Biken am Rathsberg verboten??

@waldbesitzer es wäre interessant und für die Akzeptanz ihrer Massnahmen sehr hilfreich, wenn sie erklären würden, warum sie eine Blockade der Wege für ALLE waldbenutzer für angemessen und rechtlich begründet ansehen.

Mobil gefunkt
 
@siggi985
Ihre Aufnahme zeigt den süd-westlichen Beginn des Naturschutzgebiets (NSG) "Wildnis am Rathsberg".
Dort gilt die entsprechende NSG-Verordnung.
Die Befestigung endet nach ca. 75 m. Ein Befahren ist jedoch nicht zulässig.

Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen das Landratsamt und die Regierung von Mittelfranken.

Das ein Befahren nicht zulässig ist, ist mir bewusst (Außer natürlich für Forstarbeiten die keinen Einfluss auf den Naturschutz haben und umweltfreundliche Harvester und Traktoren). Allerdings wird so auch ein Betreten der Wege und Pfade unterbunden, was ja zulässig ist. Laut NSG-Verordnung müsste eine solche Absperrung vom LRA genehmigt werden.
 
und nur so als kleiner tipp an den waldeigentuemer und ans LRA (warum mailen, wenn hier mitgelesen wird :cool: ): der weg mag zwar nicht in dieser flurkarte drin sein, aber in der öffentlich zugänglichen amtlichen TOP50-karte (der komplette weg, auch der nicht-befestigte abschnitt). also bitte keine argumente mit nicht-weg, freies waldgelände usw. ;-)
 
Zu den Fragen von @Ketchup(#401) und @Fabse86(# 406 und # 407):

Diese Verbote können Sie auch gerne beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachlesen unter:

http://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/erholung/

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Zur Definition „Weg“:

Das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth und das Landratsamt Erlangen-Höchstadt definieren übereinstimmend:

Unbefestigte Erdwege, Pfade, Fahrspuren etc., die ohne Einverständnis des Eigentümers angelegt wurden, sind keine Wege im Sinne des Naturschutzrechtes. Hier ist das Radfahren –unabhängig von einer „Geeignetheit“- nicht erlaubt.

Durchgängig geschotterte Waldwege sind dagegen sicher Wege im obigen Sinne, weiterhin sind sie in aller Regel auch „geeignet“. Hier ist das Radfahren erlaubt, falls nicht eine Schutzgebietsverordnung (wie z.B. im Naturschutzgebiet „Wildnis am Rathsberg“) das Radfahren generell verbietet.

Um ein Befahren zu begründen muss ein Weg vorhanden sein. Das Recht zum Anlegen eines Weges steht nur dem Eigentümer zu.

Das heißt, der Eigentümer muss den Weg selber angelegt haben oder das Anlegen zumindest geduldet haben.

Hat der Eigentümer jedoch den Trampelpfad oder Erdweg nicht angelegt, so kann es sich um keinen legalen Weg handeln.

Dies gilt analog, wenn der Grundstückseigentümer für einen bestimmten Zweck eine Fahrspur vorübergehend (zum Beispiel eine Rückegasse zur Durchforstung) angelegt hat.

Auch hier handelt es sich um keinen „Weg“ im Sinne des Naturschutzrechtes bzw. der Bayerischen Verfassung.

Für einen Erholungssuchenden im Wald ist dieser Aspekt weniger entscheidend, da er ja in der Regel das Recht hat, den gesamten Wald zu betreten. Für die rechtliche Situation eines Radfahrers dagegen ist es entscheidend, ob es sich um einen legalen Weg oder um eine „illegale“ Fahrspur handelt.

Auf dem Weg ist das Fahren erlaubt, auf der Fahrspur nicht.

Dabei wird vom Grundstückseigentümer nicht verlangt, alle „legalen Wege“ entsprechend zu markieren. Vielmehr muss der „Nutznießer“ sich aktiv informieren, wo er unentgeltlich auf fremden Grund seinem Hobby nachgehen kann.

Im Gegenzug bedeutet das aber auch, dass es sich bei (legal) markierten Wanderwegen, Radwegen, Forststraßen stets um Wege handelt.

Auszug aus dem Kommentar zum BayNatSchG:

Die Beurteilung, ob sich ein Privatweg zum Befahren eignet, ist zunächst Sache des Waldeigentümers, anders als bei öffentlichen Wegen gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 StVO. … Ist der Weg ungeeignet, so darf kraft Gesetzes nicht gefahren werden.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die oben genannten Behörden.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist darauf, dass der Gesetzgeber in Bayern zwar die Geeignetheit von Wegen nicht explizit definiert hat, aber die in BW geltende Regelung mit kleinen Einschränkungen im Großen und Ganzen auch für Bayern herangezogen werden soll.

Das bedeutet:

„Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg bestimmt zum Radfahren im Wald: Radfahren ist nur auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt (Mindestbreite 2 m). Auf unbefestigten Trassen im Wald, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der befestigten Wege ist Radfahren verboten und wird mit Bußgeld bedroht. Das Radfahren auf befestigten Wegen muss so erfolgen, dass Sicherheit und Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt werden. Beim Begegnungsverkehr hat der Fußgänger Vorrang.“

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Zum Beitrag @static (#447):

Die Beschilderungen sollen den ausdrücklichen Willen der Waldeigentümer ausdrücken, dass die Pfade, Trails, Lines etc. keine legalen Wege im Sinne des Naturschutzgesetzes sind.

Sie bedeuten keine Einschränkung des Betretungsrechtes von Fußgänger gem. Art 27 (3) S.3 BayNatSchG, sondern verbieten unrechtmäßiges Befahren. Das ergibt sich schon aus dem verwendeten Verkehrszeichen.

Gem. Art. 33, 1. BayWaldG könnten Eigentümer sogar das Betreten verwehren, wenn „… das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch … in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.“

Auch hier verweise ich auf den Kommentar zum BayNatSchG, in dem steht, dass Schilder oder andere Sperren, die das Befahren unterbinden sollen, keine Einschränkung eines an sich bestehenden Betretungsrechts sind. Es gilt hierbei auch nicht Art. 22 Abs. 3 Satz 3 BayNatSchG (Hinweis auf den gesetzlichen Grund der Beschränkung).

Zum Beitrag @Chresse (# 442):

Der von Ihnen beschriebene Vorgang hat nichts mit den „Waldbesitzern“ zu tun.

Sie befanden sich auf einem Trampelpfad im NSG „Wildnis am Rathsberg“.

Die Schutzgebietsverordnung gilt hier ebenso wie weiter westlich unterhalb Rathsbergs.

Sie schließt ausdrücklich das Befahren durch Fahrzeuge aller Art (also auch Fahrräder) aus. Leider beinhaltet das auch den im NSG liegenden geschotterten Teil des Forstweges. Um das Fahrradfahren hier möglich zu machen müsste die Verordnung geändert werden. Hierfür ist die höhere Naturschutzbehörde in Ansbach zuständig.

Sie haben keine „amtliche Verwarnung“ kassiert, sondern wurden höflich und freundlich um Angabe Ihrer persönlichen Daten gebeten.

Selbst auf Ihre schnäppische Art und Weise sowie Unfreundlichkeiten wurde höflich und sachlich reagiert.

Ich empfehle den Beitrag # 397 Teil II (ForstSchRL) aufmerksam zu lesen.

Ihre Daten wurden an das LRA Erlangen-Höchstadt weitergeleitet.

Dort entscheidet man über das weitere Vorgehen.

Ich weise darauf hin, dass Markierungen im Wald vielfältig sein können (z.B. Grenzmarkierungen, Rückegassen, Waldbewirtschaftung). Unberechtigt angebrachte Markierungen stellen dagegen eine Sachbeschädigung fremden Eigentums dar und begründen selbstverständlich kein Fahrrecht. (siehe auch oben)

Wir alle haben in Deutschland/Bayern ein hohes Privileg, (Wald-)Grundstücke ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer zu BETRETEN. Radfahren steht dem nur auf Wegen gleich, wenn diese geeignet sind. Es muss selbstverständlich sein, dass die Grundstücke schadensfrei zu halten sind und nicht jeder auf dem Eigentum eines Anderen tun und lassen kann, was er will.

In etlichen Ländern der EU ist das Betreten von (Privat)Wald sogar gesetzlich verboten!

Zum Beitrag @Mittelfranke (#424) u.a.:

Viele Personen (ältere ebenso wie jüngere Menschen!!!) haben Beschwerden über schnelles, rücksichtsloses und gefährliches Fahren vorgebracht. Die stets erwähnten sieben Beschwerden innerhalb von zwei Monaten bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erlangen stellen nur einen Bruchteil der Personen dar, die aktuell ein Problem zwischen Radfahrern und Fußgängern sehen.

Auch in unübersichtlichen Bereichen „heizen“ manche Ihrer Kollegen (Sie ja sicher nicht ;-)) um Kurven oder über Hügelchen, ohne zu sehen was dahinter ist, geschweige denn bremsen oder ausweichen zu können… Bei einem solchen Verhalten müsste die „Geeignetheit“ eines solchen Weges ohnehin in Frage gestellt werden, sofern es sich überhaupt um einen Weg im Sinne des Naturschutzrechtes handelt.

Entlang der Trails entstehen immer wieder „wilde Bauten“ mit mehr oder weniger großen Um- und Ausgrabungen etc... Das geht gar nicht, aber da sind wir uns ja einig.

Im privatrechtlichen Bereich könnte der größte Teil des vorhandenen Haftungsrisikos vertraglich auf einen Verein etc. abgewälzt werden. Damit würde aber der Eigentümer offensichtlich dulden evtl. sogar fördern, dass auf seinem Grundstück erhöhte Risiken bestehen. Damit könnten bei einem strafrechtlichen Verfahren (z.B. bei einem Todesfall oder einer schweren Körperverletzung) nicht nur auf den Vorsitzenden des Vereins, sondern auch auf den Waldbesitzer Ermittlungen mit entsprechendem Haftungsrisiko zukommen. Dieses Risiko ist keiner der Grundstückseigentümer bereit zu tragen.

Trails sind wie „Geschwüre“. Sie verbreitern sich sehr schnell und verzweigen sich innerhalb kürzester Zeit immer mehr, sodass aus kleinen, schmalen Trails ein großes, engmaschiges Netz mit einer Vielzahl weiterer Pfade entsteht.
 
Vielmehr muss der „Nutznießer“ sich aktiv informieren, wo er [...] auf fremden Grund seinem Hobby nachgehen kann.
weltfremde regelung.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verweist darauf, dass der Gesetzgeber in Bayern zwar die Geeignetheit von Wegen nicht explizit definiert hat, aber die in BW geltende Regelung mit kleinen Einschränkungen im Großen und Ganzen auch für Bayern herangezogen werden soll.
geiler versuch, haha. aber ich bin übrigens guter hoffnug, dass der 2m-schwachsinn in BW nur noch eine begrenzte lebensdauer hat.
Trails sind wie „Geschwüre“. Sie verbreitern sich sehr schnell und verzweigen sich innerhalb kürzester Zeit immer mehr, sodass aus kleinen, schmalen Trails ein großes, engmaschiges Netz mit einer Vielzahl weiterer Pfade entsteht.
nicht ganz von der hand zu weisen, aber im fall der rathsberg-wildnis nicht zutreffend.
eine persönliche frage: ist ihnen langweilig? oder sind sie hr. irlinger (dann verstehe ich die plötzliche langweile)?
 
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Ich les hier schon ne ganze Zeit mit, bin zwar selten bei Rathsberg unterwegs, dafür recht oft im Tennenloher Forst.
Ich finde eigentlich, das @Waldeigentuemer hier schon schlüssige Argumente vorbringt, natürlich aus seiner Sichtweise, die naturgemäß von unserer etwas differiert. Und was das Thema verzweigen von Trails angeht, denke ich muss man sich schon mal an die eigene Nase fassen, wer die Kalchtrails kennt, weiss das das nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Das gleich nebendran der Harvester auch in jenem Gebiet Schneisen zieht die die "trailschäden" alt aussehen lassen stimmt zwar, ist aber der Sache aber auch nicht dienlich.

Meines erachtens - und zwar auch im Sinne der Waldeigentümer kann eigentlich nur eine Kanalisierung des MTB-Verkehrs auf dedizierten (und dann aber auch attraktiven) Strecken sein, so wie es das in D schon an einigen Stellen gibt oder wie das z.b im Vinschgau sehr gut gelebt wird. Dann vieleicht auch mit einer Verantwortungsübernahme einer IG was die Wege-/Trailpflege angeht. Wenn's so kommt wär ich auf jeden fall dabei. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das da kein Platz zu finden ist. Gerade im Bereich Winterleite abseits des "Rotochsenpfades" usw. ist die Wandererfrequenz praktisch 0, die Belastung durch Munition aufgrund der tatsache das das fernab vom Kugelfang und nahe einer Ortschaft ist wohl auch eher kalkulierbar. Und das oft vorgebrachte Argument was Haftungsfragen seitens der Eigentümer angeht ist wie hier schon diskutiert wirklich hinfällig, muss aber halt auch einfach geklärt bzw. kommuniziert werden. Woanders gehts ja auch.
 
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Auszug aus dem Kommentar zum BayNatSchG:

Die Beurteilung, ob sich ein Privatweg zum Befahren eignet, ist zunächst Sache des Waldeigentümers, anders als bei öffentlichen Wegen gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 StVO. … Ist der Weg ungeeignet, so darf kraft Gesetzes nicht gefahren werden.
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Wo kann man den kompletten Kommentar finden?
 
Rechtslage, Einzelinteressen und Meinungsverschiedenheiten mal bei seite.
Man muss sich mal wieder vor Augen führen um was es hier geht - Fahrradfahren!!!!!
Kein motocross, kein illegales holzschlagen oder sonstiges. Es geht ums Fahrradfahren!!!!!!
einfach nur noch traurig, dass sowas so ausartet
 
Ich kann auch nur noch mit dem Kopf schütteln, war jetzt im Fichtelgebirge unterwegs, da kommt man mit den Wanderern bestens aus. Ich frage mich tatsächlich welche Lobby hinter dieser Aktion steckt, da es über 20 Jahre keinen gestört hat, dass wir im tennenloher Forst biken. Der Vorwand, dass sich doch ach soviele Leute über uns beschweren kann ich nicht glauben, die Situation vor Ort spricht eine andere Sprache. Wie auch immer @Waldeigentuemer hat hat den aktuellen Auszug aus den Gesetzen und Verordnungen angeführt, dafür sollten wir Ihn nicht steinigen, er wird an der Situation per sei auch nichts ändern. Bleibt nur der Druck auf unsere Volksvertreter mit ebenso einer starken Organisation wie Angler, Jäger, ADAC, Rentnerverbände etc. Sie haben. Wie gesagt die einzige Angst die unsere Volksvertreter haben ist die Angst vor der Abwahl. Deshalb, die Öffentlichkeit informieren und den Zustand anprangern, die zweite Möglichkeit ist der Rechtsweg, die Verordnung ist niemals wasserdicht. Wir sind alle auch Wähler und wir sind viele, DASS muss den Beteiligten klar sein. Und ja, auch für die Waldbesitzer muss es einen Haftungsausschluss für unser Tun geben, wenn es uns auf die Schnauze haut, sollen wir auch selbst dafür haftbar sein. Für illegale Bauten die MTbler bauen und Dritte schädigen können nicht die die Waldbesitzer haftbar gemacht werden sondern der Verursacher.

Ich hoffe immer noch auf einen Dialog, denn über 20 Jahre können nicht falsch gewesen sein, aber letztendlich braucht man auch in einer Verhandlung/Dialog einen gleich hohen Stapel an stichhaltigen Rechtlichen Argumenten und eine ebenso breite Öffentlichkeit bzw. einen aktiven Lobbyverband hinter sich.

Mich ärgert das wirklich maßlos wie wir als Verbrecher abgestempelt werden, wir sind z.T. keine Jugendliche mit denen es man ja machen kann, da sie weder Steuern zählen noch wählen dürfen und diesen Personen nichts anhaben können. Ich aber zahle an diese sogenannten Volksvertreter eine Menge Steuern und subventioniere auch noch wahrscheinlich den Staatsforst wenn er es nötig hat. Genau das muss man diesen Spassbremsen klarmachen, der MTB Sport ist ein Breitensport, aber jetzt genug gemault ...
Gruß, Gütti
 
Ich les hier schon ne ganze Zeit mit, bin zwar selten bei Rathsberg unterwegs, dafür recht oft im Tennenloher Forst.
Ich finde eigentlich, das @Waldeigentuemer hier schon schlüssige Argumente vorbringt, natürlich aus seiner Sichtweise, die naturgemäß von unserer etwas differiert. Und was das Thema verzweigen von Trails angeht, denke ich muss man sich schon mal an die eigene Nase fassen, wer die Kalchtrails kennt, weiss das das nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Das gleich nebendran der Harvester auch in jenem Gebiet Schneisen zieht die die "trailschäden" alt aussehen lassen stimmt zwar, ist aber der Sache aber auch nicht dienlich.

Meines erachtens - und zwar auch im Sinne der Waldeigentümer kann eigentlich nur eine Kanalisierung des MTB-Verkehrs auf dedizierten (und dann aber auch attraktiven) Strecken sein, so wie es das in D schon an einigen Stellen gibt oder wie das z.b im Vinschgau sehr gut gelebt wird. Dann vieleicht auch mit einer Verantwortungsübernahme einer IG was die Wege-/Trailpflege angeht. Wenn's so kommt wär ich auf jeden fall dabei. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das da kein Platz zu finden ist. Gerade im Bereich Winterleite abseits des "Rotochsenpfades" usw. ist die Wandererfrequenz praktisch 0, die Belastung durch Munition aufgrund der tatsache das das fernab vom Kugelfang und nahe einer Ortschaft ist wohl auch eher kalkulierbar. Und das oft vorgebrachte Argument was Haftungsfragen seitens der Eigentümer angeht ist wie hier schon diskutiert wirklich hinfällig, muss aber halt auch einfach geklärt bzw. kommuniziert werden. Woanders gehts ja auch.
Richtig, sehe ich auch so, Vinschgau und die Schweiz sind ein gutes Beispiel, selbst in Österreich klappt es jetzt seit einigen Jahren seitdem die Haftungsfrage geklärt ist. Nur, auch hier war immer auch ein Lobby Verband mit aktiv, die Tourismusbranche. Ich bin auch dabei in Kalchreuth den Status quo zu halten, da genügen die Trails und auf weitere Neubauten zu verzichten. Aber ehrlich, auf die Waldfläche gesehen ist der Bestand an Trails vernachlässigbar ...
 
Richtig, sehe ich auch so, Vinschgau und die Schweiz sind ein gutes Beispiel, selbst in Österreich klappt es jetzt seit einigen Jahren seitdem die Haftungsfrage geklärt ist. Nur, auch hier war immer auch ein Lobby Verband mit aktiv, die Tourismusbranche. Ich bin auch dabei in Kalchreuth den Status quo zu halten, da genügen die Trails und auf weitere Neubauten zu verzichten. Aber ehrlich, auf die Waldfläche gesehen ist der Bestand an Trails vernachlässigbar ...
Apropos Motocross: Das der untere Bereich vom Tennenloher Forst mal Austragungsort von offiziellen(!) Motocrossläufen war, ist bekannt, oder? Nur mal so :)
http://www.motocross-dornberg.de
 
2 Sachen,

1. unterscheidet bitte Rathsberg und Tennenloher Forst, Waldeigentuemer schreibt nur zum Thema Rathsberg.

2. 2nd astronaut... Waldeigentuemer nimmt sich Zeit auf die Fragen zu antworten und du schreibst "...ist ihnen langweilig?" :ka: nicht wirklich hilfreich solche Bemerkungen
 
Ob es in Österreich klappt, weiß ich nicht. Es ist aber eins der EU-Länder, das ein äußerst besitzerfreundliches Waldrecht hat (Radfahren ist prinzipiell verboten im Wald). Derzeit läuft in Ö ein Verfahren gegen MTBler (u.a. einen Bergrettler)... Das nur nebenbei.

Die Darlegungen vom Waldeigentuemer sind ausführlich und von mir aus auch eine fundierte Darlegung der Rechtslage aus Sicht der Forstwirtschaft. Ich zumindest habe keine Lust, mich in diverse Gesetze und *den* (;-)) Kommentar dazu reinzufuchsen. Denn erstens glaube ich nicht, dass sich der Waldeigentuemer nach einer juristischen Gegenrede auf den Treckerbock schwingt und die Sperren abträgt. Und zweitens gebe ich der (unvermeindlichen, um die Sachlage zu ändern) Gerichtsverhandlung keine Chancen. Für das LG Ansbach sind schon Radfahrer "auf der Straße" eine mentale Überforderung, da braucht man mit Radfahrern "mitten im Wald" doch gar nicht aufzuschlagen (und Irlinger genießt sicherlich genügend Vitamin B, um das Verfahren heimzufahren).

Das Problem ist, dass es keinerlei plausiblen fachlichen Argumente gibt (ich meine mit fachlich *nicht* juristisch). Ich habe im Schriftverkehr mit dem LRA den Exerzierplatz angeführt (nicht um zu zeigen, was diese NatSch§§ letztlich wert sind, sondern): Dort gibt es wegen Bodenbrutvögeln (das ist dem biolog Laien eingängig, dass die dort leben könnten) ein zeitl befristetes Betretungsverbot (für alle!) der kleinen Pfade. Das ist schlüssig und wird meiner Beobachtung nach eingehalten außer von dem üblichen %-Satz, denen es egal ist. Über die Winterleite oder durch die Rathsberg-Wildnis wird hingegen der Großteil der MTBler fahren, solange man nur kostenbewehrten Verwarnungen ausweichen kann, weil nichts dagegenspricht.

EDIT: Mich hat es wirklich interessiert, warum es a) jetzt so hochkocht und b) warum sich ein Waldbesitzer so große Mühen macht, um da irgendwas durchzusetzen. Der finanzielle Schaden durch die Radfahrer rechtfertigt das in meinen Augen überhaupt nicht, also wird es doch andere Gründe geben?
 
Der Post entzieht sich jeglicher Realität. Echt ein Wahnsinn wie abgeschottet so mancher Mensch in seiner eigenen kleinen Welt lebt. Kein Wort zeigt auch nur ein Stück weit eine Einsicht, was für einem Hirngespinst er nachjagt.

Ich hoffe der Herr lebt immer 100% dem Gesetz entsprechend und parkt nie eine Minute zu lange oder fährt zu schnell.. und bezahlt immer brav all seine Steuern ;-)
 
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EDIT: Mich hat es wirklich interessiert, warum es a) jetzt so hochkocht und b) warum sich ein Waldbesitzer so große Mühen macht, um da irgendwas durchzusetzen. Der finanzielle Schaden durch die Radfahrer rechtfertigt das in meinen Augen überhaupt nicht, also wird es doch andere Gründe geben?

Ja, DASS ist das was mich auch interessieren würde, aber ich vermute wir werden die Wahrheit nicht erfahren ...
 
Auf die Idee, mit der einzigartigen 2m Regel aus BaWü hier in Bayern zu argumentieren, wenn die DIMB und das Land Bayern eigens ein dem widersprechendes Papier ausgehandelt haben (wenn ich das auf der DIMB Seite richtig verstehe), ist allerdings schon herrlich absurd...
 
Zur Haftungsfrage zitiere ich mal die Ausführungen des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zu finden unter dem von Waldbesitzer bereitgestellten Link (bzw. natürlich auch direkt im BayWaldG):
"[...] Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet (Art.13 Abs. 2 BayWaldG)."
Sollte also kein großeres Thema mehr sein...

Ziemlich traurig die ganze Sache.
Ich kann mir irgendwie auch nicht vorstellen, dass hier die entsprechenden Stellen des Landratsamts tatsächlich die stattfindende Eskalation dieser Angelegenheit unterstützen.
Ich erwarte eigentlich, dass man im Interesse der eigenen Bürger handelt und versucht eine Kriminalisierung zu vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Waldeigentümer:

Sie schreiben : Zitat:

"Sie bedeuten keine Einschränkung des Betretungsrechtes von Fußgänger gem. Art 27 (3) S.3 BayNatSchG, sondern verbieten unrechtmäßiges Befahren. Das ergibt sich schon aus dem verwendeten Verkehrszeichen."
Die errichteten Barrikaden bedeuten eine massive Einschränkung für mich als Fußgänger!! Für mich daher völlig unverständlich, dass das Landratsamt solche Aktionen absegnet!

Und vielleicht verfolgen Sie auch mal die Aktionen und Maßnahmen die zur Zeit in Baden Württemberg passieren, dort kippt die 2 Meter Regelung nämlich gerade.

Interessant auch, was 7 Beschwerden bewirken und auch sehr traurig, dass nicht zwischen der Masse an Mountainbikern und den schwarzen Schafen unterschieden wird. Trails und Strecken anzulegen ist völlig inakzeptabel. Die Masse leidet unter der Hirnlosigkeit einzelner, aber ich hoffe dass diese Personen mal ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Die Sache mit der Haftung ist jedenfalls nur ein vorgeschobener Grund, denn hier ist die Gesetzeslage eindeutig.

Wie hier mit den Interessenvertretern der Mountainbiker umgegangen wird ist völlig respektlos und inakzeptabel, denn die Sperrungen der Wege hätte so oder so stattgefunden.

Für mich ein Armutszeugnis für Bayern. Das zeigt mir mal wieder, dass wir hier noch im Mittelalter leben.

Ich beobachte das hier lieber nicht mehr weiter, man regt sich nur unnütz über diese Gesetzeshackerei auf,sondern geh lieber Rad fahren und grüße weiter hin freundlich alle Personen die ich im Wald treffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fasse mal so zusammen: die Waldbesitzer habe das Interesse ihren Wald ungehindert nutzen können und nicht für Aktivitäten in ihrem Wald haftbar gemacht werden können.
Wir Mountainbiker habe das Interesse unseren Sport konfliktfrei auszuüben.

Es gibt einen großen Unterschied zwischen Baden-Württemberg und Bayern: die Baden-Württembergische 2m-Regel ist im lokalen Landeswaldgesetz festgelegt. In Bayern ist die Geeignetheit von Wegen lediglich eine Interpretation des BayWaldG. In anderen Worten: es läßt einen Spielraum zur Ausgestaltung zu. Nach dem Motto: "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Die Baden-Württembergische 2m-Regel hat sich ausserdem juristisch und praktisch als weitgehend undurchführbar herausgestellt. Sie ist auch aus aus diesem Grund keine gute Referenz für eine Argumentation.

Zudem Erfolg nach dem von static zitierten link das Betreten des bayerischen Waldes grundsätliche auf eigene Gefahr. Ich kann also nicht erkennen, wor für Waldbesitzer das Haftungsrisiko liegt.

Ich sehe also durchaus noch Spielraum für eine Lösung.

Was mich persönlich sehr traurig macht, ist folgendes: ich habe deutlich über 4 Jahrzehnte als Familienvater, Nachbar, Auto- Haus- und Grundstücksbesitzer und Teilnehmer am öffentlichen Leben mit gesundem Menschenverstand und ohne juristische Auseinandersetzungen hinter mich gebracht. Ich lerne hier, daß Juristen in userem Alltag eine immer größeren Einfluss ausüben. Ich werde in der kommenden Woche eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, damit ich auch in Zukunft für alle Fallstricke des Waldbetretens gerüstet bin :(
 
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