JensDey
Prime minister
Genau ->Das Eigentumsrecht wird schon im Grundgesetz eingeschränkt "Eigentum verpflichtet. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Und gemäß dem unmittelbar vorher stehenden Satz wird im Sonderfall Wald durch Bundes- und Landesgesetz präziser definiert, was die Allgemeinheit darf.
Korrekt. Dazu habe ich dies gefunden:
"Verboten ist das Verlassen der Wege nur in Schutzgebieten oder anderen besonders sensiblen Bereichen (z. B. Forstkulturen oder Forschungsflächen)."
https://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge/index.htmlDa kann man dann natürlich reininterpretieren, dass man ansonsten seine Wege einfach durch Abstimmung mit Füßen oder Reifen selbst erstellen kann. Man kann es aber auch anders interpretieren.
Siehe Satz vorherAuch nein.
Zum Thema Bauen habe ich im gleichen Link folgendes gefunden:
"Zelten
Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig. "
Und das betrifft dann sicher auch alle gebauten Trailausschmückungen
Du hast es kompett missverstanden. Wir belassen es dabei.Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich; und das selbst MTBiker den bemühen ist traurig. Im Wald und der freien Natur gibt es zum Glück ein Betretungsrecht...
Wenn Du Bauland erwirbst weißt Du übrigens über Rechte Dritter - also z.B. Leitungs- oder Wegerechte - Bescheid, die sind nämlich im Grundbuch eingetragen. Wenn Du also ein Beet auf dem Weg anlegen willst, musst Du Dich vorher mit dem Rechteinhaber ins Benehmen setzen.