nicht ganz, die Anforderungen findest du in der sportordnung. z.b. geht keine alk Werbung über 5,2%. ihr habt mit eurem Trikot sicherlich keinerlei Probleme aber pauschal kann man das so nicht sagen
Den Punkt 4.3.2 (1) der WB MTB kann man zu diesem Thema aber auch anders interpretieren.
Im Grundsatz wird darin ja ausgesagt, dass hinsichtlich Werbung nichts weiter gilt außer 4.3.1(2) im MTB-Sport. Und da steht genau gar nichts Einschränkendes hinsichtlich Inhalt der Werbung bzw. den Produkten/Dienstleistungen etc, für die geworben wird. Effektiv mag die Formulierung sogar bewirken, dass weiterführende Regelungen wie bspw. in der Sportordnung enthalten explizit ausgesetzt werden für den MTB-Sport.
Wer nicht nachschlagen will, hier die per Copy&Paste übernommenen Bestimmungen:
4.3.2 Werbung
(1) Im MTB-Sport gibt es hinsichtlich Werbung außer den Bestimmungen aus der Ziffer 4.3.1 (2) auf der Sportkleidung für alle Alterskategorien und Leistungsklassen keine weiteren Beschränkungen.
in Verbindung mit
4.3.1 Allgemeine Bestimmungen
(1) [...]
(2) Das Trikot muss sich ausreichend von den Trikots des Weltmeisters, des deutschen Meisters, der Nationalmannschaften sowie den Trikots der UCI-MTB-Teams sowie der nationalen MTB-Teams unterscheiden.
Jetzt könnte man noch Bestimmung 4.3.4 hinzuziehen, welche auf die Bestimmungen der Sportordnung verweist.
4.3.4 Werbung auf offiziellen Trikots
(1) Die Werbeaufschriften auf offiziellen Trikots des Nationalkaders bzw. von Landesverbandsmannschaften unterliegen im MTB-Sport keinen Beschränkungen.
(2) [...]
(3) [...]
(4) Im Übrigen ist die Sportordnung des BDR bindend.
Allerdings gilt dies nur für offizielle Trikots und in meinem Verständnis sind unter diesem Begriff die nach 4.3.4 (1) definierten Trikots zu verstehen. Ansonsten ist mir momentan keine weitere Definition von "offiziellen Trikots" bekannt, aber ich lerne gern noch dazu.