wo er diese speziellen Touren 
vorstellt und zum Nachfahren genau beschreibt. Das Standardwerk der Tiroler Freerider. 
Man möchte jetzt aufschreien und ihm die Hände abhacken, aber: Bei mir kommen 
2 veröffentlichte Routen vorbei: Und ich habe noch nicht einmal einen Radfahrer dort 
getroffen, und auch noch niemals dort auch nur einen fremden Spurenabdruck gefunden. 
Von Hotspot und Wandererschreck keine Rede.
Was zeigt uns das also? Genau den anderen Weg! Durch die Vielzahl an Touren VERTEILEN! sich 
die Biker, genau die gefürchteten Hotspots sind nicht eingetretenâ¦â
Auch die sehr bekannte Seite von 
Martin Blum enthält unzählige detaillierte Touren, ohne dass es 
deshalb zu Problemen oder gar Trailsperrungen gekommen wäre.
Während die Gesetze die Unschuldsvermutung kennen, gilt diese anscheinend beim Biken nicht.  
Da wird Trail Toleranz von Wanderern und anderen Naturnutzern eingefordert, aber unter  
Biker-Kollegen wird sie verweigert. Wir sollten tolerieren, dass es auch noch den anderen 
Mountainbiker gibt. Jeden anderen Biker als potentiellen Störenfried zu betrachten, kann 
jedenfalls nicht der Weisheit letzter Schluss sein. 
Die übertriebene Auslegung der Kodizes führt zu einer selbstauferlegten Form der Zensur und 
Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch andere Biker. Was sich der Staat nie trauen 
würde, schaffen wir selbst. Da gehen Menschen für die Freiheit des Internets auf die StraÃe 
und hier macht man sich wegen Wanderwegen an. 
In Anlehnung an die DIMB-Kampagne â
Wir sind Mountainbikerâ gilt für 
jeden von uns:
Auch ich bin Mountainbiker! 
Ciao
Roland