Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2

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Re: Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2
Interessant wäre auch die Begründung zu wissen, warum es zu Fuß in Ordnung ist, aber per Rad nicht. Das gleiche Spielchen hatten sie doch auch im Altmühltal. Sämtliche Schäden wurden auf MTB bezogen obwohl Wanderer genauso dazu beitragen und letztendlich wurde ja festgestellt, dass die Schilder dort nicht rechtens sind.
Es gibt natürlich sehr sensible Naturbereiche, aber sollte das dann nicht für alle Erholungssuchende gelten? :ka:
 
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Das mit dem Walberla ist halt ein Musterbeispiel für irrsinnige Mountainbikeverbote, das durch das Walberlafest auf die Spitze getrieben wird. Ich denke in einem Gerichtsprozess hätte das Fahrradverbot keinen Bestand - oder das Walberlafest nicht, sofern mit "Artenschutz" argumentiert wird. Inwiefern es diese ach so seltenen, schützenswerte Arten vertragen, dass 1x im Jahr (gut, dieses Jahr blenden wir mal aus) paar Tausend Leute aus der Umgebung kommen und in den Wald k*en wird der Naturschutz bestimmt erklären können :D
Wie die Wege da oben trotz Fahrradverbot aussehen weiß ja jeder selbst, da werden mehrfache Wege parallel zueinander platt getreten usw., das würde ein Mountainbiker nie machen.
 
Das Walberla liegt im Naturschutzgebiet "Ehrenbürg" (grün-transparente Abgrenzung im angehängten Bild). Das gesamte Schutzgebiet ist per amtlicher Verordnung für Fahrradfahrer gesperrt, an einigen Stellen (z.B. Parkplätzen) weisen Schilder auch vor Ort darauf hin. Das Schutzgebiet beherbergt seltene und störungsempfindliche Arten, daher müssen sich Besucher dort ganzjährig darauf beschränken, ausgewiesene Wanderwege zu benutzen - und zwar zu Fuß!

Außerhalb des Schutzgebietes führt am Hangfuß ein ausgewiesener Fernradwanderweg entlang, dieser darf natürlich befahren werden (rote Linie im angehängten Bild).

Ich hoffe auf euer Verständnis und einen veranwortungsvollen Umgung mit unserer herrlichen Landschaft!

Jana Wiehn
Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim
Landschaftspflegeverein Forchheim e.V.
Anhang anzeigen 1087560
Modellfliegen, Drachen steigen lassen und Mountainbiken verbieten aber genau während der Brutzeit den angeblichen schützenswerten Trockenrasen von hunderten an Besuchern zertrampeln und zerfahren lassen beim Walberlafest.

Genau mein Humor!

https://www.nordbayern.de/region/forchheim/wir-ziehen-bilanz-so-war-das-walberlafest-2017-1.6095163
Die Schäden welche alleine 2017 durch das Walberlafest entstanden sind schaffen ein paar Mountainbiker nicht in 50 Jahren.

Aber solange es Geld in eure Kassen spühlt ist das ja duld und vertretbar.

Lasst uns doch einfach fahren wo wir bock drauf haben und fegt erst mal den Mist vor eurer eigenen Türe weg!
 
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Das Walberla liegt im Naturschutzgebiet "Ehrenbürg" (grün-transparente Abgrenzung im angehängten Bild). Das gesamte Schutzgebiet ist per amtlicher Verordnung für Fahrradfahrer gesperrt, an einigen Stellen (z.B. Parkplätzen) weisen Schilder auch vor Ort darauf hin. Das Schutzgebiet beherbergt seltene und störungsempfindliche Arten, daher müssen sich Besucher dort ganzjährig darauf beschränken, ausgewiesene Wanderwege zu benutzen - und zwar zu Fuß!

Außerhalb des Schutzgebietes führt am Hangfuß ein ausgewiesener Fernradwanderweg entlang, dieser darf natürlich befahren werden (rote Linie im angehängten Bild).

Ich hoffe auf euer Verständnis und einen veranwortungsvollen Umgung mit unserer herrlichen Landschaft!

Jana Wiehn
Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim
Landschaftspflegeverein Forchheim e.V.

Dies scheint die zugehörige Verordnung zu sein. Sie ist von 1987.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/nsg/5-51/5-51-02-Verordnung.pdf
Es gibt ein Verbot für das Fahren mit Fahrzeugen aller Art. Darunter fallen im Prinzip auch Fahrräder. Das Reiten hingegen ist auf "zugelassenen Wegen" erlaubt.

Für mich liest es sich so, als hätte man die Fahrräder 1987 einfach nicht im Blick gehabt, sondern nur den KFZ Verkehr. In Google Earth ist ja zu sehen, dass es in dem Gebiet Forstwege gibt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es haltbar ist, dass selbst auf den Forstwegen das Radfahren nicht erlaubt ist. Da sollte man wohl mal die Verordnung anpassen.

Bzw. es einmal darauf ankommen lassen, ob jemand wegen des Radfahrens (auf einem Forstweg) verwarnt wird und dann Widerspruch einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tatsächlich sollte man es im Sinne einer rechtlichen Klärung mal darauf ankommen lassen, Heiko.
Allerdings ist die maximale Strafbewehrung schon recht drastisch.

Ich bezweifle, ob die Verordnung in der vorliegenden Form überhaupt einer rechtlichen Nachprüfung standhalten würde. Das "traditionelle Walberla-Fest", welches als Ausnahme ausdrücklich aufgeführt wird, stellt eine so drastische Beeinträchtigung der dortigen Naturschutz-Erfordernisse dar, dass hierdurch die Verordnung insgesamt als völlig unausgewogen und unverhältnismäßig zu betrachten ist. Ein generelles Radfahrverbot, während das Wandern auf Wegen erlaubt ist, dürfte angesichts der Begründung in §3 der Verordnung sowie dem alleinigen Bezug auf Art. 7 und 37 des Bay. Naturschutzgesetzes (nicht aber auf Art. 28, Abs. 1, Satz 2) als unangemessene Einschränkung der Rechte aus Art. 141 der Bayr. Verfassung (und der hieraus folgenden einzelgesetzlichen Regelungen) zu bewerten sein.

Bei Erlaß der Verordnung 1987 ging es in erster Linie um die Begründung des Kletterverbotes an der Geierswand im Osten der Ehrenbürg-Hochfläche. Der Rest ist aus damaliger Sicht nur als "Begleitorchester" zu verstehen. Wie Du treffend bemerkt hast, hatte man Radfahrer damals ganz bestimmt nicht "auf dem Schirm".

Das Gutachten, welches seinerzeit der Ausweisung als Naturschutzgebiet vorausging, forderte ein Wegegebot für Fußgänger, keineswegs aber ein generelles Befahrungsverbot, vor allem nicht Fahrradverbot.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir hatten einen ähnlichen Fall 2014 in BW. Dort wurden dann plötzlich auch Verbotsschilder auf einem Forstweg aufgestellt.
https://www.swp.de/suedwesten/staed...d-um-den-jusi-sorgt-fuer-wirbel-17527007.html
Da in diesem Fall der Ortsvorsteher selbst die Schilder entfernen ließ, hat dies zu einer Überprüfung und Änderung der Verordnung geführt. Jetzt ist im NSG Jusi das Radfahren auf den Forstwegen zulässig.
 
Dies scheint die zugehörige Verordnung zu sein. Sie ist von 1987.
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/nsg/5-51/5-51-02-Verordnung.pdf
Es gibt ein Verbot für das Fahren mit Fahrzeugen aller Art. Darunter fallen im Prinzip auch Fahrräder. Das Reiten hingegen ist auf "zugelassenen Wegen" erlaubt.

Für mich liest es sich so, als hätte man die Fahrräder 1987 einfach nicht im Blick gehabt, sondern nur den KFZ Verkehr. In Google Earth ist ja zu sehen, dass es in dem Gebiet Forstwege gibt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es haltbar ist, dass selbst auf den Forstwegen das Radfahren nicht erlaubt ist. Da sollte man wohl mal die Verordnung anpassen.

Bzw. es einmal darauf ankommen lassen, ob jemand wegen des Radfahrens (auf einem Forstweg) verwarnt wird und dann Widerspruch einlegen.
Schon ein paar Jahre alt.
https://www.wiesentbote.de/2011/12/14/zehnter-runder-tisch-zum-naturschutzgebiet-ehrenbuerg/
so haben wir doch in den vergangenen Jahren viel erreicht, etwa bei neuen Regelungen zu einem naturverträglicheren Walberla-Fest

Also wenn das naturverträglich ist, dann ist MTB oder Radfahren ansich tausend mal naturverträglicher!

 
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Eigentlich nicht neu. Gibt es einen Anlass für den Hinweis?
Einen konkreten, direkten Anlass gibt es nicht.
Es läuft aber derzeit eine "Welle" durch Bayern, was das Mountainbiken angeht.

Z.B.:
1) Es werden plötzlich Wege gesperrt mit manchmal fragwürdiger Rechtsgrundlage (Bsp.: Retterner Kanzel- Sperrung selbst ist nachvollziehbar und völlig OK, die Rechtsgrundlage nicht vorhanden).
2) Es werden Mountainbiker angeschrieben durch Naturschutz oder LRA aufgrund ihrer Bilder in sozialen Medien und werden zu "Beratungsgesprächen" aufgefordert (Beispiele in Hallstadt/Bamberg und im Fichtelgebirge).
3) Das Beispiel hier.
4) Die Story am Buck.
u.v.a.m.
 
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Auch ganz nett!
Manfred Scheidler, Artenschutzreferent in der Bayreuther Behörde, kennt allerdings auch die Probleme am Walberla: „Die Mountainbiker etwa, die bekommen wir kaum in den Griff. Und es wird eher schlimmer durch die E-Bikes.“
Eine große Ausnahme gibt es freilich: Das Walberlafest am ersten MaiWochenende mit Wurstbuden, Schiffsschaukel und Bierzelten. Selbst die strengsten Naturschützer werden hier bei einer Maß gesehen.
https://www.nordbayern.de/region/reine-gefuhlssache-das-walberla-und-die-franken-1.5553648Naturunverträgliche Kommerzscheisse und die "grünen ich bin wichtig, du derfst do ned foahn Hampelmänner und Frauen" mittendrin.

Auch ganz witzig
https://www.nordbayern.de/region/fo...chutz-in-der-corona-zeit-1.10204604?cache=884
Und dann noch diese Narrenfreiheit.
https://www.nordbayern.de/region/fo...ettungsdienste-probten-auf-walberla-1.9352078
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
 
Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
Und was hat das jetzt mit MTB zutun?
Werde mal konkret Mädel schließlich biste hier in einem MTB Forum !
 
Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
Werte "Gebietsbetreuerin".
Was treibt Euch "Gebietsbetreuer" denn plötzlich so an?

Ihr sucht Euch gezielt Bilder aus sozialen Netzwerken heraus und schreibt die Poster dieser Bilder an, wobei ihr Behauptungen aufstellt, die ihr nicht belegen könnt, sondern auf willkürliche Annahmen stützt.
Das klingt dann so (bei deiner Kollegin für das Fichtelgebirge):
"ich schreibe Ihnen aufgrund Ihrer öffentlichen Präsenz in sozialen Medien im Raum des Naturparks Fichtelgebirge e.V. In der Vergangenheit gab es einige Schwierigkeiten bezüglich online gestellter Bilder und Videos, welche optisch sehr schön aber zum Beispiel den rechtlichen Grundlagen widersprechen. Neben dem Fliegenlassen von Drohnen ohne Erlaubnis seitens der Naturschutzbehörden ist auch das Wegegebot in Naturschutzgebieten ein wichtiger Punkt. Bezüglich letzterem sehe ich auf Ihren Konten einige Schwierigkeiten"
So was fällt fast schon unter Victor Klemperers Klassifizierung der LTI.

Du postest hier ohne aktuellen Bezug schulmeisternd herum, beziehst dich auf eine Verordnung aus 1987, welche damals aus völlig anderen Gründen (Klettern) entstanden ist und die hinsichtlich des generellen Radfahrverbotes niemals einer rechtlichen Nachprüfung standhalten wird. (Das damalige Gutachten hat ja nur ein Wegegebot für Wanderer gefordert.) Gegen das "traditionelle Walberla-Fest" traust dich aber nicht argumentieren. weil du weisst, mit wem dich da anlegen würdest.

Erkläre mir mal, warum ihr euch gerade jetzt so auf die Mountainbiker einschiesst?
Habt ihr sonst nichts auf dem Schirm?
 
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Walberla_Fo schrieb:
Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein.
@Walberla_Fo Liebe Frau Wiehn,
es wäre dem Interesse und der Einsicht der MTBler sicher sehr zuträglich, wenn Sie uns in die naturschutzfachlichen Gründe, warum Radfahren auf dem Walberla schädlicher ist als Wandern, etwas einführen. Das Verbot betrifft insbesondere auch große, befestigte Wege.
 
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