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...daher müssen sich Besucher dort ganzjährig darauf beschränken, ausgewiesene Wanderwege zu benutzen - und zwar zu Fuß!
Und wie ist das mit dem Walberla Fest?
Modellfliegen, Drachen steigen lassen und Mountainbiken verbieten aber genau während der Brutzeit den angeblichen schützenswerten Trockenrasen von hunderten an Besuchern zertrampeln und zerfahren lassen beim Walberlafest.Das Walberla liegt im Naturschutzgebiet "Ehrenbürg" (grün-transparente Abgrenzung im angehängten Bild). Das gesamte Schutzgebiet ist per amtlicher Verordnung für Fahrradfahrer gesperrt, an einigen Stellen (z.B. Parkplätzen) weisen Schilder auch vor Ort darauf hin. Das Schutzgebiet beherbergt seltene und störungsempfindliche Arten, daher müssen sich Besucher dort ganzjährig darauf beschränken, ausgewiesene Wanderwege zu benutzen - und zwar zu Fuß!
Außerhalb des Schutzgebietes führt am Hangfuß ein ausgewiesener Fernradwanderweg entlang, dieser darf natürlich befahren werden (rote Linie im angehängten Bild).
Ich hoffe auf euer Verständnis und einen veranwortungsvollen Umgung mit unserer herrlichen Landschaft!
Jana Wiehn
Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim
Landschaftspflegeverein Forchheim e.V.
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Das Walberla liegt im Naturschutzgebiet "Ehrenbürg" (grün-transparente Abgrenzung im angehängten Bild). Das gesamte Schutzgebiet ist per amtlicher Verordnung für Fahrradfahrer gesperrt, an einigen Stellen (z.B. Parkplätzen) weisen Schilder auch vor Ort darauf hin. Das Schutzgebiet beherbergt seltene und störungsempfindliche Arten, daher müssen sich Besucher dort ganzjährig darauf beschränken, ausgewiesene Wanderwege zu benutzen - und zwar zu Fuß!
Außerhalb des Schutzgebietes führt am Hangfuß ein ausgewiesener Fernradwanderweg entlang, dieser darf natürlich befahren werden (rote Linie im angehängten Bild).
Ich hoffe auf euer Verständnis und einen veranwortungsvollen Umgung mit unserer herrlichen Landschaft!
Jana Wiehn
Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim
Landschaftspflegeverein Forchheim e.V.
Schon ein paar Jahre alt.Dies scheint die zugehörige Verordnung zu sein. Sie ist von 1987.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/nsg/5-51/5-51-02-Verordnung.pdf
Es gibt ein Verbot für das Fahren mit Fahrzeugen aller Art. Darunter fallen im Prinzip auch Fahrräder. Das Reiten hingegen ist auf "zugelassenen Wegen" erlaubt.
Für mich liest es sich so, als hätte man die Fahrräder 1987 einfach nicht im Blick gehabt, sondern nur den KFZ Verkehr. In Google Earth ist ja zu sehen, dass es in dem Gebiet Forstwege gibt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es haltbar ist, dass selbst auf den Forstwegen das Radfahren nicht erlaubt ist. Da sollte man wohl mal die Verordnung anpassen.
Bzw. es einmal darauf ankommen lassen, ob jemand wegen des Radfahrens (auf einem Forstweg) verwarnt wird und dann Widerspruch einlegen.
so haben wir doch in den vergangenen Jahren viel erreicht, etwa bei neuen Regelungen zu einem naturverträglicheren Walberla-Fest
Einen konkreten, direkten Anlass gibt es nicht.Eigentlich nicht neu. Gibt es einen Anlass für den Hinweis?
Manfred Scheidler, Artenschutzreferent in der Bayreuther Behörde, kennt allerdings auch die Probleme am Walberla: „Die Mountainbiker etwa, die bekommen wir kaum in den Griff. Und es wird eher schlimmer durch die E-Bikes.“
https://www.nordbayern.de/region/reine-gefuhlssache-das-walberla-und-die-franken-1.5553648Naturunverträgliche Kommerzscheisse und die "grünen ich bin wichtig, du derfst do ned foahn Hampelmänner und Frauen" mittendrin.Eine große Ausnahme gibt es freilich: Das Walberlafest am ersten MaiWochenende mit Wurstbuden, Schiffsschaukel und Bierzelten. Selbst die strengsten Naturschützer werden hier bei einer Maß gesehen.
Und was hat das jetzt mit MTB zutun?Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.
Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:
An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.
Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
Werte "Gebietsbetreuerin".Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.
Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:
An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.
Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
@Walberla_Fo Liebe Frau Wiehn,Walberla_Fo schrieb:Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein.
Z.B.:
1) Es werden plötzlich Wege gesperrt mit manchmal fragwürdiger Rechtsgrundlage (Bsp.: Retterner Kanzel- Sperrung selbst ist nachvollziehbar und völlig OK, die Rechtsgrundlage nicht vorhanden).
Vor 2 Wochen war nix gesperrtDie Retterner Kanzel wurde gesperrt??