VerwarnungEin Bußgeld gibt's!
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Ist ja dann Hupe

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VerwarnungEin Bußgeld gibt's!
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VerwarnungEin Bußgeld gibt's!
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http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Faltblatt/803812007.pdf
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3567_11001.pdf
Das sind die einzigen Daten, die in B-W statistisch erfasst und öffentlich zugänglich sind.
Ich interessiere mich für statistische Daten von Radunfällen abseits befestigter Wege mit und ohne Beteilgung von Fußgängern!
Hat jemand solche Zahlen, die auch einer wissenschaftlichen Bewertung stand halten würden?
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Faltblatt/803812007.pdf
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3567_11001.pdf
Hat jemand solche Zahlen, die auch einer wissenschaftlichen Bewertung stand halten würden?
Für tödliche Unfälle mag es keine Beweise geben,Sicher? Ich habe noch keines bekommen.
Bitte nicht übertreiben wie die "Anderen" mit den tödlichen Unfällen.
§ 83
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
....
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
...
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden.
...
§ 86
Verwarnung
(1) Die Forstschutzbeauftragten (§ 79 Abs. 2) können bei Ordnungswidrigkeiten nach § 83 und bei Ordnungswidrigkeiten, auf die § 85 Abs. 2 dieses Gesetzes Anwendung findet, verwarnen und ein Verwarnungsgeld erheben.
nett.... was ich gesehen habe kein Video in dem nicht illegal gefahren wurde...![]()
Ich glaub ein legales gibt es und zwar das vom Wutach-Flowtrail FlowTrailWutacháµá´¹: Das offizielle Video - YouTube
stimmt. da hast recht. Mein Fehler.
Aber schön ist ja, dass man dann wenigstens das Bußgeld bezahlen kann, wenn man die gewonnene GoPro vertickt.![]()
Sicher? Ich habe noch keines bekommen.
Bitte nicht übertreiben wie die "Anderen" mit den tödlichen Unfällen.
vom Wutach-Flowtrail FlowTrailWutacháµá´¹: Das offizielle Video - YouTube
§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten. Das Video muss fertiggeschnitten (Branding nur im Abspann) auf dem Kanal des Teilnehmers hochgeladen werden. Verboten sind anstößige und menschenverachtende Inhalte, schwere Verletzungen, Verstöße gegen geltendes Recht.
Andernorts nennt man das Kurtaxi, nur ist die aber viel günstigerDie Verwarnung ist mit 35 EUR gedeckelt.
Da das Gesetz in § 83 nun mal (was heißt da "überteiben") eine Bußgeldehebung vorsieht und die 2m Regel offensichtlich so wichtig ist und Verstöße dagegen entsprechend schwerwiegend sind (auch, wenn keiner weiß, warum), wäre ein Bußgeld unumgänglich (oder....?).
Tja, das Video hat dann in dem Fall auch schon gewonnen, weil:
Quelle: http://www.video-schwarzwald.de/layout/set/blank/Teilnahmebedingungen-Videowettbewerb
Super und wenn das Video nicht gewinnt, kann man dagegen klagen bzw die Presse benachrichtigen![]()
ist eine Zusammenarbeit der Radverbände mit dem Arbeitskreis Wald und Tourismus geplant?
also Einflußnahme auf Trail Auswahl und Prozentualer Anteil
http://www.video-schwarzwald.de/
Ich hatte schon vor einigen Wochen den Schwarzwaldtourismus darauf hingewiesen das dies sehr problematisch ist und die gezeigten Videos auch nicht unbedingt "positive Werbung" für den MTB Sport machen.
Hallo,
in der Tat sollen Ausnahmen âmöglichâ gemacht werden, und könne vom Forst freigegeben werden, sofern Gemeinden den entsprechenden Antrag stellen. Das Gesetz an sich soll jedoch bestehen bleiben.
Wir können also davon ausgehen, dass die hier vorgestellten Touren bereits mit den Forstbehörden abgeklärt sind als zugelassene Ausnahmen, so dass Mountainbiker nicht durch diese Seite und diese Empfehlungen mit dem geltenden Gesetz in Konflikt geraten?
GrüÃe