Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Das Eigentumsrecht wird schon im Grundgesetz eingeschränkt "Eigentum verpflichtet. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Und gemäß dem unmittelbar vorher stehenden Satz wird im Sonderfall Wald durch Bundes- und Landesgesetz präziser definiert, was die Allgemeinheit darf.
Genau ->
Korrekt. Dazu habe ich dies gefunden:
"Verboten ist das Verlassen der Wege nur in Schutzgebieten oder anderen besonders sensiblen Bereichen (z. B. Forstkulturen oder Forschungsflächen)."
https://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge/index.htmlDa kann man dann natürlich reininterpretieren, dass man ansonsten seine Wege einfach durch Abstimmung mit Füßen oder Reifen selbst erstellen kann. Man kann es aber auch anders interpretieren.
Siehe Satz vorher

Zum Thema Bauen habe ich im gleichen Link folgendes gefunden:
"Zelten
Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig. "
Und das betrifft dann sicher auch alle gebauten Trailausschmückungen
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich; und das selbst MTBiker den bemühen ist traurig. Im Wald und der freien Natur gibt es zum Glück ein Betretungsrecht...
Wenn Du Bauland erwirbst weißt Du übrigens über Rechte Dritter - also z.B. Leitungs- oder Wegerechte - Bescheid, die sind nämlich im Grundbuch eingetragen. Wenn Du also ein Beet auf dem Weg anlegen willst, musst Du Dich vorher mit dem Rechteinhaber ins Benehmen setzen.
Du hast es kompett missverstanden. Wir belassen es dabei.
 
Also manche Leute haben schon wenig Weitblick. Das freie Betretungsrecht ist gut so oder will hier jemand Verhältnisse wie in Österreich wo Oligarchen einfach ganze Täler absperren?

Am Wörthersee ist ein großer Teil des Südufers mit riesigen Villengrundstücken von Klimaschädlingen wie Piech belegt. Da bekommt man den See kilometerlang nicht mal zu Gesicht weil alles mit hohen Zäunen und Kameras verrammelt ist. Das wäre die Konsequenz wenn man so eine Einstellung weiterdenkt.

Das hat mir einem Gartengrundstück überhaupt nichts zu tun. Es geht darum dass die Natur im Weitesten Sinne für alle zum Zwecke der Erholung da ist und eben nicht nur für Plutokraten oder zum Zwecke der Rohstoffausbeutung. So schafft man auch ein Bewusstsein dafür dass sie erhalten wird.

Das freie Betretungsrecht erlaubt dir auch abseits der Wege durchs Unterholz zu kriechen, wenn du das möchtest. Und das ist auch gut so!
 
Also manche Leute haben schon wenig Weitblick. Das freie Betretungsrecht ist gut so oder will hier jemand Verhältnisse wie in Österreich wo Oligarchen einfach ganze Täler absperren?
Wie kommst du darauf?
Es geht mir nicht um das Betretungsrecht. Sondern um das schaffen neuer Wege mit Eintragung in Kartenmaterial und baulichen Veränderungen unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse.
Wenn man versucht dies mit Beispielen zu veranschaulichen, ird es direkt ins Lächerliche gezogen. Solche Beispiele nimmt man doch nur, wenn man ohne kein Verständnis hinbekommt.

Das freie Betretungsrecht erlaubt dir auch abseits der Wege durchs Unterholz zu kriechen, wenn du das möchtest. Und das ist auch gut so!
Beeinhaltet das auch Änderungsmaßnahmen wie die Schaffung neuer Wege und bauliche Maßnahmen auf fremdem Grund?
 
bauliche Maßnahmen auf fremdem Grund?
Das sollte wohl relativ eindeutig nicht erlaubt sein.
Beeinhaltet das auch Änderungsmaßnahmen wie die Schaffung neuer Wege
Bei der Schaffung neuer Wege gibt es eine Grauzone: Wenn sich wenige Leute dazu entschließen, 1-2 mal die Woche zu Fuß quer durch den Wald zu gehen, entsteht ein Trampelpfad. Da kann der Waldbesitzer natürlich den Weg verbauen, aber verbieten kann er es nicht so einfach. Wenn dann jemand das, was er sieht, auch in Karten einträgt, ist das zunächst mal so. Auch in der topographischen Karte des Landesvermessungsamtes sind (nicht nur alte) Wege eingezeichnet, die nicht (mehr) erlaubt, aber vorhanden sind.

Ein so entstandener Pfad mag in manchen Bundesländern auch mit dem Rad erlaubt sein, in BaWü natürlich nicht.
 
Da kann der Waldbesitzer natürlich den Weg verbauen,
Und wenn er versucht sich zu wehren, ist er der böse.
Es ist ein einseitige Betrachtungsweise, die unserer BedürfnisBefriedigung dient. Das scheint mir nachvollziehbar. Ob es legitim ist, steht auf einem anderen Blatt. Und die Gegenseite muss das eben nicht akzeptieren und können genauso egoistisch handeln.
Mir ist völlig klar, dass wir unsere Bedürfnisse haben und alle dafür arbeiten und kämpfen müssen. Nur finde ich, sollte man ehrlich mit der Situation umgehen und nicht einfach bestimmte Dinge/ Verhaltensweisen schön reden.
Da treffen eben auch unterschiedliche Interessengruppen aufeinander mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Aussenwirkungen:
1. Tour MTB mit Bedarf an NaturTrails
2. XC/ Enduro mit Bedarf nach hoher Geschwindigkeit
3. DH/ Enduro mit Bedarf an gebauten Höchstschwierigkeiten
4. eMTB Tour mit schierer Masse
 
Beeinhaltet das auch Änderungsmaßnahmen wie die Schaffung neuer Wege und bauliche Maßnahmen auf fremdem Grund?
Natürlich nicht, und das behauptet auch keiner.
2. XC/ Enduro mit Bedarf nach hoher Geschwindigkeit
3. DH/ Enduro mit Bedarf an gebauten Höchstschwierigkeiten
m2ct: Bestimmte Sportdisziplinen brauchen spezielle Anlagen, das geht nun mal nicht auf öffentlichen Wegen. Hat aber weder mit der 2mR noch mit dem Betretungsrecht was zu tun.
4. eMTB Tour mit schierer Masse
s.o. -> Opt-In, also nur auf dafür freigegebenen Wegen.
 
Natürlich nicht, und das behauptet auch keiner.
Das war aber der letzte Aufreger mit dem Artikel über Herrn von und zu.

m2ct: Bestimmte Sportdisziplinen brauchen spezielle Anlagen, das geht nun mal nicht auf öffentlichen Wegen.
Ginge schon. Wenn man solche Wegetypen durch Schilder und Freigaben deklarieren würde.
Das wäre ja mein konzeptioneller Gedanke, so denn einer für einen Kompromiss gebraucht würde.
1. Getrennte vorhandene Single-Trails für Wanderer und Biker, je 30% + 30% Mischwege.
2. Trennung über Verbote oder Priorisierung. Z.B. Biker dürfen auf Wander-Singletrails nur Schritt fahren.
3. Angebote an die Freestyler, wo sie sich baulich austoben dürfen. Ggf nur an Vereine, die finanziell unterstützt werden und nur diese dürfen bauen. Unterstützung gegen freie Nutzung durch Dritte (eben nicht die exklusiv-Lösung von HD Königsstuhl). Wäre ja nicht anders als jetzt, nur legal und ist bei den Vereinen, die Wanderwege pflegen ähnlich. Es werden Auflagen definiert, was wie hoch gebaut werden darf.
4. Alternativ: Rückwege werden nach der Nutzung der Forstwirtschaft über 5-10 (entsprechend Zyklus) an MTB-Vereine übergeben und diese dürfen den inkl. +3-5m rechts und links bebauen. Es ist klar, dass die Bauten nach x Jahren wieder entfernt werden
Hat aber weder mit der 2mR noch mit dem Betretungsrecht was zu tun.
Sehe ich exakt auch so.
 
Hast du klügere Vorschläge?
Ja:
  • 2mR ersatzlos streichen
  • Angebote für FR/DH oder Trailparks dort wo sie gebraucht werden und sinnvoll sind

Gerade in der Nähe von größerem Wohnsiedlungen könnte ich mir auch vorstellen, bestimmte Gelände zum freien Buddeln zur Verfügung zu stellen; wie man das allerdings risikofrei für den Grundbesitzer hinbekommen will weiß ich nicht.
 
Das ersatzlose Streichen der 2mR löst aber nicht den Konflikt Wanderer Biker.
Ich brauche nix Gebautes. Aber ein Singletrail auf dem zügiges Fahren erlaubt ist und ich keine Wanderer, Familien oder Hunde erschrecke, weil ich Vorfahrt habe wäre durchaus wünschenswert.
 
... Aber ein Singletrail auf dem zügiges Fahren erlaubt ist und ich keine Wanderer, Familien oder Hunde erschrecke, weil ich Vorfahrt habe wäre durchaus wünschenswert.
... das ist aber doch nur im Einrichtungsverkehr möglich, da du selbst bei reinen MTB-Strecken sonst immer auch mit MTB-Gegenverkehr rechnen musst...
wenn ich das dann so richtig verstanden habe, bist du doch wieder im gebauten Bereich, da du das anders kaum reguliert bekommst, zumindest hier bei uns in D und mit der uns hier eigenen Disziplin...
 
... das ist aber doch nur im Einrichtungsverkehr möglich, da du selbst bei reinen MTB-Strecken sonst immer auch mit MTB-Gegenverkehr rechnen musst...
So weit korrekt.
Dann wäre es aber mtb gegen mtb.
Ich gehe ja von der einer Beschilderung aus. Dann macht man unten halt noch ein Schild hin:! Abfahrende mtb haben Vorfahrt! Dann ist auch dem (e)Uphiller klar, dass er hier nicht hochfahren soll oder er Rücksicht zu nehmen hat.
Ich will auch kein fertiges Konzept vorlegen, sondern philosophieren.

Ich sehe nach wie vor nicht, wie man die 2mR wegbekommen will, wenn
a) die Gegenseite keinen Bedarf zu Veränderung hat
b) im gegenteil die Gegenseite noch mehr Wildwuchs befürchten muss und
c) weiterhin durch neue Trails und Aufbauten provoziert wird
Diese Logik erschliesst sich mir nicht.
Der lässt sich prima durch Rücksichtnahme lösen.
Klappt sowohl in HN (gestern wieder erlebt) und in meiner Heimat sowieso.
Offensichtlich gibt es ja kein Problem? Warum ist dann die 2mR noch da? Siehe oben!
Schweigst du das Problem einfach weg? Komisch, dafür, dass es kein Problem gibt machen sich manche Zeitungen und Portale und deren Leserschaft ja seltsam viel Mühe.
 
Der lässt sich prima durch Rücksichtnahme lösen.
Klappt sowohl in HN (gestern wieder erlebt) und in meiner Heimat sowieso.

Dazu müsste Rücksicht in diesem Bundesland aber erst einmal für die breite Masse der Eingeborenen mehr sein als eine Vokabel aus dem Unterricht "Hochdeutsch als Fremdsprache".

Wer Zynismus findet, darf ihn behalten...
 
Was einmal da ist bekommt man meiner Meinung nach überhaupt nicht mehr weg. Eher kommt eine 3Meter Regel.
Aber eigentlich hat es doch jeder selbst in der Hand. Einfach an Orten oder zu Zeiten mit dem Bike auf schmalen Pfaden unterwegs sein, wo man auf keine Mitmenschen trifft.
 
Mein Problem ist die 2mR nicht. Zumindest nicht hier nördl. HD.
Königsstuhl selbst kann ich nicht sagen. Fahr ich nicht, da mir mein nahes Gebiet besser zu meinen Zeit-managements passt.
Einzig, das Risiko hinter nächsten schlecht einsehbaren Kurve Arger zu provozieren würde gerne reduzieren. Aber nicht durch schleichen in Schrittgeschwindigkeit.
 
Und, was ist eure Erwartungshaltung, wie sie wegkommen sollte?
Du drückst Dich ein wenig seltsam aus :ka:
Meine Erwartungshaltung ist dass die 2mR fällt, der Weg dahin führt über politischen Druck auf die
Legislative. Es soll schon Fälle gegeben haben, da haben sich am Ende Einsicht, Vernunft und Erkenntnis durchgesetzt...
Einzig, das Risiko hinter nächsten schlecht einsehbaren Kurve Arger zu provozieren würde gerne reduzieren. Aber nicht durch schleichen in Schrittgeschwindigkeit.
Egal, wie der Waldweg beschildert und/oder gewidmet ist: Was anderes als "Fahren auf Sicht" bleibt Dir nicht übrig. Ausnahme sind abgesperrte und gesicherte Strecken, die gibt's aber eigentlich nur bei Rennveranstaltungen.
 
1. Was sollte sie dazu motivieren die Regel zu ändern? Was machst du ausser aussitzen und hoffen?
Welcher Druck?
2. Auf Sicht ist nicht das Problem, sondern das Bremsmanöver. Da braucht sich dann keiner aufregen, wenn man knapp und geräuschvoll zum Stehen kommt. Für mich ist das ein emotionaler Unterschied.
 
1. Was sollte sie dazu motivieren die Regel zu ändern? ...
Gegenfrage: Was sollte die Legislative dazu motivieren, Deine aufwendigen, komplizierten und am Ende wahrscheinlich auch noch teuren Ideen umzusetzen? Zumal dafür gleich mehrere Gesetze geändert werden müssten - statt einer einfachen Streichung des entsprechenden Absatzes im Waldgesetz.
 
Was machst du ausser aussitzen und hoffen?
Ich möchte mir zugute halten, dass die DIMB (ich war damals in verantwortlicher Position) das Thema auch auf meine Initiative hin wieder aufgegriffen hat.
Im Moment tue ich allerdings nichts außer "aussitzen", mich im Wald angemessen verhalten und auch mal jemanden ansprechen der sich nicht angemessen verhält.
 
Gegenfrage: Was sollte die Legislative dazu motivieren, Deine aufwendigen, komplizierten und am Ende wahrscheinlich auch noch teuren Ideen umzusetzen?
Diese Idee ist ja unabhängig von der 2mR.
Sie berücksichtigt die Bedürfnisse beider Gruppen. Auf Seiten der mtb speziell diejenigen denen die "natürlichen" Wege nicht reichen.
Zumal dafür gleich mehrere Gesetze geändert werden müssten - statt einer einfachen Streichung des entsprechenden Absatzes im Waldgesetz.
Nope. Genau eines wäre notwendig: lokal dürfen andere Konzepte der lokalen Wegesteuerung verwendet werden. Immer mit dem Ziel ausgewogen zwischen Nutzer- und Interessengruppen zu handeln.

Der Wegfall der 2mR löst nur das halbe Problem. Selbst bei mir, wo es nach meinem Wissen kaum Konflikte gibt, gibt es ja das Bedürfnis nach mehr Action im Wald. Auch dafür bräuchte es ein Kompromiss-Konzept.
Und das könnte man durchaus bei bestehender 2mR heute schon angehen.
Der Interessen-Konflikt wird bleiben, auch über das Ende der 2mR hinaus. Wenn wir auf das Ende von 2mR warten, bleibt auch ein Kompromiss bis dahin aus.
 
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