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Hintergründe zum Schilderstreich von Kappis hier:
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/502677616520553
Quelle:
http://www.badische-zeitung.de/radler-kontra-wanderer-immer-wieder-kommt-es-zu-streit
Sehr geehrte Redaktion der badischen Zeitung,
im o.g. Artikel schreiben Sie:
"Im Heidelberger Stadtwald spannten Unbekannte Anfang des Jahres eine dicke Schnur in Kopfhöhe über einen Pfad."
Ich empfinde dies als gefährliche Untertreibung.
Es wurde Stahldrähte gespannt.
Ihr Versuch, diese Anschläge auf Leib und Leben herunterzuspielen ist wie wenn man eine Bombe einen Knallkörper nennt.
mit freundlichen Grüßen
Dominik Papa
Sehr geehrter Herr Kind,
vielen Dank für Ihre Mail.
Meinen Informationen nach wurde der Stahldraht im Heidelberger Stadtwald NICHT in Kopfhöhe gespannt, sondern tiefer – in Kopfhöhe war es ein Stück Paketschnur, das Unbekannte aufgehängt hatten. Von einem Versuch, etwas herunterzuspielen, kann also keine Rede sein – zumal in meinem Text auch von einer dicken Schnur die Rede war.
In einer Sache war ich tatsächlich ungenau: Je nach Größe der Fahrer ist Kopfhöhe ein relativer Begriff.
Gruß,
Patrik Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Achso, nur eine Paketschnur, dann ist es natürlich nicht so schlimm.
Und mit dem tieferen Stahldraht erwischt es ja nur meine Tochter.
Dann können wir ja weiterhin darüber sinnieren, wie schädlich die MTB Reifenspuren für die Harvesterfurchen sind.
Wollen Sie Ihre Antwort nochmal überarbeiten oder bleiben Sie dabei?
Ihren Hang zur Verniedlichung glaube ich in dieser Mail zu erkennen.
Mein Name ist Papa, Sie haben daraus Kind gemacht.
schockierte Grüße
Dominik Papa
Boa, jetzt bin ich gereizt.
Der Lehrer aus Emmendingen wandert gerne, brettert aber auch mit dem Mountainbike durch die Pampa.
(...) dass Radler im Wald nur über Wege brettern dürfen, die breiter als zwei Meter sind.
... und nicht die Radl-Rowdies, die sie erwartet haben...
Sehr geehrter Herr Hauser,
im aktuellen Disput um das Verbot des Radfahrens auf schmalen Waldwegen erschien in Ihrer Zeitung am 17.Februar folgender Artikel:
http://www.badische-zeitung.de/radler-kontra-wanderer-immer-wieder-kommt-es-zu-streit
Neben der unterschwellig erkennbaren Pro-Verbotseinstellung stört mich ganz besonders die Verniedlichung der Fallen.
Das Ausbringen von Fallen wie es aktuell von Verfechtern der 2m Regel praktiziert wird kann als versuchter Totschlag gelten.
Ich empfinde es von Ihrem Redakteur äußerst unsensibel, wie er die Fallen herunterspielt.
Ich hätte erwartet, dass sich Ihr Blatt von solchen Anschlägen aufs deutlichste distanziert.
Statt dessen bleibt Herr Müller bei seiner verniedlichenden Haltung.
Möchten Sie diese Korrespondenz bei Facebook wiederfinden oder besteht zukünftig die Chance auf eine ausgewogene Berichterstattung?
mit freundlichen Grüßen
Dominik Papa
Dann sollte jemand aus der Gegend mal einen Artikkel schreiben welche das ganze aus der Radler sicht schreibt.
Wie schaffen es die Erdnuckel nur, alle auf "hat leider nicht geklappt" zu impfen?
Anhang anzeigen 274460
Ja, was mir immer noch fehlt ist die Angabe 10 % von was?
Da glauben ja tatsächlich welche, für jeden 10. Trail würde es dann eine Ausnahme geben.
Doch weit gefehlt.
10 % der Strecke der bisher als Mountainbike-Wege ausgewiesenen Forststraßen sind gemeint.
Also auch nicht des gesamten zur Verfügung stehenden Wegenetzes.
Der 10%-Kompromis ist kein solcher - sondern nur ein schlechter Witz, auf den vor allem die Öffentlichkeit reinfallen soll.
Der Artikel war mehr oder weniger gleich auch in den Stuttgarter-Nachrichten erschienen. Was mich ärgert ist:
Ich - ich spreche jetzt für die Mountainbiker - will gar keine ausgewiesenen Wege, egal, ob im Schwarzwald, der schwäbischen Alb oder sonst wo, ich will einfach die Möglichkeit haben, LEGAL alle Wege gleichberechtigt mit anderen Erholungssuchenden benutzen zu dürfen!
Ist das so schwer zu verstehen?
Für mich sind das Nebelkerzen und eine Beruhigungspille, um die Diskussion von der 2m-Regelung abzulenken.
So, jetzt genug geärgert . Das Unwort Ausnahmeregelung gehört gestrichen durch die Abschaffung des entsprechenden Passus im Waldgesetz!