- Registriert
- 12. April 2013
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- 12
Schilder kommen vom Landratsamt und haben normalerweise eine Art Siegel auf der Rückseite.
Selbst gemachte Schilder in freier Wildbahn oder unbegründete Ge- und Verbote sind unverbindlich.
Gegenüber einen Polizisten oder Staatsförster müssen die (eigenen) Personalien genannt werden.
Laut Aussage des Erlanger Forstdirektors können "Wege" im Privatwald gekennzeichnet werden. Aus dieser Kennzeichnung soll ersichtlich sein, ob der Grundeigner das Befahren der Wege duldet oder nicht. Da braucht es kein gesiegeltes Schild.
Neben Polizei und Forst, sind auch die Naturschutzwächter befugt, Personen zur Identitätsfeststellung anzuhalten.
Das Landratsamt ERH wird wohl dieses Jahr verstärkt die Gebiete Rathsberg/Bubenreuth und Tennenloher Forst im Auge behalten.