Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Faltblatt/803812007.pdf

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Veroeffentl/Statistische_Berichte/3567_11001.pdf

Das sind die einzigen Daten, die in B-W statistisch erfasst und öffentlich zugänglich sind.
Ich interessiere mich für statistische Daten von Radunfällen abseits befestigter Wege mit und ohne Beteilgung von Fußgängern!

Hat jemand solche Zahlen, die auch einer wissenschaftlichen Bewertung stand halten würden?


Da gibts glaub ich nichts..... War das nicht einer der Politiker, die gesagt haben, das es da keine Statistik gibt, weil Biker ja nicht auf schmalen Wegen fahren dürfen?!
 

Nch hiesiger Kenntnis gibt es keine Arbeiten, die den Zusammenhang von Wegebreite einerseits und Unfallzahlen/-qualitäten andererseits statistisch analysieren.

Das haben Politiker, bei denen wir hartnäckig nachgefragt hatten, inzwischen auch zugegeben.
 
Sicher? Ich habe noch keines bekommen.

Bitte nicht übertreiben wie die "Anderen" mit den tödlichen Unfällen.
Für tödliche Unfälle mag es keine Beweise geben,
aber das es bei Nichtbeachten der 2m-Regel es Verwarngelder geben kann, kann man im BW Waldgestz nachlesen:
§ 83

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

....
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
...
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden.
...
§ 86

Verwarnung

(1) Die Forstschutzbeauftragten (§ 79 Abs. 2) können bei Ordnungswidrigkeiten nach § 83 und bei Ordnungswidrigkeiten, auf die § 85 Abs. 2 dieses Gesetzes Anwendung findet, verwarnen und ein Verwarnungsgeld erheben.

Das du noch nie ein Verwarngeld oder Bußgeld gezahlt hast, mag sein. Aber das Damoklesschwert schwebt immer über dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher? Ich habe noch keines bekommen.

Bitte nicht übertreiben wie die "Anderen" mit den tödlichen Unfällen.

Die Verwarnung ist mit 35 EUR gedeckelt.

Da das Gesetz in § 83 nun mal (was heißt da "überteiben") eine Bußgeldehebung vorsieht und die 2m Regel offensichtlich so wichtig ist und Verstöße dagegen entsprechend schwerwiegend sind (auch, wenn keiner weiß, warum :confused:), wäre ein Bußgeld unumgänglich (oder....?).
 


Tja, das Video hat dann in dem Fall auch schon gewonnen, weil:

§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten. Das Video muss fertiggeschnitten (Branding nur im Abspann) auf dem Kanal des Teilnehmers hochgeladen werden. Verboten sind anstößige und menschenverachtende Inhalte, schwere Verletzungen, Verstöße gegen geltendes Recht.

Quelle: http://www.video-schwarzwald.de/layout/set/blank/Teilnahmebedingungen-Videowettbewerb
 
Die Verwarnung ist mit 35 EUR gedeckelt.

Da das Gesetz in § 83 nun mal (was heißt da "überteiben") eine Bußgeldehebung vorsieht und die 2m Regel offensichtlich so wichtig ist und Verstöße dagegen entsprechend schwerwiegend sind (auch, wenn keiner weiß, warum :confused:), wäre ein Bußgeld unumgänglich (oder....?).
Andernorts nennt man das Kurtaxi, nur ist die aber viel günstiger;)
Erstreckt sich die Buße dann über drei Urlaubswochen?:confused:
 
Super und wenn das Video nicht gewinnt, kann man dagegen klagen bzw die Presse benachrichtigen :daumen::daumen::daumen:

ich gehe eher davon aus, dass dann der im Gewinner-Video gezeigte Trail rein "zufällig" ;) der erste des Pilotprojektes

Kon.... :lol:
Kons...... :lol::lol:
(sorry, muss aber immer wieder lachen wenn ich das Wort höre)


Konsensstrategiepapier "bis-zu-10%-Trails" ist. :D
 
ist eine Zusammenarbeit der Radverbände mit dem Arbeitskreis Wald und Tourismus geplant?

also Einflußnahme auf Trail Auswahl und Prozentualer Anteil
 
ist eine Zusammenarbeit der Radverbände mit dem Arbeitskreis Wald und Tourismus geplant?

also Einflußnahme auf Trail Auswahl und Prozentualer Anteil

Ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, kann aber wohl unabgesprochen für die DIMB sagen, das wir uns an der Umsetzung von Ausnahmeregelungen von der 2-Meter-Regel nicht beteiligen werden.

Was natürlich nicht heißt, das wir nicht bei der Gestaltung attraktiver Wegenetze ("Angebote statt Verbote") helfen würden ;)
 
http://www.video-schwarzwald.de/

Ich hatte schon vor einigen Wochen den Schwarzwaldtourismus darauf hingewiesen das dies sehr problematisch ist und die gezeigten Videos auch nicht unbedingt "positive Werbung" für den MTB Sport machen.

Das Video könnte trotzdem nützlich sein, denn es zeigt,

  • daß es nur auf den breiten Wegen überhaupt zu Begegnungen mit Fußgängern kommt
  • daß nur dort auch nennenswerte Geschwindigkeiten erreicht werden
  • und daß die Geschwindigkeit umso geringer ausfällt, je schmaler und kniffliger der Trail wird.
Eine Begegnung dort wäre völlig ungefährlich, während es auf der "Forstautobahn" durchaus auch mal krachen könnte.


Gruß,

Clemens
 
Stimmt, bei mir heißt es auch:

sagte am 11. September 2013 um 14:16 : Dein Kommentar muss noch moderiert werden.

Hier übrigens der Text, kann ich gerne auch per Screenshot sichern...

Hallo,
in der Tat sollen Ausnahmen “möglich” gemacht werden, und könne vom Forst freigegeben werden, sofern Gemeinden den entsprechenden Antrag stellen. Das Gesetz an sich soll jedoch bestehen bleiben.
Wir können also davon ausgehen, dass die hier vorgestellten Touren bereits mit den Forstbehörden abgeklärt sind als zugelassene Ausnahmen, so dass Mountainbiker nicht durch diese Seite und diese Empfehlungen mit dem geltenden Gesetz in Konflikt geraten?
Grüße
 
Dieser Text mit dem Moderieren stand bei meinem Kommentar gestern auch noch. Heute ist aber alles komplett verschwunden... :D
Mein Kommentar war weder böse noch beleidigend. Ich bin lediglich auf die genannten Gespräche eingegangen, die das Gesetz anscheinend 2014 lockern sollen (mit Verweis auf die gegenteiligen Aussagen mehrerer Grüner, die keine Novellierung des Waldgesetzes anstreben); der verlinkte Tourenplaner wurde angesprochen, der nicht eindeutig zeigt, wie breit die dort in den Tourenvorschlägen ausgewiesenen Wege sind und dass das Ganze einen komischen Beigeschmack hat, wenn einerseits Werbung für solche Wege gemacht wird und die Situation von der Hochschwarzwald_Touri GmbH anders dargestellt wird, wie sie nach momentaner Gesetzeslage tatsächlich ist.
Das war dann wohl schon zu viel Kritik... :/
 
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