Absichtliche Fallen für Biker

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Zwischen 06. und 08.04.2018: Nylonseil und Nägel auf einer reinen MTB-Strecke südl. Freiburg, wo hauptsächlich Kinder unterwegs sind

Am 08.04.2018: Frau legt Äste und Holzstämme auf Trail zwischen Kybfelsen und Sternwaldwiese südl. Freiburg
Ich hätte die Frau bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Ist bei so einer Straftat wohl angebracht.

Wer aus der Gegend ist, sollte auf so eine achten:

Die Tatverdächtige konnte folgendermaßen beschrieben werden:
  • Etwa170 cm groß
  • 30-35 Jahre alt
  • braune/schulterlange Haare
  • Wanderschuhe
  • Sie trug ein weinrotes ärmelloses Shirt, eine Jeanshose und einen auffälligen grünen Wanderrucksack mit dunklem und hellem grün.
Zeugen, die sachdienliche Angaben machen oder Hinweise auf die Frau geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Freiburg-Süd unter 0761-8824421 in Verbindung zu setzen.
Fotos unten in # 1.498
oder im Original-Fahndungsaufruf

Wie sagte der Richter doch beim Urteil gegen den Nürnberger Seilspanner:
Wer so etwas macht, müsse mit einer harten Strafe rechnen, betont der Vorsitzende Richter Dieter Weidlich in der Urteilsbegründung - und schickt an jene, die als selbsternannte Forsthüter Bäume auf Waldwege legen, gleich eine Warnung: Wer Montain-Bike-Fahrer ausheble, brauche nicht auf Bewährung zu hoffen.
 
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Rechte am eigenen Bild...
Ist nicht ohne... Das Thema...
Dürfte nur bei Veröffentlichung (Facebook etc.) ein Problem sein. Solange man nur ein Bild für die Polizei macht, ist das eigentlich kein Problem. Und die sollten das dann eigentlich auch für einen Fandungsaufruf verwenden dürfen.
 
Veröffentlichung ist auch ein schwammiger Begriff im Zusammenhang mit Cloud-Funktionen etc.. eines Smartphones. aber wie dem auch sei. Fakt ist, es ist nicht eindeutig erlaubt und es ist nicht eindeutig verboten. Es kommt auf Details an. Und da ist ein Hinweis, dass es rechtliche Probleme geben KANN, absolut angebracht.
 
Solange man nur ein Bild für die Polizei macht, ist das eigentlich kein Problem
Das ist auch eine "Veröffentlichung". Da die Aufnahme aber nur anlassbezogen gemacht wird, gebe ich dir Recht.

PS: Am 15.5. soll es ein Grundsatzurteil vom BGH für die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen nach Unfällen geben.
 
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Dürfte nur bei Veröffentlichung (Facebook etc.) ein Problem sein. Solange man nur ein Bild für die Polizei macht, ist das eigentlich kein Problem. Und die sollten das dann eigentlich auch für einen Fandungsaufruf verwenden dürfen.

So sehe ich das auch. Die Polizei kann/muss dann über die Verwertung entscheiden. Eigentlich hätte man die Frau sogar festhalten können - rein rechtlich. Denn man war bei Befahren ja selbst gefährdet. Ist aber alleine unpraktisch und ohne Zeugen auch Aussage gegen Aussage.
 
PS: Am 15.5. soll es ein Grundsatzurteil vom BGH für die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen nach Unfällen geben.

Unfall und Straftatbestand ist ein Unterschied. Diese Aktionen werden von der Polizie allgemein als gefährlicher Eingriff in den "Straßenverkehr" bewertet. Das ist ein Straftatbestand, keine Ordnungswidrigkeit. Wie oben erähnt müsstest du die Frau sogar festhalten dürfen.
 
So sehe ich das auch. Die Polizei kann/muss dann über die Verwertung entscheiden. Eigentlich hätte man die Frau sogar festhalten können - rein rechtlich. Denn man war bei Befahren ja selbst gefährdet. Ist aber alleine unpraktisch und ohne Zeugen auch Aussage gegen Aussage.
Satt festhalten, Foto der Situation vor ort machen, polizei informieren und der Person in gebührenden Abstand Folgen, ermittelte Adresse oder Kennzeichen Polizei mit samt dem Foto vom Weg mitteilen...
Wäre so meine Idee...
 
Unfall und Straftatbestand ist ein Unterschied. Diese Aktionen werden von der Polizie allgemein als gefährlicher Eingriff in den "Straßenverkehr" bewertet. Das ist ein Straftatbestand, keine Ordnungswidrigkeit. Wie oben erähnt müsstest du die Frau sogar festhalten dürfen.

Kommt etwas genauer auf die Umstände.
Eine Dashcam die ständig läuft ist nicht erlaubt.


Allerdings gab es schon einen Fall wo ein Fahrer seine Dashcam erst eingeschaltet hatte als ein anderes Auto auffälliges Verhalten zeigt und später dann zwischen diesem Fahrer und dem Nutzer der Dashcam zum Unfall kam.
Da hat der Richter die Dashcam-Aufnahmen in der Verhandlung zugelassen und da es eine selektive Nutzung war ist die Aufnahme auch kein Rechtsverstoß gewesen. Veröffentlichen darf man in solchen Fällen aber auch nicht, wobei wir dann wieder bei der Frage sind ob die Polizei, Staatsanwalt oder Richter dies darf.
 
Kommt etwas genauer auf die Umstände.
Eine Dashcam die ständig läuft ist nicht erlaubt.


Allerdings gab es schon einen Fall wo ein Fahrer seine Dashcam erst eingeschaltet hatte als ein anderes Auto auffälliges Verhalten zeigt und später dann zwischen diesem Fahrer und dem Nutzer der Dashcam zum Unfall kam.
Da hat der Richter die Dashcam-Aufnahmen in der Verhandlung zugelassen und da es eine selektive Nutzung war ist die Aufnahme auch kein Rechtsverstoß gewesen. Veröffentlichen darf man in solchen Fällen aber auch nicht, wobei wir dann wieder bei der Frage sind ob die Polizei, Staatsanwalt oder Richter dies darf.

HAALLOOO - ich versuchte gerade zu erklären, dass wir hier NICHT von einer Dashcam-Situation reden und das Urteil in dem hier beschriebenen Fall nicht relevant ist.
Du fotographierst hier eine Straftatbestand, bei dem du selbst gefährdet bist. Das hat nix miteinander zu tun.
 
Satt festhalten, Foto der Situation vor ort machen, polizei informieren und der Person in gebührenden Abstand Folgen, ermittelte Adresse oder Kennzeichen Polizei mit samt dem Foto vom Weg mitteilen...
Wäre so meine Idee...

Geht natürlich auch. Bleibt das Problem Aussage gegen Aussage. Denn er hätte wahrscheinlich die Frau fotographieren können. Aber nicht bei der eigentlichen Straftat. Da wird sie ihn schon längst bemerkt haben. Bleibt alleine ohne Zeugen einfach schwierig.
Natürlich lässe sich das über DNA nachweisen, aber damit dieser Aufwand getrieben wird, muss in Deutschland immer erst jemand sterben....
 
Unfall und Straftatbestand ist ein Unterschied.
Ich denke das macht keinen Unterschied bei der Verwendung von Aufnahmen.
Beispiel: Zu dichtes Überholen und Abdrängen kann auch als Nötigung betratet werden. Das ist auch ein Straftatbestand. Trotzdem wird da eine Dashcam Aufnahme problematisch sein.
oder
Man fotografiert das Nummernschild eines Falschparkers vor seiner Ausfahrt. Das ist erlaubt, obwohl Falschparken keine Straftat ist.

Wie schon ausgeführt, wird es an der Situation hängen, unter welchen Umständen die Aufnahmen gemacht wurden. Eine Aufnahme, die man nur macht weil man gerade etwas beobachtet oder eine Aufnahme, weil man gerade mit ständig laufender Dashcam zufällig vorbeifährt.
 
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Ich denke das macht keinen Unterschied bei der Verwendung von Aufnahmen.
Beispiel: Zu dichtes Überholen und Abdrängen kann auch als Nötigung betratet werden. Das ist auch ein Straftatbestand. Trotzdem wird da eine Dashcam Aufnahme problematisch sein.
oder
Man fotografiert das Nummernschild eines Falschparkers vor seiner Ausfahrt. Das ist erlaubt, obwohl Falschparken keine Straftat ist.

Wie schon ausgeführt, wird es an der Situation hängen, unter welchen Umständen die Aufnahmen gemacht wurden. Eine Aufnahme, die man nur macht weil man gerade etwas beobachtet oder eine Aufnahme, weil man gerade mit ständig laufender Dashcam zufällig vorbeifährt.

Alles richtig - aber du hast den Punkt nicht verstanden. Es geht um die kontinuierliche Aufnahme. Ist total bescheuert, aber ist so.
Sprich - hättest du einen Beifahrer im Auto, der einen Unfall kommen sieht und würde dieses dann geistesgegenwärtig
mit dem Handy aufzeichnen, wäre diese Aufnahme in jedem Fall zulässig. Es geht nicht um Videos an sich, sondern um Persönlichkeitsrechte, insbesondere da diese Aufnahmen unbemerkt erfolgen. Die möglichen Folgen kannst ja regelmässig im Privatfernsehen verfolgen, bei denen es ganze Sendungen mit russischen Dashcam Aufnahmen gibt. Keiner kennt den Hintergrund solcher Situation und möchtest du so an den Pranger gestellt werden?
Deswegen diskutiert das Gericht ja auch nun darüber, weil echte Dashcam's ja eigentlich Loop laufen.
Hab aber bis jetzt nirgendwo nen Update gelesen, ob Entscheidung getroffen und wie, oder vertagt etc.
 
rrrrrrischtisch. evtl. weil: es noch ein paar tage dauert bis zum 15. mai ...? :ka:
 
(uschi geschnappt, bildchens obsolet)

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zur gesuchten Tatverdächtigen geben? Wer hat im Bereich von Mountainbike-Trails in dieser Region etwas Verdächtiges beobachtet?

Hinweise nehmen die Ermittler unter Telefon 0761 8824421 oder per E-Mail [email protected] entgegen.
 
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endlich mal ein bikender staatsanwalt/richter! :daumen:
 
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