Biken am Rathsberg verboten??

Wenn es Dir für den Wiederspruch hilft: Die Schilder "Naturschutzgebiet" und "Radfahren verboten" wurden erst im April 2014 aufgehängt. Bis dahin hat das Naturschutzgebiet in Ordnern der Verwaltung vor sich hin gestaubt. Für die Öffentlichkeit war bis dahin nicht zu erkennen, daß dort ein Naturschutzgebiet ist. Ich bin dort auch 10 Jahre gefahren, ohne eine Ahnung davon zu haben.

Ich verstehe die Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Im Naturschutzgebiet am Rathsberg fahren Waldbesitzer mit Autos. Im Naturschutzgebiet Tennenloher Forst sind massive Rückegassen z.T. direkt neben den Naturschutzgebiets-Schildern entstanden. Das sieht aus, wie nach einem Bulldozereinatz.
Ich verstehe ja, daß die Waldbesitzer am Rathsberg keine Lust haben, daß auf ihrem Besitz Kicker und Anlieger gebaut werden. Aber das Argument "Naturschutz" ist im Angesicht der gelebten Realität der Forstwirtschaft nicht glaubwürdig.
Und wie Prince67 schon schrieb: wenn Du Dein Rad geschoben hast, warst Du Fussgänger und hast KEINE Ordnungswidrigkeit begangen.
 
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Hallo, habe jetzt die zweite Anzeige an der Backe, wegen fahren im Naturschutzgebiet. Das Beste an der Sache ist eigentlich, dass ich gar nicht gefahren bin, als der Kollege mir begegnet ist. Denn man kann dort gar nicht mehr fahren, da etliche Bäume gefällt wurden, die jetzt auf dem Weg liegen. Gut, es gibt hier bestimmt Leute die da drüber hüpfen können, aber so einer bin ich nicht.....ich will einfach nach dem Bürostress eine Runde drehen und bin echt erschrocken, was es da auf einmal für ein Konfliktpotential gibt. Der Weg geht oben von Rathsberg runter Richtung Atzelsberg.
Kannst Du genauer sagen, wann und wo Du kontrolliert wurdest (evtl per PN)? Man muss ja die Muster kennenlernen...

Wenn im Mai (da brüten meines Wissens nach Vögel) frische Bäume umgehauen werden können, nur um Wege für alle zu blockieren (die irgendwo schon offiziell sind, da in TOP50 eingetragen), kann Naturschutz kein Argument sein.
 
Also so wie ich die Sache sehe muss da wohl erst einmal ein echter Fall vor Gericht landen und ein Urteil gesprochen werden (Ausgang offen!)
Ansonsten können wir/ihr hier mit unsere MTB Vereinsbrille uns die ganze Sache weiterhin hinbiegen und uns "unsere" Argumentationskette aufbauen, die leider scheinbar keinen einzigen von der "dunklen" Seite interessiert bzw. am A.... vorbei geht.
Ist traurig aber so wird es scheinbar kommen. Hier geht es ja nicht mehr um Sinn, Unsinn, Willkür, Toleranz, Kompromisse.... sondern um konkrete Vorwürfe gegen geltendes Recht verstoßen zu haben mit den entsprechenden Folgen/Strafen.
Auch die immer wieder hochkommenden "MTB" Argumente mit den Harvestern, Waldarbeitern usw. sind meiner Meinung nach faktisch wirkungslos, wenn die Beteiligten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Behörde haben. Und ihr könnt alle einen darauf lassen, das solche Dinger existieren. In jedem Nationalpark weltweit sind Bauern, Ranger, Förster usw. mit ihren Jeeps und was weiß ich unterwegs.
Am Walberle dürfen ja auch noch ein paar Bauern mit ihren Uralt Fendt's mit Hakenkreuzschaltung auf der Hochebene "herumcruisen".:lol: Mit dem MTB musst du ja froh sein, dass du nicht gleich über die Klippe geschmissen wirst! :eek: :D
 
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Ich würde schon ein Scherflein zu den Kosten eines Verfahrens dazugeben, aber leider schätze ich die Erfolgsaussichten nicht so rosig ein. Ich zitier mich selbst:
Für das LG Ansbach sind schon Radfahrer "auf der Straße" eine mentale Überforderung, da braucht man mit Radfahrern "mitten im Wald" doch gar nicht aufzuschlagen (und Irlinger genießt sicherlich genügend Vitamin B, um das Verfahren heimzufahren).
 
Also so wie ich die Sache sehe muss da wohl erst einmal ein echter Fall vor Gericht landen und ein Urteil gesprochen werden (Ausgang offen!)
Ansonsten können wir/ihr hier mit unsere MTB Vereinsbrille uns die ganze Sache weiterhin hinbiegen und uns "unsere" Argumentationskette aufbauen, die leider scheinbar keinen einzigen von der "dunklen" Seite interessiert bzw. am A.... vorbei geht.
Ist traurig aber so wird es scheinbar kommen. Hier geht es ja nicht mehr um Sinn, Unsinn, Willkür, Toleranz, Kompromisse.... sondern um konkrete Vorwürfe gegen geltendes Recht verstoßen zu haben mit den entsprechenden Folgen/Strafen.
Auch die immer wieder hochkommenden "MTB" Argumente mit den Harvestern, Waldarbeitern usw. sind meiner Meinung nach faktisch wirkungslos, wenn die Beteiligten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Behörde haben. Und ihr könnt alle einen darauf lassen, das solche Dinger existieren. In jedem Nationalpark weltweit sind Bauern, Ranger, Förster usw. mit ihren Jeeps und was weiß ich unterwegs.
Am Walberle dürfen ja auch noch ein paar Bauern mit ihren Uralt Fendt's mit Hakenkreuzschaltung auf der Hochebene "herumcruisen".:lol: Mit dem MTB musst du ja froh sein, dass du nicht gleich über die Klippe geschmissen wirst! :eek: :D
Genauso ist es leider. Ein Gerichtsurteil wird vielleicht rechtliche Klärung, aber keine Lösung herbeiführen. An der müssen wir Mountainbiker mit den beteiligten Seiten selbst arbeiten.
 
Genauso ist es leider. Ein Gerichtsurteil wird vielleicht rechtliche Klärung, aber keine Lösung herbeiführen. An der müssen wir Mountainbiker mit den beteiligten Seiten selbst arbeiten.

Die andere Seite ist nur leider nicht besonders interessiert an einer Lösung und stellt sich komplett auf den Punkt des exakten Wortlauts einiger herausgepickter Gesetze, siehe @Waldeigentuemer .
 
Das hat aber mit dem Gesetz nichts zu tun...
Deswegen braucht es ein Urteil, sonst können wir hier noch 50 GB Beiträge posten. Das bringt nichts.
Die Waldeigentümer verstecken sich heute hinter dem Gesetz. Natürlich haben die es auch für sich "hingebogen".
Nur ein Richter kann sie jetzt noch aus der Deckung locken.
Erst nach einer eindeutigen Klärung der Rechtslage kann man über Ausnahmungen und Kompromisse reden.
Was könnten denn die Waldbesitzer heute bei einem Kompromiss gewinnen ?? Richtig!! Aus ihrer Sicht nichts und deswegen werden sie sich auch nicht bewegen. Von ihrem Standpunkt aus ist das eine absolut nachvollziehbare Vorgehensweise.
 
Das LRA teilt die Meinung der Waldeigentümer (zumindest wenn ich es richtig verstanden habe aus der Kommunikation mit dem LRA).
 
Umweltbildung
Mountainbike - Tour für Kids
Mittwoch, 11.06.2014
14:00 - 17:00 Uhr

Alter 8-14 Jahre Heute starten wir zu einer sehr abwechslungsreichen Tour und üben alles, was ihr schon im Technikkurs gelernt habt. Auf schmalen Pfaden, Wurzeln überfahren, schnelles und sicheres Abbremsen vor einem Baum oder Überspringen…, damit ihr im Gelände noch sicherer werdet. Anschließend erwartet Euch eine Überraschung Voraussetzung Technikkurs, Helmpflicht, Getränk, Müsliriegel.
Veranstalter
Naturpark und Biosphärenreservat Bayer. Rhön
Wenn auf der Seite des Bayerischen Umweltministeriums für "im Biosphärenreservat auf schmalen Pfaden, Wurzeln überfahren, schnelles und sicheres Abbremsen vor einem Baum oder Überspringen…" geworben wird, macht das eigentlich schon deutlich wie zweisam Waldbesitzer und LRA mit ihrer Meinung sind.
 
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Ich war heute auch mal wieder (seitdem Verbot) am Rathsberg fahren - und Rad tragen.
Was mich irritiert, und ich hoffe, dass da @Waldeigentuemer Klarheit ins Spiel bringen kann, ist dass, dass ich auf dem eingezeichneten Weg unterwegs war. Dies ist ein breiter geschotteter Weg, der vom Rathsberg Richtung Bubenreuth führt und dann nach Atzelsberg (sogar ausgeschildert). Plötzlich im nirgendwo taucht dann ein Fahren Verboten Schild auf (grob eingezeichnet, Verbotsschild mit Fahrrad) in meine Fahrtrichtung. Bitte wieso? Ist doch ein normaler Weg? Nach ein paar Metern kam auf der Rückseite von einem Baum das typische DIN A4 Blatt mit fahren abseits geschotteter Wege ist verboten. Wasn nun?

Ferner wollte ich fragen ob das fahren auf dem rot umrandeten Weg erlaubt ist? Der ist ja nun auch mal am Anfang geschottert...
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@Ketchyp
Auf der Suche nach einer "legalen" Alternativroute bin ich auch auf dieses Schild gestoßen und habe mich ebenfalls sehr gewundert. Der Waldeigentümer wird sich in diesem Falle wohl wieder auf die NSG-Verordnung für die Rathsberger Wildnis berufen, nachdem das Radfahren dort (egal ob Schotter oder nicht) verboten ist. Genauso sollte es aber verboten sein, mit sonstigen (Kraft-)Fahrzeugen dort herumzufahren. Da stellt sich mir die Frage, wozu man dort überhaupt noch einen gut ausgebauten, breit geschotterten Weg braucht. Außerdem ist der Sinn des Verbotsschild für Fahrräder (Nr. 254 StVO) dort ziemlich unverständlich. Richtiger wäre das Schild Verbot für Fahrzeuge aller Art (Nr. 250 StVO), welches dann auch für Waldbesitzer im Subaru gilt.

Schau dir mal die Karte an:
http://geoportal.bayern.de/bayernatlas/default?lon=4429862.5&lat=5498763.0&zoom=12&base=951
Sie verrät etwas mehr Details als die GoogleMap: tatsächlich ist es so, dass die betreffende Waldautobahn (bei dir gelb gezeichnet) mehrfach die Grenze des NSG kreuzt. Außerhalb darfst du fahren, innerhalb musst du schieben (bzw. tragen).

Der Trail in dem von dir rot umrandeten Bereich ist ein ganz normaler Weg außerhalb des NSG und ist deshalb auf jeden Fall auch für MTB befahrbar. Zumindest wenn du den Weg meinst, der direkt nördlich der Hauptstraße entlang nach Atzelsberg führt.
 
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Moment, ich meinte den Waldweg direkt neben der Hauptstrasse. Im Bayernatlas grau gestrichelt gezeichnet. Der ist doch eindeutig außerhalb vom NSG. Das ist der Weg mit der Holzbrücke und der kurz darauf folgenden tiefen Mulde. Und dort seit ihr angehalten worden ??? Den Weg weiter waldeinwärts (im Bayernatlas weiß gezeichnet) kenne ich nicht. Gibts den überhaupt?
 
Ich komme da ehrlich gesagt mit der Karte nicht zurecht :cool:.
Meiner Meinung nach ist der oft befahrene Pfad (Grünpunkt, mit der charakt. Kompression durch das Bachbett am NSG-Ende; in Bayernatlas strichliert) direkt entlang der Straße ERH7 haarscharf außerhalb der eingezeichneten NSG-Grenze. Der mit Doppelstrich markierte Weg im Bayernatlas innerhalb des NSG ist seit des Starkregens vor paar Jahren an der Bachquerung (unterhalb der genannten Kompression) etwas verwüstet und nurmehr selten befahren (?).
Hier sieht man es nochmal http://www.openstreetmap.org/way/32948280#map=16/49.6224/11.0371
Ketchyp hat den Weg im NSG umringelt, aber wurde wirklich dort kontrolliert? Nachdem von Kontrollen mit Kinderrädern hier auch schon die Rede war, würde ich vermuten, dass der Weg entlang der Straße *gemeint* ist. :confused:

Edit: Zulang gebraucht; heinbloed war schneller ;-)
 
Hier der Link zu Verordnung über das Naturschutzgebiet "Wildnis am Rathsberg" Landkreis Erlangen-Höchstadt
Dort kann man mit ordentlicher Vergrößerung und guten Augen erkennen, daß das NSG im nördlichen Teil entlang der Straße nach Atzelsberg, aber nicht ganz bis zum Abzweig nach Bräuningshof läuft. D.h. der schmale Schotterweg, der oft von Radlern als Ausweichroute für die Straße benutzt wird (der mit der Mulde), liegt innerhalb des NSG. Endgültige Klärung bringt wahrscheinlich nur, wenn man sich ins Amt begibt und dort direkt Karteneinsicht nimmt.
Hier noch ein paar Infos:
http://www.erlangen-hoechstadt.de/natur-artenschutz/naturschutzgebiete/wildnis-am-rathsberg.html
Das Gebiet ist seit 1996 NSG.
 
Der Begrenzungsstrich des NSG in der niedrig aufgelösten Verordnungskarte ist dicker als der Abstand Weg-Straße:lol:. *Falls* das LRA dort kontrolliert hat: Respekt, eine Kontrolle ca. 5-10m hinter (?) der NSG-Grenze auf einem Weg, auf den einen der typische ERH-SUV-Prolet als Radfahrer auf der Straße mit "Ey, da ist ein Radweg!" verweist :daumen:.
Bin gespannt auf weitere Infos :hüpf:
 
Tja so ist das, die Radfahrer sollen auf die Straße und sich von den Autos über den Haufen fahren lassen. Scheinbar ist das auch im Sinne vom Waldbesitzer ;)
 
Dieses Treffen fand statt! Das Umweltamt Erlangen hat nach Aussage ihres Leiters mit Mountainbikern kein großes Problem, aber:
a) Es ist nur eines von mehreren Ämtern, die im Wald involviert sind.
b) Es handelt sich um das Umweltamt der Stadt Erlangen, die Probleme bestehen auf dem Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Die Stadt (zumindest das Umweltamt, wir hoffen es werden noch mehr) bewegt sich auf die Mountainbiker zu und sucht das Gespräch, vom Landkreis ist dergleichen nichts wahrzunehmen.
 
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