Ich denke das macht keinen Unterschied bei der Verwendung von Aufnahmen.
Beispiel: Zu dichtes Überholen und Abdrängen kann auch als Nötigung betratet werden. Das ist auch ein Straftatbestand. Trotzdem wird da eine Dashcam Aufnahme problematisch sein.
oder
Man fotografiert das Nummernschild eines Falschparkers vor seiner Ausfahrt. Das ist erlaubt, obwohl Falschparken keine Straftat ist.
Wie schon ausgeführt, wird es an der Situation hängen, unter welchen Umständen die Aufnahmen gemacht wurden. Eine Aufnahme, die man nur macht weil man gerade etwas beobachtet oder eine Aufnahme, weil man gerade mit ständig laufender Dashcam zufällig vorbeifährt.