Biken am Rathsberg verboten??

Schilder kommen vom Landratsamt und haben normalerweise eine Art Siegel auf der Rückseite.
Selbst gemachte Schilder in freier Wildbahn oder unbegründete Ge- und Verbote sind unverbindlich.

Gegenüber einen Polizisten oder Staatsförster müssen die (eigenen) Personalien genannt werden.

Laut Aussage des Erlanger Forstdirektors können "Wege" im Privatwald gekennzeichnet werden. Aus dieser Kennzeichnung soll ersichtlich sein, ob der Grundeigner das Befahren der Wege duldet oder nicht. Da braucht es kein gesiegeltes Schild.

Neben Polizei und Forst, sind auch die Naturschutzwächter befugt, Personen zur Identitätsfeststellung anzuhalten.

Das Landratsamt ERH wird wohl dieses Jahr verstärkt die Gebiete Rathsberg/Bubenreuth und Tennenloher Forst im Auge behalten.
 
Laut Aussage des Erlanger Forstdirektors können "Wege" im Privatwald gekennzeichnet werden. Aus dieser Kennzeichnung soll ersichtlich sein, ob der Grundeigner das Befahren der Wege duldet oder nicht. Da braucht es kein gesiegeltes Schild...

Da träumt der Erlanger Forstdirektor vielleicht von... Das "Recht zum Betreten der freien Natur" (Radfahren auf Straßen und Wegen zählt dazu) liegt nicht im Ermessen des Grundstückseigentümers. Für Einschränkungen dieses Rechts braucht es gute Gründe.
 
Da träumt der Erlanger Forstdirektor vielleicht von... Das "Recht zum Betreten der freien Natur" (Radfahren auf Straßen und Wegen zählt dazu) liegt nicht im Ermessen des Grundstückseigentümers. Für Einschränkungen dieses Rechts braucht es gute Gründe.

Es dreht sich und dreht sich. Pfade, die keine andere Funktion (z. B. Wanderweg) haben, kann der Grundstückseigner sehr wohl kennzeichnen.

Letztendlich wird man sehen was raus kommt, wenn die ersten mal beim LRA angezeigt wurden. Soll ja angeblich vergangenes WE bereits eingetreten sein. Eine Rückmeldung der Betroffenen wäre interessant ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo finde ich die Schutzgebietsverordnung? Verlinkt hast Du nur das Infoblatt...

Sorry, ich habe die Verordnung nur in schriftlicher Form gesehen. Im Netz finde ich nur diejenige für Tennenlohe.

Hier wäre schon mal die Landschaftsschutzgebietsverordnung:

Diese gilt für die Stadt Erlangen - nicht für das NSG "Wildnis am Rathsberg" (LKR ERH).

Es dreht sich und dreht sich. Pfade, die keine andere Funktion (z. B. Wanderweg) haben, kann der Grundstückseigner sehr wohl kennzeichnen.

So scheint es leider zu sein. Es wird einfach die Definition "Weg" entzogen. Und in der "freien Natur" ist radfahren(biken) und Rollstuhl fahren leider nur auf geeigneten Wegen gestattet.

Im Moment also bitte auch diesen Trail bitte meiden, so schade das auch ist.
In Zukunft lässt sich ggf. ein Kompromis finden. Geht halt wie immer nur, wenn beide Seiten aufeinander zugehen.
 
Auch auf die Gefahr hin, das ich bei nächster Gelegenheit gesteinigt werde...

...es sollte doch möglich sein diese 25 ha (rote Umrandung in der Karte)
einfach zu meiden und nicht zu befahren :ka:

um sich am restlichen Rathsberg "Umwelt-und-freundlich" die Kante zu geben.

Anhang anzeigen 284345

Sicherlich.
Die Frage ist aber, ob diese eine Fläche eine Ausnahme bleibt oder ob im Laufe der Zeit immer mehr dazu kommen, wenn man es einfach so hin nimmt. Und irgendwann steht dann im Gesetz, dass das Befahren des Waldes mit dem Rad untersagt ist (übertrieben gesagt).
Eigentlich könnte es mir relativ egal sein, da ich eher selten in der Gegend bin. Aber ich habe durchaus die Befürchtung, dass sich andere Städte/Gemeinden/Regionen ein Beispiel daran nehmen könnten und die Verbote weiter ausdehnen.

Es dreht sich und dreht sich. Pfade, die keine andere Funktion (z. B. Wanderweg) haben, kann der Grundstückseigner sehr wohl kennzeichnen.

Letztendlich wird man sehen was raus kommt, wenn die ersten mal beim LRA angezeigt wurden. Soll ja vergangenes WE schon einige getroffen haben. Eine Rückmeldung wäre interessant ...

Und wer entscheidet, ob ein Weg keine andere Funktion hat? Also so ganz habe ich das ehrlich gesagt (noch) nicht verstanden.
 
Auch auf die Gefahr hin, das ich bei nächster Gelegenheit gesteinigt werde...

...es sollte doch möglich sein diese 25 ha (rote Umrandung in der Karte)
einfach zu meiden und nicht zu befahren :ka:

um sich am restlichen Rathsberg "Umwelt-und-freundlich" die Kante zu geben.

Anhang anzeigen 284345
so locker kann ich das nicht sehen, da meine *heimrunde* durch das rote gebiet geht. nicht ganz ernst, aber auch nicht ganz spaßig gemeint.

So scheint es leider zu sein. Es wird einfach die Definition "Weg" entzogen. Und in der "freien Natur" ist radfahren(biken) und Rollstuhl fahren leider nur auf geeigneten Wegen gestattet.
so einfach scheint es mir nicht zu sein. der weg unter dem schloss lang ist z.b. auf der amtlichen TOP50 eingezeichnet. Das stellt für mich einen starken Hinweis dar, dass es sich um einen "weg" handelt.

wie es sich mit nutzungseinschränkungen durch den besitzer verhält, weiß ich nicht. etwas provokatives beispiel: darf der bikepark o-nohe das bewandern der (frei zugänglichen) trails verbieten?
 
Und wer entscheidet, ob ein Weg keine andere Funktion hat? Also so ganz habe ich das ehrlich gesagt (noch) nicht verstanden.

Ein grober Anhalt sollte eine amtliche Karte sein (z. B. der Bayernatlas - da gehen sogar die Schutzgebiete draus hervor). Wenn dann der Weg vor Ort nicht anders gekennzeichnet ist, dann sollte man im Ernstfall gute Karten haben.

Letztendlich sind die Diskussionen überflüssig. Für die Verfolgungsbehörden (Stadt ER bzw. LRA) steht fest, was ein Weg ist und was nicht. Und mal ganz ehrlich, im Grunde weiß es doch jeder, oder?

Und klar ist auch, wo sich nicht an Ordnung und Gesetz gehalten wird, da steigt der Überwachungsdruck. Ich halte das grundsätzlich auch für richtig. Gegen die ersten Abfahrten hat sich doch nie einer wirklich (dauerhaft) aufgeregt, aber die Ausuferung machte dann das Problem. Wir sind ein Ballungsraum - viel Biker / wenig Strecken - da war Stress früher oder später garantiert. Jetzt rauchts halt mal ne Zeit lang und man wird sehen, was hinterher raus kommt.
 
Und klar ist auch, wo sich nicht an Ordnung und Gesetz gehalten wird, da steigt der Überwachungsdruck. Ich halte das grundsätzlich auch für richtig. Gegen die ersten Abfahrten hat sich doch nie einer wirklich (dauerhaft) aufgeregt, aber die Ausuferung machte dann das Problem.
weder am wildpferdzaun entlang noch am trail rund um rathsberg ist irgendwas ausgeartet. dort werden lediglich bestehende wege befahren. die DH-strecken und das anlegen davon sind eine ganz andere thematik.
 
Für mich ist das Ganze eine Frechheit und eine Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte. Es gibt keine belegten Gründe dafür, dass Mountainbiker dem Wald dauerhaften Schaden zuführen. Abgesehen von den Leuten die eigene Trails und Sprünge in den Wald bauen und damit wie hier geschehen den "Normalfahrern" die "Tour vermasseln"!!
Engstirniger und veralteter Bürokratismus besorgt dann den Rest. Wenn das unsere Probleme sind dann geht's uns echt richtig gut!

In diesem Sinne einen schönen Tag noch und "happy Trails".....nicht.....
 
die DH-strecken und das anlegen davon sind eine ganz andere thematik.

Die habe ich auch gemeint, sorry.

Aber bei den Pferden bestand schon immer ein Konflikt mit dem NSG und seit 01.04.14 (neu aufgelegt) ein Verstoß gegen die VO zum Betreten (und natürlich Befahren) des ehemaligen Truppenübungsplatzes. Wer sich im Tennenloher Forst bewegt, sollte sich zukünftig vorher über die befahrbaren Wege kundig machen. Da gibt es eine Bekanntmachung samt Karte vom LRA. Wer Pech hat, hat dann das BayNatschG und die VO am Hals.

Und zu den Persönlichkeitsrechten ... die gelten auch immer für die andere Seite. Dafür hat man vor tausenden Jahren schon mal Gebote, dann Gesetze und Verordnungen erlassen, die das Zusammenleben "regeln". Laut hiesiger Gesetzesauslegung sind die Persönlichkeitsrechte einiger weniger wohl eingeschränkt - zumindest wird es von diesen so verstanden.

Und zur Gesetzessammlung der DIMB. Wir sind hier im Amtsgerichtsbezirk Erlangen. Jeder Richter entscheidet frei. Er kann dazu andere AG-Urteile heranziehen, muss aber nicht (von Urteilen LG und OLG abgesehen). Es handelt sich bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid um eine Einzelfallentscheidung. Jede Seite bringt ihre Argumente vor und der Richter fällt (im Namen des Volkes) ein Urteil, das im nächsten Fall schon wieder anders lauten kann. Früher oder später wird es auch hier mal eine solche Verhandlung geben. Nach meiner Meinung sind das die Folgen einer schwammigen Rechtslage.
 
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Hi,
ich war auch erstmal geschockt, als ich gesehen habe, dass auf "meinem" Hometrail nun massiv Verbotschilder mit Androhung von Anzeigen aufgehängt wurden. Die Schilder befinden sich allerdings nur auf dem ca. 400m langen Pfad entlang des Reiterhofes
zwischen
http://www.openstreetmap.org/search?query=49.618861, 11.019167#map=19/49.61886/11.01917
und
http://www.openstreetmap.org/search?query=49.620760, 11.022853#map=19/49.62076/11.02285
Also dort wo vorgestern lt. mistertom die zwei Herren standen und Radfahrer abgefangen haben. Dieser Abschnitt ist aber definitiv kein Naturschutzgebiet (siehe z.B bayernatlas) sondern einfach nur Waldfläche, die sich offensichtlich im Privateigentum befindet.
Das eigentliche NSG "Rathsberger Wildnis" beginnt erst dahinter, kurz vor dem Rathsberger Schloss. Erst ab da gelten die NSG-Verordnungen, an die wir uns wohl oder übel halten müssen, ob sie nun Sinn machen oder nicht.

Ich finde es schade, dass der Waldeigentümer einfach nur Verbotschilder mit Androhungen aufstellt. Er hätte ja evlt. noch ein Infoblatt aufhängen können, warum Radfahrer ausgerechnet an der Stelle ein Problem für ihn darstellen. Wir Biker können ja durchaus einsichtig und kompromissbereit sein. Das zeigt doch auch die Diskussion hier.

Happy Trails...
Heinbloed
 
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Ist im Wald das Naturschutzgebiet gekennzeichnet? Das wär ja mal sehr hilfreich, bisher habe ich da keine offiziellen Schilder gesehen.


"Da Naturschutzgebiete ansonsten rechtmäßige Nutzungsmöglichkeiten einschränken, müssen sie im Gelände gekennzeichnet werden. Nur dann kann z. B. ein Spaziergänger wissen, dass er sich in einem Schutzgebiet befindet und er z. B. die Wege nicht verlassen darf"
 
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Ist im Wald das Naturschutzgebiet gekennzeichnet? Das wär ja mal sehr hilfreich, bisher habe ich da keine offiziellen Schilder gesehen.

Schau mal hier:
http://www.panoramio.com/photo/27795242
Ob das Schild wirklich noch da steht, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Der Eintrag ist schon ein paar Jahre alt.

Ich glaube aber, dass es dem Waldeigentümer gar nicht so sehr um die Einhaltung der NSG-Verordnung in der "Rathsberger Wildnis" ging. Denn wie gesagt, die Schilder hängen im Moment ausschließlich an einem Wegstück, das eindeutig außerhalb des Naturschutzgebietes liegt. Mich würde interessierten, was genau bei diesem speziellen Abschnitt entlang des Reiterhofes das Problem ist. Gravierende Naturzerstörungen, die über das Maß eines normalen Wanderweges hinausgehen, kann ich dort eigentlich nicht erkennen...
 
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Aber bei den Pferden bestand schon immer ein Konflikt mit dem NSG und seit 01.04.14 (neu aufgelegt) ein Verstoß gegen die VO zum Betreten (und natürlich Befahren) des ehemaligen Truppenübungsplatzes.
mir ist nicht bekannt, dass auch fußgänger auf den wegen entlang des geheges abkassiert werden.
Die Schilder befinden sich allerdings nur auf dem ca. 400m langen Pfad entlang des Reiterhofes
ich gehe davon aus, dass sich unsere heimrunde ziemlich deckt ;-) verboten ist nun eigentlich der geamte abschnitt westlich der straße (die vom waldkrankenhaus hoch) bis atzelsberg. davon ist der teil straße->schloss durch den eigentümer untersagt, und der abschnitt schloss->atzelsberg durch den eigentümer und evtl das FHH.
 
da bleibt dann nur noch der Teil Richtung Süden auf der anderen Seite der Straße, die zum Waldkrankenhaus geht. Also nach Erlangen runter, das müsste der sogenannte Meilwald sein.
Oder?
 
Die habe ich auch gemeint, sorry.

Aber bei den Pferden bestand schon immer ein Konflikt mit dem NSG und seit 01.04.14 (neu aufgelegt) ein Verstoß gegen die VO zum Betreten (und natürlich Befahren) des ehemaligen Truppenübungsplatzes. Wer sich im Tennenloher Forst bewegt, sollte sich zukünftig vorher über die befahrbaren Wege kundig machen. Da gibt es eine Bekanntmachung samt Karte vom LRA. Wer Pech hat, hat dann das BayNatschG und die VO am Hals.

Wo soll diese Bekanntmachung stehen? Auf der Seite vom LRA steht nix...
 
So, ich verkauf alle meine MTBs und fahr nur noch Cyclocross auf den Forstautobahnen. Jetzt ist im Prinzip ja alles verboten.

Edit: Oder ich fahr gleich mit dem Motorrad im Wald, kommt mich dann genauso teuer.
 
Danke für den Link, auf der letzten Seite ist auch eine Karte. Wenn ich sie richtig gelesen hab, geht das Gebiet bis Kalchreuth?

jep, sieht so aus. Quasi komplette Winterleite und der Bereich Richtung Pferdegehege. Auf alle Fälle ein netter Spin, über den Schutz von Leben und Gesundheit da ein Verbot einzukippen.
 
Hier ist die Karte
ERH_Amtsblatt_11_2014-page-004.jpg
 

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