ein Rennrad ist in der StVO und in der StVZO nicht genau definiert, die DIN-Norm zählt da nicht, da es ein Zitiergebot gibt, worauf sich die StVO/StVZO beziehen müßte.
Nach wie vor gilt die 11-kg-Grenze, die sich rechtssicher überprüfen ließe, und zwar per geeichter Waage.
Es gibt immer noch das Problem des Ausgangsfalles, daß eine Radbeleuchtung und eine Stirnlampe auch zwei verschiedenen Sachen sind, somit wäre eine normale Dynamofunzel am Bike erforderlich und eine z.B. Lupine-Betty am Helm möglich, ohne daß sich aus der StVO/StVZO daraus eine Owig ergeben würde, sieht man von der möglichen Blendung bei aufgedrehter Stirnlampe mal ab.
Nach wie vor gilt die 11-kg-Grenze, die sich rechtssicher überprüfen ließe, und zwar per geeichter Waage.
Es gibt immer noch das Problem des Ausgangsfalles, daß eine Radbeleuchtung und eine Stirnlampe auch zwei verschiedenen Sachen sind, somit wäre eine normale Dynamofunzel am Bike erforderlich und eine z.B. Lupine-Betty am Helm möglich, ohne daß sich aus der StVO/StVZO daraus eine Owig ergeben würde, sieht man von der möglichen Blendung bei aufgedrehter Stirnlampe mal ab.