Die Website zeigt dieses Angebot immer noch. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, daß zumindest die Variante in der Größe XL definitiv seit November 2018 nicht mehr erhältlich ist. Ich habe damals nämlich den -nach Aussage des Verkäufers- letzten in Deutschland erhältlichen Rahmen bekommen, und das war auch nur über krumme Wege und eine Tausch-Aktion möglich.
Wie es mit den anderen Größen aussieht, weiß ich nicht.
Hierzu kann ich als Besitzer einer Mini-Firma eine fundierte Aussage treffen:
Grundsätzlich darf eine Firma ihren Angestellten ein Dienstrad zur Verfügung stellen,
ohne daß dieser geldwerte Vorteil versteuert werden muß. Auch Sozialbeiträge fallen nicht an.
Wer mir das nicht glaubt: Diese Regelung ist brandneu. Sie gilt ab dem 01.01.2019. Man kann es im
EStG, §3, Nr. 37 nachlesen.
Die Regelung ist absolut eindeutig, muß aber richtig und im Kontext des §3 interpretiert werden:
- Die Regelung greift nur, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad
freiwillig (insbesondere ohne Verpflichtung für die Zukunft)
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überläßt, und
- wenn es sich bei dem Fahrrad nicht um ein KFZ in Sinne von § soundso handelt.
Hier liegen die Knackpunkte:
So manches E-Bike ist ein KFZ im gesetzlichen bzw. steuerlichen Sinne (ich kenne mich mit E-Bikes nicht aus, deshalb kann ich nichts dazu sagen). Zweitens sind die meisten Leasing-Modelle darauf ausgelegt (die Anbieter konnten einfach auf die neue Regelung noch nicht reagieren), daß
ein Teil des Arbeitslohns in die Überlassung des Fahrrades
umgewandelt wird, d.h. der Arbeitnehmer möchte das Fahrrad und verzichtet dafür auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Lohns.
Zusammenfassend:
95% der Leasing-Modelle führen derzeit noch dazu, daß das überlassene Fahrrad per 1%-Methode oder per Fahrtenbuch versteuert werden muß, weil sie auf einer Lohnumwandlung beruhen. Die Überlassung eines E-Bikes muß ebenso versteuert werden, wenn das E-Bike ein KFZ ist. Grundsätzlich wäre es für den Arbeitgeber aber leicht, Angestellten ein Fahrrad ohne Versteuerung zur Verfügung zu stellen, nämlich indem dies freiwillig und zusätzlich zum Lohn geschieht und es sich nicht um ein E-Bike handelt (dann sind alle auf der sicheren Seite).
Natürlich ist der Arbeitgeber
nicht verpflichtet, einen Leasing-Anbieter einzubinden, wenn er seinen Angestellten auf diese Weise freiwillig und zusätzlich zur Bezahlung etwas Gutes tun will! Er könnte Fahrräder (wie andere notwendige Betriebsmittel auch) einfach kaufen (ggf. über Bankkredite finanziert), die Vorsteuer dafür ziehen, sie über eine angemessene Dauer abschreiben und die Abschreibungen als Betriebsausgabe voll ansetzen, und sie ab dem Zeitpunkt des Kaufs den Angestellten steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.
Ja, tatsächlich. Ich leide selbst darunter. Nachdem ich jahrzehntelang die schweineteuren Flaschen von Sigg verwendet habe in dem Glauben, ich würde meiner Gesundheit durch "ALU statt Plastik" etwas Gutes tun, sind mir eines Tages die Augen aufgegangen. Alle Hersteller von Alu-Flaschen müssen nämlich eine Innenbeschichtung aus Chemie-Dreck verwenden, weil sich Alu gerne in Fruchtsäften oder überhaupt in saurem Milieu löst. Natürlich entsteht dadurch kein Loch in der Flasche, aber was hohe Dosen Alu im Organismus anrichten, besonders im Gehirn, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.
Ich habe also versucht, herauszufinden, aus welchem Material diese Innenbeschichtung bei Sigg besteht. Es gibt absolut keine Informationen darüber (jedenfalls damals), und Sigg hat sich geweigert, zur Aufklärung beizutragen. Im Zuge meiner Recherchen bin ich auf schockierende Videos gestoßen, die gezeigt haben, wie die Innenbeschichtung einer solchen Flasche nach einiger Zeit aussieht. Zuerst wollte ich das nicht glauben; das hat sich schlagartig geändert, als ich mit einer Taschenlampe in meine drei Flaschen hineingeleuchtet habe.
Jetzt weiß ich jedenfalls, daß die komischen Brocken, die ich beim Trinken ab und an geschluckt habe, kein Bestandteil des Apfelschorles oder Iso-Getränks waren, und wer weiß, wie viel von dem Chemie-Dreck sich zusätzlich unauffällig in den Gesöffen gelöst hatte. Wenn wir in den USA wären und ich gesundheitliche Probleme bekäme, könnte ich Sigg wahrscheinlich auf 280 Mio $ Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen ...
Sinn der langen Vorrede:
Ich habe daraufhin für viel Geld einige Edelstahl-Flaschen samt passendem
Flaschenhalter gekauft, für insgesamt wohl 150 EUR.
Und jetzt: Die
Flaschenhalter haben eine ungewöhnliche Form, die Flaschen passen nur in diese Halter. Die Halter mit Flaschen wiederum passen nicht in den 301 MK14, den ich gekauft habe; bei meinem MK9 war das kein Problem.
Super - was soll ich jetzt machen? Ich werde mit Sicherheit nie wieder aus Plastik oder Alu trinken (je älter man wird, desto eher achtet man auf die Gesundheit
- ich bin zwar nicht mehr jung, aber noch nicht im "kommt-eh-nicht-mehr-drauf-an"-Alter). Dummerweise habe ich -trotz mehrstündiger Suche- noch keine Edelstahl-Flasche gefunden, die in einen normalen
Flaschenhalter paßt; schon gar nicht scheint es Edelstahl-Flaschen mit der typischen Einbuchtung (Rille) zu geben.
Mit den 150 EUR Fehlinvestition könnte ich ja vielleicht noch leben (schließlich gibt es
eBay), aber ich finde einfach nichts aus Edelstahl, das in den Rahmen passen will.
Fazit: Die Möglichkeit, wenigstens eine einzige Flasche ordentlich und jederzeit erreichbar am Rahmen zu befestigen, auch wenn diese
etwas Übergröße oder eine
etwas ungewöhnliche Form hat, ist enorm wichtig.