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Wenn der Typ im Netz solche Aussagen gegen Politiker oder Ausländer machen würde, dann hätte er -zurecht- in kürzester Zeit die Staatmacht vor seiner Haustür stehen.Jap werden sie....
Aber wirklich mitdiskutieren brauchst da nicht....
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oder nochbesser ist das:
Zitat:
Vorweg - ich kann gar nichts gegen Mountainbiker im Wald haben, da ich selber eines fahre. Allerdings lege ich die meisten Kilometer im Wald zu Fuß zurück. Wenn ich einen steilen Waldweg hochlaufe und es kommt mir von oben so ein Verkehrsrowdy mit geschätzten 40 km/h entgegengebrettert und ich kann meine Knochen nur noch mit einem beherzten Sprung ins nächste Brombeergebüsch retten, weil der nämlich bei der Geschwindigkeit sein Fahrzeug nicht mehr beherrscht und weder zu einem Brems- noch zu einem Ausweichmanöver in der Lage ist, dann werde ich sauer und träume zumindest in meiner Phantasie davon, Stahlseile über solche Wege zu spannen. Wie könnte gegenseitige Toleranz aussehen? Der Montainbiker fährt so kontrolliert, dass er beim Anblick eines Wanderers jederzeit in der Lage ist, auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen und diesen mit Schrittgeschwindigkeit zu passieren. Und schon herrschte Frieden im Wald.
Wer solche Phantasien hat, der wird sie auch irgendwann mal in die Tat umsetzen....
ihr dürft mal Euer Interesse zeigen auf Abgeordnetenwatch
http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhold_pix-597-44460--f408056.html#q408056
Reinhold Pix: immer schwere Unfälle
oder :es sind keine Unfälle bekannt
und wenn man gar nichts mehr weiß: zahl der Unfälle verringert sich
alles klar oder?
Ich baue meine Postings auf folgenden Kernargumenten auf
- Das Betretungsrecht "Radfahren ist auf Waldwegen zulässig" gilt für alle Wege. Abweichungen hiervon bedürfen lt. Bundesrecht eines "wichtigen Grundes".
.- Liegt der"wichtige Grund" nicht vor, ist eine Wegesperrung illegal.
.- Das Bundesrecht ermächtigt die Länder, das Nähere des Betretungsrechtes zu regeln, nicht aber, seinen Sinn (Zulässigkeit des Radfahrens auf Waldwegen als Regelfall) auf den Kopf zu stellen.
.- Liegt daher der "2m-Regel" nicht regelmäßig und siginifikant (!) ein "wichtiger Grund" zugrunde, ist auch die "2m-Regel" illegal.
Das läßt sich schon mit der nicht rational beantwortbaren Frage belegen: "Warum ist eine Begegnung Wanderer./.Radfahrer auf 1,99m breiten Wegen regelmäßig und siginifikant gefährlicher als auf 2,01m breiten Wegen?"- Sollte der Gesetzgeber 1995 mit den 2 Metern etwas anderes gemeint haben, als eine meßbare (!) Norm, hätte er sicher auch etwas anderes ins Gesetz geschrieben.
Insoweit ist jeder Versuch überflüssig, aus den 2 Metern mehr herauszulesen, als eben 2 Meter, nicht mehr und nicht weniger.
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Daß der Umweltminister Bonde meint, man müsse die 2 m nicht messen, ist rechtlich völlig uninteressant und politisch eine Mißachtung des Gesetzgebers.
- Die "2m-Regel" gilt für alle Radfahrer, es geht in der Petition nicht um eine "Lex Mountainbike".
.- Im Gesetz steht in diesem Sinne von Anfang an in §37 Abs.1 Satz 4 "Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird."
Dieser Grundsatz bedarf zur praktischen Umsetzung auf Wegen mit welcher Breite auch immer keiner weiteren Erläuterung.
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Wer sich daran hält, sollte sich (anders als momentan) keine Gedanken um die Meßbarkeit von 2 Metern machen müssen, sondern umso mehr Zeit dafür haben dürfen, Begegnungen mit Voraussicht, fair und freundlich zu gestalten.
- Die spätere Installation der "2m-Regel" im Jahr 1995 kann daher nur dahingehend aufgefasst werden, daß der Gesetzgeber damit unisono der radfahrenden Bevölkerung im Ländle die Fähigkeit zur Rücksichtnahme im Wald absprach.
Nicht erst in letzter Zeit haben inzwischen alle involvierten politischen Parteien die "2m-Regel" wieder (und das nachlesbar) in Frage gestellt.
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Allerdings lassen sich die aktuellen Regierungsparteien seit der letzten Landtagswahl ungerne an die lobenswerte Vergangeheit erinnern, daß sie die ersten waren, die den Sinn der "2m-Regel" bezweifelten.
@TTT @Tilman soll ich mal was rüberbringen?, Pix ist auf der anderen Straßenseite PM
nimm es wörtlich , sein Wahlkreisbüro ist gegenüber![]()
Vielen Dank noch mal für die Argumentationskette!
Für weite Teile der Bevölkerung ist diese vielleicht nicht relevant, für die politische und juristische Diskussion aber um so mehr! Ich hoffe, Ihr bereitet im Hintergrund eine Klage vor, für den Fall, daß der bisherige Druck nicht zu einem Einlenken führt?!
nimm es wörtlich , sein Wahlkreisbüro ist gegenüber![]()
Gibts Infos dazu wie viele der Ulmer-Bikeshops uns bei unserer Aktion unterstützen? Sonst würde ich mal Flyer bestellen und die gemeinsam mit den Unterschriftslisten auslegen bzw. es zumindest versuchen..
Hallo kurze Frage , wie stehen "wir" eigentlich zum Thema Streichung der 3 Meter Regel für Reiter in BW ?
Da wäre noch ordentlich Stimmen Potential !
https://www.facebook.com/reiten.seite?fref=ts
Weitergehende persönliche Ansprachen sind immer gut, weil es immer gut ist, wenn Menschen sich über ihre verschiedenen sportlichen Interessen und Ideen austauschen.