Biken im pfälzer Wald erlaubt oder nicht?

Damit sind Fußwege und -pfade alle Wege die keine Wirtschaftswege sind, also zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt wurden. Wer legt die Wirtschaftswege an? Die Forstämter. Dort kann man sich informieren, ob ein fraglicher Single-Trail ein Wirtschaftsweg ist oder nicht. Ist er kein Wirtschaftsweg, darf er nicht befahren werden. So einfach ist es. Und dafür gibt es gute Gründe. Hierüber kann man sich auch bei seinem Forstamt informieren.

Was aber ist ein Wirtschaftsweg? Ich kann auch zu Fuss oder mit Rückepferd bewirtschaften...sobald was am Wald gemacht wird, ist er bewirtschaftet....

I.d.R. sind diese mit zweispurigen Maschinen befahrbar. Ist ein Weg nur einspurig, kann man anfangen sich Gedanken zu machen.

Wo steht das mit zweispurigen Fahrzeugen? Selbst die MUEEF konnte mir darauf bisher keine Antwort geben...

Da ist nichts klar und eindeutig formuliert...

Um es auf die Spitze zu treiben: vor 30 Jahren würde vll mit Pferd oder einem kleinen Weinbergtraktor Holz aus dem Wald geholt. somit durfte ich damals dort fahren. Mittlerweile reichen 3 m für Harvester und Sattelschlepper nicht mehr...

Und die ~ 900 km vom MTB-Park habe ich in einem halben Jahr durch, zumal die Strecken zum Teil nicht, zumindest von mir nicht, befahrbar sind, da zum Teil so Steil. Das wurde mir von anderen bestätigt, dass es teilweise nur mit dem EBike geht...
 
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Was aber ist ein Wirtschaftsweg? Ich kann auch zu Fuss oder mit Rückepferd bewirtschaften...sobald was am Wald gemacht wird, ist er bewirtschaftet....
Ein Wirtschaftsweg ist ein Weg, der zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt wurde. Ich weiß nicht, was daran nicht verständlich ist. Das Entscheidende ist die Zweckbestimmung! Es spielt keine Rolle, wie der Wald heute oder vor bzw. in 100 Jahren bewirtschaftet wird.
Nochmal, die Wege sind so angelegt daß man jeden Bereich des Waldes mit den aktuell vorhandenen Bewirtschaftungsmitteln prinzipiell erreichen kann. Reicht ein Weg nicht mehr, wird er vergrößert.

Sollte es zu einem strittigen Fall kommen, weil z.B. eine Familie auf Wanderausflug umgefahren wurde, dann wird ein Richter entscheiden, ob der Radfahrer legal diesen Weg befahren hat oder nicht und ob er die nötige Rücksicht, sprich Bremsweg nicht länger als Voraussicht, hat walten lassen. Er wird sich im Zweifelsfall Auskunft beim Forstamt geben lassen. Wo denn sonst?
Wer Angst vor Diskussionen mit Wanderern hat, oder keine umfahren möchte, sollte einfach nicht auf den Wanderpfaden fahren.

Und die ~ 900 km vom MTB-Park habe ich in einem halben Jahr durch,
Die 2%-4% Wanderpfad machen da doch auch keinen Unterschied, nach 900 km Mountainbike-Park.
Ich weiß nicht wie viele km sämtliche legalen Waldwege im Sinne des Gesetzes ausmachen, aber ich schätze es auf mehrere 10tkm, so verschlungen wie diese sind. Von einem Waldweg zum nächsten ist es auch nur selten mehr als 100m Luftlinie. Da kann man die Wanderpfade ruhig Wanderpfad sein lassen.

zumal die Strecken zum Teil nicht, zumindest von mir nicht, befahrbar sind, da zum Teil so Steil. Das wurde mir von anderen bestätigt, dass es teilweise nur mit dem EBike geht...
Also, da musst du vlt mal deine Schenkel etwas trainieren, oder größere Ritzel verbauen. Die Wanderewege sind in der Regel wesentlich steiler als jeder Waldweg bzw. Mountainbike-Park-Single-Trail! ;)

Man sollte den gesunden Menschenverstand nicht an der Einfahrt zum Wald abgeben. Vlt hilft folgendes Gedanken-Experiment wenn du dir nicht sicher bist. Frag dich einfach mal, wenn du auf einem schmalen Single-Trail angekommen bist: "Wenn das hier kein Fußpfad ist, wie müsste denn dann einer aussehen? Wenn es dann also keine gibt, warum werden sie dann im Gesetz erwähnt? Und, warum sollten diese eigentlich nicht befahren werden? Gibt es dafür evt valide Gründe?" Ich denke wenn du dir diese Frage mal selbst beantworten kannst, wirst du wesentlich sicherer und auch gelassener unterwegs sein können!

Eine Pauschalerlaubnis alles zu tun und zu lassen was man will, nur weil es gerade keiner mitbekommt, wird es zum Glück nicht geben. ;)
 
Ein Wirtschaftsweg ist ein Weg, der zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt wurde. Ich weiß nicht, was daran nicht verständlich ist. Das Entscheidende ist die Zweckbestimmung! Es spielt keine Rolle, wie der Wald heute oder vor bzw. in 100 Jahren bewirtschaftet wird.

Eben...vor 100 Jahren haben sich die wenigsten aus Spass im Wald bewegt...und woran erkenne ich den Unterschied?
Das ist genau der Punkt...ich kann nicht unterscheiden, was ein bewirtschafteter Weg ist oder nicht, es sei denn, dort steht ein Fussgängersschild, zB das 239...ich kenne in der Gegend hier einen einzigen Weg, wo so ein Schild steht (bei Annweiler).

Die Aussage 2-spurig ist ein Wunsch, ist aber nirgends verankert.

Nach Deiner Aussage dürfte man nur noch hier fahren, also der rechte Weg:

Annweiler.jpg


Nach meiner Recherche hat der Pfälzer Wald etwa 10.000 km ausgeschilderte Wanderwege...der MTB-Park etwa 900 km, davon vll 150 km schmale Wege...teils Bergauf..

Also, da musst du vlt mal deine Schenkel etwas trainieren, oder größere Ritzel verbauen. Die Wanderewege sind in der Regel wesentlich steiler als jeder Waldweg bzw. Mountainbike-Park-Single-Trail!

Ne, die Wege die ich fahre eher nicht...fahre seit 30 Jahren MTB und Rennrad und bin durchaus gut trainiert...

Aber wenn es interessiert: ich fahre seit meinem 9. Lebensjahr leidenschaftlich Mountainbike im Pfälzerwald.

Und wenn Du sowas raus haust, und auf dem Level diskutieren willst: ich spekuliere mal, dein Name Waldgeist69 steht entweder für dein Geburtsjahr und eine Sexualpraktik. Bei ersterem wärst Du 1978 schon im Wald MTB gefahren...gab es da in D diese überhaupt schon?

Sollte es zu einem strittigen Fall kommen, weil z.B. eine Familie auf Wanderausflug umgefahren wurde, dann wird ein Richter entscheiden, ob der Radfahrer legal diesen Weg befahren hat oder nicht und ob er die nötige Rücksicht, sprich Bremsweg nicht länger als Voraussicht, hat walten lassen.
Wie viele Unfälle dieser Art gab es in der Pfalz in den letzten 40 Jahren? Wie viele Urteile gab es dazu?

Und was sagen die 250er Schilder aus (oder andere)? Im Wald gilt die StVo...womit die Aussage des DIMB nicht so weit hergeholt ist...und Du fährst natürlich nicht in den Wald wo ein 250er Schild steht, das wäre auch eine Ordnungswiedrigkeit...

Vermutlich wird da nur viel Wind gemacht aber nicht wirklich reagiert, da Land/Forst ggf Sorge hat, einen Rechtsstreit zu verlieren...

Es geht meiner Meinung nur darum eine Scheidebatte zu führen, die von einigen Gruppen (macher Jagdpächter, macher Forst, macher Wanderer) angeheizt, wo im Prinzip keine Probleme bestehen...
 
..fahre seit 30 Jahren MTB und Rennrad und bin durchaus gut trainiert..
Das kann ich aber nicht glauben, denn ich bin bisher jeden steilen Weg hochgekommen, wo E-Biker aufgeben mussten.
Und wenn Du sowas raus haust, und auf dem Level diskutieren willst: ich spekuliere mal, dein Name Waldgeist69 steht entweder für dein Geburtsjahr und eine Sexualpraktik. Bei ersterem wärst Du 1978 schon im Wald MTB gefahren...gab es da in D diese überhaupt schon?
Was hat er denn rausgehauen? Dass er seit seinem 9. Lebensjahr MTB fährt?
Und das berechtigt dich, ihn zu diffamieren/beleidigen?
Beleidigungen sind aber kein Ersatz für Argumente.
Du und nur du, hast hier das Niveau/Level radikal gesenkt.
 
Als Beispiel der eine Teil des Römerweges von Münchweiler zur Landeck hoch und nördlich der breite Weg an der Landeck zum Martinsturm...die gehen mit dem Ebike...wurde mir von einem eher unfitten EBiker bestätigt...

Er hat mir unterstellt, dass ich nichts drauf habe, das ist eher eine Beleidigung...außerdem habe ich ihn nicht beleidigt, sondern nur in Frage gestellt, dass seine Aussage ggf nicht passen kann...das ist keine Beleidigung, sondern eher eine Aussage bzw Fragestellung...
 
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Apropos Römerweg: Es gibt Wege, die würden in grauer Vorzeit angelegt. Kelten, Römer, usw. Zum Queren des Waldes, Truppenbewegungen, Handel,...

Die hat der Forst demnach nicht zur Bewirtschaftung des Waldes angelegt.

Diese Wege dürfte ich nach deiner Logik, lieber @Waldgeist69 nicht befahren.

Wie unterscheide ich diese historischen Wege von "Wirtschaftswegen"?
 
Nach meiner Recherche hat der Pfälzer Wald etwa 10.000 km ausgeschilderte Wanderwege...der MTB-Park etwa 900 km, davon vll 150 km schmale Wege...teils Bergauf..
10000 km mögen als Wanderwege ausgeschildert sein, die allermeisten verlaufen aber natürlich auf Waldwegen im Sinn des Gesetzes. Nur wenige Prozent davon sind eigentlich Fußpfade.

Wie viele Unfälle dieser Art gab es in der Pfalz in den letzten 40 Jahren? Wie viele Urteile gab es dazu?
Weiß nicht, spielt das für die rechtliche Sicht eine Rolle?

Und was sagen die 250er Schilder aus (oder andere)? Im Wald gilt die StVo...womit die Aussage des DIMB nicht so weit hergeholt ist...und Du fährst natürlich nicht in den Wald wo ein 250er Schild steht, das wäre auch eine Ordnungswiedrigkeit...
Ja, im Wald gilt die StVO, aber die StVO kennt auch den Begriff des Waldes und unterscheidet zwischen Wald und Straße. Denn es gibt im Wald keinen Gehweg, keinen Radweg, keine Ampeln, keine Zebrastreifen, keine Busspuren. Und da es keine Gehwege im Sinne der StVO gibt es dort natürlich auch keine Gehwegbeschilderung. Ich denke niemand würde das wirklich wollen. Und was man von dem Geschwurbels des Fahrradhändler-Lobbby-Vereins halten kann, habe ich oben bereits erwähnt.

Eben...vor 100 Jahren haben sich die wenigsten aus Spass im Wald bewegt...und woran erkenne ich den Unterschied?
Nein, es ist völlig egal ob da vor 100 Jahren, oder vor 2000 Jahren schonmal ein Weg war, wer darauf gegangen ist und auch ob da mal ein Dinosaurier hingeschissen hat spielt keine Rolle, warum sollte es?
Die heutige Zweckbestimmung ist maßgeblich für die gestzliche Regelung.

Gerne nochmal:

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;

Diese Wege dienen der Bewirtschaftung des Waldes und sind derart beschaffen, daß sie der Bewritschaftung mit heutigen Mitteln dauerhaft standhalten. D.h. sie sind entsprechend befestigt.
Das obige Bild von stummerwinter zeigt den deutlichen Unterschied. Entscheidend ist die ZWECKBESTIMMUNG durch das Forstamt. Also bei fraglichen Stellen einfach mal nachfragen. Wenn du dir unsicher bist, einfach die Doppelspur nehmen, dann bist du zu 99,99% auf der sicheren Seite.
100% wird und kann es nicht geben. Ich verweise gerne wieder auf den gesunden Menschenverstand.
 
#1 Weiß nicht, spielt das für die rechtliche Sicht eine Rolle?


#2 Nein, es ist völlig egal ob da vor 100 Jahren, oder vor 2000 Jahren schonmal ein Weg war, wer darauf gegangen ist und auch ob da mal ein Dinosaurier hingeschissen hat spielt keine Rolle, warum sollte es?
Die heutige Zweckbestimmung ist maßgeblich für die gestzliche Regelung.

Gerne nochmal:

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;

Diese Wege dienen der Bewirtschaftung des Waldes und sind derart beschaffen, daß sie der Bewritschaftung mit heutigen Mitteln dauerhaft standhalten. D.h. sie sind entsprechend befestigt.
Das obige Bild von stummerwinter zeigt den deutlichen Unterschied. Entscheidend ist die ZWECKBESTIMMUNG durch das Forstamt. Also bei fraglichen Stellen einfach mal nachfragen. Wenn du dir unsicher bist, einfach die Doppelspur nehmen, dann bist du zu 99,99% auf der sicheren Seite.
100% wird und kann es nicht geben. Ich verweise gerne wieder auf den gesunden Menschenverstand.
Hab mal durchnumeriert...

zu #1: Du hast das Gefährdungsszenario aufgebaut, dass daher meine Frage: gibt es Zahlen dazu?

zu #2: doch, es spielt eine Rolle...ab wann darf ich einen "dauerhaft angelegte oder naturfeste Waldweg" nicht mehr befahren? Nach 5 Jahren? Nach 10 Jahren? Nach 50 Jahren? Und wie soll ich das erkennen?

...daß sie der Bewritschaftung mit heutigen Mitteln dauerhaft standhalten. D.h. sie sind entsprechend befestigt.

Das steht nirgends, genau so wie nirgends was von 2-spurig steht...auch eine Freistellung zu Fuss mit Kettensäge ist eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung. Nur weil so mancher Forst aktuell nur ökonomisch arbeitet, muss das nicht für alle gelten...

Da sich alle Jahre die Wege ändern und auch die Maschinen dazu soll ich mir dann überlegen, ob ich den jetzt fahren darf oder nicht? Ernsthaft?

Bleiben wir mal bei dem Weg, den ich im Bild gezeigt habe: aktuell wird der forstwirtschaftlich genutzt, da will ich nicht fahren wg Zustand und Waldarbeiten. In einem Jahr kann man den vll fahren da sich wieder eine Humusschicht gebildet hat, wenn da keine Sattelschlepper mehr drüber fahren (oder ist geschottert).

In 10 Jahren ist der nicht mehr 4 sondern vll nur noch 2 m breit, wenn nicht mehr genutzt...und in 20 Jahren vll noch 1 m...und dann darf ich da nicht mehr fahren nach deiner Interpretation?

Zumal, an der Stelle aus der Verordnung zum Biosphärenreservat:

§ 4
Schutzzweck​

(1) Schutzzweck des Biosphärenreservats Pfälzerwald ist es, das Gebiet einheitlich so zu entwickeln und zu schützen, dass die biologische Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet wird. Dabei sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen.

Hier ist klar verankert, dass die ökonomische Forstwirtschaft nicht vorranig ist, sondern gleichgestellt, nur haben das manche noch nicht kapiert und setzen immer größere und schwerere Maschinen ein.


Für mich bleibt es dabei: Deine Wunschvorstellung, dass das Gesetz so eindeutig sei liegt nicht vor
 
Zuletzt bearbeitet:
@stummerwinter : er vereinfacht zu stark und denkt dass forstwirtschaftliche Definition gleich rechtliche Definitionen sind. Und dass einem das Forstamt schon sagt was man machen darf.

Ein Forstamt hat nicht immer Recht, und die dort handelnden Personen haben nicht immer Ahnung ... ein Forstamt wird einem immer eine, aber nicht notwendigerweise die richtige Antwort geben auf die Frage ob man irgendwo fahren kann (Vermutung: Antwort wird sein eher mal nein...).

Auf dem Hinweis "was ist denn ein Fussweg" hat er noch nichtmal auf der DIMB-Seite die Ausführungen durchgelesen sondern erstmal selbst eine Definition erstellt... da ist Hopfen und Malz verloren, und alle anderen die auf das Thema hier stoßen haben mittlerweile genug Futter um das hoffentlich zu erkennen.

Da er auf den gesunden Menschenverstand verweist; meiner sagt mir: wenn es aussieht wie ein Weg ist es ein Weg... (so müssen auch Regeln sein - man kann von keinem Erwarten die ganzen hier diskutierten Feinheiten zu kennen bevor er den Wald betritt, einem Weg sieht man ja z.B. die Zweckbestimmung nicht an)
 
Ich muss doch noch mal wg Begriff zurück kommen; im Gesetz steht:

dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege

Da steht nicht:
- forstwirtschaftliche Wege => das ist imho ein großer Unterschied, nach meinem Verständnis ist das ein (wie auch immer) genutzter Wirtschaftsweg, der im Wald (Forst) ist
Und ein Wirtschaftsweg kann ungefähr alles sein, letztendlich dieht auch ein Weg, auf dem gewandert wird der Bewirtschaftung, da Personen zB zu einer Hütte gelangen
- naturfeste Wege sind in meinem Augen solche, die natürlich besfestigt wurden, also zB nicht zusäztlich mit Schotter, wie man es immer häufiger sieht

Natürlich kann man das jetzt als "corintus cacus" auslegen, aber es zeigt einmal mehr, wie uneindeutig das ist...da spielt viel Wundenken einzelner mit rein (MUEEF, Forst, Dir, ...)
 
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@stummerwinter : er vereinfacht zu stark und denkt dass forstwirtschaftliche Definition gleich rechtliche Definitionen sind. Und dass einem das Forstamt schon sagt was man machen darf.
@Waldgeist69 ist das typische Beispiel eines Bürgers, der meint ein Gesetz sei einfach nur zu lesen und dann wortwörtlich anzuwenden. So einfach ist es aber nun einmal nicht, denn dann wäre jahrzehntelange Rechtsprechung, sowie die Kommentierung von Gesetzen obsolet.
Die Art und Weise wie er seine Argumentation vorbringt zeigt doch auch eindeutig, dass hier kein Interesse an Diskussion, sondern nur an Provokation und Pauschalisierung besteht, z.B. hier:
Und was man von dem Geschwurbels des Fahrradhändler-Lobbby-Vereins halten kann, habe ich oben bereits erwähnt.

Für mich eindeutig ein Fall für die Ignore-Liste, denn das beruhigt den Blutdruck ungemein.

Gruß vom Pfälzer im bayrischen Exil!:bier:
 
Weiß gar nicht wo ich anfangen soll. ;)

zu #2: doch, es spielt eine Rolle...ab wann darf ich einen "dauerhaft angelegte oder naturfeste Waldweg" nicht mehr befahren? Nach 5 Jahren? Nach 10 Jahren? Nach 50 Jahren? Und wie soll ich das erkennen?
Die momentane Zweckbestimmung zählt, Nicht die in der Vergangenheit und auch nicht die in der Zukunft.
Diese ändert sich auch nur, wenn sich die Bewirtschaftungsform des Waldes ändert. Das erleben wir extrem selten. Vermutlich nicht in unserer Lebenszeit.

Das steht nirgends, genau so wie nirgends was von 2-spurig steht...auch eine Freistellung zu Fuss mit Kettensäge ist eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung. Nur weil so mancher Forst aktuell nur ökonomisch arbeitet, muss das nicht für alle gelten...
Nein, steht nirgends. Das war es, wofür man den gesunden Menschenverstand braucht. Die Wirtschaftswege dienen nicht nur der Bewirtschaftung eines kleinen Waldstückes, sondern sind ebenso Verkehrswege für die Gesamtbewirtschaftung des Waldes. Also auch, wenn es einen Bereich im Wald gibt, der mit Hand oder Pferd bewirtschaftet wird, muss ein Waldweg im Sinne des Gesetzes dafür ausgelegt sein, auch den Verkehr der "ökonomischen" Bewirtschaftung zu tragen. Ein Weg der der Bewirtschaftung mit Hand oder Pferd dient, gibt es nicht, denn dafür ist ein befestigter Weg nicht erforderlich. Sobald die Stämme rausgeholt sind, wird der Wald wieder sich selbst überlassen.

Da sich alle Jahre die Wege ändern und auch die Maschinen dazu soll ich mir dann überlegen, ob ich den jetzt fahren darf oder nicht? Ernsthaft?
Nö. Siehe oben.

In 10 Jahren ist der nicht mehr 4 sondern vll nur noch 2 m breit, wenn nicht mehr genutzt...und in 20 Jahren vll noch 1 m...und dann darf ich da nicht mehr fahren nach deiner Interpretation?
Es ist dann immer noch ein Wirtschaftsweg im Sinne des Gesetzes und darf befahren werden, auch wenn er schmaler ist als dein Lenker. Niemand hat hier etwas anderes behauptet.

Hier ist klar verankert, dass die ökonomische Forstwirtschaft nicht vorranig ist, sondern gleichgestellt, nur haben das manche noch nicht kapiert und setzen immer größere und schwerere Maschinen ein.
Ja, das ist wirklich schade und für den Waldboden nicht gerade förderlich. Aber ein anderes Thema.

Auf dem Hinweis "was ist denn ein Fussweg" hat er noch nichtmal auf der DIMB-Seite die Ausführungen durchgelesen sondern erstmal selbst eine Definition erstellt...
Im Prinzip ist es völlig egal, was ein Fußweg ist und was der Fahrradhändler-Lobby-Verein dazu schreibt. Entscheidend für die Auslegung des Gesetzes ist die Definition des Waldweges, denn alle anderen Wegeformen sind für das Befahren gesperrt.

Gerne nochmal:

(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

und

(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt;

D.h. wen es interessiert, ob er auf dem Weg fahren darf, auf dem er sich gerade befindet, muss sich fragen, ob es denn ein Waldweg im Sinne des Gesetzes ist. Wer legt die Waldwege an? Ja, das Forstamt. Niemand sonst.

Wen die "Ausführungen" des Fahrhändler-Lobby-vereins DIMB so imponieren, kannst du mir bitte den Auszug schicken, der für dich die entscheidende Erkenntnis bietet? Oder anders gesagt, welche Aussage müsste ich konkret widerlegen, daß du das Geschwurbel endlich auch als solches erkennst? Bin leider nicht hauptberuflich hier unterwegs, daher fehlt mir die Zeit für eine ausführliche Elaboration.


Und ein Wirtschaftsweg kann ungefähr alles sein, letztendlich dieht auch ein Weg, auf dem gewandert wird der Bewirtschaftung, da Personen zB zu einer Hütte gelangen
Ah, der Wirtschaftsweg ist der Weg der zur Wald-Wirtschaft führt! Gefällt mir! :))

- naturfeste Wege sind in meinem Augen solche, die natürlich besfestigt wurden, also zB nicht zusäztlich mit Schotter, wie man es immer häufiger sieht
Jop.

@Waldgeist69 ist das typische Beispiel eines Bürgers, der meint ein Gesetz sei einfach nur zu lesen und dann wortwörtlich anzuwenden. So einfach ist es aber nun einmal nicht, denn dann wäre jahrzehntelange Rechtsprechung, sowie die Kommentierung von Gesetzen obsolet.
Ich beziehe mich ja lediglich auf das LWaldG von RLP. Einfacher und klarer geht es kaum. Hier ist
keine Interpretation notwendig. Bei anderen Gesetzen sieht das schon anders aus. Da ziehe ich vor jedem Juristen den Hut.

Für mich eindeutig ein Fall für die Ignore-Liste, denn das beruhigt den Blutdruck ungemein.
Das wäre aber Schade, denn nur durch gegenseitigen Austausch kann man lernen und sich weiterentwickeln.

Gruß vom Pfälzer im bayrischen Exil!
Eijo, ich stoß trotzdem mit dir oh! Hasche de'fu!
 
Hallo liebe Pfalzbiker,
bin zur Zeit in Gleisweiler in Urlaub und
habe mein bike mitgenommen.
Bin also zur Trifelsblickhütte hoch und von da über ein paar wunderschöne Singletrails (max 1 m breit)
wieder nach Gleisweiler runter.
Kurz vor Gleisweiler ist mir dann dieses Schild aufgefallen.
Also hätte ich da gar nicht runter fahren dürfen?
Habt ihr da genauere Infos?
Grüße
Bremse aus Köln
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Hallo liebe Pfalzbiker,
bin zur Zeit in Gleisweiler in Urlaub und
habe mein bike mitgenommen.
Bin also zur Trifelsblickhütte hoch und von da über ein paar wunderschöne Singletrails (max 1 m breit)
wieder nach Gleisweiler runter.
Kurz vor Gleisweiler ist mir dann dieses Schild aufgefallen.
Also hätte ich da gar nicht runter fahren dürfen?
Habt ihr da genauere Infos?
Grüße
Bremse aus Köln
Anhang anzeigen 1285248
Einfach nur totaler Quark!
 
Jo, mit dem Quark hast du Recht. Hab gerade auch mal nachgelesen.MTB ist laut Definition ja auch ein Fahrzeug.
 
da ein MTB ein Fahrzeug ist, wo ist jetzt genau das Problem ? :D
(edit: da war doch jemand ein Tick schneller...)
 
So ist es. Das ist nur Propaganda.
(die zielgerichteten Versuche, politische Meinungen oder öffentliche Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und das Verhalten in eine vom Propagandisten oder Herrscher erwünschte Richtung zu steuern. Die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darzulegen sowie die Vermischung von Information und Meinung charakterisieren dabei die Propagandatechniken.Dies steht im Gegensatz zu pluralistischen und kritischen Sichtweisen, welche durch unterschiedliche Erfahrungen, Beobachtungen und Bewertungen sowie einen rationalen Diskurs geformt werden.)
 
@Bremse7 : schreib dem Bürgermeister doch mal ne Mail und Frag Ihm wo das mit "einem Fahrzeug" steht...

So oder in ähnlicher Form wird das immer wieder angeführt, steht aber nirgends...

Schild Busenberg-Detail.jpg


Tante Edit: aber natürlich ist auch ein Fahrrad ein Fahrzeug...
 
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