Aus aktuellem Anlass.

webster1972

Laufradpilot
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Wie halten das eigentlich Waldbesitzer/pächter oder die Förster im Staatswald wenn wir die Trails nach Sturm oder Schneebruch selbständig wieder frei sägen? Könnte mir vorstellen das da der eine oder andere wertvolle Stamm vor die Hunde geht. Wenns beim befahren schon so Probleme gibt was is dann erst beim "aufräumen"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,das ich mit ner Antwort leben muss is mir klar! Aaaaber was macht denn die Community auf deshalb verbrannten Trails? Drumrum fahren? :cool: Bei uns aufm Schiessstand isses dann Gemeinschaftsarbeit! :p
 
Also duldest du die Trails auf deinem Grund? Und wenns kracht sagste "nö,nu gehts grad nich!"? Hier in BS hats gut was gelegt mit Xavier,drum mein Interesse. Ich will keinen veräppeln,nur wissen wie man am besten damit umgeht ohne anzuecken.
 
@ price67 Und du weisst wer da in diversen Waldstücken zuständig ist? Im Staatsforst wüsste ich schon an wen ich rantreten müsste,kleines Problem da es könnte länger dauern! Privatwald is derb kniffelig,die Besitzer sind meist Stinkstiefel. Teamwork bei sowas wäre toll!
 
Wenn du nicht weißt wem die Waldstücke gehören, dann hilft nur durchfragen. Ist leider so, du wirst keine offizielle Stelle finden, die dir über die Besitzverhältnisse Auskunft erteilen wird, dafür hast du keinen ausreichenden Grund. Aber wenn es sich um einen überschaubaren Bereich handelt, kann es reichen einen Eigentümer herauszubekommen, wenn dieser kein Stinkstiefel ist, besteht die berechtigte Hoffnung, dass er weiß wem evtl. andere Flächen gehören. Die Waldbesitzer kennen sich untereinander häufig ganz gut.
Wanderer werden darüber hinaus meist eher toleriert als Mountainbiker oder Geocacher, nur mal so am Rande.
 
"Wanderer werden darüber hinaus meist eher toleriert als Mountainbiker oder Geocacher, nur malso am Rande."

So ist es.
Pilze suchen ist auch kein Problem.
Was ja dem Geocatching sehr ähnlich ist.
 
Wenn zufällig eine Markierung am Weg sein sollte bei der zuständigen Ortsgruppe des Wandereins melden. Die haben in der Regel einen Wegewart. Der klärt das in der Regel ab. Will man sich nicht als Mountainbiker outen, findet sich sicher ein Jogger, Hundebesitzer etc. der die Meldung macht ;-)
Man kann die Meldung auch beim zuständigen Förster machen.

ich handhabe es in der Regel so: ich hab immer ne Fiskars Zugsäge im Rucksack. Was die kann, kann weg und kommt sofort weg. Was die nimmer kann wird eingebaut oder umfahren. Alles Andere ist mir zu umständlich.
 
Wie halten das eigentlich Waldbesitzer/pächter oder die Förster im Staatswald wenn wir die Trails nach Sturm oder Schneebruch selbständig wieder frei sägen? Könnte mir vorstellen das da der eine oder andere wertvolle Stamm vor die Hunde geht (...)
Bäume, die durch Sturm oder Schneebruch "gefällt" wurden, haben meist so viel Spannung im Holz, dass sie nur noch für Papier oder als Brennholz taugen. Die Sachbeschädigung hält sich da in engen Grenzen ...
 
Was unter 7 cm Durchmesser ist darf eh nicht aus dem Wald raus und muss dort bleiben und verrotten. Somit kann das gar keine Sachbeschädigung sein...
 
Bäume, die durch Sturm oder Schneebruch "gefällt" wurden, haben meist so viel Spannung im Holz, dass sie nur noch für Papier oder als Brennholz taugen. Die Sachbeschädigung hält sich da in engen Grenzen ...

Wenn du Nachts bei Rot über eine völlig freie Kreuzung fährst, ist die Sachbeschädigung = 0.
Wenn die Rennleitung daneben steht, zahlst du trotzdem.
 
Wenn du Nachts bei Rot über eine völlig freie Kreuzung fährst, ist die Sachbeschädigung = 0.
Wenn die Rennleitung daneben steht, zahlst du trotzdem.
Zwei komplett andere Fälle: "Rot" ist eine Ordnungswidrigkeit, also eher dem Bereich Strafrecht zuzuordnen. Sägen von Totholz, das auf Waldwegen liegt (nicht Fällen von Bäumen im Wald!), steht nicht "von Amts wegen" unter Strafe: Diebstahl oder Sachbeschädigung würden zwar darunter fallen, aber die liegen meiner Meinung nach nicht vor (und darauf bezog sich mein Post), und somit ist es keine Sache für die Polizei, sondern der Waldeigentümer muss dies zivilrechtlich anfechten. Es kann sein, dass ein Richter eine solche Unterlassungsklage annimmt (und entsprechend urteilt). Die Begründung würde ich dann gerne wissen.
 
Bäume, die durch Sturm oder Schneebruch "gefällt" wurden, haben meist so viel Spannung im Holz, dass sie nur noch für Papier oder als Brennholz taugen. Die Sachbeschädigung hält sich da in engen Grenzen ...
1. Du kannst das vorort feststellen?
2. Egal wie hoch der Schaden ist, es bleibt Sachbeschädigung.
3. Wie willst du dann nachweisen, dass du die Reststücke nicht mitnehmen (stehlen) wolltest, wenn du auf frischer Tat ertappt wirst?

https://www.topagrar.com/archiv/Wenn-der-Rueckschnitt-zum-Holzdiebstahl-wird-1736899.html
Ersetze Gemeinde durch Waldbesitzer und Landwirt durch MTB-Fahrer, der einen Weg freischneidet.
 
1. Du kannst das vorort feststellen?
2. Egal wie hoch der Schaden ist, es bleibt Sachbeschädigung.
3. Wie willst du dann nachweisen, dass du die Reststücke nicht mitnehmen (stehlen) wolltest, wenn du auf frischer Tat ertappt wirst?

https://www.topagrar.com/archiv/Wenn-der-Rueckschnitt-zum-Holzdiebstahl-wird-1736899.html
Ersetze Gemeinde durch Waldbesitzer und Landwirt durch MTB-Fahrer, der einen Weg freischneidet.
Den wesentlichen Unterschied sehe ich hier darin, dass der Landwirt stehende Gehölze schneidet, und kein "Fallobst". Es ist keine Dringlichkeit, da die Sträucher über längere Zeit gewachsen sind und kein plötzliches Ereignis eingetreten ist. Das ist Nachbars Pfirsichbaum ähnlicher, der die besten Früchte auf der falschen Seite des Zauns trägt. Pflücken verboten (Diebstahl), aufheben erlaubt, und das auch, wenn die falsche Seite ein öffentlicher Weg ist.

Zum (Rest-)Wert des Holzes kannst du z.B. in der Zeitung etwas nachlesen, auch Wikipedia kennt Sturmholz. Ein Schaden entsteht nur noch, wenn der Wert des gebrochenen /gefallenen Stamms durch das Sägen gemindert würde. Und das darf man noch Abwägen, gegen die Benutzungsmöglichkeit oder -notwendigkeit des Weges (hängt sehr stark vom Einzelfall ab). Wenn die Feuerwehr eine öffentliche Straße räumt, ist der Fall eindeutig.

Und dass ich mangels Trecker und Hänger die Holzreste nicht mitnehme, ist wohl auch vor Ort sehr schnell glaubwürdig zu machen.
 
Ihr müsst hier zwischen zwei verschiedenen Punkten trennen:

Rechtlich gesehen ist es zunächst einmal Sachbeschädigung, wenn ich eine fremde (also nicht mir gehörende) Sache zersäge. Da beißt die Maus keinen Faden ab. § 303 StGB kennt keinen Prüfungspunkt "nicht nur unerheblicher Sachwert".
Selbst wenn ich Deinen Papierflieger aus nem Werbezettel zerreiße, ist es erst einmal Sachbeschädigung. Denn was mit dem Ding passiert, ist Deine Entscheidung, wenn es Dir gehört.
Einen Rechtfertigungstatbestand für einen selbsternannten Wegeretter/-wiederhersteller kennt das Gesetz auch nicht.


Ob's allerdings in der Praxis strafrechtlich verfolgt würde, selbst wenn herauskommen sollte, wer da die Säge angesetzt hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Ihr müsst hier zwischen zwei verschiedenen Punkten trennen:

Rechtlich gesehen ist es zunächst einmal Sachbeschädigung, wenn ich eine fremde (also nicht mir gehörende) Sache zersäge. Da beißt die Maus keinen Faden ab. § 303 StGB kennt keinen Prüfungspunkt "nicht nur unerheblicher Sachwert".
Selbst wenn ich Deinen Papierflieger aus nem Werbezettel zerreiße, ist es erst einmal Sachbeschädigung. Denn was mit dem Ding passiert, ist Deine Entscheidung, wenn es Dir gehört.
Einen Rechtfertigungstatbestand für einen selbsternannten Wegeretter/-wiederhersteller kennt das Gesetz auch nicht.


Ob's allerdings in der Praxis strafrechtlich verfolgt würde, selbst wenn herauskommen sollte, wer da die Säge angesetzt hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Das Gesetz nennt den unerheblichen Sachwert nicht, die Rechtssprechung schon (siehe 2 b und bb), wobei die das eher eng auslegt. Aber ein schon gefallener, kaputter Baum wird durch das Zersägen in seiner Brauchbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt. Potentiell ist er sogar einfacher vom Waldbesitzer abzutransportieren.

Ebenso kennen die Gerichte Rechtfertigungstatbestände. Im Falle der Straße greift hier z.B. §904 BGB, und das könnte auch auf einen Baum auf einem Downhill-Trail an einer unübersichtlichen Stelle zutreffen.

Bisher hat sich der Förster bedankt, wenn ich im Bescheid gesagt haben, dass Bäume quer auf dem Weg liegen, und ich nehme nicht an, dass er klagen würde, wenn der an einer solchen Stelle Sägespuren sieht, die nicht von ihm stammen.

Da dies Schäden sind, die durch den Erholungsverkehr im Wald entstehen, hat hier das Landeswaldgesetz eine interessante Variante: Die Forstbehörde müsste zahlen, wenn ich im Privatwald Wege frei säge, und dadurch an den gefallenen Bäumen ein Schaden entsteht ...
 
In seiner Brauchbarkeit möglicherweise nicht. Wenn Du einen Baum zersägst, wird die Sachsubstanz jedoch mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (Schau Dir mal die unter aa) aufgelisteten Beispiele aus der von Dir verlinkten Anfänger-Vorlesung an). Und das langt. Die Modalitäten müssen nicht kumulativ vorliegen...

904 wird hier auch nicht greifen bei einem Waldweg, den Du dann nicht mehr mit dem MTB bequem befahren kannst.

Zu § 6 LWaldG Niedersachsen:
Voraussetzung dafür wäre,
1) dass der Erholungsverkehr (also z. B. der Mountainbiker, Wanderer, Pilzesammler, Dackelzüchter o.ä.) dem Waldbesitzer Schäden anrichtet, NICHT Windbruch;
2) dass der Waldbesitzer nen Antrag bei der zuständigen Forstbehörde gestellt hat, die Schäden zu beseitigen (z. B. den kaputt gefahrenen Weg wieder herzustellen)
Dann muss die Forstbehörde wieder herstellen.

Der zweite Halbsatz regelt, dass der Waldbesitzer in Geld zu entschädigen ist, wenn die Wiederherstellung nicht möglich ist.

Daraus eine Erlaubnis für den Erholungssuchenden herleiten zu wollen, umgefallene Bäume auf einem Waldweg zu zersägen, ist so abwegig, das ist schon wieder genial! :daumen:

Du musst mir aber nicht glauben.
Ich halte mich jetzt auch wieder raus. :)
 
Und dass ich mangels Trecker und Hänger die Holzreste nicht mitnehme, ist wohl auch vor Ort sehr schnell glaubwürdig zu machen.
Du könntest die Holzreste vorbereiten um sie später abzutransportieren. Auch gehe ich eigentlich davon aus, dass man um einen Weg von einem Baum freizuräumen eine Motorsäge braucht und die wirst du nicht mit dem MTB in den Wald fahren.

Wie geht ihr dann zB mit Bäumen um, die mit Wurzel umgekippt sind?
Wir haben letztens genau so einen Baum gesehen, der allerdings schon geschnitten war, und uns gefragt, warum der Rest noch 1m in der Weg ragte und sie den nicht einfach diesen 1 Meter auch abgeschitten wurde. Schnell fiel uns ein, dass der Stamm dadurch noch lang war, dass der Waldbesitzer diesen Stamm noch gut verkaufen konnte. Hätte er ihn 1m kürzer geschnitten, wäre es nur "Abfall" gewesen.

Bisher hat sich der Förster bedankt, wenn ich im Bescheid gesagt haben, dass Bäume quer auf dem Weg liegen
Bescheidsagen ist was anderes als selbst Hand anlegen.
 
In seiner Brauchbarkeit möglicherweise nicht. Wenn Du einen Baum zersägst, wird die Sachsubstanz jedoch mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (Schau Dir mal die unter aa) aufgelisteten Beispiele aus der von Dir verlinkten Anfänger-Vorlesung an). Und das langt. Die Modalitäten müssen nicht kumulativ vorliegen...
Da sind wir einer Meinung, ich sagte es mit etwas allgemeineren Worten: "wird eng ausgelegt"
904 wird hier auch nicht greifen bei einem Waldweg, den Du dann nicht mehr mit dem MTB bequem befahren kannst.
Hier sind wir auch einer Meinung: Es ging mir bei dem Trail um eine Situation, wo der Baum eine Gefährdung bedeutet.
Zu § 6 LWaldG Niedersachsen:
Voraussetzung dafür wäre,
1) dass der Erholungsverkehr (also z. B. der Mountainbiker, Wanderer, Pilzesammler, Dackelzüchter o.ä.) dem Waldbesitzer Schäden anrichtet, NICHT Windbruch;
2) dass der Waldbesitzer nen Antrag bei der zuständigen Forstbehörde gestellt hat, die Schäden zu beseitigen (z. B. den kaputt gefahrenen Weg wieder herzustellen)
Dann muss die Forstbehörde wieder herstellen.

Der zweite Halbsatz regelt, dass der Waldbesitzer in Geld zu entschädigen ist, wenn die Wiederherstellung nicht möglich ist.
Daraus eine Erlaubnis für den Erholungssuchenden herleiten zu wollen, umgefallene Bäume auf einem Waldweg zu zersägen, ist so abwegig, das ist schon wieder genial! :daumen:
Ich habe daraus keine Erlaubnis hergeleitet, sondern im Falle von §904 die Möglichkeit der Entschädigung für den Waldbesitzer aufgezeigt.
Du musst mir aber nicht glauben.
Brauche ich nicht, denn bei dem meisten Punkten sind wir nicht weit voneinander weg.
Ich halte mich jetzt auch wieder raus. :)
Schade, jetzt wo das juristische Laienfachsimpeln interessant wird.
 
Du könntest die Holzreste vorbereiten um sie später abzutransportieren. Auch gehe ich eigentlich davon aus, dass man um einen Weg von einem Baum freizuräumen eine Motorsäge braucht und die wirst du nicht mit dem MTB in den Wald fahren.
In diesem Thread geht es um "den einen oder anderen wertvolle Stamm" und nicht um einen Kahlschlag. Mir würde ein Fuchsschwanz reichen, @Carsten nimmt Fiskars Zugsäge nimmt.
Wie geht ihr dann zB mit Bäumen um, die mit Wurzel umgekippt sind?
Sägen, was sonst. Bei mehr als 20 cm Durchmesser würde ein Fuchsschwanz an seine Grenzen kommen. Da sollte die Wurzel etwas weiter weg sein, oder der Baum etwas jünger.
Wir haben letztens genau so einen Baum gesehen, der allerdings schon geschnitten war, und uns gefragt, warum der Rest noch 1m in der Weg ragte und sie den nicht einfach diesen 1 Meter auch abgeschitten wurde. Schnell fiel uns ein, dass der Stamm dadurch noch lang war, dass der Waldbesitzer diesen Stamm noch gut verkaufen konnte. Hätte er ihn 1m kürzer geschnitten, wäre es nur "Abfall" gewesen.
Sag mal Bescheid, wenn der Baum abgeholt wird.
Bescheidsagen ist was anderes als selbst Hand anlegen.
Beim vorletzten Mal kam er vorbei, als ich einen abgebrochenen Ast beiseite gezogen habe, um vorbeifahren zu können. Er hat sich freundlich bedankt. Bei der nächsten Gelegenheit frag ich ihn, wie er das mit der Säge sieht.
 
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