Die Regelsätze in BW sind gleich, ob man abseits vom Weg fährt oder die 2-Meter-Regel mißachtet. Es kann natürlich im Einzelfall davon abgewichen werden.
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...-VVBW000009885&psml=bsbawueprod.psml&max=true
...in Hessen gibt es dafür das Naturschutzgesetz. Und jetzt habe ich halt doch mal gefragt...
...theoretisch (...und praktisch soll das bei uns in der Region auch so schon passiert sein; ob gezahlt wurde, und wieviel, weiß ich nicht, ich ahne nun jedoch, welche Person es betraf...) kann aus dem Naturschutzgesetz alles Mögliche ausgelegt werden. Wenn dann halt Jemand meint, er muss mit dem Förster streiten, ihm drohen, etc. , dann könnte bsp. folgende Karte gezogen werden... ...und die ist so wachsweich, dass der Forst erstmal immer am längeren Hebel sitzt:
https://service.hessen.de/xbcr/BussgeldkatalogHessen_Gesamtentwurf_09_1.pdf
...hier bsp: 1.7.1
Das Befahren selbst käme "nur" auf 35€. Da allerdings fast alle Wege als "gesperrt" gelten (Schranke, auch wenn offen, oder Schild 250 ) oder keine "Wege" sind, sondern als "Rückegasse/Maschineweg" gelten, gilt eigentlich immer 2.1.2.1 oder 2.1.2.2 mit mind. 60-80€. Wer dann noch seinen Grünschnitt im Auto liegen hat - oder gerade entsorgt hat, kann Bekanntschaft mit bsp. 1.7.ff machen. Da kommen nochmal bis 600€ drauf. Letzteres gab es bei uns schon mehrfach, wie mir aus erster Quelle gesagt wurde.
"Wer mit seinem KFZ (illegal) durch den Wald fährt, belästigt und gefährdet immer Tiere und Pflanzen!"
...wird nach obigem Katalog eigentlich immer dreistellig - oft mit Strafanzeige. Oft sind es Enduromotorräder oder Quads, die das Problem machen. Ob der Förster dann nur damit droht, oder es eskalieren lässt, hängt vom Verhalten des Gestellten ab.
Eine unendliche Diskussion, die es auch immer wieder in diversen Auto, Quad-u. Motorradforen gibt.
So viel mal off topic.
...und - wieder on topic - beim illegalem Trailbau käme dann 1.1.3 zur Geltung. Die 2€ pro qm gülten dann für jeden Meter Trail. Anlieger und Sprünge sind größer als 1qm. Da kommen schnell 1.000€ für 300m Trail zusammen.
Und wenn nun Jemand in einer ausgewiesenen Wildruhezone fährt, oder sie begeht, dann lässt sich da in Hessen leicht 1.7.1 herleiten. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen wollen, denn in BW sieht das kaum anders aus...
https://um.baden-wuerttemberg.de/fi...ften/181201_Anlage_Bussgeldkatalog-Umwelt.pdf