Auto Unfall

Registriert
5. Dezember 2008
Reaktionspunkte
0
Hallo ich hab mal ein Paar Fragen !!! Ich bin Gestern von einem Aoto erfasst worden, Ich fuhr mit meinem Fahrad auf der rechen seite (mit dem Verkehr,und hatte Vorfahrt) auf dem Radweg (Fahrrad ist auch verkehrssicher) .Und als ich an eine Kreutzung kam musste ich halt auf die andere Seite ,um wieder auf dem Fahrradweg zu gelangen, als ich von Rechts das Auto sah !(sie wollte auf die Hauptstr.) Ich mir weiter nicht gedacht weil sie auch langsammer worde (hatte angenommen sie hätte mich gesehen!! War aber wohl ein Irrtum). Nun hat sie mich erwischt ... Ich Flog über ihre Motorhaube und landete auf der Strasse.. Nun das kleine Problem ich hatte 1 kopfhörer knopf im ohr...

Jetzt meine Frage hat sie Trotzdem Schuld weil sie mir die Vorfahrt genommen hat oder ,,,,, gibts da eine Teil schuld wegen dem knopf im Ohr ??? ..Hier mal ein Bild der Strasse
 

Anhänge

  • unfall.JPG
    unfall.JPG
    24,5 KB · Aufrufe: 237
Hallo ich hab mal ein Paar Fragen !!! Ich bin Gestern von einem Aoto erfasst worden, Ich fuhr mit meinem Fahrad auf der rechen seite (mit dem Verkehr,und hatte Vorfahrt) auf dem Radweg (Fahrrad ist auch verkehrssicher) .Und als ich an eine Kreutzung kam musste ich halt auf die andere Seite ,um wieder auf dem Fahrradweg zu gelangen, als ich von Rechts das Auto sah !(sie wollte auf die Hauptstr.) Ich mir weiter nicht gedacht weil sie auch langsammer worde (hatte angenommen sie hätte mich gesehen!! War aber wohl ein Irrtum). Nun hat sie mich erwischt ... Ich Flog über ihre Motorhaube und landete auf der Strasse.. Nun das kleine Problem ich hatte 1 kopfhörer knopf im ohr...

Jetzt meine Frage hat sie Trotzdem Schuld weil sie mir die Vorfahrt genommen hat oder ,,,,, gibts da eine Teil schuld wegen dem knopf im Ohr ??? ..Hier mal ein Bild der Strasse

Was sagt denn die Polizei dazu ? Evtl. zählt deren Urteil ja mehr als die Meinungen hier aus dem Forum...
Und wenn's strittig werden sollte, ist ein richtiger Anwalt wohl deutlich besser als das meiste, was du hier vorgeschlagen bekommst.
 
Ich hoffe, Du bist nicht allzu sehr verletzt?!?

Kopfhörer ist auf dem Rad ausdrücklich nicht verboten, auch, wenn viele das denken!
Es ist nur verboten, so laut zu hören, daß man vom Rest der Welt nichts mitbekommt (gilt ebenso für Autos...). Solange keine relevante Einschränkung des Gehörs stattfindet (geschlossenes System), ist es kein wirkliches Problem. Gibt auch nette Webseiten, die das anschaulich vorrechnen.
Da du Vorfahrt hattest und dieser Unfall auch zustandegekommen wäre ohne Kopfhörer, spielt das hier keine Rolle.
Anders wäre es, wenn Du z.B. das Hupen eines vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer nicht gehört hättest.

Zumal Du die Autofahrerin ja wahrgenommen hast und davon ausgehen konntest, daß sie anhält.

Der Nikolauzi
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Kopfhörer ist auf dem Rad ausdrücklich nicht verboten, auch, wenn viele das denken!
Es ist nur verboten, so laut zu hören, daß man vom Rest der Welt nichts mitbekommt (gilt ebenso für Autos...). Solange keine relevante Einschränkung des Gehörs stattfindet (geschlossenes System), ist es kein wirkliches Problem. Gibt auch nette Webseiten, die das anschaulich vorrechnen.
bist Du Dir da sicher? :ka:
Gestern Abend hab ich zufällig mal wieder nen Bericht über Radlerkontrollen gesehen (21:00h, ZDF Reporter).
Da wurde unter anderem ein Radler angehalten der 1. auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr und 2. noch Kopfhörer im Ohr hatte.
Die Jungs von der Rennleitung haben ihm dann 2 mal 15,- € abgeknöpft :aetsch:. Es wurde dabei ausdrücklich betont: 15,- € für gegen Fahrtrichtung und nochmal 15,- € für Kopfhörer.

Nur mal als Info.
Ich wäre da auch mal an einer wasserfesten Aussage interessiert.

Gruß
Marko
 
Es ist erlaubt aber nur wenn du weiterhin was hören kannst. Wenn die Polizei dich z.B. per Lautsprecher anhalten will und du das nicht mitbekommst hats du ein Problem, sonst und auch nur mit einem Stöpsel sollte das keine Probleme bereiten. Google mal da findest du einige Fallbeispiele.
 
Moin,


bist Du Dir da sicher? :ka:
Gestern Abend hab ich zufällig mal wieder nen Bericht über Radlerkontrollen gesehen (21:00h, ZDF Reporter).
Da wurde unter anderem ein Radler angehalten der 1. auf dem Radweg in die falsche Richtung fuhr und 2. noch Kopfhörer im Ohr hatte.
Die Jungs von der Rennleitung haben ihm dann 2 mal 15,- € abgeknöpft :aetsch:. Es wurde dabei ausdrücklich betont: 15,- € für gegen Fahrtrichtung und nochmal 15,- € für Kopfhörer.

Nur mal als Info.
Ich wäre da auch mal an einer wasserfesten Aussage interessiert.

Gruß
Marko

Glaubst du alles was im Fernsehen gezeigt wird ?
 
Es lag ja nicht daran dass du sie nicht wahrgenommen hast, also spielt der Knopf (nur einer?) kaum eine Rolle.

War Polizei da zum aufnehmen?
Meistens fällt den später ein, dass ja alles ganz anders war, du dich quasi aus dem Nichts manifestiert hast, usw.
 
Ich wäre da auch mal an einer wasserfesten Aussage interessiert.

Wenn Du an eine "wasserfeste Aussage" willst,
geh zum Anwalt.
Hier werden mal wieder verschiedene Dinge durcheinandergeworfen:

1. Der Fredersteller fragt, wie es sich auswirkt, daß er
während des Unfalls Ohrstöpsel drin hatte.
Das könnte im Rahmen eines Mitverschuldens eine
Rolle spielen, wenngleich
- ich wiederhole das immer wieder - es nach der
Halter-Haftung des § 7 StVG auf ein Verschulden
überhaupt nicht ankommt.
Diese (Rechts-)Fragen werden im übrigen nach den
Grundsätzen des Deliktsrechts (BGB) entschieden.

2. Wenn die Polizei jemanden anhält, der auf der
falschen Seite mit Ohrstöpseln fährt, dann ist das
eine Ordnungswidrigkeit.
Dort gelten wiederum ganz andere Vorschriften.
Aber das würde jetzt zu weit führen... .

Wer mit Stöpseln im Ohr auf der falschen Seite fährt,
hat den Schuß nicht gehört und kann meinetwegen auch 300 Euro zahlen.
 
1 Stöpsel stellt überhaupt kein Problem dar!!! Den darfst du sogar beim Motorradfahren drin haben. Mit zwei Stöpseln kann es da ganz anders aussehen....
Trotzdem den Anwalt aufsuchen - da lob ich mir meine Rechtsschutzversicherung!!!!!!!!!
 
wenn den ohrstöpfrl niemand gesehen hat dann kann mann doch mal ne not lüge einbringen!mustest du über eine straße um zum anderen radweg zu gelangen und wenn ja hast du dein bike geschoben??
 
Es ist völlig egal...du bist der schwächere Verkehrsteilnehmer und bekommst somit immer recht. Einem Kollegen von mir ist neulich etwas ähnliches passiert: Radfahrer schiesst vom !Fussgängerweg! einfach über die Strasse. Kein Überweg, Zebrastreifen oder eine Ampel. Er hat ihn erwischt und war nachweisslich nicht zu schnell. Radfahrer hat rechtbekommen.
 
Na ich würde mal sagen das der Autofahrer zu 100% Schuld hat. Die Kreuzung ist sooo übersichtlich, besser geht´s bald gar nicht. Wer da ein Radfahrer übersieht muss selber grob Unachtsam gewesen sein. Behaupte ich jetzt einfach mal so.
Aber wie das dann vor Gericht immer so ist, geht´s dann hin und her und haben Sie das Auto denn nicht nahen sehen? Doch, hab ich. Ah, schon Pech gehabt- Sie hätten da gleich mal absteigen sollen wenn Sie sehen das das Auto nicht stoppt. Selber Schuld.
Diese Haarspalterei geht mir auf den Sac.. Irgendwie ist man immer der Dumme. Wirst schon noch zu spüren bekommen.
Ich wünsch dir viel Glück und ein dickes Fell
 
Zuletzt bearbeitet:
...und haben Sie das Auto denn nicht nahen sehen? Doch, hab ich. Ah, schon Pech gehabt- Sie hätten da gleich mal absteigen sollen wenn Sie sehen das das Auto nicht stoppt. Selber Schuld...
Da sehe ich kein Problem, denn wie gesagt sah der TO, daß der Wagen verzögerte, also kann man von Anhalten ausgehen. Sei nicht so negativ eingestellt;)

Der Nikolauzi
 
Der Fall ist so eindeutig, Vorfahrt mißachtet - da müßte man nicht mehr drüber diskutieren!
Auf der andere Seite würde ich das nicht in einem Forum diskutieren, sondern einen Anwalt fragen :-)

Gruß
Ralf
 
Warst Du denn überhaupt beim Wechsel fahrenderweise unterwegs ?! Wenn Du das Rad nur schiebst (bzw. lt. Rsp. "rollerst") dann gilt das gar nicht als Fahrradfahren. Du wärst dann sozusagen Fußgänger mit schiebendem Rad gewesen ;) . Das sind schon wichtige Info's, die hier noch fehlen.

Edit: im Falle Du doch fahrenderweise unterwegs warst - ist der Weg, wo Du gefahren bist ein beschilderter (die blauen Lollies) Radweg ?! Weil Du sagtest "...musste ich halt auf die andere Seite ,um wieder auf dem Fahrradweg zu gelangen..." - Gibt es vor der Einmündung (Kreuzungen haben i.d.R. 4 Seiten, Einmündungen nur 3) eine Aufhebung des Radweges und danach wieder ein "Beginn" des Radweges ?! Das wäre sehr untypisch, da im Regelfall der Radweg über die Einmündung geführt wird. Oder ist Dein "Radweg" nur ein "geduldeter Radweg" (Zeichen f. Fußgänger mit dem Zusatz "Radfahrer frei") ?!

Wer nun Verursacher ist, hängt sehr stark von der Beschilderung und Verkehrsführung ab. Allerdings is damit noch keine Schuldfrage geklärt. Die wird wenn, dann überhaupt vom Gericht geklärt. Nach der Schuldfrage regelt sich dann auch der Schadenserssatzanspruch. Wenn die Polizei einen Verursacher festlegt, dann handelt es sich in der Regel um denjenigen, der durch eine Ordnungswidrigkeit bzw. auch Straftat einen Unfall herbeigeführt hat. Das hat aber überhaupt nichts mit dem zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu tun. Der kann völlig anders geregelt werden. Mal vom og. Fall abgesehen - Polizei legt PKW-Fahrer als Verursacher eines Vorfahrt-Unfalles fest. Der PKW-Fahrer hat einem Radfahrer die Vorfahrt genommen. Damit bekommt der PKW-Fahrer zunächst mal die "Unfallursache" als Ordungswidrigkeit aufgebrummt. Es stellt sich nun aber raus, dass der Radfahrer z.B. kein Licht am Fahrrad hatte und der Unfall während der Dunkelheit passierte. Da kann nun z.B. vor Gericht im Ernstfall dem Radfahrer eine Teilschuld angelastet werden. D.h., dass der Radfahrer bei der Schadensersatzfrage nicht ungeschoren davon kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder vielleicht ist es einfach ein Troll?
Nicht gleich ausrufen, bin leider rennrad-news.de-, das Schwesterboard, geschädigt. Dort gab es solche Threads in letzter Zeit zuhauf, mit dem einzigen Ziel, etwas "Fischsport" zu betreiben. Irgendwelche "komplizierte" Unfälle mit "Haken", Ohrstöpsel, Radwegbenutzungspflicht, Vortritt usw. dürfen jeweils nicht fehlen.
Angemeldet seit gestern, dies ist sein einziger Beitrag.
Hoffe doch sehr dass wenigstens mtb-news von diesen Affen verschont bleibt.

Gruss
 
Zurück