Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Da bin ich nicht bei Dir. Und das wurde auch immer so zu der Petition vorgetragen, daß einzelne Sperrungen besser seien als ein gesamtes Verbot. Und da bin auch dahinter.
 
Da bin ich nicht bei Dir. Und das wurde auch immer so zu der Petition vorgetragen, daß einzelne Sperrungen besser seien als ein gesamtes Verbot. Und da bin auch dahinter.

Yep! Wobei das nicht - wie von anderen teils woanders bereits befürchtet - zu flächendeckenden Einzel-Sperrungen und -Verboten führen würde, sondern nur zu wenigen, begründeten Sperrungen. Also zum Beispiel dort, wo sonst sehr viel Fußgängerverkehr auf sehr viel Radfahrverkehr trifft (Westufer Bärenseen in Stuttgart wäre für mich ein Beispiel). Idealerweise löst man aber auch solche Fälle nicht mit Verboten, sondern durch freiwillige Meidung (mir macht das eh keinen Spaß, mit dem Rad im Jogger-Stau zu stehen) und/oder Entzerrung und Steuerung durch alternative, attraktive Strecken. Aber ja, zur Not darf und kann es dann auch mal ein Verbot sein.

Anderes Beispiel wären spezielle Wildschutzzonen (Brutplatz des Auerhuhns etc.) und Wege die aufgrund ihrer Topografie, Untergrund, Nässe etc. echte Erosions-Problem habe. Im ersten Fall (Auerhuhn), kann man dann aber auch gleich darüber nachdenken, diese Gebiete dann ganz, also auch für Fußgänger zu sperren. Und in letzterem (Erosion) hilft manchmal auch ein bisschen Trailpfege, an der sich die Biker nach Wegfall der 2-Meter-Regel dann vielleicht auch beteiligen dürfen (entsprechende Angebote seitens der Biker wurden bisher in mehreren Fällen, teils mit Verweis auf die 2-Meter-Regel, abgelehnt!).

So oder so würde vor solchen Sperrungen immer ein Antrag, eine Prüfung und eine Genehmigung sowie dann eben auch eine Beschilderung stehen. Man könnte also nicht mal eben alles pauschal sperren. Ganz im Sinne von: Die Verbote sollen die absolute Ausnahme - und nicht wie jetzt die flächendeckende, pauschale Regel - sein.

Das ist übrigens auch der Mist an diesem 10%-Singletrails-Kompromiss von dem Bonde und der Forst immer reden: so wie die das meinen, müsste man jede Ausnahme von der 2-Meter-Regel einzeln beantragen, prüfen lassen und genehmigt bekommen (oder eben nicht). Und das ist nicht nur aufwendig und teuer, sondern eben auch genau falsch rum gedacht, denn für geschätzte 95% der <2m-Wege besteht überhaupt kein Grund, diese zu verbieten, weil es weder mit der Natur noch mit den anderen Waldnutzern zu Konflikten kommt.

Daran zeigt sich wie absurd nicht nur die 2-Meter-Regel sondern auch der 10%-Singletrails-Kompromiss ist: man will damit den Regelfall (-> schmale Wege werden auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme konfliktfrei von allen Waldbesuchern gemeinsam genutzt) zum Ausnahmefall machen!

Abgesehen davon wird diesen Aufwand nur betreiben (und genehmigen), wer sich davon einen wirtschaftlichen Nutzen verspricht und damit sind wir dann wieder an dem Punkt, dass der 10%-Singletrails-Kompromiss nur dem Tourismus zu Gute kommen wird und nicht den einheimischen Bikern. Und selbst der Tourismus hätte nur bedingt was davon, denn wer will schon in eine Urlaubs-Region fahren, in der man nur auf 10% der Trails geduldet ist und sich immer ganz genau an die Touren-Vorschläge halten muss, wen es links und rechts wunderbare Trails in Hülle und Fülle gibt?

Deshalb: "Abschaffung der 2-Meter-Regel" statt "10%-Singletrail-Kompromiss"!
 
Zuletzt bearbeitet:
...anderes Land und andere Sportart..

"Die Skigebiete können nicht kommerziell vom Finanzsegen profitieren, ohne auf der anderen Seite die Sicherheit der Skifahrer zu gewährleisten."

Sagt jemand zum Sachverhalt dass Michael Schumacher eine offizelle Piste verlassen hat und in ungesichertem Gebiet gestürzt ist.
An dieser Stelle meine besten Wünsche zur schnellen und vollkkommenen Genesung.

Sobald Gemeinden Trails freigeben, laden sie sich die Herkulesaufgabe der Beschilderung und Sicherung auf.

Sobald Tourismussämter mit im Spiel sind, lässt sich eine kommerzielle Absicht nicht mehr leugnen.

Somit müsste würde sich jede Gemeinde, die Strecken freigibt, Fragen wie oben angeführt stellen,
sobald sich jemand hinlegt und promient oder klagewütig genug ist.
Selbst wenn dieser jemand im freien Willen die offizielle Strecke verlässt.

Willkommen im amerikanischen Haftungssystem.
"Vorsicht, Kaffee kann heiß sein und Fahrersitz auch bei eingeschaltenem Tempomat nicht verlassen "
 
Im Gegensatz zu allgemeinen Waldwegen sind Skipisten und Skigebiete aus meiner Sicht eher sowas wie ein Bikepark, oder?

Jedenfalls ist es auch aus Haftungssicht unkomplizierter die 2-Meter-Regel aufzuheben, statt ein paar Trails zu expliziten Bike-Trails zu erklären. Auf denen erhöht sich nämlich tatsächlich die Verkehrssicherungspflicht (im Gegensatz zu allgemeinen Waldwegen). Wenn man dann aus touristischen Gründen unbedingt zusätzlich explizite Bike-Trails haben will, kann man das ja machen und auch deren Genehmigung etc. wird ohne 2-Meter-Regel einfacher.

So einfach ist es! :) Bzw. könnt es sein! :aufreg:
 
Im Gegensatz zu allgemeinen Waldwegen sind Skipisten und Skigebiete aus meiner Sicht eher sowas wie ein Bikepark, oder?

Ja, allgemeine Wanderwege schon. Aber was ist mit explizit freigegeben Strecken?
Die Sonderfreigabe geschieht ja ganz offensichtlich nicht, um dem breiten Volk das radeln zu ermöglichen.
Sie dient ja eher die Attraktivitätssteierung von touristisch engagierten Orten und ist damit kommerziell motiviert.

Wäre die Frage, wie ein spitzfinder Anwalt sowas in einen Zusammenhang bringen könnte.
Die Angst vor der Wegesicherung hat sich ja "bewährt".
Wäre doch lustig, sie in die richtige Richtung drehen zu können.
 
Da bin ich nicht bei Dir. Und das wurde auch immer so zu der Petition vorgetragen, daß einzelne Sperrungen besser seien als ein gesamtes Verbot. Und da bin auch dahinter.
Natürlich ist das besser. Nur selten praktikabel. In Freiburg ist man sich relativ einig, dass ein Fahrverzicht auf zwei schlapp 15 km langen Abschnitten an Wochenenden während der prime time bei schönem Wetter das ganze Thema Konflikte mit Wanderern fast vollständig erledigen würde. So differenziert kann man aber nicht sperren sondern nur Empfehlen, aufklären, kommunizieren.
Mein Lieblingsbeispiel ist ein fast ungenutzter Singletrail parallel zu einem völlig überlaufenen Fahrweg: Spaziergänger, Kinder, freilaufend und im Wagen geschoben. Hunde. Hier sollte sinnigerweise der Fahrweg Sonntags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr für Biker gesperrt werden. Das Thema Sperrung ist eben alles, nur nicht wegebreitenspezifisch.
 
Begleitfahrzeug: Ich verstehe was Du meinst. Jedoch ist das so eine Sache mit Empfehlungen. Die Leute die sich dran halten sind eh diejenigen, die rücksichtsvoll und vorausschauend fahren. Es geht um die anderen die es nicht wissen (können) und diejenigen, die es nicht wissen (wollen).

Eine partielle Sperrung von überlaufenen Stellen ist mir 100x lieber als ein Gesamtverbot, denn da hat gar niemand was von.
 
Herr Binder (SPD) hat geantwortet :-)

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-597-44338--f411909.html#q411909

Schon in meiner allersten Antwort auf Herrn Okenkas Frage habe ich das Thema Wegesicherungspflicht im Kontext von eigens für Mountainbiker angelegten Routen angeführt. Für diese besteht, wie Sie richtig feststellen eine Wegesicherungspflicht

Na das ist doch mal ein Ansatzpunkt.
Eigens für MTB angelegte Strecken unterliegen der Sicherungspflicht.

Das klang vor ein paar Monaten noch genau umgekehrt.
 
Nochmals kurz zur Verkehrssicherungspflicht:
Das Ausweisen eines Weges zu was auch immer - solange es keine Widmung ist - wirkt sich nicht haftungserweiternd aus.
Ebenso besteht entgegen der früher in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht auch an stark frequentierten Waldwegen
keine besondere Verkehrssicherungspflicht.
Auch sollte finde ich deutlich werden, daß uns nicht daran gelegen ist, jetzt die mit Wanderer Hoch frequentierten Trails stürmen wollen, sondern wir nicht abgeneigt wären, falls die 2m Regel fällt, solche Trails auch für MTB gesperrt werden würden. Es geht ja hauptsächlich um den Trail hinter der Haustüre.
Die Frequentierung eines Weges als Grund für eine Sperrung heranzuziehen, ist aus verschiedenen Gründen für alle, die sich damit beschäftigen, nicht zielführend.
 
Da komme ich zum Glück noch glimpflich davon:
Innerhalb von 1 Woche wurde an meinen Hometrails 2x auf den Trail geschi$$en! :heul:
1x direkt unter eine Steilstufe, das 2. mal an einem nur von mir befahrenen Teil, Spitzkehre, sehr steil, rutschig, kein anhalten innerhalb von 2m möglich, seitlich abschüssig.
Die beiden Stellen scheinen mir gut ausgewählt worden zu sein.
(Hunde waren es nicht, außer es gibt mittlerweile Hundeklopapier!).
Dies ist kein Witz und nicht ironisch gemeint!
 
Mein Lieblingsbeispiel ist ein fast ungenutzter Singletrail parallel zu einem völlig überlaufenen Fahrweg: Spaziergänger, Kinder, freilaufend und im Wagen geschoben. Hunde. Hier sollte sinnigerweise der Fahrweg Sonntags zwischen 10:00 und 17:00 Uhr für Biker gesperrt werden. Das Thema Sperrung ist eben alles, nur nicht wegebreitenspezifisch.
Hehe, nicht zufällig der BHR auf dem Weg zu einem kleinen Kloster im Osten der Stadt? :D Ja, dessen parallel verlaufenden Trail scheint tatsächlich kein Wanderer entdeckt zu haben, das ist echt superkomisch, aber für uns Biker natürlich ideal.

Nicht ganz zum Thema, aber immerhin so halb:
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/18984828_kahlschlag-im-naturschutzgebiet
 

...und darin u.a. ein treffsicheres Statement vom ADFC:
„Wenn man einzelne Nutzer ausschließt, führt dies immer zu Fehlverhalten anderer, weil die sich im Recht fühlen, dabei können mit etwas Rücksicht auch auf schmalen Wegen alle gut miteinander auskommen“, erläuterte Zühlke [Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs].

Ich halte es zwar nicht für sinnvoll, die beiden Themen "Fallen gegen Biker" und "Abschaffung der 2-Meter-Regel" derzeit in der Öffentlichkeit aktiv zu vermischen (Gefahr von Nachahmenrn, zusätzlich emotionalisierte Diskussion und verhärtete Fronten helfen uns im Rahmen der Petitions-Gespräche nicht), aber wenn man - wie hier - darauf angesprochen wird bzw. in den anstehenden Gesprächen, ist es durchaus richtig und wichtig, den Beitrag der 2-Meter-Regel zu dieser Ausprägung der Konflikte zu erwähnen und auch deutlich zu machen, dass die Wanderverbänden sowie die Politik ebenfalls eine Verantwortung für diesen Hass tragen, wenn sie wie bisher immer wieder von Konflikten, die es nun mal gäbe und sogar von "tödlichen Unfällen" und den Bikern als Risiko reden, obwohl es dafür keinerlei Basis gibt.
 
Da komme ich zum Glück noch glimpflich davon:
Innerhalb von 1 Woche wurde an meinen Hometrails 2x auf den Trail geschi$$en! :heul:
1x direkt unter eine Steilstufe, das 2. mal an einem nur von mir befahrenen Teil, Spitzkehre, sehr steil, rutschig, kein anhalten innerhalb von 2m möglich, seitlich abschüssig.
Die beiden Stellen scheinen mir gut ausgewählt worden zu sein.
(Hunde waren es nicht, außer es gibt mittlerweile Hundeklopapier!).
Dies ist kein Witz und nicht ironisch gemeint!

Wir haben schon einen erwischt der mitten auf en Trail scheissen wollte. Die Hose bekam er gerade noch hoch gezogen als wir anrollten Oma musste schmiere stehen...Mehr als Kopfschütteln blieb einem da nicht übrig...
 
Wir haben schon einen erwischt der mitten auf en Trail scheissen wollte. Die Hose bekam er gerade noch hoch gezogen als wir anrollten Oma musste schmiere stehen...Mehr als Kopfschütteln blieb einem da nicht übrig...

Erinnert mich an die Schauspielerin, die nach einem furchtbaren Verriss in der Zeitung dem zuständigen Redakteur ein Postpakte mit Ihrem Exkrementen sandte um Ihre Meinung über seine Schreibe kund zu tun.
Er sandte Ihr dann ein Paket mit einer Rose drin und einem Zettel.
"Jeder so gut er kann".
 
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