23.02.19 tacherting

Edith sagt: das folgende bezieht sich auf EVO 6 - EVO 3 kenn ich nicht! ;))

Die Nabe wandert im Hinterbau ein Stück nach rechts, damit das LR bei außermittigem Zentrieren mittig im Rahmen steht. Dadurch wandert die Kettenlinie weiter nach rechts / außen. Somit läuft die Kette auf den großen Ritzeln weniger schräg als vorher, auf den kleinen mehr. Der Kettenschräglauf sollte sich insgesamt aber ausgleichen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nabe wandert im Hinterbau ein Stück nach rechts, damit das LR bei außermittigem Zentrieren mittig im Rahmen steht. Dadurch wandert die Kettenlinie weiter nach rechts / außen. Somit läuft die Kette auf den großen Ritzeln weniger schräg als vorher, auf den kleinen mehr. Der Kettenschräglauf sollte sich insgesamt aber ausgleichen...

Tut mir Leid, aber so ist es nur bei Evo6 erklärt und dargestellt, Evo3 ist nicht asymmetrisch!
 
Sorry. Hab ich nicht richtig gelesen.
EVO 3 macht m.E. Probleme, wenn ich ne normale X12-Nabe einbaue: dann muss ich die Schaltung anders einstellen (lästig, aber unproblematisch), vor allem aber wird die Bremse nicht mehr passen - und das lässt sich vermutlich auch nicht ausgleichen beim Flat-Mount-Standard, der dort offensichtlich verbaut wird. Also wird am 4One nur die spezielle Nabe passen. Und das sist somit weniger kompatibel als EVO6, wo mann ein LR einfach etwas außermittig zentrieren kann, damit es reinpasst...
Aber vorne ne 12 mm Steckachse ist auch nicht Standard - insofern einfach den passenden Syntace-LRS dazu kaufen und alles ist gut ;)
 
Aber vorne ne 12 mm Steckachse ist auch nicht Standard - insofern einfach den passenden Syntace-LRS dazu kaufen und alles ist gut ;)

Genau das ist wahrscheinlich auch Sinn und Zweck der Sache.

Deshalb habe ich mich soeben gegen das 4One entschieden und einen anderen, schönen Rahmen geordert. Die Geometrie scheint mir für einen großen Fahrer auch etwas verzockt. Aber: Ohne ein bisschen Farbe wie bunte Naben kommt mir kein Bike unter den Hintern. ;)
 
12x100 mm an der Gabel ist Standard bei Cyclocross und Rennrad!!! Macht also durchaus Sinn und alle gängigen LRS gibt es so auch.
@supasini : Der Bremsscheibenflansch ist bei Evo3 unverändert (genauso wie auch bei Evo6)!
 
@MX-Bubu: Hast recht. Hatte ich dann auch gesehen. Standard würde ich jetzt nicht sagen, aber doch recht gängig. Bei den von mir ins Auge gefassten Gravelbike Gabeln (z.B. 3T Luteus II Team) hatte ich meist 15*100 mm gesehen.
 
Ich denke man muss hier etwas Richtigstellen:

Die Grafik zum EVO3 am 4-One Gravel ist so leider etwas ungut dargestellt und auch falsch. Der Text leider auch. Wird geändert.

Fakt ist:

Evo 3 ist wie Evo 6 ein asymetrischer Hinterbau in dem einfach ein asymetrisches Hinterrad eingebaut ist.

Bei Evo 3 wird eine handelsübliche 142mm x 12 Nabe verwendet bei der die Felge nicht mittig zu den Endkappen steht sondern fast mittig über den Nabenflanschen.

Es kann also jedes beliebige 142x12 Laufrad durch "aus der mitte zentrieren" passend für das 4-one passend gemacht werden.
 
Ich habe mir gerade mal die Geo-Daten des 4-One angesehen, da mir das Rad ausserordentlich gut gefällt.
Aber, kann es sein, dass LV hier versucht hat ein MTB zu generieren?
die OR-Länge und der Reach erscheint mir doch schon sehr lang geraten.
oder ist das Rad auf einen extrem kurzen Vorbau und Race-Lenker, ohne reach konzipiert worden?

im Vergleich mit anderen Gravel-Bikes, erschließt sich mir der Sinn, des langen Rahmens nicht so ganz.
 
evo3 muss dann 1,5mm aussermittig zentriert werden, herrlich! Hauptsache ein eigener neuer Standard.
Ich fühle mich verarscht :D Aber solange die Kasse klingelt und man genug eigene Laufräder verkaufen kann wird das keinen interessieren.
 
stimmt - ich würde XL brauchen, das ist aber satte 6 cm länger als mein aktuelles Reiserad (Oberrohr und Reach!). Da fahre ich einen Vorbau mit 100 mm, würde bei gleicher Länge also einen 40er Vorbau erfordern, für ein Gravel/Reiserad wirklich eine sehr ungewöhnliche Geometrie. Käme wohl auf einen Test an...
 
Ich habe mir gerade mal die Geo-Daten des 4-One angesehen, da mir das Rad ausserordentlich gut gefällt.
Aber, kann es sein, dass LV hier versucht hat ein MTB zu generieren?

Bei meiner Länge würde mir der Sattelstützenauszug nicht gefallen. Beim MTB wäre das für mich ok, aber nicht beim Crosser. Denke man möchte hier die Eightpins ermöglichen, aber das ist für mich persönlich keine wichtige Option.
 
Ich denke man muss hier etwas Richtigstellen:

Die Grafik zum EVO3 am 4-One Gravel ist so leider etwas ungut dargestellt und auch falsch. Der Text leider auch. Wird geändert.

Fakt ist:

Evo 3 ist wie Evo 6 ein asymetrischer Hinterbau in dem einfach ein asymetrisches Hinterrad eingebaut ist.

Bei Evo 3 wird eine handelsübliche 142mm x 12 Nabe verwendet bei der die Felge nicht mittig zu den Endkappen steht sondern fast mittig über den Nabenflanschen.

Es kann also jedes beliebige 142x12 Laufrad durch "aus der mitte zentrieren" passend für das 4-one passend gemacht werden.
Ist das hier von offizieller Seite oder nur eine Vermutung
 
stimmt - ich würde XL brauchen, das ist aber satte 6 cm länger als mein aktuelles Reiserad (Oberrohr und Reach!). Da fahre ich einen Vorbau mit 100 mm, würde bei gleicher Länge also einen 40er Vorbau erfordern, für ein Gravel/Reiserad wirklich eine sehr ungewöhnliche Geometrie. Käme wohl auf einen Test an...

Was ich gesehen hab wurde ein breiter Lenker entwickelt. Und es wird mit kurzen vorbau gefahren. Ist wohl ein Gesamtkonzept das sich nicht am Blatt vergleichen lässt. Eine reine Reisegurke will's nicht sein. Es wurde schon darauf hingearbeitet die limitierenden Faktoren im Gelände zu bearbeiten. Lenker ist limitierend. Kann ich aus Erfahrung sagen. Wenn ich an meinen Ghost crosser denk.
 
Das MK14 gibts da auch noch als Auslaufmodell (Birthday Edition)

Die Website zeigt dieses Angebot immer noch. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, daß zumindest die Variante in der Größe XL definitiv seit November 2018 nicht mehr erhältlich ist. Ich habe damals nämlich den -nach Aussage des Verkäufers- letzten in Deutschland erhältlichen Rahmen bekommen, und das war auch nur über krumme Wege und eine Tausch-Aktion möglich.

Wie es mit den anderen Größen aussieht, weiß ich nicht.

Die 1% Regelung gibt es immer noch.

Hierzu kann ich als Besitzer einer Mini-Firma eine fundierte Aussage treffen:

Grundsätzlich darf eine Firma ihren Angestellten ein Dienstrad zur Verfügung stellen, ohne daß dieser geldwerte Vorteil versteuert werden muß. Auch Sozialbeiträge fallen nicht an.

Wer mir das nicht glaubt: Diese Regelung ist brandneu. Sie gilt ab dem 01.01.2019. Man kann es im EStG, §3, Nr. 37 nachlesen.

Die Regelung ist absolut eindeutig, muß aber richtig und im Kontext des §3 interpretiert werden:

- Die Regelung greift nur, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad freiwillig (insbesondere ohne Verpflichtung für die Zukunft) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überläßt, und

- wenn es sich bei dem Fahrrad nicht um ein KFZ in Sinne von § soundso handelt.

Hier liegen die Knackpunkte:

So manches E-Bike ist ein KFZ im gesetzlichen bzw. steuerlichen Sinne (ich kenne mich mit E-Bikes nicht aus, deshalb kann ich nichts dazu sagen). Zweitens sind die meisten Leasing-Modelle darauf ausgelegt (die Anbieter konnten einfach auf die neue Regelung noch nicht reagieren), daß ein Teil des Arbeitslohns in die Überlassung des Fahrrades umgewandelt wird, d.h. der Arbeitnehmer möchte das Fahrrad und verzichtet dafür auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Lohns. In diesem Fall erbringt der Arbeitgeber aber die Leistung gerade nicht freiwillig und zusätzlich zum vereinbarten Lohn, sondern das Fahrrad wird zum Teil des Lohns und kann damit nicht steuerfrei sein.

Zusammenfassend:

95% der Leasing-Modelle führen derzeit noch dazu, daß das überlassene Fahrrad per 1%-Methode oder per Fahrtenbuch versteuert werden muß, weil sie auf einer Lohnumwandlung beruhen. Die Überlassung eines E-Bikes muß ebenso versteuert werden, wenn das E-Bike ein KFZ ist. Grundsätzlich wäre es für den Arbeitgeber aber leicht, Angestellten ein Fahrrad ohne Versteuerung zur Verfügung zu stellen, nämlich indem dies freiwillig und zusätzlich zum Lohn geschieht und es sich nicht um ein E-Bike handelt (dann sind alle auf der sicheren Seite).

Natürlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Leasing-Anbieter einzubinden, wenn er seinen Angestellten auf diese Weise freiwillig und zusätzlich zur Bezahlung etwas Gutes tun will! Er könnte Fahrräder (wie andere notwendige Betriebsmittel auch) einfach kaufen (ggf. über Bankkredite finanziert), die Vorsteuer dafür ziehen, sie über eine angemessene Dauer abschreiben und die Abschreibungen als Betriebsausgabe voll ansetzen, und sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs den Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.

Ist das echt so ein Thema.

Ja, tatsächlich. Ich leide selbst darunter. Nachdem ich jahrzehntelang die schweineteuren Flaschen von Sigg verwendet habe in dem Glauben, ich würde meiner Gesundheit durch "ALU statt Plastik" etwas Gutes tun, sind mir eines Tages die Augen aufgegangen. Alle Hersteller von Alu-Flaschen müssen nämlich eine Innenbeschichtung aus Chemie-Dreck verwenden, weil sich Alu gerne in Fruchtsäften oder überhaupt in saurem Milieu löst. Natürlich entsteht dadurch kein Loch in der Flasche, aber was hohe Dosen Alu im Organismus anrichten, besonders im Gehirn, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Ich habe also versucht, herauszufinden, aus welchem Material diese Innenbeschichtung bei Sigg besteht. Es gibt absolut keine Informationen darüber (jedenfalls damals), und Sigg hat sich geweigert, zur Aufklärung beizutragen. Im Zuge meiner Recherchen bin ich auf schockierende Videos gestoßen, die gezeigt haben, wie die Innenbeschichtung einer solchen Flasche nach einiger Zeit aussieht. Zuerst wollte ich das nicht glauben; das hat sich schlagartig geändert, als ich mit einer Taschenlampe in meine drei Flaschen hineingeleuchtet habe.

Jetzt weiß ich jedenfalls, daß die komischen Brocken, die ich beim Trinken ab und an geschluckt habe, kein Bestandteil des Apfelschorles oder Iso-Getränks waren, und wer weiß, wie viel von dem Chemie-Dreck sich zusätzlich unauffällig in den Gesöffen gelöst hatte. Wenn wir in den USA wären und ich gesundheitliche Probleme bekäme, könnte ich Sigg wahrscheinlich auf 280 Mio $ Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen ...

Sinn der langen Vorrede:

Ich habe daraufhin für viel Geld einige Edelstahl-Flaschen samt passendem Flaschenhalter gekauft, für insgesamt wohl 150 EUR.

Und jetzt: Die Flaschenhalter haben eine ungewöhnliche Form, die Flaschen passen nur in diese Halter. Die Halter mit Flaschen wiederum passen nicht in den 301 MK14, den ich gekauft habe; bei meinem MK9 war das kein Problem.

Super - was soll ich jetzt machen? Ich werde mit Sicherheit nie wieder aus Plastik oder Alu trinken (je älter man wird, desto eher achtet man auf die Gesundheit :) - ich bin zwar nicht mehr jung, aber noch nicht im "kommt-eh-nicht-mehr-drauf-an"-Alter). Dummerweise habe ich -trotz mehrstündiger Suche- noch keine Edelstahl-Flasche gefunden, die in einen normalen Flaschenhalter paßt; schon gar nicht scheint es Edelstahl-Flaschen mit der typischen Einbuchtung (Rille) zu geben.

Mit den 150 EUR Fehlinvestition könnte ich ja vielleicht noch leben (schließlich gibt es eBay), aber ich finde einfach nichts aus Edelstahl, das in den Rahmen passen will.

Fazit: Die Möglichkeit, wenigstens eine einzige Flasche ordentlich und jederzeit erreichbar am Rahmen zu befestigen, auch wenn diese etwas Übergröße oder eine etwas ungewöhnliche Form hat, ist enorm wichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Website zeigt dieses Angebot immer noch. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, daß zumindest die Variante in der Größe XL definitiv seit November 2018 nicht mehr erhältlich ist. Ich habe damals nämlich den -nach Aussage des Verkäufers- letzten in Deutschland erhältlichen Rahmen bekommen, und das war auch nur über krumme Wege und eine Tausch-Aktion möglich.

Wie es mit den anderen Größen aussieht, weiß ich nicht.



Hierzu kann ich als Besitzer einer Mini-Firma eine fundierte Aussage treffen:

Grundsätzlich darf eine Firma ihren Angestellten ein Dienstrad zur Verfügung stellen, ohne daß dieser geldwerte Vorteil versteuert werden muß. Auch Sozialbeiträge fallen nicht an.

Wer mir das nicht glaubt: Diese Regelung ist brandneu. Sie gilt ab dem 01.01.2019. Man kann es im EStG, §3, Nr. 37 nachlesen.

Die Regelung ist absolut eindeutig, muß aber richtig und im Kontext des §3 interpretiert werden:

- Die Regelung greift nur, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad freiwillig (insbesondere ohne Verpflichtung für die Zukunft) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überläßt, und

- wenn es sich bei dem Fahrrad nicht um ein KFZ in Sinne von § soundso handelt.

Hier liegen die Knackpunkte:

So manches E-Bike ist ein KFZ im gesetzlichen bzw. steuerlichen Sinne (ich kenne mich mit E-Bikes nicht aus, deshalb kann ich nichts dazu sagen). Zweitens sind die meisten Leasing-Modelle darauf ausgelegt (die Anbieter konnten einfach auf die neue Regelung noch nicht reagieren), daß ein Teil des Arbeitslohns in die Überlassung des Fahrrades umgewandelt wird, d.h. der Arbeitnehmer möchte das Fahrrad und verzichtet dafür auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Lohns.

Zusammenfassend:

95% der Leasing-Modelle führen derzeit noch dazu, daß das überlassene Fahrrad per 1%-Methode oder per Fahrtenbuch versteuert werden muß, weil sie auf einer Lohnumwandlung beruhen. Die Überlassung eines E-Bikes muß ebenso versteuert werden, wenn das E-Bike ein KFZ ist. Grundsätzlich wäre es für den Arbeitgeber aber leicht, Angestellten ein Fahrrad ohne Versteuerung zur Verfügung zu stellen, nämlich indem dies freiwillig und zusätzlich zum Lohn geschieht und es sich nicht um ein E-Bike handelt (dann sind alle auf der sicheren Seite).

Natürlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Leasing-Anbieter einzubinden, wenn er seinen Angestellten auf diese Weise freiwillig und zusätzlich zur Bezahlung etwas Gutes tun will! Er könnte Fahrräder (wie andere notwendige Betriebsmittel auch) einfach kaufen (ggf. über Bankkredite finanziert), die Vorsteuer dafür ziehen, sie über eine angemessene Dauer abschreiben und die Abschreibungen als Betriebsausgabe voll ansetzen, und sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs den Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.



Ja, tatsächlich. Ich leide selbst darunter. Nachdem ich jahrzehntelang die schweineteuren Flaschen von Sigg verwendet habe in dem Glauben, ich würde meiner Gesundheit durch "ALU statt Plastik" etwas Gutes tun, sind mir eines Tages die Augen aufgegangen. Alle Hersteller von Alu-Flaschen müssen nämlich eine Innenbeschichtung aus Chemie-Dreck verwenden, weil sich Alu gerne in Fruchtsäften oder überhaupt in saurem Milieu löst. Natürlich entsteht dadurch kein Loch in der Flasche, aber was hohe Dosen Alu im Organismus anrichten, besonders im Gehirn, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

Ich habe also versucht, herauszufinden, aus welchem Material diese Innenbeschichtung bei Sigg besteht. Es gibt absolut keine Informationen darüber (jedenfalls damals), und Sigg hat sich geweigert, zur Aufklärung beizutragen. Im Zuge meiner Recherchen bin ich auf schockierende Videos gestoßen, die gezeigt haben, wie die Innenbeschichtung einer solchen Flasche nach einiger Zeit aussieht. Zuerst wollte ich das nicht glauben; das hat sich schlagartig geändert, als ich mit einer Taschenlampe in meine drei Flaschen hineingeleuchtet habe.

Jetzt weiß ich jedenfalls, daß die komischen Brocken, die ich beim Trinken ab und an geschluckt habe, kein Bestandteil des Apfelschorles oder Iso-Getränks waren, und wer weiß, wie viel von dem Chemie-Dreck sich zusätzlich unauffällig in den Gesöffen gelöst hatte. Wenn wir in den USA wären und ich gesundheitliche Probleme bekäme, könnte ich Sigg wahrscheinlich auf 280 Mio $ Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen ...

Sinn der langen Vorrede:

Ich habe daraufhin für viel Geld einige Edelstahl-Flaschen samt passendem Flaschenhalter gekauft, für insgesamt wohl 150 EUR.

Und jetzt: Die Flaschenhalter haben eine ungewöhnliche Form, die Flaschen passen nur in diese Halter. Die Halter mit Flaschen wiederum passen nicht in den 301 MK14, den ich gekauft habe; bei meinem MK9 war das kein Problem.

Super - was soll ich jetzt machen? Ich werde mit Sicherheit nie wieder aus Plastik oder Alu trinken (je älter man wird, desto eher achtet man auf die Gesundheit :) - ich bin zwar nicht mehr jung, aber noch nicht im "kommt-eh-nicht-mehr-drauf-an"-Alter). Dummerweise habe ich -trotz mehrstündiger Suche- noch keine Edelstahl-Flasche gefunden, die in einen normalen Flaschenhalter paßt; schon gar nicht scheint es Edelstahl-Flaschen mit der typischen Einbuchtung (Rille) zu geben.

Mit den 150 EUR Fehlinvestition könnte ich ja vielleicht noch leben (schließlich gibt es eBay), aber ich finde einfach nichts aus Edelstahl, das in den Rahmen passen will.

Fazit: Die Möglichkeit, wenigstens eine einzige Flasche ordentlich und jederzeit erreichbar am Rahmen zu befestigen, auch wenn diese etwas Übergröße oder eine etwas ungewöhnliche Form hat, ist enorm wichtig.

Hi,
vielleicht passt die?

https://www.outdoortrends.de/esbit-...MIl8DKycK04QIVlYbVCh0i8AuWEAQYASABEgKa6fD_BwE

Gruß,
Martin
 
Noch eine Frage zur Geometrie des MK15:

Ihr könnt meinem vorigen Beitrag entnehmen, daß ich letztes Jahr noch die Birthday-Edition des MK14 (Größe XL) erwischt habe. Ich bin hauptsächlich am Uphill interessiert und komme dabei manchmal an die physikalischen / fahrtechnischen Grenzen, so daß ein längerer Hinterbau für mich von Vorteil wäre, oder genauer gesagt, ein möglichst großer horizontaler Abstand zwischen Sattel und Berührpunkt Hinterrad-Boden.

Wenn ich die Geometrie-Zeichnung richtig interpretiere, so befindet sich die Sattel-Aufhängung beim MK15 um volle 11 mm weiter vorne als beim MK14 (bei ungefähr gleichem Auszug des Sattels, jeweils gemessen ab dem Punkt, an dem das Hinterrad den Boden berührt). Dies scheint auch nicht ein zu steiles Sitzen zu bedingen; offenbar sind das Ober- und Unterrohr auch entsprechend verlängert worden.

Hierzu zwei Fragen:

1) Ist diese Interpretation der Zeichnung richtig?

2) Wäre es dann für mich nicht besser, den MK14 gegen einen MK15 zu tauschen (das ginge im Moment noch problemlos, da ich noch keine Zeit hatte, mit dem Aufbau zu beginnen; alle Teile liegen jungfräulich und OVP im Keller ...)?

Sagt jetzt bitte nicht, ich solle den Sattel beim MK14 doch einfach entsprechend vorschieben ... ich mag nämlich nicht steil sitzen und müßte deshalb dann einen verrückt langen Vorbau fahren, was wieder andere Nachteile hat ...

Was meint Ihr dazu? Klettert der MK15 besser als der MK14?
 
Kann mir nicht vorstellen, dass hier schon jemand Auskunft geben kann. Warum fragst Du nicht einfach bei Syntace/LV nach?
OK, vielen Dank, gute Idee. Ich dachte, daß es die MK15 bereits in freier Wildbahn gibt. Ich hätte vorher wohl recherchieren sollen - im Moment noch kein Angebot für das Frameset im deutschen Internet ...
 
Noch eine Frage zur Geometrie des MK15:

Ihr könnt meinem vorigen Beitrag entnehmen, daß ich letztes Jahr noch die Birthday-Edition des MK14 (Größe XL) erwischt habe. Ich bin hauptsächlich am Uphill interessiert und komme dabei manchmal an die physikalischen / fahrtechnischen Grenzen, so daß ein längerer Hinterbau für mich von Vorteil wäre, oder genauer gesagt, ein möglichst großer horizontaler Abstand zwischen Sattel und Berührpunkt Hinterrad-Boden.

Wenn ich die Geometrie-Zeichnung richtig interpretiere, so befindet sich die Sattel-Aufhängung beim MK15 um volle 11 mm weiter vorne als beim MK14 (bei ungefähr gleichem Auszug des Sattels, jeweils gemessen ab dem Punkt, an dem das Hinterrad den Boden berührt). Dies scheint auch nicht ein zu steiles Sitzen zu bedingen; offenbar sind das Ober- und Unterrohr auch entsprechend verlängert worden.

Hierzu zwei Fragen:

1) Ist diese Interpretation der Zeichnung richtig?

2) Wäre es dann für mich nicht besser, den MK14 gegen einen MK15 zu tauschen (das ginge im Moment noch problemlos, da ich noch keine Zeit hatte, mit dem Aufbau zu beginnen; alle Teile liegen jungfräulich und OVP im Keller ...)?

Sagt jetzt bitte nicht, ich solle den Sattel beim MK14 doch einfach entsprechend vorschieben ... ich mag nämlich nicht steil sitzen und müßte deshalb dann einen verrückt langen Vorbau fahren, was wieder andere Nachteile hat ...

Was meint Ihr dazu? Klettert der MK15 besser als der MK14?

Falls du die Eightpins Sattelstütze mit den 26mm Setback hast (siehe Liteville GeometriezeichnungMK14) kannst du bei Eigthpins nachfragen, ok es das Sattelrohr ohne Setback noch gibt. Dann sitzt du wesentlich steiler. Und natürlich näher am Lenker. Im 301 MK14 Forum haben das in der Anfangszeit des MK14 ,als die Eightpins noch nicht verfügbar war, mehrere User getestet. Lies mal nach.
 
@rolahell Vielen Dank für die Hilfe!

Ich habe wie von Dir vermutet diese Sattelstütze mit 26 mm Setback. Aber eigentlich möchte ich (hatte ich glaube ich schon angemerkt) den Sattel nicht nach vorne schieben, weil ich dann einen ziemlich langen Vorbau fahren müßte, was vermutlich wieder andere Nachteile hat. Ich sitze nicht gerne steil ...

Ich möchte demnächst einfach mal bei LV nachfragen, ob der MK15 tatsächlich wie von mir vermutet aufgrund der neuen Geometrie besser klettert. Falls das nicht der Fall ist (ich hätte die Zeichnungen dann falsch verstanden), hat sich das Problem ohnehin erledigt. Falls es doch zutrifft, kann ich immer noch den Rahmen tauschen, oder nicht? Ein nagelneuer MK14 müßte sich eigentlich noch gut verkaufen lassen.

Ich hoffe nur, daß meine Eightpins auch in den MK15 passen würde ...

Vielleicht ist mein Problem ohnehin nicht wirklich eins. Ich habe nämlich statt der Standard-Pike (gegen entsprechenden Aufpreis) die absenkbare Version geordert (damit kann ich die Front immerhin um 30 mm tiefer legen - den genauen Wert muß ich nochmals nachlesen). Andererseits ist auch das nicht wirklich ein Grund dafür, auf die "bessere" Geometrie des MK15 zu verzichten ...
 
Zuletzt bearbeitet:
... dass das MK15 besser klettert als das Mk14 wage ich zu bezweifeln, zumindest in der Theorie wird der flachere Lenkwinkel, das kürzere Oberrohr und der leicht (4,33mm) kürzere Hinterbau eher den Trend zur Abfahrtslastigkeit weiter fördern.
Ich bin ja ein Freund von langen Trails bergab. Die erarbeite ich mir aber immer selbst bergauf und muss sagen, dass das MK14 bergauf (mit den Carbonrädern und ohne Setback) schon gut geht. Ich habe da nix zu meckern. Passt dir der Rahmen evtl. doch nicht ganz? Oder Fahrwerkseinstellung?
 
Passt dir der Rahmen evtl. doch nicht ganz? Oder Fahrwerkseinstellung?

Nein, nein - ich hab's ja noch nicht einmal zusammengebaut, geschweige denn ausprobiert! Alle Teile liegen noch OVP im Keller. Ich habe lediglich gestern zufällig den MK15 auf der Homepage von Liteville gesehen und dann die Zeichnungen verglichen. Dabei bin ich zu der Meinung gelangt -auf rein theoretischem Wege-, daß das MK15 besser klettern müßte als das MK14, da beim MK15 bei gleichem Auszug der Sattel ungefähr 11 mm weiter vorne ist, horizontal gemessen ab der Mitte der Hinterrad-Achse (und somit ab dem Berührpunkt Hinterrad-Boden).

Übrigens interpretiere ich die Zeichnungen anders. Bist Du sicher, daß das Oberrohr beim MK15 verkürzt worden ist? Entweder ich habe einen Denkfehler, oder es ist verlängert worden ...
 
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