Hi Leute!
Demletzt hatten wir in unserer lockeren Bikerunde das Gesprächsthema "2m-Regel". Ich habe mal gehört, das im Pfälzer Wald trotzt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, in dem ja die 2m-Regel nicht gültig ist, die 2m-Regel greift. Das liegt angeblich daran, da der Pfälzer Wald ein Naturpark ist.
Mich würde mal interessieren, wie die Rechtsverdreher das sehen!
(nicht böse sein wegen dem Ausdruck, das musste ich einfach sagen. Wollte selbst mal Jura studieren!
).
Grüße und schonmal Danke im Voraus!
nico
P.S.: Wenn ich jetzt ne Tourbeschreibung für Trails unter 2m im Pfälzer Wald veröffentlichen würde (z.B. auf meiner HP), würde ich mich dan strafbar machen?
Demletzt hatten wir in unserer lockeren Bikerunde das Gesprächsthema "2m-Regel". Ich habe mal gehört, das im Pfälzer Wald trotzt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, in dem ja die 2m-Regel nicht gültig ist, die 2m-Regel greift. Das liegt angeblich daran, da der Pfälzer Wald ein Naturpark ist.
Mich würde mal interessieren, wie die Rechtsverdreher das sehen!


Grüße und schonmal Danke im Voraus!
nico
P.S.: Wenn ich jetzt ne Tourbeschreibung für Trails unter 2m im Pfälzer Wald veröffentlichen würde (z.B. auf meiner HP), würde ich mich dan strafbar machen?